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   EGMR, 07.05.2013 - 8017/11   

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https://dejure.org/2013,10928
EGMR, 07.05.2013 - 8017/11 (https://dejure.org/2013,10928)
EGMR, Entscheidung vom 07.05.2013 - 8017/11 (https://dejure.org/2013,10928)
EGMR, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 8017/11 (https://dejure.org/2013,10928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2561
  • FamRZ 2014, 97
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10

    Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen

    Auszug aus EGMR, 07.05.2013 - 8017/11
    Am 2. Juli 2010 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerinnen zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 666/10).
  • EGMR, 29.04.2008 - 13378/05

    Burden und Burden ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EGMR, 07.05.2013 - 8017/11
    Die Vertragsstaaten haben einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit Unterschiede bei ansonsten ähnlichen Situationen eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (siehe X. u. a., a. a. O., Rdnr. 98; Schalk und Kopf ./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 30141/04, Rdnr. 96, ECHR 2010; und Burden ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 13378/05, Rdnr. 60, ECHR 2008).
  • EGMR, 24.06.2010 - 30141/04

    SCHALK AND KOPF v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 07.05.2013 - 8017/11
    Die Vertragsstaaten haben einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit Unterschiede bei ansonsten ähnlichen Situationen eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (siehe X. u. a., a. a. O., Rdnr. 98; Schalk und Kopf ./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 30141/04, Rdnr. 96, ECHR 2010; und Burden ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 13378/05, Rdnr. 60, ECHR 2008).
  • EGMR, 15.03.2012 - 25951/07

    Keine Diskriminierung, wenn einer Frau ein Adoptionsrecht in Bezug auf das Kind

    Auszug aus EGMR, 07.05.2013 - 8017/11
    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass ein Staat, wenn er entscheidet, für gleichgeschlechtliche Paare eine alternative Form der Anerkennung wie die eingetragene Lebenspartnerschaft zu schaffen, einen gewissen Beurteilungsspielraum hinsichtlich des konkret verliehenen Status hat (siehe Schalk und Kopf, a. a. O., Rdnr. 108; und Gas und Dubois ./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 25951/07, Rdnr. 66, 15. März 2012).
  • EGMR, 19.02.2013 - 19010/07

    Fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption diskriminiert gleichgeschlechtliche

    Auszug aus EGMR, 07.05.2013 - 8017/11
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass die Beziehung eines in einer stabilen de-facto-Beziehung zusammenlebenden gleichgeschlechtlichen Paares genauso unter den Begriff des "Familienlebens" fällt, wie dies bei einem verschiedengeschlechtlichen Paar in derselben Situation der Fall wäre (siehe zuletzt X. u. a. ./. Österreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 19010/07, Rdnr. 104, 19. Februar 2013).
  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Eine gemeinsame Elternschaft von zwei die Vaterschaft anerkennenden Männern ist im deutschen Recht ebensowenig vorgesehen wie eine kraft Gesetzes erfolgende Zuordnung des Kindes zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner eines Elternteils (Mutter oder Vater; vgl. BVerfG FamRZ 2013, 521 sowie EGMR FamRZ 2014, 97 zur Vereinbarkeit mit der EMRK; vgl. auch OLG Köln Beschluss vom 27. August 2014 - 2 Wx 222/14 - juris).
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

    Die gleichgeschlechtlichen Ehepartner befinden sich daher im Hinblick auf die zum Zeitpunkt der Geburt vorgenommenen Eintragungen in das Geburtenregister nicht in einer in erheblichem Maße vergleichbaren Situation wie verschiedengeschlechtliche Ehepartner (vgl. EGMR FamRZ 2014, 97, 98).
  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 15/15

    Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach

    Unter anderem ist ein Verstoß gegen Art. 9 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) geltend gemacht worden (so Stüber FamRZ 2005, 574; zu Art. 3 Abs. 1 GG vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1977 Rn. 85 sowie ferner EGMR FamRZ 2014, 97).
  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14

    Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen

    Das Gleichheitsgrundrecht steht der rechtlichen Berücksichtigung biologisch zwingender Unterschiede bei der abstammungsrechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung nicht entgegen (BVerfG FamRZ 2010, 1621, 1622; vgl. auch EGMR Entscheidung vom 7. Mai 2013 - 8017/11 - FamRZ 2014, 97 Rn. 30 - B und G.B. gegen Deutschland).
  • OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20

    Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung

    Dieser hatte in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013 (FamRZ 2014, 97 f.) einen Verstoß gegen Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK verneint, wenn die eingetragene Lebenspartnerin der Mutter des Kindes nach einer erfolgten Adoption nicht auf der Grundlage von § 1592 Nr. 1 BGB in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen worden war, weil den Nationalstaaten ein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Umsetzung von Rechtspositionen eingeräumt ist.
  • KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20

    Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung der Fachgerichte verstößt § 1592 Nr. 1 BGB nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, soweit die Ehefrau der Mutter anders als ein Ehemann nicht allein aufgrund der bei Geburt bestehenden Ehe kraft Gesetzes rechtlicher Elternteil des Kindes ist (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 28 f.; KG, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 UF 146/17 -, juris Rn. 52; zur Lebenspartnerschaft: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 666/10 -, juris Rn. 30; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13 -, juris Rn. 35; OLG Köln, Beschluss vom 26. März 2015 - II-14 UF 181/14, 14 UF 181/14 -, juris Rn. 17; OLG Celle, Beschluss vom 10. März 2011 - 17 W 48/10 -, juris Rn. 34 ff.; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 7. Mai 2013 - 8017/11 -, juris).
  • KG, 09.02.2018 - 3 UF 146/17

    Elternschaft bei der Geburt eines Kindes in einer Ehe von zwei Frauen

    Das ist verfassungsgemäß (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 8/07 -, juris, zu LG Hamburg vom 4. November 2009 - 301 T 596/09 -, juris) und verstößt nicht gegen Art. 14 und Art. 8 EMRK (EGMR, Entsch. v. 7. Mai 2013 - Individualbeschwerde Nr. 8017/11 -, FamRZ 2014, 97 = NJW 2014, 2561 Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-490/20

    Bei der Frage der Anerkennung der Abstammung eines Kindes eines

    79 EGMR, 7. Mai 2013, Boeckel und Gessner-Boeckel/Deutschland (CE:ECHR:2013:0507DEC000801711, § 30).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21

    Anwendbarkeit des § 62 FamFG im gerichtlichen Personenstandsverfahren

    Es kann deshalb hier offenbleiben, ob die fehlende Eintragung/Berichtigung im Geburtenregister durch das beteiligte Standesamt einen derart tiefgreifenden bzw. schwerwiegenden Grundrechtseingriff bedeuten würde, der mit den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.12.2001 niedergelegten Eingriffen vergleichbar wäre (vgl. zur Wertung diesbezüglicher Grundrechtseingriffe bzw. Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bereits BVerfG NJW 2011, 988/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte NJW 2014, 2561, und BGHZ 220, 58, je zitiert nach juris; die jeweils in Familienverfahren ergangenen Vorlagebeschlüsse vom 24.03.2021 und 11.11.2021 stellen naturgemäß hierauf jedenfalls nicht direkt ab).
  • AG Wuppertal, 03.11.2017 - 67 FH 6/16

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung betreffend eine Leihmutterschaft

    " Eine gemeinsame Elternschaft von zwei die Vaterschaft anerkennenden Männern ist im deutschen Recht ebenso wenig vorgesehen wie eine kraft Gesetzes erfolgende Zuordnung des Kindes zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner eines Elternteils (Mutter oder Vater; vgl. BVerfG FamRZ 2013, 521 sowie EGMR FamRZ 2014, 97 zur Vereinbarkeit mit der EMRK; vgl. auch OLG Köln Beschluss vom 27.August 2014 - 2 Wx 222/14 - juris).
  • VG Stade, 21.04.2020 - 6 A 2172/17
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