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   BGH, 21.11.2013 - XII ZB 403/12   

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https://dejure.org/2013,37484
BGH, 21.11.2013 - XII ZB 403/12 (https://dejure.org/2013,37484)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2013 - XII ZB 403/12 (https://dejure.org/2013,37484)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2013 - XII ZB 403/12 (https://dejure.org/2013,37484)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 VersAusglG, § 323 ZPO
    Versorgungsausgleich: Ausgleichsreife eines durch Hofübergabevertrag begründeten Rentenanspruchs

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VersAusglG § 19
    Ausgleichsreife eines durch Hofübergabevertrag begründeten Rentenanspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsreife eines durch Hofübergabevertrag begründeten Rentenanspruchs unter Vorbehalt der Abänderung bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Ausgleichsreife eines durch Hofübergabevertrag begründeten Rentenanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsreife eines durch Hofübergabevertrag begründeten Rentenanspruchs unter Vorbehalt der Abänderung bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de

    Versorgungsausgleich: Ausgleichsreife eines durch Hofübergabevertrag begründeten Rentenanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der bei Hofübergabe vereinbarte Rentenanspruch im Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 129
  • MDR 2014, 281
  • FamRZ 2014, 282
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1982 - IVb ZB 550/80

    Einbeziehung von Versorgungsansprüchen aufgrund eines Leibgedinges in den

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - XII ZB 403/12
    Die monatlich zu zahlende Rente ist im vorliegenden Fall nicht nur als Gegenleistung für die Hofübernahme im Sinne einer Bewirtschaftungsmöglichkeit (wie etwa im Fall des Senatsbeschlusses vom 6. Mai 1982 - IVb ZB 550/80 - FamRZ 1982, 909) oder gar unentgeltlich versprochen, sondern als Gegenleistung für den vom Ehemann übertragenen Grundbesitz.
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 132/85

    Einbeziehung einer lebenslangen Geldrente aufgrund der Übertragung von

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - XII ZB 403/12
    Vielmehr kann es für die Anknüpfung an den Versorgungsfall des Alters nur darauf ankommen, dass das betreffende Anrecht der Versorgung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Arbeitslebens dienen soll (Senatsbeschluss vom 1. Juni 1988 - IVb ZB 132/85 - FamRZ 1988, 936).
  • BGH, 17.04.2013 - XII ZB 371/12

    Versorgungsausgleich: Ausgleichsreife einer limitierten endgehaltsbezogenen

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - XII ZB 403/12
    Hinreichend verfestigt ist ein Anrecht insoweit, als der Versorgungswert dem Grund und der Höhe nach durch die künftige, namentlich betriebliche oder berufliche Entwicklung des Berechtigten nicht mehr beeinträchtigt werden kann und somit bereits endgültig gesichert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2013 - XII ZB 371/12 - FamRZ 2013, 1021 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 303/13

    Wirksamkeitsprüfung für einen Ehevertrag: Vollständiger Ausschluss des

    Die Antragsgegnerin hat demgegenüber nicht dargelegt, aus welchen Gründen gleichwohl von einem ganz oder teilweise gesicherten Versorgungswert (vgl. dazu zuletzt Senatsbeschlüsse vom 21. November 2013 - XII ZB 403/12 - juris Rn. 21 und vom 17. April 2013 - XII ZB 371/12 - FamRZ 2013, 1021 Rn. 9) ausgegangen werden könnte.
  • BGH, 05.05.2021 - XII ZB 381/20

    Ausgleich des Anrechts der Ehefrau hinsichtlich Abfindung eines ausländischen

    Vielmehr kann es für die Anknüpfung an den Versorgungsfall des Alters nur darauf ankommen, dass das betreffende Anrecht der Versorgung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Arbeitslebens dienen soll (Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - XII ZB 403/12 - FamRZ 2014, 282 Rn. 20 mwN).

    Ist die vertragliche Abänderungsmöglichkeit nach unten auch nicht durch eine vertraglich festgelegte, in jedem Fall zu zahlendende Mindestrente begrenzt, existiert kein verfestigter Rentenanspruch, welcher dem Grund und der Höhe nach durch die künftige Entwicklung nicht mehr beeinträchtigt werden kann und somit bereits endgültig gesichert wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - XII ZB 403/12 - FamRZ 2014, 282 Rn. 22).

    Da die hierdurch mögliche Reduzierung der Altersbezüge nach unten nicht durch eine vertraglich festgelegte, in jedem Fall zu zahlenden Mindestrente begrenzt ist, existiert kein verfestigter Rentenanspruch, welcher dem Grund und der Höhe nach durch die künftige Entwicklung nicht mehr beeinträchtigt werden kann und somit bereits endgültig gesichert wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - XII ZB 403/12 - FamRZ 2014, 282 Rn. 21 f. zu § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG).

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 360/22

    Ausgleich des Anrechtes aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige

    Hinreichend verfestigt ist ein Anrecht insoweit, als der Versorgungswert dem Grund und der Höhe nach durch die künftige, namentlich betriebliche oder berufliche Entwicklung des Berechtigten nicht mehr beeinträchtigt werden kann und somit bereits endgültig gesichert ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - XII ZB 403/12 - FamRZ 2014, 282 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 627/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der negativen Entwicklung der

    Hinreichend verfestigt ist ein Anrecht erst dann, wenn und soweit der Versorgungswert dem Grund und der Höhe nach durch die künftige, namentlich betriebliche oder berufliche Entwicklung des Versorgungsberechtigten nicht mehr beeinträchtigt werden kann und somit bereits endgültig gesichert ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 325/14 - FamRZ 2015, 124 Rn. 8 und vom 21. November 2013 - XII ZB 403/12 - FamRZ 2014, 282 Rn. 21).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 325/14

    Versorgungsausgleich: Ausgleichsreife eines u.a. durch freiwillige

    Hinreichend verfestigt ist ein Anrecht insoweit, als der Versorgungswert dem Grund und der Höhe nach durch die künftige, namentlich betriebliche oder berufliche Entwicklung des Berechtigten nicht mehr beeinträchtigt werden kann und somit bereits endgültig gesichert ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - XII ZB 403/12 - FamRZ 2014, 282 Rn. 21 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2021 - 20 UF 145/20

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer so genannten "Kinderrentenversicherung"

    Eine Versorgung wegen Alters liegt daher regelmäßig nur dann vor, wenn die zugesagte Versorgungsleistung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Arbeitslebens gewährt wird und das bisherige Erwerbseinkommen ersetzen soll (vgl. BGH, FamRZ 2014, 282 Rn. 20; OLG Hamm, FamRZ 2017, 436 Rn 16; Norpoth/Sasse aaO Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2024 - 18 UF 82/23

    Versorgungsausgleich: Entziehung von Anrechten durch Ausübung des

    Für die Anknüpfung an den Versorgungsfall des Alters kommt es nur darauf an, ob das Anrecht der Versorgung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Arbeitslebens dienen soll (BGH vom 21.11.2013 - XII ZB 403/12, juris Rn. 20; BGH vom 14.03.2007 - XII ZB 36/05, juris Rn. 13; jurisPK-BGB/Breuers, a.a.O., § 2 VersAusglG Rn. 57).
  • OLG Celle, 11.04.2016 - 7 W 68/15

    Anpassung einer Altenteilsverpflichtung wegen erheblichen Rückgangs der

    Auch nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 21. November 2013 - XII ZB 403/12, NJW-RR 2014, 129, Rdnr. 20) ist zwar eine Anpassung eines aus einem Hofübergabevertrag begründeten Rentenanspruchs gemäß § 323 ZPO möglich, erfordert aber gleichfalls eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse.
  • OLG Bamberg, 02.11.2022 - 2 UF 136/22

    Grundrentenzuschlag im Versorgungsausgleich

    Ausgleichsreife ist dagegen gegeben, wenn der Versorgungswert dem Grund und der Höhe nach durch die künftige, namentlich betriebliche oder berufliche Entwicklung des Berechtigten nicht mehr beeinträchtigt werden kann und bereits endgültig gesichert ist (BGH, Beschluss v. 21.11.2013, Az. XII ZB 403/12).
  • OLG Bamberg, 15.11.2022 - 7 UF 193/22

    Hinreichende Verfestigung des Grundrentenzuschlags; Prognose für Grenzwert gem. §

    Ausgleichsreife ist dagegen gegeben, wenn der Versorgungswert dem Grund und der Höhe nach durch die künftige, namentlich betriebliche oder berufliche Entwicklung des Berechtigten nicht mehr beeinträchtigt werden kann und bereits endgültig gesichert ist (BGH, Beschluss v. 21.11.2013, Az. XII ZB 403/12).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2023 - 18 UF 115/23

    Ausgleichsreife von Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für

  • OLG Brandenburg, 13.02.2023 - 13 WF 1/23

    Anfechtung einer Vaterschaft; Kostentragung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren;

  • OLG Celle, 15.11.2022 - 17 UF 126/22
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