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   BGH, 06.03.2013 - XII ZB 271/11   

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https://dejure.org/2013,7536
BGH, 06.03.2013 - XII ZB 271/11 (https://dejure.org/2013,7536)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2013 - XII ZB 271/11 (https://dejure.org/2013,7536)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2013 - XII ZB 271/11 (https://dejure.org/2013,7536)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 VersAusglG, § 37 VersAusglG, § 38 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Anpassung der Rentenkürzung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person; sachliche Zuständigkeit; Anpassung im Bereich der ergänzenden Altersversorgung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Familiengerichts für Anträge auf Anpassung der infolge des Versorgungsausgleichs durchgeführten Rentenkürzung wegen Todes der ausgleichsberechtigten Person

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Anpassung der Rentenkürzung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person; sachliche Zuständigkeit; Anpassung im Bereich der ergänzenden Altersversorgung

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Familiengerichts für Anträge auf Anpassung der infolge des Versorgungsausgleichs durchgeführten Rentenkürzung wegen Todes der ausgleichsberechtigten Person

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wat fott es, es fott

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rentenkürzung im Versorgungsausgleich - und die spätere Anpassung im Todesfall

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anträge auf Anpassung der infolge des Versorgungsausgleichs durchgeführten Rentenkürzung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anpassung der Rentenkürzung wegen Todes der ausgleichsberechtigten Person für Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 707
  • MDR 2013, 853
  • NZS 2013, 588
  • FamRZ 2013, 852
  • FamRZ 2013, 934
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 271/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen der Aussetzung einer durch den

    Auszug aus BGH, 06.03.2013 - XII ZB 271/11
    Die Regelung, wonach die Anpassung der Rentenkürzung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person nur für Regelsicherungssysteme und nicht für die ergänzende Altersversorgung vorgesehen ist, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. November 2012, XII ZB 271/12, FamRZ 2013, 189).

    Der Senat hat bereits zum sogenannten Unterhaltsprivileg (§§ 33 f. VersAusglG) entschieden, dass der Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen verpflichtet war, gleiche Regelungen für Regelsicherungssysteme und für Systeme der ergänzenden Altersvorsorge zu treffen (Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 271/12 - FamRZ 2013, 189).

    Aus diesem Grund hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, wonach eine Kürzung der Aussetzung der Versorgung außerhalb der Regelsicherungssysteme nicht in Betracht kommt (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 271/12 - FamRZ 2013, 189 Rn. 14 ff.).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BGH, 06.03.2013 - XII ZB 271/11
    Denn bei den in §§ 32 ff. VersAusglG normierten "Privilegien", welche eine Leistungspflicht des Versicherers über die schlichte Teilung der ehezeitlich erworbenen Anrechte hinaus begründen, handelt es sich regelmäßig um versicherungsmathematische Besserstellungen geschiedener Ehegatten gegenüber anderen Angehörigen der Versichertengemeinschaft, die - wovon auch das Bundesverfassungsgericht ausgegangen ist (BVerfGE 53, 257, 303 = FamRZ 1980, 326, 335) - nicht kostenneutral bewirkt werden können.

    Ferner sei es auch möglich, dass der Versorgungsausgleich wegen der Kürze der Rentenleistungen an den ausgleichsberechtigten Ehegatten im Verhältnis zur Höhe der übertragenen Werteinheiten und unter Würdigung der Lage des überlebenden Ausgleichsverpflichteten verfassungswidrige Auswirkungen haben könne (BVerfGE 53, 257, 303 = FamRZ 1980, 326, 335).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 447/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von nach dem Ehezeitende ausgewiesenen

    Für die in §§ 32 ff. VersAusglG normierten Privilegien hat der Senat bereits entschieden, dass aus diesem Grund den Trägern der ergänzenden Altersversorgung über die durch den Versorgungsausgleich angeordnete, wertneutrale Halbteilung bestehender Anrechte hinaus zusätzliche Leistungspflichten und Risiken nicht aufgebürdet werden dürfen, soweit dadurch das versicherungsmathematische Gleichgewicht von Deckungsbeitrag und Leistungsanspruch einseitig zulasten des Versicherers oder der Versichertengemeinschaft verschoben würde (Senatsbeschluss vom 6. März 2013 - XII ZB 271/11 - FamRZ 2013, 852 Rn. 17).
  • BGH, 10.01.2018 - IV ZR 262/16

    Versorgungsausgleichsrecht: Berechnung der Kürzung einer Betriebsrente bei einem

    Denn der den Wegfall der Kürzungsberechtigung im Fall des Versterbens des ausgleichsberechtigten geschiedenen Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen anordnende § 37 Abs. 1 und Abs. 2 VersAusglG findet im Bereich der ergänzenden Altersvorsorge gemäß § 32 VersAusglG keine Anwendung (Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2015 - IV ZR 276/14, NJW-RR 2015, 711 Rn. 4 ff. und Rn. 7; vom 15. Juli 2014 - IV ZR 261/14, FamRZ 2015, 50 Rn. 4 ff.; BGH, Beschluss vom 6. März 2013 - XII ZB 271/11, FamRZ 2013, 852 Rn. 11 ff.; BVerfGE 136, 152 Rn. 38 ff.).
  • BVerfG, 06.05.2014 - 1 BvL 9/12

    Ausschluss einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von den

    Der Bundesgerichtshof gibt seine Rechtsprechung wieder (Hinweis auf BGH, NJW 2013, S. 226; BGH, FamRZ 2013, S. 852), auf deren Grundlage er weiterhin keine durchgreifenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 32 VersAusglG habe.

    a) Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.V. und die Mehrheit der Mitglieder der Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstags e.V. halten den hier streitigen Ausschluss der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von der Anpassung nach Rechtskraft für verfassungsgemäß und folgen dabei in wesentlichen Teilen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2013, S. 226; BGH, FamRZ 2013, S. 852).

    Der Bundesgerichtshof (Hinweis auf BGH, NJW 2013, S. 226; BGH, FamRZ 2013, S. 852) überbewerte das Versicherungsprinzip und die Interessen der Träger der ergänzenden Altersversorgung.

  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R

    Versorgungsausgleich - Altersrente - Anpassung wegen Todes der

    Denn bereits mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs erwirbt der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine eigenständige, vom Rentenversicherungsverhältnis des ausgleichspflichtigen Ehegatten losgelöste Versorgung (vgl BVerfGE 53, 257, 302 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1 S 11; BVerfGE 80, 297, 312 = SozR 5795 § 4 Nr. 8 S 28; BVerfG NJW 2014, 2093 RdNr 48, 59; BVerfG NJW 2015, 686 RdNr 21; BGH NZS 2013, 588, 589 ) .
  • BGH, 11.02.2015 - IV ZR 276/14

    Wiederanpassung im Versorgungsausgleich gekürzter Anrechte der Zusatzversorgung

    Im Bereich der ergänzenden Altersvorsorge - wie hier derjenigen der Beklagten - findet § 32 i.V.m. § 37 VersAusglG demgegenüber keine Anwendung (vgl. BT-Drucks. 16/10144 S. 71 f.; Senatsbeschluss vom 15. Juli 2014 - IV ZR 261/14, FamRZ 2015, 50 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 6. März 2013 - XII ZB 271/11, FamRZ 2013, 852 Rn. 11).
  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 98/16

    Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs: Antragsberechtigung

    Die Mitgliedschaft begründet dabei nach § 13 Abs. 1 der Satzung der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden in der Neufassung vom 25. Juni 2002, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 3. Februar 2014, ein privatrechtliches Versicherungsverhältnis (zur vergleichbaren Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 2013 - XII ZB 271/11 - FamRZ 2013, 852 Rn. 12).
  • BGH, 17.07.2013 - IV ZR 150/12

    Verfahrensaussetzung: Aussetzung eines Versorgungsausgleichsverfahrens wegen

    Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 6. März 2013 entschieden, die Regelung des § 32 VersAusglG sei mit dem Grundgesetz vereinbar (XII ZB 271/11, FamRZ 2013, 852).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 5 UF 167/15

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung bei Verweis einer Teilungsanordnung zu

    Andernfalls würde dem Versicherungsunternehmen ein nicht versichertes und damit durch die Beiträge nicht abgedecktes Risiko aufgebürdet werden, was mit dem Schutz des privaten Versorgungsträgers vor hoheitlichen Eingriffen gemäß Art. 2 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist (vgl. hierzu BGH vom 17.02.2016 - XII ZB 447/13, FamRZ 2016, 775, juris Rn. 46, 49 m.w.N.; BGH vom 06.03.2013 - XII ZB 271/11, FamRZ 2013, 852, juris Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2014 - 2 UF 252/12

    Versorgungsausgleich: Anwendung des § 19 VersAusglG auf unverfallbare

    3 - 6 zu § 32 VersAusglG, a.A. BGH, Beschluss vom 7. November 2012 zu XII ZB 271/12; BGH, Beschluss vom 6. März 2013 zu XII ZB 271/11; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2012 zu 8 B 6/12; OLG Köln, Beschluss vom 8. Dezember 2011 zu 27 UF 174/11; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Mai 2011 zu 1 UF 192/19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juni 2011 zu 18 UF 107/11), nach der Betriebsrenten nicht anpassungsfähige Anrechte darstellen, kann nicht durch eine erweiternde analoge Anwendung des § 28 VersAusglG mit der Folge begegnet werden, dass grundsätzlich eine Verlagerung des Ausgleichszeitpunktes auf den Renteneintritt des Berechtigten erfolgt.
  • OLG Köln, 13.06.2013 - 27 UF 64/13

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen unbilliger Härte

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Aussetzung des Versorgungsausgleichs gemäß § 33 VersAusglG insoweit, als er sich auf die betriebliche Altersversorgung des Antragstellers bezieht, ohnehin nicht zum Erfolg führen könnte, da eine Aussetzung nur in Bezug auf die Anrechte in den Regelsicherungssystemen möglich ist (Senat, Beschl. v. 08.12.2011 - 27 UF 174/11 -, FamRZ 2012, 1569; BGH, Beschl. v. 07.11.2012 - XII ZB 271/12 -, FamRZ 2013, 189 u. Beschl. v. 06.03.2013 - XII ZB 271/11, zit. n. juris).
  • BGH, 17.07.2013 - IV ZR 268/12

    Aussetzung eines Verfahrens bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit von § 32

  • BGH, 17.07.2013 - IV ZR 86/13

    Kürzung eines Anrechts der ausgleichspflichtigen Person aufgrund eines

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