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   BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13   

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https://dejure.org/2013,41519
BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13 (https://dejure.org/2013,41519)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2013 - XII ZB 253/13 (https://dejure.org/2013,41519)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 253/13 (https://dejure.org/2013,41519)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 VersAusglG, § 33 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Kürzung einer laufenden Altersversorgung wegen der Zahlung von Kindesunterhalt

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Kürzung der laufenden Versorgung bei Unterhaltsansprüchen einer anderen als der im Versorgungsausgleich ausgleichsberechtigten Person

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Kürzung einer laufenden Altersversorgung wegen der Zahlung von Kindesunterhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 27; VersAusglG § 33
    Aussetzung der Kürzung der laufenden Versorgung bei Unterhaltsansprüchen einer anderen als der im Versorgungsausgleich ausgleichsberechtigten Person

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesunterhalt und die Aussetzung der Kürzung der laufenden Versorgung im Versorgungsausgleich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rangfolge der Ausgleichsformen im Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kürzung der laufenden Versorgung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Aussetzung der Kürzung der laufenden Versorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 321
  • MDR 2014, 349
  • FamRZ 2014, 461
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.89

    Witwengeld nach Scheidung und Wiederheirat derselben Ehegatten

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13
    Damit knüpft die geforderte Härteregelung gezielt an eine doppelte Belastung des ausgleichspflichtigen Ehegatten durch Kürzung seiner laufenden Versorgung bei gleichzeitig bestehender Unterhaltspflicht gegenüber dem ausgleichsberechtigten Ehegatten an (vgl. BVerwG ZBR 1991, 88, 89).

    Der eingeschränkte Anwendungsbereich des § 33 VersAusglG entspricht daher dem gesetzgeberischen Plan; es fehlt an der für einen Analogieschluss erforderlichen planwidrigen Regelungslücke (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2013, 1661, 1663 sowie zu den früheren Regelungen des VAHRG BVerwG ZBR 1991, 88, 89 mwN).

    Zu den ausdrücklich aufgeführten Fällen, in denen es eine ergänzende Regelung für geboten erachtet hat, um einen verfassungswidrigen Zustand zu vermeiden, zählt der vorliegende Fall nicht (vgl. BVerwG ZBR 1991, 88, 89).

  • BGH, 13.02.2013 - XII ZB 527/12

    Versorgungsausgleich: Befristete Herabsetzung nach Gesetzesänderung zum

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13
    Die grobe Unbilligkeit muss sich wegen des Ausnahmecharakters von § 27 VersAusglG im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben (Senatsbeschluss vom 13. Februar 2013 - XII ZB 527/12 - FamRZ 2013, 690 Rn. 14 mwN).

    Bei der Abschaffung dieser Regelung, die den ausgleichspflichtigen Ehegatten über den Halbteilungsgrundsatz hinaus durch eine versicherungsfremde Sozialleistung aus den Mitteln der gesetzlichen Regelsicherungssysteme begünstigte, handelt es sich um eine grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmende Gesetzesänderung (Senatsbeschluss vom 13. Februar 2013 - XII ZB 527/12 - FamRZ 2013, 690 Rn. 20).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13
    Die in § 33 VersAusglG getroffene Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es zu einem verfassungswidrigen Zustand kommen könne, wenn beim Ausgleichspflichtigen vor dem Ausgleichsberechtigten ein Versicherungsfall eintritt und der Ausgleichsberechtigte, dem die übertragenen Werteinheiten mangels Vorliegens eines Versicherungsfalles noch nicht zugutekommen, auf Unterhaltsleistungen des Ausgleichspflichtigen angewiesen ist (BVerfGE 53, 257, 303 f. = FamRZ 1980, 326, 335).

    Die grundsätzliche Vereinbarkeit des Versorgungsausgleichs mit dem Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257 = FamRZ 1980, 326) festgestellt.

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 649/11

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Rentenanrecht in der irischen

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13
    Diese ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde nur daraufhin zu überprüfen, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden und das Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt worden ist (Senatsbeschluss vom 19. September 2012 - XII ZB 649/11 - FamRZ 2013, 106 Rn. 16 mwN).
  • KG, 02.11.2012 - 13 UF 132/12

    Zugehörigkeit des Verfahrens gem. § 33 VersAusglG zum Scheidungsverbund

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13
    Dabei kann die verfahrensrechtlich umstrittene Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung der Kürzung der laufenden Versorgung wegen Unterhalt bereits im Verbundverfahren verfolgt werden kann (bejahend OLG Zweibrücken FamRZ 2012, 722; OLG Köln FamRZ 2012, 1814; Gutdeutsch FamRZ 2010, 1140; verneinend KG FamFR 2013, 137; OLG Celle FamRZ 2013, 1313; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 961; Wick Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 859 mwN), im Ergebnis dahinstehen.
  • OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09

    Zulässigkeit des Treffens einer Entscheidung über einen Antrag auf Anpassung

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13
    Dabei kann die verfahrensrechtlich umstrittene Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung der Kürzung der laufenden Versorgung wegen Unterhalt bereits im Verbundverfahren verfolgt werden kann (bejahend OLG Zweibrücken FamRZ 2012, 722; OLG Köln FamRZ 2012, 1814; Gutdeutsch FamRZ 2010, 1140; verneinend KG FamFR 2013, 137; OLG Celle FamRZ 2013, 1313; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 961; Wick Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 859 mwN), im Ergebnis dahinstehen.
  • OLG Köln, 13.06.2012 - 21 UF 15/12

    Zulassung des Antrags auf Anpassung des Unterhalts im Verbundverfahren

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13
    Dabei kann die verfahrensrechtlich umstrittene Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung der Kürzung der laufenden Versorgung wegen Unterhalt bereits im Verbundverfahren verfolgt werden kann (bejahend OLG Zweibrücken FamRZ 2012, 722; OLG Köln FamRZ 2012, 1814; Gutdeutsch FamRZ 2010, 1140; verneinend KG FamFR 2013, 137; OLG Celle FamRZ 2013, 1313; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 961; Wick Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 859 mwN), im Ergebnis dahinstehen.
  • OLG Koblenz, 05.03.2013 - 11 UF 714/12

    Versorgungsausgleich: Folgen des Wegfalls des Pensionsprivilegs; wirtschaftlicher

    Auszug aus BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13
    Der eingeschränkte Anwendungsbereich des § 33 VersAusglG entspricht daher dem gesetzgeberischen Plan; es fehlt an der für einen Analogieschluss erforderlichen planwidrigen Regelungslücke (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2013, 1661, 1663 sowie zu den früheren Regelungen des VAHRG BVerwG ZBR 1991, 88, 89 mwN).
  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 264/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung eines Anrechts durch Ausübung eines

    Diese ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde nur daraufhin zu überprüfen, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden und das Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 253/13 - FamRZ 2014, 461 Rn. 13 und vom 19. September 2012 - XII ZB 649/11 - FamRZ 2013, 106 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 01.04.2015 - XII ZB 701/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung der betrieblichen Altersversorgung des

    Diese ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde nur daraufhin zu überprüfen, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden und das Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 253/13 - FamRZ 2014, 461 Rn. 13 und vom 19. September 2012 - XII ZB 649/11 - FamRZ 2013, 106 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 450/13

    Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Unbilligkeit der Durchführung

    Diese ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde nur daraufhin zu überprüfen, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden und das Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 1. April 2015 - XII ZB 701/13 - FamRZ 2015, 998 Rn. 14 f.; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 253/13 - FamRZ 2014, 461 Rn. 13 und vom 19. September 2012 - XII ZB 649/11 - FamRZ 2013, 106 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 08.04.2015 - XII ZB 428/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung der Gesetzesänderung betreffend

    Die Gesetzesänderung betreffend den Wegfall des sogenannten Rentner- bzw. Pensionistenprivilegs (§ 101 Abs. 3 Satz 1 SGB VI aF, § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG aF) rechtfertigt für sich genommen eine auf § 27 VersAusglG gestützte Korrektur des Versorgungsausgleichs zu Lasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten nicht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 2013, XII ZB 527/12, FamRZ 2013, 690 und vom 11. Dezember 2013, XII ZB 253/13, FamRZ 2014, 461).

    aa) Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass es sich bei der Abschaffung dieser Regelungen, die den ausgleichspflichtigen Ehegatten über den Halbteilungsgrundsatz hinaus durch eine versicherungsfremde Sozialleistung aus den Mitteln der gesetzlichen Regelsicherungssysteme begünstigte, auch im Rahmen einer nach § 27 VersAusglG anzustellenden Billigkeitsabwägung als eine vom Ausgleichspflichtigen grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmende Gesetzesänderung anzusehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 2013 - XII ZB 527/12 - FamRZ 2013, 690 Rn. 20 und vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 253/13 - FamRZ 2014, 461 Rn. 17).

  • BGH, 11.04.2018 - XII ZB 623/17

    Versorgungsausgleich: Ausgleichsfähigkeit eines durch Tätigkeit in einer

    cc) Auch steht es in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung, dass das Entfallen des früheren "Rentnerprivilegs" (§ 101 Abs. 3 SGB VI a.F.) durch das neue Versorgungsausgleichsrecht eine grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmende Gesetzesänderung darstellt, die für sich genommen, ohne Hinzutreten weiterer Umstände, keine Korrektur nach § 27 VersAusglG rechtfertigt (Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 253/13 - FamRZ 2014, 461 Rn. 16 f.).
  • BGH, 01.10.2014 - XII ZB 635/13

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Voraussetzungen eines Ausschlusses wegen

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist diese nur daraufhin zu überprüfen, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind und das Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt worden ist (Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 253/13 - FamRZ 2014, 461 Rn. 13 mwN).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2014 - 16 UF 217/13

    Versorgungsausgleich: Anpassung der Versorgung wegen Unterhalts erst ab

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage zuletzt unbeantwortet gelassen (BGH, 11.12.2013, XII ZB 253/13, bei juris Rn 18).

    Der Charakter der Vorschrift als gesetzliche Ausnahme vom Grundsatz der Versorgungskürzung spricht zudem dagegen, den Anwendungsbereich des § 33 VersAusglG durch eine erweiternde oder entsprechende Anwendung über das vom Gesetzgeber ausdrücklich Angeordnete und erkennbar Gewollte hinaus auszudehnen (BGH, 11.12.2013, XII ZB 253/13, bei juris Rn 22 zur Ablehnung einer analogen Anwendung auf Fälle, in denen der Ausgleichspflichtige anderen Personen als dem ausgleichsberechtigten Ehegatten zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist).

  • OLG Stuttgart, 15.10.2020 - 11 UF 125/20

    Anordnung der Aussetzung einer Kürzung der Versorgungsanwartschaft

    Der BGH war in zwei Entscheidungen mit diesem Problem befasst, FamRZ 2014, 461 und FamRZ 2014, 827, konnte es jedoch in beiden Fällen mangels Entscheidungserheblichkeit unbeantwortet lassen.

    Allerdings erscheint bemerkenswert, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 11.12.2013 - XII ZB 253/13 -, Rz. 18, formuliert, dass er die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Entscheidung im Verbundverfahren zulässig sein kann, dahinstehen lässt, er sich also unabhängig von der grundsätzlichen Entscheidung in die eine oder andere Richtung Fallkonstellationen vorstellen kann, in denen Ausnahmen von der Regel möglich sind.

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2022 - 20 UF 123/20

    Beschwerde gegen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Vergleich der gekürzten

    Damit kommt es auf die - in Rechtsprechung und Literatur umstrittene - Frage, ob die Aussetzung einer laufenden Versorgung gemäß § 33 VersAusglG voraussetzt, dass die von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten bezogene laufende Versorgung durch einen rechtskräftigen Wertausgleich gekürzt ist, nicht mehr an (vgl. dazu ausführlich und bejahend etwa OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 19.02.2014 - 16 UF 217/13, FamRZ 2014, 1304; Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, VersAusglG § 33 Rn. 7, beck-online; verneinend etwa OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 722; OLG Köln, FamRZ 2012, 1814; Ruland, Versorgungsausgleich, 4. Auflage Kap. 9 Rn.1050; offen gelassen von BGH, Beschl. v. 11.12.2013 - XII ZB 253/13, FamRZ 2014, 461, Rn. 18).
  • OLG Dresden, 30.11.2017 - 23 UF 348/17
    Hiervon ist auszugehen, wenn der insgesamt Ausgleichsverpflichtete auf die auszugleichenden Versorgungsanrechte dringend angewiesen, der insgesamt Ausgleichsberechtigte dagegen bereits anderweitig angemessen abgesichert ist (vgl. BGH FamRZ 2009, 205; BGH FamRZ 2013, 690; FamRZ 2014, 461) ).

    Sie kann deshalb nur in außergewöhnlichen Ausnahmefällen über die Billigkeitsprüfung des § 27 VersAusglG korrigiert werden, wenn nämlich zu der zwingenden gesetzlichen Folge des Wegfalls des Privilegs noch weitere den Ausgleichspflichtigen belastende Umstände hinzukommen (BGH FamRZ 2015, 1001; BGH FamRZ 2013, 690; FamRZ 2014, 461).

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2015 - 16 UF 204/13

    Antrag auf Kürzung des Versorgungsausgleichs im Verbundverfahren; Gleichzeitiger

  • OLG Köln, 04.03.2015 - 4 UF 99/14

    Ausschluss oder Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen unbilliger Härte bei

  • OLG Frankfurt, 12.02.2014 - 2 UF 276/13

    Aussetzung des Anpassungsverfahrens bei über das erweiterte Splitting

  • VG Magdeburg, 12.04.2016 - 5 A 683/14

    Kürzung der Altersentschädigung eines ehemaligen Landtagsabgeordneten

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