Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.04.2014

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11649
BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13 (https://dejure.org/2014,11649)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2014 - XII ZB 540/13 (https://dejure.org/2014,11649)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - XII ZB 540/13 (https://dejure.org/2014,11649)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 3 S 1 Nr 2 FamFG, § 70 Abs 3 S 2 FamFG, § 26 Abs 3 GNotKG, § 1906 BGB
    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines psychisch kranken Betroffenen gegen die Ablehnung der Unterbringung zu Zwecken der Zwangsmedikation; Gerichtsgebührenfreiheit von Rechtsmittelverfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die eine Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme ablehnende tatrichterliche Entscheidung i.R.d. Zulassung durch das Beschwerdegericht; Genehmigung der Unterbringung eines Betroffenen zur Heilbehandlung ...

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines psychisch kranken Betroffenen gegen die Ablehnung der Unterbringung zu Zwecken der Zwangsmedikation; Gerichtsgebührenfreiheit von Rechtsmittelverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die eine Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme ablehnende tatrichterliche Entscheidung i.R.d. Zulassung durch das Beschwerdegericht; Genehmigung der Unterbringung eines Betroffenen zur Heilbehandlung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterbringung zur Heilbehandlung mit Zwangsmedikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbeschwerde in Unterbringungssachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen - und die Gerichtskostenfreiheit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 897
  • MDR 2014, 869
  • FGPrax 2014, 180
  • FamRZ 2014, 1285
  • FamRZ 2014, 1621
  • Rpfleger 2014, 561
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13

    Betreuerbestellungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel gegen die ablehnende

    Auszug aus BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13
    Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die eine Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme ablehnende tatrichterliche Entscheidung ist nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014, XII ZB 519/13, FamRZ 2014, 652).

    Durch § 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG ist ausdrücklich geregelt, dass Rechtsbeschwerden in Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen nur dann ohne Zulassung statthaft sind, wenn die Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 8; Althammer in Johannsen/Henrich Familienrecht 5. Aufl. § 70 FamFG Rn. 11).

  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 77/10

    Beschwerde gegen Entscheidungen über den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13
    Denn anders als im Anwendungsbereich der §§ 66 Abs. 8, 68 Abs. 3 GKG (vgl. dazu BGH Beschlüsse vom 3. März 2014 - IV ZB 4/14 - juris Rn. 2 ff.; vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 77/10 - juris und vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07 - juris), bei denen es sich um spezielle Gebührenbefreiungstatbestände für kostenrechtliche Rechtsmittelverfahren handelt, lässt sich für Rechtsmittel in Unterbringungsverfahren weder aus der gesetzlichen Systematik noch aus dem Gesetzeszweck eine Beschränkung der Gebührenbefreiung lediglich auf statthafte Rechtsmittel entnehmen.
  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 464/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13
    Die vom Beschwerdegericht erteilte - unzutreffende - Rechtsmittelbelehrung stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar (Senatsbeschlüsse vom 27. November 2013 - XII ZB 464/13 - juris Rn. 6 und vom 20. Juli 2011 - XII ZB 445/10 - FamRZ 2011, 1728 Rn. 16).
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    Auszug aus BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13
    Die vom Beschwerdegericht erteilte - unzutreffende - Rechtsmittelbelehrung stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar (Senatsbeschlüsse vom 27. November 2013 - XII ZB 464/13 - juris Rn. 6 und vom 20. Juli 2011 - XII ZB 445/10 - FamRZ 2011, 1728 Rn. 16).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 42/07

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels betreffend die Streitwertfestsetzung und den

    Auszug aus BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13
    Denn anders als im Anwendungsbereich der §§ 66 Abs. 8, 68 Abs. 3 GKG (vgl. dazu BGH Beschlüsse vom 3. März 2014 - IV ZB 4/14 - juris Rn. 2 ff.; vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 77/10 - juris und vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07 - juris), bei denen es sich um spezielle Gebührenbefreiungstatbestände für kostenrechtliche Rechtsmittelverfahren handelt, lässt sich für Rechtsmittel in Unterbringungsverfahren weder aus der gesetzlichen Systematik noch aus dem Gesetzeszweck eine Beschränkung der Gebührenbefreiung lediglich auf statthafte Rechtsmittel entnehmen.
  • BGH, 03.03.2014 - IV ZB 4/14

    Gerichtsgebührenbefreiung: Kostenpflichtigkeit einer kraft Gesetzes

    Auszug aus BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13
    Denn anders als im Anwendungsbereich der §§ 66 Abs. 8, 68 Abs. 3 GKG (vgl. dazu BGH Beschlüsse vom 3. März 2014 - IV ZB 4/14 - juris Rn. 2 ff.; vom 7. Dezember 2010 - VIII ZB 77/10 - juris und vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07 - juris), bei denen es sich um spezielle Gebührenbefreiungstatbestände für kostenrechtliche Rechtsmittelverfahren handelt, lässt sich für Rechtsmittel in Unterbringungsverfahren weder aus der gesetzlichen Systematik noch aus dem Gesetzeszweck eine Beschränkung der Gebührenbefreiung lediglich auf statthafte Rechtsmittel entnehmen.
  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine

    Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht gemäß § 70 Abs. 1 FamFG statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 8) und auch im Übrigen zulässig.

    Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist in Unterbringungssachen gerichtsgebührenfrei (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 10 f.).

    Vielmehr ergibt es sich daraus, dass der Gesetzgeber an dem unter Geltung des § 128 b Satz 1 KostO bestehenden Zustand der Gerichtsgebührenfreiheit von Unterbringungssachen - der sich auch auf Rechtsmittelverfahren erstreckte - durch Einführung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23. Juli 2013 (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG; BGBl. I S. 2586) nichts ändern wollte (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 11 mwN).

  • OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14

    Rechtsstellung des Vorkaufsberechtigten bei Erwerb eines Grundstücks durch

    Vielmehr kann auch die Frage des Obsiegens bzw. Unterliegens von maßgeblicher Bedeutung sein; ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt Beschl. vom 27.02.2015 - 2 Wx 27/15; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 81 Rn. 44).
  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 144/15

    Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Sache

    In einer Unterbringungssache im Sinn des § 312 FamFG ist die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen einen Beschluss, mit dem das Beschwerdegericht die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverweist, nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 7. Mai 2014, XII ZB 540/13, FamRZ 2014, 1285).

    Die vom Beschwerdegericht erteilte - unzutreffende - Rechtsmittelbelehrung stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 6 und vom 20. Juli 2011 - XII ZB 445/10 - FamRZ 2011, 1728 Rn. 16).

    Der Gesetzgeber wollte die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nur gegen Beschlüsse eröffnen, die unmittelbar freiheitsentziehende Wirkung haben (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 8; BT-Drucks. 16/12717 S. 60).

    Auf eine solche Fallgestaltung findet § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 FamFG schon mangels planwidriger Regelungslücke keine entsprechende Anwendung (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 9).

  • BGH, 20.10.2021 - XII ZB 371/21

    In einem Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren kann dem Verfahrenspfleger

    Zum einen ist das Rechtsbeschwerdeverfahren in Betreuungssachen regelmäßig und in Unterbringungssachen stets gerichtskostenfrei (vgl. § 25 Abs. 2 GNotKG für Betreuungssachen und Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 10 ff. für Unterbringungssachen).
  • BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde im Namen des Betroffenen durch den von dem

    Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 10 ff.).
  • OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15

    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks

    Die Vorschrift geht dabei nicht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis aus, in dem die Nichterstattung die Regel, die Kostenerstattung die Ausnahme darstellt; vielmehr knüpft die Anordnung der Kostenerstattung allgemein an das Ergebnis einer stets erforderlichen Billigkeitsabwägung an, ohne dass es darauf ankäme, die Hürde einer Regelwirkung zu überwinden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschl. vom 22.03.2013 - 2 Wx 74/13; Beschl. vom 13.05.2013 - 2 Wx 147/13; Beschl. vom 04.06.2013 - 2 Wx 157/13; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn. 44).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 300/17

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Unterbringungssachen ohne Zulassung;

    Die vom Beschwerdegericht erteilte - unzutreffende - Rechtsmittelbelehrung stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2015 - XII ZB 144/15 - FamRZ 2015, 1701 Rn. 6 mwN und vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 6 mwN).

    Denn durch § 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG ist ausdrücklich geregelt, dass Rechtsbeschwerden in Unterbringungssachen - zu denen nach § 312 Satz 1 Nr. 3 FamFG auch die ärztliche Zwangsmaßnahme hinsichtlich eines Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker gehört - nur dann ohne Zulassung statthaft sind, wenn die Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2015 - XII ZB 144/15 - FamRZ 2015, 1701 Rn. 7 f. mwN und vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 7 f. mwN).

  • LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20

    Fixierungsanordnung: Erfordernis einer Eins-zu-Eins-Betreuung

    Das Beschwerdeverfahren ist in Unterbringungssachen gerichtsgebührenfrei (vgl. BGH BeckRS 2015, 2244; BGH NJW-RR 2014, 897).
  • LG Lübeck, 22.01.2021 - 7 T 28/21

    Zulässigkeit einer Fixierungsanordnung nach PsychHG; Hinweispflicht auf

    Dies ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber an dem unter Geltung des § 128b S. 1 KostO a.F. bestehenden Zustand der Gerichtsgebührenfreiheit von Unterbringungssachen, der sich auch auf Rechtsmittelverfahren erstreckte, durch Einführung des GNotKG nichts ändern wollte (vgl. BGH BeckRS 2015, 2244; BGH NJW-RR 2014, 897).
  • BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21

    Rechtlich schützenswertes Interesse an der Einlegung einer unselbstständigen

    Der Gesetzgeber wollte die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nur gegen Beschlüsse eröffnen, die unmittelbar freiheitsentziehende Wirkung haben (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 16/12717, S. 60; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13, NJW-RR 2014, 897 Rn. 8).
  • BGH, 01.10.2014 - XII ZB 421/14
  • LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22

    Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen

  • LG Lübeck, 12.11.2019 - 7 T 496/19

    Zur Beschwerdebefugnis des Verfahrenspflegers

  • LG Lübeck, 29.09.2020 - 7 T 375/20

    Feststellungsinteresse einer Justizvollzugsanstalt gegen Ablehnung einer

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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2014 - XII ZB 136/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9916
BGH, 30.04.2014 - XII ZB 136/14 (https://dejure.org/2014,9916)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2014 - XII ZB 136/14 (https://dejure.org/2014,9916)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2014 - XII ZB 136/14 (https://dejure.org/2014,9916)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1285
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 98/11

    Notanwalt: Voraussetzungen für die Beiordnung

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - XII ZB 136/14
    Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts wird gemäß § 10 Abs. 4 Satz 3 FamFG in Verbindung mit § 78 b ZPO zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint (vgl. BGH Beschluss vom 25. März 2003 - VI ZR 355/02 -NJW-RR 2003, 1074) und auch die weiteren Voraussetzungen für eine Beiordnung nicht vorgetragen sind, insbesondere nicht das ausreichende eigene Bemühen um die Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (vgl. BGH Beschluss vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11 - veröffentlicht bei Juris).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 355/02

    Beiordnung eines Notanwalts für Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - XII ZB 136/14
    Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts wird gemäß § 10 Abs. 4 Satz 3 FamFG in Verbindung mit § 78 b ZPO zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint (vgl. BGH Beschluss vom 25. März 2003 - VI ZR 355/02 -NJW-RR 2003, 1074) und auch die weiteren Voraussetzungen für eine Beiordnung nicht vorgetragen sind, insbesondere nicht das ausreichende eigene Bemühen um die Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (vgl. BGH Beschluss vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11 - veröffentlicht bei Juris).
  • OLG Bremen, 12.11.2012 - 4 WF 137/12

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde im Hinblick auf das Gesetz über den

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - XII ZB 136/14
    Soweit sich der Betroffene mit der Beschwerde gegen die Untätigkeit des Amtsgerichts im Verfahren wendet, ist der früheren richterrechtlich entwickelten "Untätigkeitsbeschwerde" mit der Einführung der §§ 198 ff. GVG durch das Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen am 3. Dezember 2011 der Boden entzogen worden (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1161; OLG Bremen FamRZ 2013, 570).
  • BGH, 12.03.2020 - IX ZB 68/18

    Sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Ablehnung seines

    Allerdings handelte es sich bei der sofortigen Beschwerde des Beteiligten nicht, wie das Beschwerdegericht angenommen hat, um eine Untätigkeitsbeschwerde, die jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) am 3. Dezember 2011 nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2013 - IX ZA 17/13, juris Rn. 3 mwN; vom 30. April 2014 - XII ZB 136/14, FamRZ 2014, 1285 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 10 WF 71/18
    Nachdem am 3.12.2011 (vgl. Zimmermann FamRZ 2011, 1905) das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011 (BGBl. I 2302) in Kraft getreten ist, durch das die Verzögerungsrüge, § 198 Abs. 3 S. 1 GVG, eingeführt wurde, muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass eine Untätigkeitsbeschwerde, durch welche die Dauer des Verfahrens vor einem Gericht durch die nächsthöhere Instanz geprüft wird, nicht mehr statthaft ist (BT-Drs. 17/3802, S. 16; BGH, FamRZ 2014, 1285 Rn. 2; OLG Düsseldorf, NJW 2012, 1455 f.; OLG Jena, FamRZ 2012, 728; OLG Brandenburg, 4. Familiensenat, FamRZ 2012, 1076; Althammer/Schäuble, NJW 2012, 1, 5).
  • KG, 26.05.2015 - 2 Ws 104/15

    Statthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde bei fortdauernder Freiheitsentziehung

    Dies entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VIII ZB 49/12 - [juris] = NJW 2013, 385 f.; Beschluss vom 30. April 2014 - XII ZB 136/14 - [juris]; OLG München, Beschluss vom 21. März 2013 - 4 VAs 5/13 - [juris]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 Ws 424/12 - [juris]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 1 Ws 268/13 - [juris]).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2018 - 10 WF 71/18
    Nachdem am 3.12.2011 (vgl. Zimmermann FamRZ 2011, 1905) das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011 (BGBl. I 2302) in Kraft getreten ist, durch das die Verzögerungsrüge, § 198 Abs. 3 S. 1 GVG, eingeführt wurde, muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass eine Untätigkeitsbeschwerde, durch welche die Dauer des Verfahrens vor einem Gericht durch die nächsthöhere Instanz geprüft wird, nicht mehr statthaft ist (BT-Drs. 17/3802, S. 16; BGH, FamRZ 2014, 1285 Rn. 2; OLG Düsseldorf, NJW 2012, 1455 f.; OLG Jena, FamRZ 2012, 728; OLG Brandenburg, 4. Familiensenat, FamRZ 2012, 1076; Althammer/Schäuble, NJW 2012, 1, 5).
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