Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.11.2013

Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12   

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https://dejure.org/2013,28950
BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12 (https://dejure.org/2013,28950)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2013 - XII ZB 667/12 (https://dejure.org/2013,28950)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - XII ZB 667/12 (https://dejure.org/2013,28950)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 158 Abs 7 S 2 FamFG, § 158 Abs 7 S 3 FamFG
    Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltung durch die gesetzlich vorgesehene Fallpauschale; Abrechnung nach Stundenaufwand; Berufsfreiheit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Pauschalvergütung für den Verfahrensbeistand von Kindern

  • rewis.io

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltung durch die gesetzlich vorgesehene Fallpauschale; Abrechnung nach Stundenaufwand; Berufsfreiheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; FamFG § 158 Abs. 7
    Rechtmäßigkeit einer Pauschalvergütung für den Verfahrensbeistand von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung des Verfahrensbeistands - Fallpauschalen statt Stundensatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Abrechnung eines Verfahrensbeistands nach Stundenaufwand

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Abrechnung eines Verfahrensbeistands nach Stundenaufwand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3724
  • MDR 2014, 307
  • FGPrax 2013, 263 (Ls.)
  • FamRZ 2013, 1966
  • FamRZ 2013, 1967
  • FamRZ 2014, 109
  • Rpfleger 2014, 81
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12
    Die Pauschalen fallen für jeden Rechtszug gesondert (§ 158 Abs. 7 Satz 2 FamFG) und bei Vertretung mehrerer Kinder in einem Verfahren für jedes vom Verfahrensbeistand vertretene Kind an (Senatsbeschlüsse BGHZ 187, 40, 42 ff. = FamRZ 2010, 1893 Rn. 12 ff. und vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 13 ff.).

    Zwar wurde nach Einführung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) von Teilen der Literatur bestritten, dass die Pauschalvergütung ausreichend sei, wenn der Verfahrensbeistand lediglich für ein Kind bestellt ist (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1181 Rn. 27).

  • BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12
    Vergütungspauschalen auf der Grundlage von Mischkalkulationen führen zwangsläufig dazu, dass die gesetzlich festgelegte Vergütung in einzelnen Fällen nicht leistungsäquivalent ist (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 22; BVerfG FamRZ 2007, 622, 625).
  • OLG Rostock, 22.03.2010 - 10 WF 1/10

    Voraussetzungen für eine Kürzung der Vergütung für die Tätigkeit als

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12
    Zwar wurde nach Einführung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) von Teilen der Literatur bestritten, dass die Pauschalvergütung ausreichend sei, wenn der Verfahrensbeistand lediglich für ein Kind bestellt ist (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1181 Rn. 27).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 209/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12
    Die Pauschalen fallen für jeden Rechtszug gesondert (§ 158 Abs. 7 Satz 2 FamFG) und bei Vertretung mehrerer Kinder in einem Verfahren für jedes vom Verfahrensbeistand vertretene Kind an (Senatsbeschlüsse BGHZ 187, 40, 42 ff. = FamRZ 2010, 1893 Rn. 12 ff. und vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 01.08.2012 - XII ZB 456/11

    Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes: Behandlung einer

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12
    Für die Tätigkeit im Eilverfahren und im Hauptsacheverfahren kann der Verfahrensbeistand ebenso jeweils eine Pauschale beanspruchen (Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 478/10 - FamRZ 2011, 199 Rn. 13 ff.) wie der für verschiedene Angelegenheiten bestellte Verfahrensbeistand, selbst wenn diese Angelegenheiten in einem Verfahren verhandelt werden (Senatsbeschluss vom 1. August 2012 - XII ZB 456/11 - FamRZ 2012, 1630 Rn. 12).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines nach § 50 FGG zur Wahrung der Interessen

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12
    Eine Begrenzung der Vergütung ist verfassungsrechtlich nur zulässig, soweit die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG FamRZ 2004, 1267, 1269 mwN).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 400/10

    Vergütung des Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind im Verfahren auf

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12
    Hinzu kommt, dass der volle Vergütungsanspruch bereits in dem Moment entsteht, in dem der Verfahrensbeistand mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat, wofür genügt, dass er in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 400/10 - FamRZ 2011, 558 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 478/10

    Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen: Vergütungsanspruch bei Tätigkeit im

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12
    Für die Tätigkeit im Eilverfahren und im Hauptsacheverfahren kann der Verfahrensbeistand ebenso jeweils eine Pauschale beanspruchen (Senatsbeschluss vom 17. November 2010 - XII ZB 478/10 - FamRZ 2011, 199 Rn. 13 ff.) wie der für verschiedene Angelegenheiten bestellte Verfahrensbeistand, selbst wenn diese Angelegenheiten in einem Verfahren verhandelt werden (Senatsbeschluss vom 1. August 2012 - XII ZB 456/11 - FamRZ 2012, 1630 Rn. 12).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Vormündern

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12
    Vergütungspauschalen auf der Grundlage von Mischkalkulationen führen zwangsläufig dazu, dass die gesetzlich festgelegte Vergütung in einzelnen Fällen nicht leistungsäquivalent ist (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 22; BVerfG FamRZ 2007, 622, 625).
  • OLG Celle, 08.03.2010 - 10 UF 44/10

    Vergütung eines berufsmäßigen Verfahrensbeistands

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12
    Soweit sie sich hierzu auf eine von ihr vorgelegte rechtsgutachterliche Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung (vgl. zu dieser auch OLG Celle FamRZ 2010, 1182, 1183) und insbesondere auf die darin genannten durchschnittlichen Stundenzahlen für Verfahrensbeistandschaften beruft, kann das eine verfassungswidrige Vergütung nicht belegen.
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15

    Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands: Geltung der Ausschlussfrist von

    Durch die Schaffung der Fallpauschalen als eigenständige und abschließende Regelung für Vergütung und Aufwendungsersatz des berufsmäßigen Verfahrensbeistands (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 667/12 - FamRZ 2013, 1967 Rn. 7) war ein Verweis auf § 277 Abs. 1 FamFG entbehrlich geworden.
  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 682/12

    Beistandschaft in Kindschaftssache: Vergütung des als Verfahrensbeistand tätigen

    Es genügt jedoch, dass der Verfahrensbeistand in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 667/12 - juris Rn. 18; vom 1. August 2012 - XII ZB 456/11 - FamRZ 2012, 1630 Rn. 18; vom 19. Januar 2011 - XII ZB 400/10 - FamRZ 2011, 558 Rn. 7 und vom 15. September 2010 - XII ZB 268/10 - FamRZ 2010, 1896 Rn. 30).

    Darüber hinaus hat der Gesetzgeber sich auch deshalb für die Abrechnung nach Fallpauschalen entschieden, weil sie eine unaufwändige und unbürokratische Handhabung ermögliche und sowohl dem Verfahrensbeistand als auch der Justiz einen erheblichen Abrechnungs- und Kontrollaufwand erspare (Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 667/12 - juris Rn. 9; BT-Drucks. 16/9733 S. 294).

  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 621/15

    Rechtspflegererinnerung gegen Festsetzung der Betreuervergütung: Zulassung der

    Ähnlich hat der Senat zur Vergütung des Verfahrensbeistands nach Fallpauschalen entschieden (Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 667/12 - FamRZ 2013, 1967 und vom 13. November 2013 - XII ZB 612/12 - FamRZ 2014, 191; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 187, 40 = FamRZ 2010, 1893).
  • BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13

    Tätigkeit und Vergütung des Berufsbetreuers: Beiordnung eines

    Bei Berufsbetreuern, die regelmäßig mehr als zehn Betreuungen führen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG), werden diese Fälle durch solche ausgeglichen, bei denen die Pauschale den erbrachten Leistungs- und Aufwendungsumfang übersteigt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 667/12 - FamRZ 2013, 1967 Rn. 15).
  • OLG München, 28.05.2019 - 11 WF 548/19

    Vergütung eines berufsmäßigen Verfahrensbeistandes

    Richtig ist zunächst der Hinweis von Kostenbeamtin und Bezirksrevisor auf die Bedeutung einer auskömmlichen Vergütung des Verfahrensbeistandes (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 27.09.2017 - XII ZB 420/16 Tz 14 m.w.N.), ferner dass sich der Gesetzgeber ganz bewusst gegen ein aufwandsbezogenes Vergütungssystem entschieden und demgegenüber eine Abrechnung nach Fallpauschalen als vorzugswürdig angesehen hat, insbesondere um eine unaufwändige und unbürokratische Handhabung zu ermöglichen (s. insbes. BGH, Beschl. v. 09.10.2013 - XII ZB 667/12 Tz 9 ff.).

    Es liegt deshalb auf der Hand, dass § 158 Abs. 7 Satz 2-4 FamFG in bestimmten Fällen eine Vergütung auch dann gewähren, wenn dies von dem tatsächlichen Aufwand des Verfahrensbeistandes her nicht "nachvollziehbar" wäre (BGH, Beschl. v. 09.10.2013, a.a.O., Tz 15, 19).

    Hierfür erforderlich ist lediglich, dass er mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat, also in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist (BGH, Beschl. v. 09.10.2013, a.a.O., Tz 18; vom 19.01.2011 - XII ZB 400/10; Senat, Beschl. v. 23.03.2012 - 11 WF 522/12; Beschl. v. 20.02.2010 - 11 WF 570/10 Tz 7 ff., = FamRZ 10, 1757).

  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 612/12

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltungsumfang der gesetzlich vorgesehenen

    Dies gilt auch bei im Einzelfall erheblichen Fahrtkosten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013, XII ZB 667/12, NJW 2013, 3724; Fortführung von Senatsbeschluss vom 15. September 2010, XII ZB 209/10, BGHZ 187, 40, 49 f. = FamRZ 2010, 1893 Rn. 32 f.).

    Die Abrechnung nach Fallpauschalen trifft in Anbetracht der Senatsrechtsprechung zur Auslegung von § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 auch nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 667/12 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • OLG München, 08.08.2022 - 11 WF 780/22

    Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes

    Richtig ist, dass die gesetzliche Ausgestaltung der Vergütung des Verfahrensbeistandes auf einer Mischkalkulation beruht und die Anforderungen an ein Tätigwerden gering sind; es genügt, dass er mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben begonnen hat, also in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist, wobei diese Tätigkeit nicht unbedingt dem erweiterten Aufgabenkreis im Sinne von § 158 Abs. 4 Satz 3 (a.F.) FamFG entstammen muss und es auch nicht erforderlich ist, dass sie außen in Erscheinung tritt (siehe zuletzt etwa Senat, Beschl. v. 30.06.2021 - 11 WF 415/21, unter II. 1. b; Beschl. v. 28.05.2019 - 11 WF 548/19, unter II. 1.; Beschl. v. 24.03.2014 - 11 WF 371/14; BGH, Beschl. v. 09.10.2013 - XII ZB 667/12 Tz. 18; BGH, Beschl. v. 19.01.2011 - XII ZB 400/10, jew. m.w.N.).

    § 19 RVG ist, auch wenn es dort um die Frage einer zusätzlichen Vergütung geht, während hier bereits deren Entstehung fraglich ist, von der Wertung her heranziehbar (siehe hierzu auch BGH, Beschl. v. 09.10.2013 - XII ZB 667/12 Tz. 9).

  • OLG München, 28.10.2015 - 11 WF 1365/15

    Vergütung des Verfahrensbeistandes - Dolmetscherkosten sind mit

    In den genannten Fällen liegen Synergieeffekte nahe, da bestimmte Tätigkeiten (Fertigung von Berichten, Terminswahrnehmungen, Gespräche mit Beteiligten) gerade nicht in vollem Umfang mehrfach anfallen (BGH, Beschluss vom 09.10.2013 - XII ZB 667/12 = NJW 2013, 3724).
  • OLG Braunschweig, 20.06.2023 - 1 WF 61/23

    Dolmetscherkosten; Hinzuziehung; Verfahrensbeistand; Benachteiligung;

    In Anbetracht des Umstandes, dass die Vergütungspauschalen für jedes vom Verfahrensbeistand vertretene Kind, für jede betroffene Angelegenheit sowie für jeden Rechtszug gesondert anfallen, ermöglicht die Vergütung nach Fallpauschalen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine für Verfahrensbeistände insgesamt auskömmliche Mischkalkulation und begegnet daher vom Ansatz her im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - XII ZB 667/12, juris Rn. 12 ff.).
  • OLG Hamm, 04.07.2014 - 6 WF 61/14

    Vergütung des Verfahrensbeistandes bei Aufhebung und Zurückverweisung

    Außerdem bewirkt die Fallpauschale eine wünschenswerte Annäherung der Vergütung von Verfahrensbeistand an die gebührenorientierte Vergütung der Rechtsanwälte (vgl. BT-Drucks. 16/9733 S. 294; BGH FamRZ 2013, 1967; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1330).
  • OLG Köln, 12.09.2017 - 10 WF 138/17

    Zeitpunkt der Entstehung des Vergütungsanspruchs des Verfahrensbeistandes eines

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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35147
BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13 (https://dejure.org/2013,35147)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2013 - XII ZB 414/13 (https://dejure.org/2013,35147)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 (https://dejure.org/2013,35147)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 2 S 1 FamFG, § 70 FamFG, § 137 FamFG
    Familiensache: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der gegen die im Verbund ergangene Entscheidung zum Versorgungsausgleich eingelegten Beschwerde)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • rewis.io

    Familiensache: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der gegen die im Verbund ergangene Entscheidung zum Versorgungsausgleich eingelegten Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 70
    Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbung - und die zulässigen Rechtsmittel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur unzulässigen Beschwerde (Fristversäumung) gegen eine Entscheidung des AG im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 193
  • MDR 2014, 228
  • FamRZ 2014, 109
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    Auszug aus BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13
    Eine von dem Beschwerdegericht erteilte - unzutreffende - Rechtsmittelbelehrung stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar (Senatsbeschluss vom 20. Juli 2011 - XII ZB 445/10 - FamRZ 2011, 1728 Rn. 16).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 40/13

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung: Richterliche Hinweispflicht vor Verwerfung

    Auszug aus BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13
    Hat das Beschwerdegericht im Anschluss an diese Prüfung eine Beschwerde in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 68 Abs. 2 Satz 2 FamFG als unzulässig verworfen, beurteilt sich die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfungsentscheidung allein nach § 70 Abs. 1 FamFG, so dass die Rechtsbeschwerde nur für den Fall der Zulassung gegeben ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 40/13 - FamRZ 2013, 1569 Rn. 4).
  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 42/17

    Beitreibung eines rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldes im

    Auch als Folgesache im Scheidungsverbund (§ 137 FamFG) bleiben für das Versorgungsausgleichsverfahren grundsätzlich die allgemeinen und besonderen Vorschriften des Familienverfahrensgesetzes maßgeblich (Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 22.08.2018 - XII ZB 37/18

    Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund: Statthaftigkeit der

    Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. November 2013, XII ZB 414/13, FamRZ 2014, 109).

    Für Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die - wie hier der Versorgungsausgleich - als Folgesachen Teil einer Verbundentscheidung sein können, gelten im Beschwerdeverfahren deshalb allein die allgemeinen Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG - gegebenenfalls in Verbindung mit den Spezialvorschriften für diese Verfahren in den entsprechenden Abschnitten im zweiten Buch des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - ohne die ausschließlich für die Anfechtung des Scheidungsausspruchs und die Streitfolgesachen maßgeblichen Verweisungen des § 117 FamFG auf Vorschriften der Zivilprozessordnung (Senatsbeschlüsse vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 4 und vom 27. November 2013 - XII ZB 464/13 - juris Rn. 4 f.).

    Dies gilt auch dann, wenn dem Beschwerdeführer - wie hier - eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist nach §§ 17 ff. FamFG versagt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 5 und vom 27. November 2013 - XII ZB 464/13 - juris Rn. 3).

  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 464/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine

    Dies gilt auch dann, wenn dem Beschwerdeführer eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist nach §§ 17 ff. FamFG versagt worden ist (Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Für Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die als Folgesachen Teil einer Verbundentscheidung sein können (Versorgungsausgleichssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen und die in § 137 Abs. 3 FamFG genannten Kindschaftssachen), gelten im Beschwerdeverfahren deshalb allein die allgemeinen Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG - gegebenenfalls in Verbindung mit den Spezialvorschriften für diese Verfahren in den entsprechenden Abschnitten im zweiten Buch des FamFG - ohne die ausschließlich für die Anfechtung des Scheidungsausspruches und die Streitfolgesachen maßgeblichen Verweisungen des § 117 FamFG auf Vorschriften der Zivilprozessordnung (Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 555/12

    Unterhaltssache: Wert des Beschwerdegegenstandes nach Ablehnung eines Antrags auf

    Die nach § 70 Abs. 1 FamFG aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109) und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - 6 UF 20/14

    Ehescheidungsverbundverfahren: Anwaltszwang für Beschwerde gegen die Regelung in

    Dabei hat der Senat die - nach Erlass der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen veröffentlichte - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - (FamRZ 2014, 109) bedacht; aus dieser lässt sich indes nach Ansicht des Senats nichts Gegenteiliges herleiten.

    Die zulassungsbedürftige (BGH FamRZ 2014, 109) Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, soweit der Senat die Erstbeschwerde des Ehemannes als unzulässig verworfen hat.

  • BGH, 23.09.2020 - XII ZB 482/19

    Ziel der Aufrechterhaltung der Ehe als zwingende Voraussetzung für die

    Denn mangels Zulassung durch das Oberlandesgericht ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO iVm § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG und § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO nur insofern statthaft (zum Versorgungsausgleich vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 2018 - XII ZB 37/18 - FamRZ 2018, 1765 Rn. 6 mwN und vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 3 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2023 - 16 UF 97/23

    Zur Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers im Abänderungsverfahren.

    Die Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfungsentscheidung ist auch nicht zulassungsfrei statthaft (BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 414/13 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Braunschweig, 05.12.2017 - 2 WF 113/17

    Richtiger Zustellungsadressat im Zwangsgeldfestsetzungsverfahren im Rahmen des

    Auch als Folgesache im Scheidungsverbund (§ 137 FamFG) bleiben für das Versorgungsausgleichsverfahren nämlich grundsätzlich die allgemeinen und besonderen Vorschriften des Familienverfahrensgesetzes maßgeblich (BGH Beschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 4 mwN).
  • OLG Nürnberg, 26.03.2014 - 11 UF 1513/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung eines Beschlussberichtigungsantrags

    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen nicht vor, sie kann auch nicht ohne Zulassung eingelegt werden (BGH FamRZ 2014, 109).
  • OLG Hamburg, 27.08.2019 - 2 WF 83/19

    Rechtsanwaltsgebühr im Beschwerdeverfahren einer Scheidungsfolgesache: Entstehung

    Für Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die als Folgesachen Teil einer Verbundentscheidung sein können (Versorgungsausgleichssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen und die in § 137 III FamFG genannten Kindschaftssachen), gelten im Beschwerdeverfahren deshalb allein die allgemeinen Vorschriften der §§ 58ff. FamFG - gegebenenfalls in Verbindung mit den Spezialvorschriften für diese Verfahren in den entsprechenden Abschnitten im zweiten Buch des FamFG - ohne die ausschließlich für die Anfechtung des Scheidungsausspruchs und die Streitfolgesachen maßgeblichen Verweisungen des § 117 FamFG auf Vorschriften der ZPO (BGH NJW-RR 2014, 193, m.w.N.).
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