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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9313
BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14 (https://dejure.org/2015,9313)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14 (https://dejure.org/2015,9313)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 9/14 (https://dejure.org/2015,9313)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 145 Abs 1 KostO, § 145 Abs 3 KostO
    Notarkosten: Voraussetzungen für das Entstehen einer Entwurfsgebühr

  • IWW

    § 105 BNotO, § ... 64 Abs. 2 Satz 2 BDG, § 124 Abs. 2 VwGO, § 95 BNotO, § 10a Abs. 2, 3 BNotO, § 67 Abs. 2 Nr. 9 BNotO, § 10a Abs. 2 BNotO, § 10a Abs. 3 BNotO, § 10a BNotO, § 109 BNotO, § 77 Abs. 1 BDG, § 154 Abs. 2 VwGO, § 111g Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 52 GKG

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 145 Abs. 1 u. 3
    Voraussetzungen für Entwurfsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anfall der Entwurfsgebühr gemäß § 145 Abs. 1, 2 Kostenordnung (KostO)

  • rewis.io

    Notarkosten: Voraussetzungen für das Entstehen einer Entwurfsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 145 Abs. 1; KostO § 145 Abs. 3
    Voraussetzungen für den Anfall der Entwurfsgebühr gemäß § 145 Abs. 1 , 2 Kostenordnung ( KostO )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beurkundungen außerhalb des Amtsbereichs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Entwurfsgebühr des Notars

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wann fällt eine Entwurfsgebühr an?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfall der Entwurfsgebühr des Notars

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfall der Entwurfsgebühr des Notars

  • esche.de (Kurzinformation)

    Keine Gebühr bei routinemäßiger Versendung des notariellen Vertragsentwurfes

  • esche.de (Kurzinformation)

    Keine Gebühr bei routinemäßiger Versendung des notariellen Vertragsentwurfes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 182
  • FamRZ 2015, 1106
  • WM 2015, 1913
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 6/11

    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens seiner erzwingbaren Mitwirkungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 10/10, DNotZ 2012, 53 Rn. 21; vom 23. Juli 2012 - NotSt (Brfg) 6/11, juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn sie zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung einer Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2012 - NotSt (Brfg) 6/11, aaO).

  • BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 647/98

    Zum Berufsrecht der Notare

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Er hielt die Beschränkung der Berufsausübung auf den Amtsbereich für unentbehrlich, um die einzelnen Notarstellen lebensfähig und möglichst gleichbleibend leistungsfähig zu erhalten und das Notariat insgesamt bedarfsgerecht und flächendeckend zu organisieren (BT-Drucks. 11/8307, S. 18; vgl. Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, BGHZ 196, 271 Rn. 23; BVerfG, NJW 2000, 3486, 3487).

    Wie bereits ausgeführt verfolgt die Norm den Zweck, die einzelnen Notarstellen lebensfähig und möglichst gleichbleibend leistungsfähig zu erhalten und das Notariat damit insgesamt bedarfsgerecht und flächendeckend zu organisieren (BT-Drucks. 11/8307, S. 18; Senatsurteil vom 3. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, aaO Rn. 23, BVerfG, NJW 2000, 3486, 3487).

  • BGH, 04.03.2013 - NotZ(Brfg) 9/12

    Berufsrecht der Notare: Genehmigungsvorbehalt für Urkundstätigkeiten im Ausland;

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Er hielt die Beschränkung der Berufsausübung auf den Amtsbereich für unentbehrlich, um die einzelnen Notarstellen lebensfähig und möglichst gleichbleibend leistungsfähig zu erhalten und das Notariat insgesamt bedarfsgerecht und flächendeckend zu organisieren (BT-Drucks. 11/8307, S. 18; vgl. Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, BGHZ 196, 271 Rn. 23; BVerfG, NJW 2000, 3486, 3487).

    Wie bereits ausgeführt verfolgt die Norm den Zweck, die einzelnen Notarstellen lebensfähig und möglichst gleichbleibend leistungsfähig zu erhalten und das Notariat damit insgesamt bedarfsgerecht und flächendeckend zu organisieren (BT-Drucks. 11/8307, S. 18; Senatsurteil vom 3. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, aaO Rn. 23, BVerfG, NJW 2000, 3486, 3487).

  • OLG Köln, 15.11.1996 - 2 Wx 37/96

    Konkludenter Beurkundungsauftrag durch einen Vertragsbeteiligten

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Denn dann ist die Herstellung des Entwurfs keine selbstständige notarielle Tätigkeit, sondern nur ein Mittel zur Erreichung des erstrebten Zwecks der Beurkundung (vgl. OLG Köln, JurBüro 1997, 604; BeckOK/Neie, KostR, § 145 Rn. 15 [Stand 15.3.2013]; Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, § 145 Rn. 10 [Stand: Juli 2003]; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 145 Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 11.12.1985 - 8 W 359/85
    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Maßgeblich ist, ob der den Entwurf Erfordernde wissen oder zumindest damit rechnen musste, dass für die Aushändigung des Entwurfs auch dann von ihm Gebühren verlangt werden können, wenn es nicht zur Beurkundung kommt (KG FGPrax 03, 188, 189; OLG Dresden, JurBüro 1999, 42; OLG Stuttgart, DNotZ 1986, 761; OLG Köln OLGR 1999, 235; BeckOK/Neie, KostR, § 145 Rn. 47 f. [Stand 15.3.2013]; Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, § 145 Rn. 31 [Stand: April 2007]; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., Rn. 54).
  • OLG Dresden, 05.05.1997 - 15 W 47/97

    Begriff des Erforderns

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Maßgeblich ist, ob der den Entwurf Erfordernde wissen oder zumindest damit rechnen musste, dass für die Aushändigung des Entwurfs auch dann von ihm Gebühren verlangt werden können, wenn es nicht zur Beurkundung kommt (KG FGPrax 03, 188, 189; OLG Dresden, JurBüro 1999, 42; OLG Stuttgart, DNotZ 1986, 761; OLG Köln OLGR 1999, 235; BeckOK/Neie, KostR, § 145 Rn. 47 f. [Stand 15.3.2013]; Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, § 145 Rn. 31 [Stand: April 2007]; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., Rn. 54).
  • OLG Köln, 30.12.1998 - 2 Wx 13/98

    Kostenpflicht des Entwurfs einer Urkunde

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Maßgeblich ist, ob der den Entwurf Erfordernde wissen oder zumindest damit rechnen musste, dass für die Aushändigung des Entwurfs auch dann von ihm Gebühren verlangt werden können, wenn es nicht zur Beurkundung kommt (KG FGPrax 03, 188, 189; OLG Dresden, JurBüro 1999, 42; OLG Stuttgart, DNotZ 1986, 761; OLG Köln OLGR 1999, 235; BeckOK/Neie, KostR, § 145 Rn. 47 f. [Stand 15.3.2013]; Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, § 145 Rn. 31 [Stand: April 2007]; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., Rn. 54).
  • BGH, 18.07.2011 - NotZ(Brfg) 10/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage in verwaltungsrechtlichen Notarsachen

    Auszug aus BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 10/10, DNotZ 2012, 53 Rn. 21; vom 23. Juli 2012 - NotSt (Brfg) 6/11, juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15

    Notarkostenhaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Sorgfaltspflichten des

    Die Antragstellerin Ziff. 3 beantragt, die im Beschlusstenor genannte Kostenrechnung aufzuheben, da sie nur als Vertreterin gehandelt und Vollmacht gehabt habe, und weil sie keinen isolierten Entwurf in Auftrag gegeben habe und nach der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 9/14, eine Entwurfsgebühr deshalb ohnehin nicht entstanden sei.

    Der von ihr zitierte Beschluss des BGH vom 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 9/14 erging zu § 145 KostO und ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da hier - eine Haftung dem Grunde nach vorausgesetzt - jedenfalls eine Gebühr für die vorzeitige Auftragserledigung entstanden ist (GNotKG KV-Nr. 21302).

  • BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16

    Urkundstätigkeit des Notars außerhalb seines Amtsbezirks: Vorliegen eine Gefahr

    Vielmehr geht der Schutzzweck auch dahin, zu vermeiden, dass Notare, die für einen bestimmten Amtsbereich wegen des dort bestehenden Bedürfnisses bestellt wurden, ihre Tätigkeit in erheblichem Maße an einem anderen, ihnen günstiger erscheinenden Ort verlagern und so die bedarfsgerechte Versorgung mit notariellen Dienstleistungen in dem ihnen zugewiesenen Bereich gefährden (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, aaO Rn. 23; Beschluss vom 16. März 2015 - NotSt(Brfg) 9/14, NJW-RR 2016, 182 Rn. 3 m.w.N.).
  • LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16

    Voraussetzungen für das Entstehen einer notariellen Entwurfsgebühr

    Von einer solchen selbstständigen Bedeutung kann in der Regel nur ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber mit dem Entwurf andere Zwecke als die Vorbereitung einer Beurkundung verfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14, NJW-RR 2016, 182, 183, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.1996 - 2 Wx 37/96, Juris, Rn. 16; LG Rostock, Beschluss vom 09.10.1998 - 2 T 253/97, Juris, Rn. 15, jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5393
BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 (https://dejure.org/2015,5393)
BAG, Entscheidung vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 (https://dejure.org/2015,5393)
BAG, Entscheidung vom 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 (https://dejure.org/2015,5393)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

  • openjur.de

    Kündigung; Mutterschutz; In-vitro-Fertilisation; Diskriminierung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kündigung - Mutterschutz - In-vitro-Fertilisation - Diskriminierung

Kurzfassungen/Presse (31)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung nach künstlicher Befruchtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung nach künstlicher Befruchtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    In-vitro-Fertilisation - und der Kündigungsschutz

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BAG-Urteil Mutterschutz: Wann besteht ein Kündigungsschutz nach einer künstlichen Befruchtung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    In-vitro-Fertilisation: Kündigung nach künstlicher Befruchtung unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung nach In-vitro-Fertilisation

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach künstlicher Befruchtung ist unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach In-vitro-Fertilisation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach In-vitro-Fertilisation

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach künstlicher Befruchtung gekündigt - Entlassung einer Angestellten verstößt gegen das Mutterschutzgesetz und ist unwirksam

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung im Kleinbetrieb - mutterschutzrechtliches Kündigungsverbot - Beginn der Schwangerschaft bei In-vitro-Fertilisation - Diskriminierung wegen des Geschlechts - Beweislastregel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach In-vitro-Fertilisation

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz für Schwangere gilt bei In-vitro-Fertilisation

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Wann beginnt der Kündigungsschutz bei künstlicher Befruchtung?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach künstlicher Befruchtung unwirksam

  • recht.help (Kurzinformation)

    Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere bei künstlicher Befruchtung schon ab Mitteilung über den ärztlichen Eingriff

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung nach künstlicher Befruchtung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Unzulässigkeit der Kündigung einer Arbeitnehmerin nach einer Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beginn des Kündigungsschutzes nach künstlicher Befruchtung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.04.2015)

    IvF: Kündigungsschutz besteht ab Embryonentransfer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz bei Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei In-vitro Fertilisation

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei In-vitro Fertilisation

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz für Schwangere gilt bei In-vitro-Fertilisation ab Einsetzung der befruchteten Eizelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsverbot bei künstlicher Befruchtung bereits ab Einsetzung der befruchteten Eizelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft nach künstlicher Befruchtung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kündigung - In-vitro-Fertilisation - Schwangerschaft - MuSchG

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach In-vitro-Fertilisation

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung nach künstlicher Befruchtung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach In-vitro-Fertilisation unwirksam - Mutterschutzrechtliches Kündigungsverbot greift bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Beginn des Kündigungsschutzes gem. § 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG bei In-vitro-Fertilisation

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bei künstlicher Befruchtung setzt der Sonderkündigungsschutz mit dem Einsatz der Eizelle in die Gebärmutter ein

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt der Mutterschutz bei künstlicher Befruchtung?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungschutz bei künstlicher Befruchtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 189
  • NJW 2015, 1899
  • MDR 2015, 1079
  • NZA 2015, 734
  • FamRZ 2015, 1106
  • BB 2015, 1395
  • BB 2015, 1470
  • NZA-RR 2015, 474
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 26.02.2008 - C-506/06

    EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Der Vorgang läuft in mehreren Schritten ab, darunter die hormonelle Stimulation der Eierstöcke mit dem Ziel, mehrere Eizellen gleichzeitig zur Reifung zu bringen, die Follikelpunktion, die Entnahme der Eizellen, die Befruchtung einer oder mehrerer Eizellen mit aufbereiteten Spermien, die Einsetzung der befruchteten Eizelle oder Eizellen in die Gebärmutter und die Einnistung (vgl. EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 30, Slg. 2008, I-1017) .

    b) Aus Gründen der Rechtssicherheit kann eine Schwangerschaft bei Durchführung einer In-vitro-Fertilisation frühestens im Zeitpunkt des Embryonentransfers und nicht bereits mit Befruchtung der Eizelle außerhalb des Körpers der Frau beginnen (EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 41, Slg. 2008, I-1017) .

    Das Kündigungsverbot in § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG soll die schwangere Arbeitnehmerin vor der Gefahr schützen, die die Möglichkeit einer Entlassung für ihre psychische und physische Verfassung darstellt (vgl. EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 34, Slg. 2008, I-1017 zu Art. 10 Nr. 1 der MutterschutzRL) .

    Um die Sicherheit und den Schutz jeder schwangeren Arbeitnehmerin zu gewährleisten, ist nach den unionsrechtlichen Vorgaben von dem frühestmöglichen Zeitpunkt des Vorliegens einer Schwangerschaft auszugehen (EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 37, 40, aaO zu Art. 10 Nr. 1 der MutterschutzRL) .

    Sie stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 46, Slg. 2008, I-1017; 8. September 2005 - C-191/03 - [McKenna] Rn. 47, Slg. 2005, I-7631; jeweils zur MutterschutzRL) .

    Da die Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung einer In-vitro-Fertilisation ausschließlich Frauen betreffen, führt die Kündigung einer Arbeitnehmerin, die hauptsächlich aus dem Grund erfolgt, dass sie beabsichtigt, sich dieser Behandlung zu unterziehen, ebenfalls zu einer unmittelbaren Geschlechtsdiskriminierung (vgl. EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 50, Slg. 2008, I-1017 zur MutterschutzRL; siehe auch LAG Köln 3. Juni 2014 - 12 Sa 911/13 - zur Nichtverlängerung eines Arbeitsverhältnisses) .

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97

    Feststellung der Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Bei natürlicher Empfängnis wird der Beginn des Kündigungsverbots aus § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 2 Satz 1 MuSchG in der Weise bestimmt, dass von dem ärztlich festgestellten mutmaßlichen Tag der Entbindung um 280 Tage zurückgerechnet wird (st. Rspr., vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 384/10 - Rn. 33; 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 88, 357) .

    Die Arbeitnehmerin muss dann weiteren Beweis führen und ist gegebenenfalls gehalten, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 88, 357) .

    b) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Arbeitnehmerin ihrer Darlegungslast für das Bestehen einer Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt zunächst durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung genügt (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 88, 357) , und die Klägerin mit ihrem Mutterpass und dem Schreiben vom 16. Mai 2013 zwei Bescheinigungen vorgelegt hat, die als Tag des Embryonentransfers den 24. Januar 2013 ausweisen.

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Ist dies der Fall, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10 - Rn. 34; 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 65) .

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nicht darüber zu entscheiden ist, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung der Arbeitnehmerin als "wahr" vermuten lassen (BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 66; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 20) .

  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Da die Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung einer In-vitro-Fertilisation ausschließlich Frauen betreffen, führt die Kündigung einer Arbeitnehmerin, die hauptsächlich aus dem Grund erfolgt, dass sie beabsichtigt, sich dieser Behandlung zu unterziehen, ebenfalls zu einer unmittelbaren Geschlechtsdiskriminierung (vgl. EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - [Mayr] Rn. 50, Slg. 2008, I-1017 zur MutterschutzRL; siehe auch LAG Köln 3. Juni 2014 - 12 Sa 911/13 - zur Nichtverlängerung eines Arbeitsverhältnisses) .
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Insbesondere der zeitliche Zusammenhang trägt den Schluss, die Kündigung sei aufgrund der Ankündigung der Klägerin erfolgt (vgl. dazu BAG 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 15, BAGE 130, 347 zu § 612a BGB) .
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nicht darüber zu entscheiden ist, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung der Arbeitnehmerin als "wahr" vermuten lassen (BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 66; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 20) .
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    c) Die gewonnene Überzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal - hier dem Geschlecht der Klägerin - und einem Nachteil kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 - Rn. 24; 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Es genügt, dass eine Anknüpfung der Kündigung an ein Diskriminierungsmerkmal zumindest in Betracht kommt (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 29) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    Ist dies der Fall, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10 - Rn. 34; 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 65) .
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14
    § 2 Abs. 4 AGG steht dem nicht entgegen (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 14, 18, 22) .
  • EuGH, 08.09.2005 - C-191/03

    McKenna - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Erkrankung vor Beginn des

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 566/82

    Mutterschutz - Feststellung des Beginns der Schwangerschaft

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • LAG Sachsen, 07.03.2014 - 3 Sa 502/13
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10

    Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

    Zu den Verbotsgesetzen in diesem Sinn zählt § 7 AGG, der Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes verbietet (vgl. für eine Kündigung BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 32, BAGE 151, 189; BeckOK ArbR/Roloff Stand 1. Dezember 2018 AGG § 7 vor Rn. 1) .
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

    Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig (zu § 9 MuSchG aF zuletzt BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 10, BAGE 151, 189) .

    Zwar folgt im deutschen Recht ein gesetzliches Verbot einer Kündigung "wegen der Schwangerschaft" auch aus § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AGG iVm. § 134 BGB (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 32 bis 36, BAGE 151, 189) .

    Es kann daher dahinstehen, ob sie außerdem nach § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 AGG iVm. § 134 BGB nichtig wäre (vgl. dazu BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 32 bis 36, BAGE 151, 189) .

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    der Zeitpunkt der Verbindung einer befruchteten Eizelle mit dem Organismus der Frau durch den Embryonentransfer (vgl. ausführlich zum Meinungsstand BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 19 ff. mwN, BAGE 151, 189) .

    Auch bei der natürlichen Empfängnis beginnt die Schwangerschaft mit der Konzeption, nicht erst mit der Nidation (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 23, BAGE 151, 189) .

  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22

    Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

    Das Bestehen einer Schwangerschaft und damit der Beginn des Kündigungsverbots werde bei natürlicher Empfängnis ausgehend von dem ärztlich festgestellten mutmaßlichen Entbindungstermin entgegen der ständigen Senatsrechtsprechung (seit BAG 27. Januar 1966 -  2 AZR 141/65  - zuletzt BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 16, BAGE 151, 189) nicht durch eine Rückrechnung eines Zeitraums von 280 Tagen, sondern lediglich von 266 Tagen bestimmt.

    Damit werden auch Tage einbezogen, in denen das Vorliegen einer Schwangerschaft eher unwahrscheinlich ist (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 16, BAGE 151, 189) .

    Der Senat verzichtet bewusst auf eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, um zu gewährleisten, dass jede tatsächlich Schwangere den Schutz des § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in Anspruch nehmen kann (vgl. zu § 9 Abs. 1 MuSchG aF BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 17, BAGE 151, 189) .

  • ArbG Köln, 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23

    Wartezeit Kündigung Schwerbehinderung

    Kündigungen, die gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote verstoßen, sind gemäß § 134 BGB rechtsunwirksam, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt (BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -, BAGE 151, 189-198, Rn. 32).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.12.2021 - 4 Sa 32/21

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Berechnung des Beginns der

    (Abweichung von BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -).

    Eine solche liegt bei einer natürlichen Schwangerschaft ab der Befruchtung der Eizelle (Konzeption) vor (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -).

    Es ist - um die Sicherheit und den Schutz der schwangeren Arbeitnehmerin zu gewährleisten - vom frühestmöglichen Zeitpunkt einer Schwangerschaft auszugehen (EuGH 26. Februar 2008 - C-506/06 - Mayr; BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -).

    Er markiert die äußerste zeitliche Grenze, innerhalb derer bei normalem Zyklus eine Schwangerschaft vorliegen kann (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - BAG 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 - BAG 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82 -).

    Lediglich eine Schwangerschaft noch vor dem ersten Tag der letzten Regelblutung könne aus dieser Wahrscheinlichkeitsberechnung ausgenommen werden, weil eine solche Schwangerschaftsannahme wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen evident widersprechen würde (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - BAG 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82 -).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

    Sie ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob sie vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 40; 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 28) .
  • LAG Hamm, 10.01.2019 - 11 Sa 505/18

    Keine Diskriminierung eines Beschäftigten der ZAB Bielefeld durch

    Die Grundsätze zur Anwendbarkeit des § 22 AGG ließen sich besonders gut dem Urteil des BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 - entnehmen.

    Der Wortlaut der Bestimmung steht dem nicht entgegen ( grundlegend: BAG 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - AP AGG § 2 Nr. 3; ebenso: 26.03.2015 - 2 AZR 237/14 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 39; BAG 23.07.2015 - 6 AZR 457/14 - AP AGG § 7 Nr. 7 ).

    Vielmehr reicht es aus, wenn dafür nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht ( BAG 26.03.2015 aaO ).

    Diese Grundsätze des § 286 Abs. 1 ZPO gelten auch, wenn nicht darüber zu entscheiden ist, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung des Arbeitnehmers als wahr vermuten lassen, es also um die Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal und einem Nachteil im Sinne des § 22 AGG geht ( BAG 26.03.2015 aaO; BAG 23.07.2015 aaO).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

    Sind solche Umstände vorgetragen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorgelegen hat (vgl. etwa BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 38 mwN, BAGE 151, 189) .

    Die Würdigung, ob Tatsachen vorgetragen sind, die eine Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals vermuten lassen, obliegt den Tatsachengerichten (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 39 mwN, aaO) .

    Die gewonnene Überzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen einem verpönten Merkmal - hier dem Geschlecht der Klägerin - und einem Nachteil kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. zur Kündigungserklärung BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - Rn. 40 mwN, aaO) .

  • LAG Köln, 17.01.2020 - 4 Sa 862/17

    Kündigung; Kleinbetrieb (Rechtsanwaltskanzlei); Entschädigung; Diskriminierung

    Sie stellt eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG - und nicht nur eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG - aufgrund des Geschlechts dar (BAG, Urteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14, Rn. 31 ff., juris; EuGH, Urteil vom 03.02.2000 - Rs. C-207/98 [Mahlburg], NZA 2000, 255; Däubler/Bertzbach, § 1 AGG, Rn. 50).

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nicht darüber zu entscheiden ist, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung der Arbeitnehmerin als "wahr" vermuten lassen (BAG, Urteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 237/14, Rn. 38 f., juris; BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08, Rn. 66, juris).

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 237/17

    Nichtverlängerungsmitteilung - Altersdiskriminierung

  • ArbG Gelsenkirchen, 12.03.2019 - 5 Ca 1899/18

    Kündigung einer Auszubildenden während der Probezeit - Offensichtliche

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23

    Ordentliche Kündigung - Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - amtsangehörige

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 557/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung -

  • LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17

    Kündigung, Entschädigung, Diskriminierung wegen des Geschlechts

  • ArbG Heilbronn, 15.04.2021 - 8 Ca 327/21

    Beginn der Schwangerschaft - Rückrechnung - 266 Tage durchschnittliche

  • ArbG Düsseldorf, 01.10.2015 - 10 Ca 4027/15

    Entschädigung wegen Diskriminierung eines Schwerbehinderten?

  • ArbG Düsseldorf, 31.08.2015 - 6 Ca 751/15

    Kündigung einer Sachbearbeiterin durch Partei-Kreisverband

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2021 - 5 Ca 5833/20
  • LAG Hamm, 17.01.2019 - 11 Sa 357/18

    Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe

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Rechtsprechung
   BFH, 18.12.2014 - III R 9/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52390
BFH, 18.12.2014 - III R 9/14 (https://dejure.org/2014,52390)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2014 - III R 9/14 (https://dejure.org/2014,52390)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - III R 9/14 (https://dejure.org/2014,52390)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Beschäftigungslosigkeit eines selbständig tätigen Kindes

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, SGB 3 § 119 Abs 1, SGB 3 § 119 Abs 3, SGB 4 § 8, SGB 4 § 138 Abs 1 Nr 1, SGB 4 § 138 Abs 3, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
    Beschäftigungslosigkeit eines selbständig tätigen Kindes

  • Bundesfinanzhof

    Beschäftigungslosigkeit eines selbständig tätigen Kindes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG 2002 vom 23.12.2002, § 119 Abs 1 SGB 3, § 119 Abs 3 SGB 3, § 8 SGB 4, § 138 Abs 1 Nr 1 SGB 4
    Beschäftigungslosigkeit eines selbständig tätigen Kindes

  • IWW
  • IWW

    § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG... ), § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 38 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III), § 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III, § 38 SGB III, § 119 Abs. 1 SGB III, § 119 Abs. 3 SGB III, § 138 Abs. 3 SGB III, § 8 des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV), § 8a SGB IV, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Kindergeldberechtigung eines als selbständige Kosmetikerin tätigen Kindes

  • rewis.io

    Beschäftigungslosigkeit eines selbständig tätigen Kindes

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    Beschäftigungslosigkeit eines selbständig tätigen Kindes

  • rechtsportal.de

    Kindergeldberechtigung eines als selbständige Kosmetikerin tätigen Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Beschäftigungslosigkeit eines selbständig tätigen Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeld für ein "beschäftigungsloses" Kind trotz selbständiger Tätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für ein "beschäftigungsloses" Kind mit selbständiger Tätigkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für die selbstständige Tochter?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: "Beschäftigungslos" trotz selbstständiger Tätigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld für ein beschäftigungsloses Kind trotz selbständiger Tätigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Beschäftigungsloses" Kind: Kindergeld trotz selbständiger Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch kann bei selbständiger Betätigung des erwachsenen Kindes ausgeschlossen sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für ein "beschäftigungsloses" Kind trotz selbständiger Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für ein "beschäftigungsloses" Kind trotz selbständiger Tätigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld für selbstständig tätiges Kind

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeld trotz Selbstständigkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beschäftigungslosigkeit eines selbständigen Kindes

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeld für ein beschäftigungsloses Kind trotz selbständiger Tätigkeit

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Kindergeld für ein "beschäftigungsloses” Kind trotz selbständiger Tätigkeit

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für ein volljähriges Kind, welches eine selbstständige Tätigkeit ausübt

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für ein "beschäftigungsloses" Kind trotz selbstständiger Tätigkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kindergeld trotz selbständiger Tätigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Selbstständige Tätigkeit schließt Kindergeldanspruch nicht generell aus

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 248, 332
  • FamRZ 2015, 1106
  • BStBl II 2015, 653
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.07.2012 - III R 70/10

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen Meldung als arbeitsuchendes Kind - Ablehnung von

    Auszug aus BFH, 18.12.2014 - III R 9/14
    a) Das FG hat nicht festgestellt, ob die Tochter sich --was von der Klägerin behauptet und von der Familienkasse bestritten wurde-- als Arbeitsuchende gemeldet und diese Meldung nach Ablauf von jeweils drei Monaten erneuert hat (vgl. dazu Senatsurteile vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008; vom 26. Juli 2012 III R 70/10, BFH/NV 2012, 1971, Rz 15).

    Im zweiten Rechtsgang wird im Hinblick auf den Berücksichtigungstatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG sowohl die tatsächliche Meldung der Tochter als Arbeitsuchende (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. September 2008 III R 91/07, BFHE 223, 354, BStBl II 2010, 47; in BFH/NV 2012, 1971) als auch der zeitliche Umfang ihrer Tätigkeit zu prüfen sein.

  • BFH, 10.04.2014 - III R 19/12

    Kindergeld - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

    Auszug aus BFH, 18.12.2014 - III R 9/14
    Dies wäre für eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG erforderlich, da die Neuregelung des § 38 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III), wonach die Vermittlungspflicht der Arbeitsagentur nicht mehr automatisch nach Ablauf von drei Monaten endet, erst ab 1. Januar 2009 und daher im Streitzeitraum noch nicht anwendbar war (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 2014 III R 19/12, BFHE 245, 200, BStBl II 2015, 29, und vom 26. August 2014 XI R 1/13, BFH/NV 2015, 15).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich zudem die von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG ferner vorausgesetzte Meldung als Arbeitsuchender bei der Agentur für Arbeit nach § 38 SGB III (z.B. Senatsurteile in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008, und in BFHE 245, 200, BStBl II 2015, 29).

  • BFH, 19.06.2008 - III R 68/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 18.12.2014 - III R 9/14
    a) Das FG hat nicht festgestellt, ob die Tochter sich --was von der Klägerin behauptet und von der Familienkasse bestritten wurde-- als Arbeitsuchende gemeldet und diese Meldung nach Ablauf von jeweils drei Monaten erneuert hat (vgl. dazu Senatsurteile vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008; vom 26. Juli 2012 III R 70/10, BFH/NV 2012, 1971, Rz 15).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bestimmt sich zudem die von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG ferner vorausgesetzte Meldung als Arbeitsuchender bei der Agentur für Arbeit nach § 38 SGB III (z.B. Senatsurteile in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008, und in BFHE 245, 200, BStBl II 2015, 29).

  • BFH, 08.05.2014 - III R 21/12

    Kindergeld - Wohnsitz einer natürlichen Person i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 18.12.2014 - III R 9/14
    Die Familienkasse ... ist aufgrund eines Organisationsaktes (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, Seite 6 ff.) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse ... eingetreten (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2014 III R 21/12, BFHE 246, 389, BStBl II 2015, 135).
  • BFH, 26.08.2014 - XI R 1/13

    Kindergeld: Fortwirkung einer Meldung des Kindes als Arbeitsuchender unter

    Auszug aus BFH, 18.12.2014 - III R 9/14
    Dies wäre für eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG erforderlich, da die Neuregelung des § 38 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III), wonach die Vermittlungspflicht der Arbeitsagentur nicht mehr automatisch nach Ablauf von drei Monaten endet, erst ab 1. Januar 2009 und daher im Streitzeitraum noch nicht anwendbar war (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 2014 III R 19/12, BFHE 245, 200, BStBl II 2015, 29, und vom 26. August 2014 XI R 1/13, BFH/NV 2015, 15).
  • BFH, 25.09.2008 - III R 91/07

    Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Meldung des Kindes als Arbeitsuchender

    Auszug aus BFH, 18.12.2014 - III R 9/14
    Im zweiten Rechtsgang wird im Hinblick auf den Berücksichtigungstatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG sowohl die tatsächliche Meldung der Tochter als Arbeitsuchende (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. September 2008 III R 91/07, BFHE 223, 354, BStBl II 2010, 47; in BFH/NV 2012, 1971) als auch der zeitliche Umfang ihrer Tätigkeit zu prüfen sein.
  • BFH, 10.01.2003 - VIII B 81/02

    Kindergeld; arbeitsloses Kind

    Auszug aus BFH, 18.12.2014 - III R 9/14
    Denn § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG in der für die Jahre 2000 bis 2002 geltenden Fassung hatte ausdrücklich bestimmt, dass ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es "arbeitslos im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 10. Januar 2003 VIII B 81/02, BFH/NV 2003, 897, Rz 5).
  • FG Thüringen, 19.03.2013 - 1 K 757/09

    Kindergeld wegen Arbeitssuche: selbständige Tätigkeit als

    Auszug aus BFH, 18.12.2014 - III R 9/14
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 19. März 2013  1 K 757/09 aufgehoben.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 11 UF 27/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1897
OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 11 UF 27/15 (https://dejure.org/2015,1897)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.02.2015 - 11 UF 27/15 (https://dejure.org/2015,1897)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 11 UF 27/15 (https://dejure.org/2015,1897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Ausgleichswerts von Anrechten in einer öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung

  • rewis.io

    Berechnung des Ausgleichswerts bei einer öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Ausgleichswerts von Anrechten in einer öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen Halbteilungsgrundsatz bei ungleicher Teilung von Versorgungspunkten durch Umrechnung in Kapitalwerte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen Halbteilungsgrundsatz bei ungleicher Teilung von Versorgungspunkten durch Umrechnung in Kapitalwerte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1695
  • FamRZ 2015, 1106
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 11 UF 27/15
    Aufgrund des seit 2009 durchzuführenden Hin- und Herausgleichs ist eine Teilanfechtung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich möglich (BGH FamRZ 2011, 547, a. A. OLG Dresden, Beschluss vom 01.12.2014, Az. 20 UF 845/14, zitiert nach juris), soweit sich nicht etwa im Hinblick auf § 18 VersAusglG oder § 27 VersAusglG die isolierte Betrachtung eines Anrechts verbietet (Stein in MünchKomm-FamFG, 2. Aufl. § 228 FamFG Rz. 16).

    Der Senat hat im Tenor den angewendeten Satzungsstand anzugeben, damit deutlich wird, welche Satzungsänderungen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers berücksichtigt sind (BGH FamRZ 2011, 547).

  • OLG Köln, 06.01.2015 - 12 UF 91/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten mit geringem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 11 UF 27/15
    11 Soweit der von der Zusatzversorgungskasse vorgeschlagene Ausgleichswert nicht der numerischen Hälfte des von der Antragstellerin erworbenen Ehezeitanteils entspricht, ist hierin ein Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz gemäß § 1 Abs. 1 VersAusglG (so im Ergebnis Bergner, NZFam 2014, 49, 53) oder gegen die Regelung des § 5 Abs. 1 VersAusglG (so OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 755; Bergner a.a.O.) nicht zu sehen (wie hier: OLG Celle FamRZ 2014, 305; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 719 - juris Rn. 33 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2015, Az. 12 UF 91/14, juris Rn. 9).

    Die Frage, ob die Verwendung geschlechtsneutraler Barwertfaktoren für die Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes geboten ist (hierzu Wick, Versorgungsausgleich, 3. Aufl, Rn. 333; Borth, Versorgungsausgleich, 7. Aufl., Rn. 512; Orgis, FPR 2011, 509, 512; OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2015, Az. 12 UF 91/14, zitiert nach juris), stellt sich im vorliegenden Verfahren nicht, da die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden ihr Bewertungssystem schon seit dem 01.01.2013 auf solche geschlechtsneutrale Barwertfaktoren umgestellt hat.

  • BGH, 19.11.2014 - XII ZB 353/12

    Versorgungsausgleichsentscheidung: Notwendige Begründung der tatrichterlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 11 UF 27/15
    Auch die Auffassung des Bundesgerichtshofs (NZFam 2015, 59, juris Rn. 21), wonach § 5 VersAusglG es dem Versorgungsträger nicht freistellt, eine andere Ausgleichsbezugsgröße als die nach seiner Versorgungsordnung maßgebliche zu wählen, sagt nichts über die der Teilung zugrunde liegende Berechnung.
  • OLG Frankfurt, 15.11.2013 - 6 UF 55/13

    Versorgungsausgleich: Maßgeblichkeit der vorgegebenen Ausgleichsbezugsgröße

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 11 UF 27/15
    11 Soweit der von der Zusatzversorgungskasse vorgeschlagene Ausgleichswert nicht der numerischen Hälfte des von der Antragstellerin erworbenen Ehezeitanteils entspricht, ist hierin ein Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz gemäß § 1 Abs. 1 VersAusglG (so im Ergebnis Bergner, NZFam 2014, 49, 53) oder gegen die Regelung des § 5 Abs. 1 VersAusglG (so OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 755; Bergner a.a.O.) nicht zu sehen (wie hier: OLG Celle FamRZ 2014, 305; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 719 - juris Rn. 33 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2015, Az. 12 UF 91/14, juris Rn. 9).
  • OLG Celle, 24.10.2013 - 10 UF 195/12

    Versorgungsausgleich: Geschlechtsspezifische Barwertfaktoren bei Anrechten aus

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 11 UF 27/15
    11 Soweit der von der Zusatzversorgungskasse vorgeschlagene Ausgleichswert nicht der numerischen Hälfte des von der Antragstellerin erworbenen Ehezeitanteils entspricht, ist hierin ein Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz gemäß § 1 Abs. 1 VersAusglG (so im Ergebnis Bergner, NZFam 2014, 49, 53) oder gegen die Regelung des § 5 Abs. 1 VersAusglG (so OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 755; Bergner a.a.O.) nicht zu sehen (wie hier: OLG Celle FamRZ 2014, 305; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 719 - juris Rn. 33 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2015, Az. 12 UF 91/14, juris Rn. 9).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 492/11

    Versorgungsausgleich durch interne Teilung von berufsständischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 11 UF 27/15
    § 5 Abs. 1 VersAusglG schreibt zunächst nur vor, dass der Ehezeitanteil in der maßgeblichen Bezugsgröße zu berechnen ist (so auch BGH FamRZ 2012, 1545 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2010 - 7 UF 84/10

    Teilentscheidung bei neuem VA-Recht; Anforderungen an die interne Teilung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 11 UF 27/15
    11 Soweit der von der Zusatzversorgungskasse vorgeschlagene Ausgleichswert nicht der numerischen Hälfte des von der Antragstellerin erworbenen Ehezeitanteils entspricht, ist hierin ein Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz gemäß § 1 Abs. 1 VersAusglG (so im Ergebnis Bergner, NZFam 2014, 49, 53) oder gegen die Regelung des § 5 Abs. 1 VersAusglG (so OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 755; Bergner a.a.O.) nicht zu sehen (wie hier: OLG Celle FamRZ 2014, 305; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 719 - juris Rn. 33 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2015, Az. 12 UF 91/14, juris Rn. 9).
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 697/13

    Versorgungsausgleichssache: Voraussetzung für die Beschwerdeberechtigung der

    Mit Recht erhebt die weit überwiegende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig FamRZ 2016, 371 f.; OLG Köln FamRZ 2015, 1108 f.; OLG Nürnberg FamRZ 2015, 1106, 1107; OLG Naumburg FamRZ 2015, 753; OLG Celle FamRZ 2014, 305 f.; OLG Düsseldorf [8. Senat für Familiensachen] FamRZ 2014, 757 f.; OLG Frankfurt [5. Senat für Familiensachen] Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 5 UF 15/12 - juris Rn. 11; OLG Düsseldorf [7. Senat für Familiensachen] Beschluss vom 10. September 2010 - 7 UF 84/10 - juris Rn. 33 ff.) und im Schrifttum (BeckOGK/Siede VersAusglG [Stand: Februar 2017] § 39 Rn. 161 f.; Erman/Norpoth BGB 14. Aufl. § 45 VersAusglG Rn. 24; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 6. Aufl. § 45 Rn. 99; jurisPK-BGB/Lange [Stand: Oktober 2016] § 47 VersAusglG Rn. 12; jurisPK-BGB/Breuers [Stand: Dezember 2016] § 11 VersAusglG Rn. 22 f.; Ruland Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 512, 687; Weiß/Schneider in Gilbert/Hesse Die Versorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes [Stand: Februar 2016] § 32 a VBLS Rn. 38 ff.; Wick FuR 2015, 204, 205; Mühlstädt BetrAV 2010, 425, 426 f.) keine grundlegenden Beanstandungen gegen die von den Trägern der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes praktizierte Verfahrensweise, die ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichspflichtigen in einen versicherungsmathematischen Barwert umzurechnen und die Hälfte dieses Barwerts - gekürzt um die Hälfte der Teilungskosten nach § 13 VersAusglG - auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichsberechtigten wieder in Versorgungspunkte zurückzurechnen.

    Demgegenüber lassen sich weder dem Wortlaut der Vorschrift noch den Gesetzesmaterialien Anhaltspunkte für die Beurteilung der Frage entnehmen, auf welche bestimmte Weise der - in Versorgungspunkten anzugebende - Ausgleichswert zu berechnen oder nicht zu berechnen ist (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2015, 1106, 1107).

    Diesen Empfehlungen folgend haben einige kommunale Zusatzversorgungskassen ihr Bewertungssystem bereits im Jahr 2013 auf geschlechtsneutrale Barwertfaktoren umgestellt (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2015, 1106, 1107: Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden).

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 663/13

    Versorgungsausgleich: Berechnung des bei der Versorgungsanstalt des Bundes und

    a) Mit Recht und im Einklang mit der weit überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (OLG Schleswig FamRZ 2016, 371 f.; OLG Köln FamRZ 2015, 1108 f.; OLG Nürnberg FamRZ 2015, 1106, 1107; OLG Naumburg FamRZ 2015, 753; OLG Düsseldorf [8. Senat für Familiensachen] FamRZ 2014, 757 f.; OLG Frankfurt [5. Senat für Familiensachen] Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 5 UF 15/12 - juris Rn. 11; OLG Düsseldorf [7. Senat für Familiensachen] Beschluss vom 10. September 2010 - 7 UF 84/10 - juris Rn. 33 ff.; BeckOGK/Siede VersAusglG [Stand: Februar 2017] § 39 Rn. 161 f.; Erman/Norpoth BGB 14. Aufl. § 45 VersAusglG Rn. 24; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 6. Aufl. § 45 Rn. 99; jurisPK-BGB/Lange [Stand: Oktober 2016] § 47 VersAusglG Rn. 12; jurisPK-BGB/Breuers [Stand: Dezember 2016] § 11 VersAusglG Rn. 22 f.; Ruland Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 512, 687; Weiß/Schneider in Gilbert/Hesse Die Versorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes [Stand: Februar 2016] § 32 a VBLS Rn. 38 ff.; Wick FuR 2015, 204, 205; Mühlstädt BetrAV 2010, 425, 426 f.; aA OLG Frankfurt [6. Senat für Familiensachen] FamRZ 2014, 755, 756 f.; Bergner NZFam 2014, 49, 51 ff. und NZFam 2015, 289 ff.; BeckOK/Bergmann BGB [Stand: November 2016] § 5 VersAusglG Rn. 7; tendenziell wohl auch Borth FamRZ 2014, 758, 759) hat das Beschwerdegericht keine grundlegenden Bedenken gegen die von den Trägern der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes praktizierte Verfahrensweise geltend gemacht, die ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichspflichtigen in einen versicherungsmathematischen Barwert umzurechnen und die Hälfte dieses Barwerts - gekürzt um die Hälfte der Teilungskosten nach § 13 VersAusglG - auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichsberechtigten wieder in Versorgungspunkte zurückzurechnen.

    Demgegenüber lassen sich weder dem Wortlaut der Vorschrift noch den Gesetzesmaterialien Anhaltspunkte für die Beurteilung der Frage entnehmen, auf welche bestimmte Weise der - in Versorgungspunkten anzugebende - Ausgleichswert zu berechnen oder nicht zu berechnen ist (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2015, 1106, 1107).

    Diesen Empfehlungen folgend haben einige kommunale Zusatzversorgungskassen ihr Bewertungssystem bereits im Jahr 2013 auf geschlechtsneutrale Barwertfaktoren umgestellt (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2015, 1106, 1107: Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden).

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 582/16

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung einer Zusatzversorgung des öffentlichen

    Mit Recht erhebt die weit überwiegende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig FamRZ 2016, 371 f.; OLG Köln FamRZ 2015, 1108 f.; OLG Nürnberg FamRZ 2015, 1106, 1107; OLG Naumburg FamRZ 2015, 753; OLG Celle FamRZ 2014, 305 f.; OLG Düsseldorf [8. Senat für Familiensachen] FamRZ 2014, 757 f.; OLG Frankfurt [5. Senat für Familiensachen] Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 5 UF 15/12 - juris Rn. 11; OLG Düsseldorf [7. Senat für Familiensachen] Beschluss vom 10. September 2010 - 7 UF 84/10 - juris Rn. 33 ff.) und im Schrifttum (BeckOGK/Siede VersAusglG [Stand: Februar 2017] § 39 Rn. 161 f.; Erman/Norpoth BGB 14. Aufl. § 45 VersAusglG Rn. 24; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 6. Aufl. § 45 Rn. 99; jurisPK-BGB/Lange [Stand: Oktober 2016] § 47 VersAusglG Rn. 12; jurisPK-BGB/Breuers [Stand: Dezember 2016] § 11 VersAusglG Rn. 22 f.; Ruland Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 512, 687; Weiß/Schneider in Gilbert/Hesse Die Versorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes [Stand: Februar 2016] § 32 a VBLS Rn. 38 ff.; Wick FuR 2015, 204, 205; Mühlstädt BetrAV 2010, 425, 426 f.) keine grundlegenden Beanstandungen gegen die von den Trägern der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes praktizierte Verfahrensweise, die ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichspflichtigen in einen versicherungsmathematischen Barwert umzurechnen und die Hälfte dieses Barwerts - gekürzt um die Hälfte der Teilungskosten nach § 13 VersAusglG - auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichsberechtigten wieder in Versorgungspunkte zurückzurechnen.

    Demgegenüber lassen sich weder dem Wortlaut der Vorschrift noch den Gesetzesmaterialien Anhaltspunkte für die Beurteilung der Frage entnehmen, auf welche bestimmte Weise der - in Versorgungspunkten anzugebende - Ausgleichswert zu berechnen oder nicht zu berechnen ist (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2015, 1106, 1107).

    Diesen Empfehlungen folgend haben einige kommunale Zusatzversorgungskassen ihr Bewertungssystem bereits im Jahr 2013 auf geschlechtsneutrale Barwertfaktoren umgestellt (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2015, 1106, 1107: Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden).

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 626/15

    Versorgungsausgleichssache: Verweisung eines Anrechts der Zusatzversorgung des

    Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat (Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 697/13 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; ebenso OLG Schleswig FamRZ 2016, 371 f.; OLG Köln FamRZ 2015, 1108 f.; OLG Nürnberg FamRZ 2015, 1106, 1107; OLG Naumburg FamRZ 2015, 753; OLG Celle FamRZ 2014, 305 f.; OLG Düsseldorf [8. Senat für Familiensachen] FamRZ 2014, 757 f.; OLG Frankfurt [5. Senat für Familiensachen] Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 5 UF 15/12 - juris Rn. 11; OLG Düsseldorf [7. Senat für Familiensachen] Beschluss vom 10. September 2010 - 7 UF 84/10 - juris Rn. 33 ff.; BeckOGK/Siede VersAusglG [Stand: Februar 2017] § 39 Rn. 161 f.; Erman/Norpoth BGB 14. Aufl. § 45 VersAusglG Rn. 24; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 6. Aufl. § 45 Rn. 99; jurisPK-BGB/Lange [Stand: Oktober 2016] § 47 VersAusglG Rn. 12; jurisPK-BGB/Breuers [Stand: Dezember 2016] § 11 VersAusglG Rn. 22 f.; Ruland Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 512, 687; Weiß/Schneider in Gilbert/Hesse Die Versorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes [Stand: Februar 2016] § 32 a VBLS Rn. 38 ff.; Wick FuR 2015, 204, 205; Mühlstädt BetrAV 2010, 425, 426 f.; aA OLG Frankfurt [6. Senat für Familiensachen] FamRZ 2014, 755, 756 f.; Bergner NZFam 2014, 49, 51 ff. und NZFam 2015, 289 ff.; BeckOK/Bergmann BGB [Stand: November 2016] § 5 VersAusglG Rn. 7; tendenziell wohl auch Borth FamRZ 2014, 758, 759) lassen sich dagegen keine grundlegenden Bedenken erheben.

    Demgegenüber lassen sich weder dem Wortlaut der Vorschrift noch den Gesetzesmaterialien Anhaltspunkte für die Beurteilung der Frage entnehmen, auf welche bestimmte Weise der - in Versorgungspunkten anzugebende - Ausgleichswert zu berechnen oder nicht zu berechnen ist (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2015, 1106, 1107).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2016 - 6 UF 229/16

    Versorgungsausgleich: Festlegung der Bezugsgröße durch Versorgungspunkte

    Von daher schließt sich der Senat weiterhin nicht den Entscheidungen an, die es dennoch hinnehmen oder sogar ausdrücklich billigen, dass die Träger der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes im Ergebnis gar nicht die als Bezugsgröße des Versorgungssystems verwendeten Versorgungspunkte hälftig teilen (siehe aber zu diesem Erfordernis auch BGH FamRZ 2016, 1654, Rn. 13), sondern den Kapitalwert (Barwert), den die ehezeitlichen Versorgungspunkte des Ausgleichspflichtigen haben (so ausdrücklich OLG Schleswig, FamRZ 2016, 371; OLG Nürnberg, FamRZ 2015, 1106; OLG Köln, FamRZ 2015, 1108; OLG Celle, Beschluss vom 24.10.2013, 10 UF 195/12 bei juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.12.2012, 5 UF 15/12; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 719).
  • OLG Schleswig, 31.07.2015 - 14 UF 42/15

    Ermittlung der Höhe des Ausgleichswertes im Versorgungsausgleichsverfahren:

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 15. November 2013, Az.: 6 UF 55/13, FamRZ 2014, 755-757) hierin einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 VersAusglG sieht, folgt der Senat dieser Rechtsauffassung nicht (wie hier OLG Celle, FamRZ 2014, 305; OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 719; OLG Köln Beschluss vom 6. Januar 2015 - 12 UF 91/14, juris RdNr. 9; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Februar 2015, NJW 2015, 1695-1696 bzw. juris RdNr. 12).
  • OLG Bamberg, 03.12.2015 - 7 UF 117/15

    Beschwerde in Folgesache Versorgungsausgleich

    Soweit der von der A. -Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden- und der V. jeweils vorgeschlagene Ausgleichswert nicht der numerischen Hälfte des vom Antragsteller bzw. der Antragsgegnerin erworbenen Ehezeitanteils entspricht, ist hierin ein Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz gemäß § 1 Abs. 1 VersAusglG oder gegen die Regelung des § 5 Abs. 1 VersAusglG nicht zu sehen (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2015, 1106; OLG Celle, FamRZ 2014, 305; anderer Ansicht OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 755).
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