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   BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12   

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https://dejure.org/2013,36343
BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12 (https://dejure.org/2013,36343)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2013 - XII ZB 650/12 (https://dejure.org/2013,36343)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2013 - XII ZB 650/12 (https://dejure.org/2013,36343)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 68 FamFG, § 278 Abs 1 FamFG, § 303 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 1896 Abs 1a BGB
    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung: Erforderlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei Demenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht im zweiten Rechtszug bei einem Betreuungsfall

  • rewis.io

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung: Erforderlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei Demenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht im zweiten Rechtszug bei einem Betreuungsfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuerbestellung und die persönliche Anhörung im überlangen Beschwerdeverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung und die persönliche Anhörung des Betroffenen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren - Zur Pflicht des Beschwerdegerichts den Betroffenen im Beschwerdeverfahren persönlich anzuhören

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 293
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12
    Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen nur kurze Zeit zurückliegt, sich nach dem Akteninhalt keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte ergeben, das Beschwerdegericht das in den Akten dokumentierte Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung nicht abweichend werten will und es auf den persönlichen Eindruck des Gerichts von dem Betroffenen nicht ankommt (Senatsbeschlüsse vom 11. April 2012 - XII ZB 504/11 - FamRZ 2012, 968 Rn. 6; vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13 und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 13 mwN).

    Macht das Beschwerdegericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 13).

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12
    Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen nur kurze Zeit zurückliegt, sich nach dem Akteninhalt keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte ergeben, das Beschwerdegericht das in den Akten dokumentierte Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung nicht abweichend werten will und es auf den persönlichen Eindruck des Gerichts von dem Betroffenen nicht ankommt (Senatsbeschlüsse vom 11. April 2012 - XII ZB 504/11 - FamRZ 2012, 968 Rn. 6; vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13 und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10

    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12
    Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5).
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11

    Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12
    Auf die allein vom Beteiligten zu 1 eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Senat die Beschwerdeentscheidung aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869).
  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12

    Betreuungsverfahren: Fehlende Information über Anwaltszwang in der

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12
    Nur auf der Grundlage einer solchen Überprüfung ist das Gericht imstande, sich das gebotene eigene Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - XII ZB 141/12 - FamRZ 2012, 1796 Rn. 14 ff.; BeckOK FamFG Hahne/Munzig/Günter [Stand: 1. Juli 2013] § 278 Rn. 2).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 504/11

    Betreuungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12
    Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen nur kurze Zeit zurückliegt, sich nach dem Akteninhalt keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte ergeben, das Beschwerdegericht das in den Akten dokumentierte Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung nicht abweichend werten will und es auf den persönlichen Eindruck des Gerichts von dem Betroffenen nicht ankommt (Senatsbeschlüsse vom 11. April 2012 - XII ZB 504/11 - FamRZ 2012, 968 Rn. 6; vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13 und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 13 mwN).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 663/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Übertragung der Kindesanhörung im

    Nach von Verfassungs wegen nicht zu beanstandender einfachrechtlicher Auslegung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Voraussetzung insbesondere dann erfüllt, wenn die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen nur kurze Zeit zurückliegt, sich nach dem Akteninhalt keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder rechtlichen Gesichtspunkte ergeben, das Beschwerdegericht das in den Akten dokumentierte Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung nicht abweichend werten will und es auf den persönlichen Eindruck des Gerichts von dem Betroffenen nicht ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 650/12 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).

    Macht das Beschwerdegericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachvollziehbarer Weise darlegen (BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 650/12 -, juris, Rn. 11).

  • BGH, 21.08.2019 - XII ZB 135/19

    Auswirkungen des Ablaufs der festgesetzten Überprüfungsfrist auf die Fortgeltung

    Bereits dies hätte im vorliegenden Fall eine neuerliche Anhörung des Betroffenen nahegelegt (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 650/12 - FamRZ 2014, 293 Rn. 13).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13

    Betreuerbestellungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel gegen die ablehnende

    Die persönliche Anhörung dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. § 34Abs. 1 Nr. 1 FamFG), sondern hat - wie sich auch aus § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG ergibt - vor allem den Zweck, dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 650/12 - juris Rn. 13; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528 S. 172 sowie Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 278 Rn. 2; Schulte-Bunert/Weinreich/Brinkmann FamFG 4. Aufl. § 26 Rn. 24; Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 278 FamFG Rn. 18).
  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren;

    Diese Anhörung konnte mithin weder die Funktion erfüllen, dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich daraus ergebenden neuen Umständen zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - juris Rn. 6 mwN), noch hat das Amtsgericht die im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) gebotene kritische Überprüfung des Gutachtens anhand des in einer Anhörung gewonnenen persönlichen Eindrucks vorgenommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 246/16 - FamRZ 2017, 142 Rn. 11 und vom 6. November 2013 - XII ZB 650/12 - FamRZ 2014, 293 Rn. 13 mwN).
  • LG Kiel, 23.11.2016 - 3 T 12/16

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Erforderlichkeit der Unterbringung einer

    Davon ist nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2014, 293 f) insbesondere auszugehen, wenn die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen nur kurze Zeit zurückliegt, sich nach dem Akteninhalt keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte ergeben, das Beschwerdegericht das in den Akten dokumentierte Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung nicht abweichend werten will und es auf den persönlichen Eindruck von dem Betroffenen nicht ankommt.
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