Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 11.07.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.06.2014 - II-12 UF 53/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31148
OLG Hamm, 24.06.2014 - II-12 UF 53/14 (https://dejure.org/2014,31148)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.2014 - II-12 UF 53/14 (https://dejure.org/2014,31148)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - II-12 UF 53/14 (https://dejure.org/2014,31148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der Befugnis zur Entscheidung über die Religionszugehörigkeit eines Kindes

  • rechtsportal.de

    BGB § 1628 ; BGB § 1697a ; KErzG § 5
    Übertragung der Befugnis zur Entscheidung über die Religionszugehörigkeit eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Wenn Eltern über die Religion der Kinder streiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1712
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2009 - 4 UF 221/09

    Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge hinsichtlich der Zugehörigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2014 - 12 UF 53/14
    Vielmehr erscheint es insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Eltern des betroffenen Kinder aus verschiedenen Kulturkreisen stammen und verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, geboten, die Kinder nicht bereits jetzt endgültig in eine Religionsgemeinschaft zu integrieren, wie es durch Taufe und Kommunion der Fall wäre (so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 1255).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2020 - 3 WF 186/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen familiengerichtlichen Beschluss;

    In Rechtsprechung und Literatur ist unstreitig, dass die Frage, ob ein Kind getauft werden und an der Kommunion teilnehmen soll, eine solche von erheblicher Bedeutung ist (vergleiche BGH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 33/04 - FamRZ 2005, 116 zit. nach juris Rz. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. März 2016, 17 UF 292/15, FamRZ 2016, 1378f zitiert nach juris Rz. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 24.6.2014, II-12 UF 53/14, FamRZ 2014, 1712, zitiert nach juris; Staudinger/Peschel-Gutzeit, BGB, Neubearbeitung 2015, § 1628, Rz. 29; Döll in Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1628 BGB, Rz. 10).Ob es sich bei der hier allein streitigen Frage nach dem Termin der von der Kindesmutter für das Kind A... gewünschten Taufe, mit der der Kindesvater im Grundsatz einverstanden ist, ebenfalls um einen Angelegenheit der elterlichen Sorge von erheblicher Bedeutung handelt, die in den Anwendungsbereich des § 1628 BGB fällt, hat das Amtsgericht verneint und sich hierbei gestützt auf die Entscheidung des Amtsgerichts Lübeck vom 23.05.2002, 129 F 116/02, FamRZ 2003, 549, (mit kritischer Anmerkung Söpper FamRZ 2003, 1035f) zitiert nach juris Rz. 17 (ersichtlich jedoch lediglich angenommen für den Fall, dass die Vorstellung der Eltern über den möglichen Tauftermin nur geringfügig differieren).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.07.2014 - 10 UF 87/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21856
OLG Schleswig, 11.07.2014 - 10 UF 87/14 (https://dejure.org/2014,21856)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.07.2014 - 10 UF 87/14 (https://dejure.org/2014,21856)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 10 UF 87/14 (https://dejure.org/2014,21856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesunterhalt - und die Geltendmachung durch einen Beistand bei getrennt lebenden Eltern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Kindesunterhalt durch das Kind im eigenen Namen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Kindesunterhalt durch das Kind im eigenen Namen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Geltendmachung von Kindesunterhalt durch das Kind im eigenen Namen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 359
  • FamRZ 2014, 1712
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 24.11.2006 - 17 UF 182/06

    Zurückweisung einer Berufung

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2014 - 10 UF 87/14
    Eine andere Auffassung verweist darauf, dass die Beistandsvorschriften die Regelung des § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB verdrängen (OLG Stuttgart, JAmt 2007, 40; Mix, JAmt 2013, 122; Palandt/Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1713 Rn. 3).
  • OLG Oldenburg, 02.04.2014 - 11 UF 34/14

    Gerichtliche Geltendmachung von Kindesunterhalt bei Getrenntleben der Eltern;

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2014 - 10 UF 87/14
    Dies wird zum Teil unter Hinweis auf § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB verneint (OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.04.2014 - 11 UF 34/14 -, juris; OLG Celle NJW-RR 2012, 1409; AG Regensburg JAmt 2003, 366; Staudinger/Rauscher, BGB-Neubearbeitung 2014, § 1713 Rn. 6c).
  • BGH, 29.10.2014 - XII ZB 250/14

    Zulässigkeit der Beistandschaft des Jugendamts zur gerichtlichen Geltendmachung

    Insoweit wird auf die Intention des Gesetzgebers verwiesen, der für den Fall der gemeinsamen elterlichen Sorge, die nach Trennung verheirateter Eltern der Regelfall sei, die Möglichkeit der Beistandschaft habe eröffnen wollen (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; OLG Stuttgart JAmt 2007, 40; Erman/Roth BGB 14. Aufl. § 1713 Rn. 2 a; MünchKommBGB/v. Sachsen Gessaphe 6. Aufl. § 1713 Rn. 8; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1713 Rn. 3; NK-BGB/Zempel 3. Aufl. § 1712 Rn. 19; Knittel JAmt 2007, 40 ff.; Meysen JAmt 2008, 120, 121 f.; Mix JAmt 2013 S. 122, 123).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung einer Beistandschaft keine Kosten verursacht, weil die Vertretung durch das Jugendamt als Beistand kostenfrei ist (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; Mix JAmt 2013, 122, 123).

    Eine Benachteiligung würde indes eintreten, wenn man - wie das Beschwerdegericht - die Vertretung des Kindes verheirateter Eltern durch einen Beistand in einem Kindesunterhaltsverfahren untersagte (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713).

    Vielmehr wird die Hinzuziehung eines Beistands als gesetzlicher Vertreter des Kindes regelmäßig dafür sorgen, dass sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind aus dem Unterhaltsverfahren herausgehalten werden, so dass hierdurch im Zweifel Konflikte eher vermieden werden (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1712, 1713; Mix JAmt 2013, 122, 123; NK-BGB/Zempel 3. Aufl. § 1712 Rn. 19).

  • OLG Stuttgart, 04.03.2016 - 17 UF 292/15

    Elterliche Sorge: Entscheidung über Religionszugehörigkeit des Kindes

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass der Wille des Kindes deshalb nicht oder nur in geringerem Maße zu berücksichtigen wäre, weil nach § 5 RelKErzG die eigene Entscheidungsbefugnis des Kindes erst mit Erreichen der dort genannten Altersgrenze eintritt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2014, 1712 Rn. 27; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1255, 1256).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2016 - 20 UF 152/15

    Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die

    Deshalb erscheint es gerade vor dem Hintergrund, dass die Eltern M's aus verschiedenen Kulturkreisen stammen und verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, aus der Sicht des weltanschaulich neutralen Staates geboten, das Kind nicht bereits jetzt endgültig in eine Religionsgemeinschaft zu integrieren, wie es insbesondere durch die Taufe der Fall wäre (OLG Hamm FamRZ 2014, 1712 im Fall acht Jahre alter Kinder, die katholisch getauft werden wollen; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1255; OLG Schleswig FamRZ 2003, 1948 im Fall eines dreijährigen Kindes, das an dem kirchlichen Gemeindeleben teilnimmt).
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