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   OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13   

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https://dejure.org/2013,19628
OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13 (https://dejure.org/2013,19628)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.08.2013 - 4 U 38/13 (https://dejure.org/2013,19628)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. August 2013 - 4 U 38/13 (https://dejure.org/2013,19628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Hof - 13 O 599/12
  • OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 253
  • MDR 2013, 1120
  • FamRZ 2014, 589
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12

    Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13
    Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe, wenn der aus abgetretenem Recht seiner Ehefrau klagende Antragsteller im laufenden Bewilligungsverfahren (hier: im Berufungsrechtzug) erst auf gezielte Nachfragen des Gerichts offenlegt, dass entgegen seinen bisherigen Angaben ein (angeblich) im Alleineigentum der Ehefrau stehendes Grundvermögen im gemeinsamen Herkunftsland vorhanden ist (Fortführung von BGH NJW 2013, 68).

    Es ist also nicht erforderlich, dass die Bewilligung auf den unzutreffenden Angaben auch beruht; vielmehr genügt es, dass die falschen Angaben jedenfalls generell geeignet erscheinen, die Entscheidung über die PKH zu beeinflussen (so nunmehr BGH NJW 2013, 68, dort Rn. 20ff. im Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2012 - 9 W 72/11 -, dort Rn.12ff.).

  • LAG Düsseldorf, 01.06.1993 - 14 Ta 220/92

    Prozesskostenhilfe: Steigerung der Lebenshaltungskosten als besondere Belastung

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13
    Es entspricht seit jeher der gefestigten Rechtsprechung und einhelligen Meinung, dass Grundvermögen im Ausland selbst dann nicht zum sog. Schonvermögen der um PKH nachsuchenden Partei rechnet, wenn die Immobilie von der Antragstellerseite als Ferienhaus bzw. -wohnung (oder als Wochenendhaus usw.) deklariert wird (vgl. nur OLG Stuttgart JurBüro 1994, 46; OLGR 2006, 366, dort Rn.9; ferner OLG Saarbrücken OLGR 2008, 567, Rn.9).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2012 - 9 W 72/11

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligungsentscheidung wegen unrichtiger

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13
    Es ist also nicht erforderlich, dass die Bewilligung auf den unzutreffenden Angaben auch beruht; vielmehr genügt es, dass die falschen Angaben jedenfalls generell geeignet erscheinen, die Entscheidung über die PKH zu beeinflussen (so nunmehr BGH NJW 2013, 68, dort Rn. 20ff. im Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2012 - 9 W 72/11 -, dort Rn.12ff.).
  • OLG Koblenz, 19.12.2005 - 7 WF 1126/05

    Prozesskostenhilfe: Unrichtige Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13
    Diese Vorgaben bzw. Erläuterungen sind auch für eine akademisch nicht gebildete Partei in der Lage des Klägers ohne weiteres verständlich und "selbsterklärend" (vgl. auch OLG Koblenz MDR 2006, 649); in der von der Klägerseite nachgereichten - aktuellen - Formularerklärung vom 24.06.2013 sind denn auch die auf das Grundvermögen und etwaige Bankguthaben bezogenen Fragen jeweils entsprechend den genannten Vorgaben beantwortet (vgl. Bl. 21 SH).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2008 - 8 W 25/08

    Keine Verfahrensunterbrechung bei PKH-Antrag - Zum Schonvermögen zum Bestreiten

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13
    Es entspricht seit jeher der gefestigten Rechtsprechung und einhelligen Meinung, dass Grundvermögen im Ausland selbst dann nicht zum sog. Schonvermögen der um PKH nachsuchenden Partei rechnet, wenn die Immobilie von der Antragstellerseite als Ferienhaus bzw. -wohnung (oder als Wochenendhaus usw.) deklariert wird (vgl. nur OLG Stuttgart JurBüro 1994, 46; OLGR 2006, 366, dort Rn.9; ferner OLG Saarbrücken OLGR 2008, 567, Rn.9).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05

    Prozesskostenhilfe: Verpflichtung zur Verwertung eines im Ausland befindlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13
    Es entspricht seit jeher der gefestigten Rechtsprechung und einhelligen Meinung, dass Grundvermögen im Ausland selbst dann nicht zum sog. Schonvermögen der um PKH nachsuchenden Partei rechnet, wenn die Immobilie von der Antragstellerseite als Ferienhaus bzw. -wohnung (oder als Wochenendhaus usw.) deklariert wird (vgl. nur OLG Stuttgart JurBüro 1994, 46; OLGR 2006, 366, dort Rn.9; ferner OLG Saarbrücken OLGR 2008, 567, Rn.9).
  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 22 B 09.2171

    Prozesskostenhilfe; einsatzpflichtiges Vermögen; Zumutbarkeit einer Verwertung

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13
    Zudem obliegt es der Antragstellerseite, zur Frage der Unverwertbarkeit nähere Darlegungen zu unterbreiten (vgl. etwa Beschluss des BayVGH vom 08.02.2010 - 22 B 09.2171 -, dort Rn.5).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 208/15

    Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren in einer Familiensache: Analoge

    (1) Das Beschwerdegericht hat die analoge Anwendung des § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO mit einem Erst-Recht-Schluss begründet: Wenn falsche Angaben sogar die nachträgliche Aufhebung der Bewilligung rechtfertigten, müsse erst recht die Möglichkeit bestehen, Verfahrenskostenhilfe aus demselben Grund bereits im Bewilligungsverfahren zu versagen (ebenso OLG Hamm FamRZ 2015, 1419; OLG Bamberg FamRZ 2014, 589, 590 f.; LAG Hamm Beschlüsse vom 30. Januar 2002 - 4 Ta 148/01 - juris und vom 18. März 2003 - 4 Ta 446/02 - juris; Musielak/Fischer ZPO 12. Aufl. § 118 Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2014 - 18 WF 76/14

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Versagung wegen unrichtiger Angaben zu

    § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ist im Bewilligungsverfahren nicht analog anzuwenden (OLG Brandenburg v. 20.02.2007 - 10 WF 41/07, zitiert nach Juris; wohl auch OLG Köln v. 24.04.1995 - 25 WF 72/95, OLGR 1995, 327; a.A. OLG Bamberg v. 02.08.2013 - 4 U 38/13, FamRZ 2014, 589; LAG Hamm v. 30.01.2002 - 4 Ta 148/01 und v. 18.03.2003 - 4 Ta 446/02, jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 16.353

    Einsatz von Grundeigentum bei Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Es ist zur Prozessfinanzierung zu verwerten, wenn dies zumutbar ist (vgl. OLG Bamberg, B. v. 2.8.2013 - 4 U 38/13 - juris Rn. 26; OLG Stuttgart, B. v. 19.1.2006 - 5 W 66/05 - juris Rn. 9; OLG Koblenz, B. v. 19.12.2005 - 7 WF 1126/05 - juris Rn. 5).
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