Weitere Entscheidungen unten: OLG Oldenburg, 05.02.2013 | OLG Naumburg, 10.05.2013

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6178
OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14 (https://dejure.org/2014,6178)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.03.2014 - 6 WF 16/14 (https://dejure.org/2014,6178)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. März 2014 - 6 WF 16/14 (https://dejure.org/2014,6178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein Erfallen der Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfallen der Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr auch schon für eine Zwischeneinigung möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch für Zwischenvereinbarungen über das Umgangsrecht kann eine Einigungsgebühr anzusetzen sein

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 1003 VV RVG
    Umgang, Einigungsgebühr für zeitweise Erledigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch für Zwischenvereinbarungen über das Umgangsrecht kann eine Einigungsgebühr anzusetzen sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1939
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 04.09.2003 - 19 WF 222/03

    Gebühr des Rechtsanwalts: Zwischenvergleich über das Umgangsrecht und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14
    Nach anderer Auffassung ist auch für Zwischenvereinbarungen eine Einigungsgebühr anzusetzen, wenn die vorübergehende Regelung auch zum Gegenstand eines gesonderten Antrags (auf einstweilige Anordnung) hätte gemacht werden können (vgl. Gerold/Schmidt, RVG , 21. Aufl., 1000 VV, Rn. 167; OLG Oldenburg, NJW 2013, 1613 ; im Ergebnis auch KG, FamRZ 2004, 1736 ).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2003 - 10 WF 59/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Zwischenvergleich in einer Familiensache

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14
    Teilweise wird eine Einigungsgebühr abgelehnt, wenn das Umgangsrecht nur bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichts in einer bestimmten Weise geregelt wird (vgl. etwa OLG Brandenburg, AGS 2003, 206 zu § 23 BRAGO a. F.; OLG Hamm, JurBüro 2013, 242).
  • OLG Celle, 24.04.2002 - 13 U 150/00

    Berufungsgericht; Berufungsverfahren; Entscheidungsbefugnis;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14
    Diese kann auch durch den Senat selbst erstmalig vorgenommen werden (so zuvor bereits OLG Rostock, JurBüro 2009, 88 sowie mit zutreffender Begründung OLG Celle, OLGR 2002, 188 und OLG Jena, OLGR 2007, 933, zur Parallelvorschrift des § 63 Abs. 3 GKG ).
  • OLG Jena, 28.03.2006 - 5 U 742/05

    Kein Fortwirken der Haustürsituation (und damit kein Verbraucher-widerrufsrecht)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14
    Diese kann auch durch den Senat selbst erstmalig vorgenommen werden (so zuvor bereits OLG Rostock, JurBüro 2009, 88 sowie mit zutreffender Begründung OLG Celle, OLGR 2002, 188 und OLG Jena, OLGR 2007, 933, zur Parallelvorschrift des § 63 Abs. 3 GKG ).
  • OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 3 WF 10/13

    Rechtsanwaltskosten: Entstehung der Einigungsgebühr für Zwischeneinigung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14
    Nach anderer Auffassung ist auch für Zwischenvereinbarungen eine Einigungsgebühr anzusetzen, wenn die vorübergehende Regelung auch zum Gegenstand eines gesonderten Antrags (auf einstweilige Anordnung) hätte gemacht werden können (vgl. Gerold/Schmidt, RVG , 21. Aufl., 1000 VV, Rn. 167; OLG Oldenburg, NJW 2013, 1613 ; im Ergebnis auch KG, FamRZ 2004, 1736 ).
  • OLG Rostock, 18.04.2008 - 1 U 12/08

    Abänderung des Streitwertes: Streitwertbemessung bei einer Klageforderung und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14
    Diese kann auch durch den Senat selbst erstmalig vorgenommen werden (so zuvor bereits OLG Rostock, JurBüro 2009, 88 sowie mit zutreffender Begründung OLG Celle, OLGR 2002, 188 und OLG Jena, OLGR 2007, 933, zur Parallelvorschrift des § 63 Abs. 3 GKG ).
  • OLG Saarbrücken, 29.12.2011 - 9 WF 139/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14
    Im Gegensatz zu § 23 BRAGO a. F. wird nicht mehr ein gegenseitiges Nachgeben im Sinne des § 779 BGB gefordert, sondern durch diese Gebühr soll jegliche vertragliche Beilegung eines Streits der Parteien honoriert und dadurch ein Anreiz geschaffen werden, das Verfahren durch eine Einigung zu beenden (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 522 OLG Hamm aaO.).
  • OLG Hamm, 02.07.2012 - 6 WF 127/12

    Erfallen der Einigungsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich; Einigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14
    Dabei ist der Begriff des Rechtsverhältnisses im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2013, 397 m. w. Nachw.).
  • OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15

    Entstehung der Einigungsgebühr bei Vereinbarungen unter den Beteiligten in einem

    Entweder soll eine Einigungsgebühr bereits entstehen, wenn die vereinbarte Regelung Gegenstand eines gesonderten Verfahrens hätte sein können (OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.02.2013 - 3 WF 10/13 -, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2014 - 6 WF 16/14 -, sämtliche zitiert nach juris; Thiel, AGS 2014, 270).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18

    Schiedsverfahren: Befangenheit des Schiedsrichters - Offenlegungspflichten nach §

    Allein eine viele Jahre zurückliegende gemeinsame Tätigkeit in einer Kanzlei begründet - ohne weitere sonstige Anhaltspunkte - keine Offenlegungspflicht i.S.v. § 16.1 DIS-SchO (vgl. OLG München, NJOZ 2014, 1770, 1781).
  • OLG Koblenz, 19.09.2016 - 11 WF 718/16

    Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts im Umgangsverfahren: Einigungsgebühr

    Soweit das pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in seiner Entscheidung vom 06.03.2014 (6 WF 16/14, juris) dies dann für möglich hält, wenn die Zwischenvereinbarung (über das Umgangsrecht), eine abschließende Entscheidung des Gerichts nicht erspart aber durch die Zwischenvereinbarung eine wenigstens praktisch dauerhafte Regelung auch nur.
  • OLG Hamburg, 09.07.2020 - 7 WF 61/20

    Rechtsanwaltsgebühr im Umgangsverfahren: Einigungsgebühr für Zwischenvereinbarung

    Zwar ist die Frage, ob eine Einigungsgebühr auch ausgelöst wird, wenn das Umgangsrecht nur für eine Zeit vor der abschließenden Entscheidung des Gerichts in einer bestimmten Weise geregelt wird, umstritten (zum Streitstand vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 6.3.2014 - 6 WF 16/14 -, Rn. 8, juris, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 Sch 8/18

    Offenlegungspflichten des Schiedsrichters nach § 16.1 DIS-SchO (98)

    Allein eine viele Jahre zurückliegende gemeinsame Tätigkeit in einer Kanzlei begründet - ohne weitere sonstige Anhaltspunkte - keine Offenlegungspflicht i.S.v. § 16.1 DIS-SchO (vgl. OLG München, NJOZ 2014, 1770, 1781).
  • OLG Jena, 16.06.2015 - 3 WF 219/15

    Erfallen der Einigungsgebühr bei sogenannten Zwischenvergleichen im

    Nach anderer Auffassung (OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.02.2013, Az.: 3 WF 10/13, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2014, Az.: 6 WF 16/14, zitiert nach juris) soll eine Einigungsgebühr zumindest dann anfallen, wenn durch die temporäre Regelung möglicherweise ein weiteres gerichtliches Verfahren, insbesondere ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, vermieden wurde.
  • AG Krefeld, 20.12.2017 - 69 F 178/17

    Erinnerung gegen die Festsetzung der Vergütung (hier: Einigungsgebühr im

    Die Frage, ob eine Einigungsgebühr bei Abschluss eines Zwischenvergleichs im Umgangsverfahren entsteht, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (dagegen Thüringer Oberlandesgericht 3 WF 279/15 vom 16.06.2015, dafür OLG Zweibrücken, 6 WF 16/14 vom 06.03.2014, OLG Koblenz 11 WF 718/16 vom 19.09.2016).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 3 WF 10/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4064
OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 3 WF 10/13 (https://dejure.org/2013,4064)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.02.2013 - 3 WF 10/13 (https://dejure.org/2013,4064)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 3 WF 10/13 (https://dejure.org/2013,4064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Erfallen der Einigungsgebühr für eine Zwischeneinigung in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1000 ; RVG -VV Nr. 1003
    Erfallen der Einigungsgebühr für eine Zwischeneinigung in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr auch schon für eine Zwischeneinigung möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr möglich bei Zwischeneinigung in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1613
  • MDR 2013, 880
  • FamRZ 2014, 1939
  • Rpfleger 2013, 417
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 20.01.2011 - 25 WF 255/10

    Entstehung der Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 3 WF 10/13
    Diese Auffassung steht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Köln vom 20.01.2011 (AGS 2012, Seite 62), auf die die Bezirksrevisorin verweist.
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14

    Erfallen der Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

    Nach anderer Auffassung ist auch für Zwischenvereinbarungen eine Einigungsgebühr anzusetzen, wenn die vorübergehende Regelung auch zum Gegenstand eines gesonderten Antrags (auf einstweilige Anordnung) hätte gemacht werden können (vgl. Gerold/Schmidt, RVG , 21. Aufl., 1000 VV, Rn. 167; OLG Oldenburg, NJW 2013, 1613 ; im Ergebnis auch KG, FamRZ 2004, 1736 ).
  • OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15

    Entstehung der Einigungsgebühr bei Vereinbarungen unter den Beteiligten in einem

    Entweder soll eine Einigungsgebühr bereits entstehen, wenn die vereinbarte Regelung Gegenstand eines gesonderten Verfahrens hätte sein können (OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.02.2013 - 3 WF 10/13 -, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2014 - 6 WF 16/14 -, sämtliche zitiert nach juris; Thiel, AGS 2014, 270).
  • OLG Jena, 16.06.2015 - 3 WF 219/15

    Erfallen der Einigungsgebühr bei sogenannten Zwischenvergleichen im

    Nach anderer Auffassung (OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.02.2013, Az.: 3 WF 10/13, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2014, Az.: 6 WF 16/14, zitiert nach juris) soll eine Einigungsgebühr zumindest dann anfallen, wenn durch die temporäre Regelung möglicherweise ein weiteres gerichtliches Verfahren, insbesondere ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, vermieden wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.05.2013 - 3 WF 304/12 (RVG)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21237
OLG Naumburg, 10.05.2013 - 3 WF 304/12 (RVG) (https://dejure.org/2013,21237)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.05.2013 - 3 WF 304/12 (RVG) (https://dejure.org/2013,21237)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Mai 2013 - 3 WF 304/12 (RVG) (https://dejure.org/2013,21237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts nach Abschluss eines sog. überschießenden Vergleichs im Sorgerechtsverfahren

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1939
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Thüringen, 21.12.2006 - L 6 B 22/06

    Höhe der Sachverständigenvergütung für eine ERGOS-Arbeitssimulation

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2013 - 3 WF 304/12
    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit richtig sind (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF in MedSach 2007, 180 f.); werden die üblichen Erfahrungswerte allerdings um mehr als 15 v.H. überschritten (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF in MedSach 2007, 180 f.), ist eine Plausibilitätsprüfung anhand der Kostenrechnung und der Angaben des Sachverständigen erforderlich.

    Eine entsprechende oder analoge Anwendung kommt nicht in Betracht, denn sie widerspricht dem Wortlaut ("soweit") und dem Charakter als eng auszulegende Sondervorschrift (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF; im Ergebnis auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. September 2013 - L 15 U 589/12 B; zur Vorgängerregelung § 5 ZuSEG OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Februar 1993 - Az.: 15 W 484/92 in FamRZ 1993; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, 26. Auflage 2014, § 10 Rdnr. 3; Giers in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 1. Auflage 2014, § 10 JVEG Rdnr. 3; Binz in Binz/Dörndörfer/Petzold/Zimmermann, 2. Auflage 2009, § 10JVEG, Rdnr. 1).

    Dem Erinnerungsgegner sind die beantragten besonderen Leistungen allerdings angesichts der Ausführungen in dem übersandten Merkblatt über die Entschädigung von medizinischen Sachverständigen (Stand 1. August 2013) aus Gründen des Vertrauensschutzes zu erstatten (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF).

  • LSG Thüringen, 02.06.2014 - L 6 SF 1726/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Zustandsgutachten zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2013 - 3 WF 304/12
    Bei der Erinnerungsentscheidung sind alle für die Bemessung der Vergütung maßgeblichen Umstände zu überprüfen, unabhängig davon, ob sie angegriffen werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss vom 2. Juni 2014 - L 6 SF 1726/13 E m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof ( VGH ), Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 1 B 97.1352, nach juris).

    Nachdem die Erinnerung kein Rechtsbehelf ist, gilt das Verschlechterungsverbot (sog. "reformatio in peius") bei der erstmaligen richterlichen Festsetzung nicht (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 2014 - L 6 SF 1726/13 E und 8. September 2009 - L 6 SF 49/08; Meyer/Höver/Bach, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG , 26. Auflage 2014, § 4 Rdnr. 3; Gies in Schneider/Volpert/Fölsch (Hrsg.), Gesamtes Kostenrecht, 1. Auflage 2014, § 4 JVEG , Rdnr. 8).

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2013 - 3 WF 304/12
    Die erforderliche Zeit wird nach einem abstrakten Maßstab ermittelt, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07; BGH; Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, beide nach juris; Senatsbeschluss vom 5. März 2012 - L 6 SF 1854/11 B; Hartmann in Kostengesetze, 43. Auflage 2013, § 8 JVEG Rdnr. 35).

    Zu berücksichtigen sind die Schwierigkeiten der zu beantworteten Fragen unter Berücksichtigung der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98; Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Auflage 2007, Rdnr. 841).

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 55/07

    Nicht mehr nachvollziehbare Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2013 - 3 WF 304/12
    Die erforderliche Zeit wird nach einem abstrakten Maßstab ermittelt, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07; BGH; Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, beide nach juris; Senatsbeschluss vom 5. März 2012 - L 6 SF 1854/11 B; Hartmann in Kostengesetze, 43. Auflage 2013, § 8 JVEG Rdnr. 35).
  • LSG Thüringen, 05.03.2012 - L 6 SF 1854/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2013 - 3 WF 304/12
    Die erforderliche Zeit wird nach einem abstrakten Maßstab ermittelt, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07; BGH; Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, beide nach juris; Senatsbeschluss vom 5. März 2012 - L 6 SF 1854/11 B; Hartmann in Kostengesetze, 43. Auflage 2013, § 8 JVEG Rdnr. 35).
  • LSG Thüringen, 08.09.2009 - L 6 SF 49/08

    Erstattung eines berufskundlichen Gutachtens hinsichtlich der Feststellung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2013 - 3 WF 304/12
    Nachdem die Erinnerung kein Rechtsbehelf ist, gilt das Verschlechterungsverbot (sog. "reformatio in peius") bei der erstmaligen richterlichen Festsetzung nicht (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 2014 - L 6 SF 1726/13 E und 8. September 2009 - L 6 SF 49/08; Meyer/Höver/Bach, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG , 26. Auflage 2014, § 4 Rdnr. 3; Gies in Schneider/Volpert/Fölsch (Hrsg.), Gesamtes Kostenrecht, 1. Auflage 2014, § 4 JVEG , Rdnr. 8).
  • OLG Koblenz, 12.02.1993 - 15 W 484/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2013 - 3 WF 304/12
    Eine entsprechende oder analoge Anwendung kommt nicht in Betracht, denn sie widerspricht dem Wortlaut ("soweit") und dem Charakter als eng auszulegende Sondervorschrift (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF; im Ergebnis auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. September 2013 - L 15 U 589/12 B; zur Vorgängerregelung § 5 ZuSEG OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Februar 1993 - Az.: 15 W 484/92 in FamRZ 1993; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, 26. Auflage 2014, § 10 Rdnr. 3; Giers in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 1. Auflage 2014, § 10 JVEG Rdnr. 3; Binz in Binz/Dörndörfer/Petzold/Zimmermann, 2. Auflage 2009, § 10JVEG, Rdnr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - L 15 U 589/12
    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2013 - 3 WF 304/12
    Eine entsprechende oder analoge Anwendung kommt nicht in Betracht, denn sie widerspricht dem Wortlaut ("soweit") und dem Charakter als eng auszulegende Sondervorschrift (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF; im Ergebnis auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. September 2013 - L 15 U 589/12 B; zur Vorgängerregelung § 5 ZuSEG OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Februar 1993 - Az.: 15 W 484/92 in FamRZ 1993; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, 26. Auflage 2014, § 10 Rdnr. 3; Giers in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 1. Auflage 2014, § 10 JVEG Rdnr. 3; Binz in Binz/Dörndörfer/Petzold/Zimmermann, 2. Auflage 2009, § 10JVEG, Rdnr. 1).
  • LSG Thüringen, 13.03.2012 - L 6 SF 197/12

    Höhe der Vergütung für ein medizinisches Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2013 - 3 WF 304/12
    Sie umfasst die Beantwortung der vom Gericht gestellten Beweisfragen und die nähere Begründung, also die eigentlichen Ergebnisse des Gutachtens einschließlich ihrer argumentativen Begründung (vgl. Senatsbeschluss vom 13. März 2012 - L 6 SF 197/12 B).
  • VGH Bayern, 10.10.2005 - 1 B 97.1352
    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2013 - 3 WF 304/12
    Bei der Erinnerungsentscheidung sind alle für die Bemessung der Vergütung maßgeblichen Umstände zu überprüfen, unabhängig davon, ob sie angegriffen werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss vom 2. Juni 2014 - L 6 SF 1726/13 E m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof ( VGH ), Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 1 B 97.1352, nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.07.2010 - L 3 RJ 154/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht