Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2015 - XII ZB 306/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14355
BGH, 06.05.2015 - XII ZB 306/14 (https://dejure.org/2015,14355)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2015 - XII ZB 306/14 (https://dejure.org/2015,14355)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - XII ZB 306/14 (https://dejure.org/2015,14355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1374 Abs 2 BGB
    Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beim Zugewinnausgleich: Berücksichtigung der Wertsteigerung privilegierten Vermögens durch den abnehmenden Wert des Nießbrauchs; Wertsteigerung infolge gestiegener Grundstückspreise

  • IWW

    § 70 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FamFG, § 1376 BGB, § 1374 Abs. 3 BGB, § 1374 Abs. 2 BGB, § 1378 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1374 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die rechnerische Erfassung des Wertzuwachses in einem Zugewinnausgleich

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wertermittlung eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks im Zugewinnausgleich

  • rewis.io

    Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beim Zugewinnausgleich: Berücksichtigung der Wertsteigerung privilegierten Vermögens durch den abnehmenden Wert des Nießbrauchs; Wertsteigerung infolge gestiegener Grundstückspreise

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1374 Abs. 2; FamFG § 70 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die rechnerische Erfassung des Wertzuwachses in einem Zugewinnausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorweggenommene Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt - und der Zugewinnausgleich

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleich und Nießbrauchrechte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die rechnerische Erfassung des Wertzuwachses in einem Zugewinnausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die rechnerische Erfassung des Wertzuwachses in einem Zugewinnausgleich

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Wertzuwachs eines während der Ehe mit einem Nießbrauch belasteten Grundstück im Zugewinnausgleich

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Wertzuwachs eines während der Ehe mit einem Nießbrauch belasteten Grundstück im Zugewinnausgleich oder iudex non calculat (der Richter rechnet nicht)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zugewinn: Der gleitende Vermögenserwerb

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Wertzuwachs eines während der Ehe mit einem Nießbrauch belasteten Grundstück im Zugewinnausgleich oder iudex non calculat (der Richter rechnet nicht)

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Wertzuwachs eines während der Ehe mit einem Nießbrauch belasteten Grundstück im Zugewinnausgleich oder iudex non calculat (der Richter rechnet nicht)

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Wertzuwachs eines während der Ehe mit einem Nießbrauch belasteten Grundstück im Zugewinnausgleich oder iudex non calculat (der Richter rechnet nicht)

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Wertzuwachs eines während der Ehe mit einem Nießbrauch belasteten Grundstück im Zugewinnausgleich oder iudex non calculat (der Richter rechnet nicht)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 205, 241
  • NJW 2015, 2334
  • MDR 2015, 771
  • DNotZ 2015, 621
  • NZM 2015, 757
  • FamRZ 2015, 1268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 8/05

    Berücksichtigung der Übernahme eines Wohnrechts bei der Ermittlung des Anfangs-

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - XII ZB 306/14
    Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten des Übergebers mit einem Nießbrauch belastet, unterliegt der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgrund des abnehmenden Werts des Nießbrauchs für den dazwischen liegenden Zeitraum bzw. die Zeit zwischen dem Erwerb des Grundstücks und dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht dem Zugewinnausgleich (im Anschluss an Senatsurteile vom 22. November 2006, XII ZR 8/05, BGHZ 170, 324 = FamRZ 2007, 978 und vom 14. März 1990, XII ZR 62/89, BGHZ 111, 8 = FamRZ 1990, 603).

    Das gleiche Ergebnis kann vielmehr schon dadurch erreicht werden, dass bei der Berechnung des Zugewinns des Zuwendungsempfängers auf ein Einstellen des Wertes des Nießbrauchs zum Ausgangs- und Endzeitpunkt in die Vermögensbilanz insgesamt verzichtet wird (Aufgabe von Senatsurteil vom 22. November 2006, XII ZR 8/05, BGHZ 170, 324 = FamRZ 2007, 978).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt die Wertsteigerung, die gemäß § 1374 Abs. 2 BGB privilegiertes Vermögen während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Wertes eines vom Zuwendenden angeordneten oder ihm vorbehaltenen lebenslangen Nießbrauchs erfährt, selbst einen nach § 1374 Abs. 2 BGB privilegierten Vermögenserwerb (sog. gleitender Vermögenserwerb) dar, der grundsätzlich nicht dem Zugewinnausgleich unterliegt (Senatsurteile BGHZ 170, 324 = FamRZ 2007, 978 Rn. 28 und BGHZ 111, 8 = FamRZ 1990, 603, 604).

    b) Zur rechnerischen Umsetzung dieser Grundsätze hat der Senat im Urteil vom 22. November 2006 (BGHZ 170, 324 = FamRZ 2007, 978 Rn. 30 ff.) zu einer Grundstücksbelastung mit einem Wohnrecht ausgeführt, dass dem Erfordernis, der Berechnung des Anfangsvermögens den Wert zugrunde zu legen, den hinzuzurechnendes Vermögen im Zeitpunkt des Erwerbs gehabt habe, nur dadurch Rechnung getragen werden könne, dass das Wohnrecht als Grundstücksbelastung für den Anfangsvermögensstichtag und - falls es fortbestehe - auch für den Endvermögensstichtag bewertet werde.

  • BGH, 14.03.1990 - XII ZR 62/89

    Einbeziehung der Wertsteigerung von Nachlaßvermögen in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - XII ZB 306/14
    Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten des Übergebers mit einem Nießbrauch belastet, unterliegt der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgrund des abnehmenden Werts des Nießbrauchs für den dazwischen liegenden Zeitraum bzw. die Zeit zwischen dem Erwerb des Grundstücks und dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht dem Zugewinnausgleich (im Anschluss an Senatsurteile vom 22. November 2006, XII ZR 8/05, BGHZ 170, 324 = FamRZ 2007, 978 und vom 14. März 1990, XII ZR 62/89, BGHZ 111, 8 = FamRZ 1990, 603).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt die Wertsteigerung, die gemäß § 1374 Abs. 2 BGB privilegiertes Vermögen während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Wertes eines vom Zuwendenden angeordneten oder ihm vorbehaltenen lebenslangen Nießbrauchs erfährt, selbst einen nach § 1374 Abs. 2 BGB privilegierten Vermögenserwerb (sog. gleitender Vermögenserwerb) dar, der grundsätzlich nicht dem Zugewinnausgleich unterliegt (Senatsurteile BGHZ 170, 324 = FamRZ 2007, 978 Rn. 28 und BGHZ 111, 8 = FamRZ 1990, 603, 604).

    Dieser während der Ehe eintretende Wertzuwachs der Zuwendung ist somit Teil des nach § 1374 Abs. 2 BGB privilegierten Vermögenserwerbs (Senatsurteil BGHZ 111, 8 = FamRZ 1990, 603, 604).

    Das gleiche Ergebnis kann vielmehr schon dadurch erreicht werden, dass bei der Berechnung des Zugewinns des Zuwendungsempfängers auf ein Einstellen des Werts des Nießbrauchs zum Ausgangs- und Endzeitpunkt in die Vermögensbilanz insgesamt verzichtet wird (vgl. Senatsurteil BGHZ 111, 8 = FamRZ 1990, 603, 604).

  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 209/02

    Berücksichtigung eines Leibrentenversprechens

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - XII ZB 306/14
    Dieser gleitende Vermögenserwerb geht in der Regel mit einer Wertsteigerung der Zuwendung einher, die sich aus der geringer werdenden Lebenserwartung des Nießbrauchers ergibt und die mit einem geringer werdenden Wert des Nießbrauchs korrespondiert (Senatsurteil BGHZ 164, 69 = FamRZ 2005, 1974, 1977).
  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86

    Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - XII ZB 306/14
    Der Gesetzgeber hat einen solchen Vermögenszuwachs nicht als Erwerb angesehen, an dem der andere Ehegatte im Rahmen des Zugewinnausgleichs beteiligt werden soll (vgl. etwa Senatsurteil BGHZ 101, 65 = FamRZ 1987, 791, 792 mwN).
  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 101/09

    Versorgungsausgleich: Unwirtschaftlichkeit der Durchführung des

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - XII ZB 306/14
    Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 101/09 - FamRZ 2013, 1283 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 71/16

    Familiensache: Formwirksamkeit eines gerichtliche festgestellten Vergleichs über

    Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (Senatsbeschluss BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 05.12.2018 - XII ZR 116/17

    Liquidationswert (Zerschlagungswert) als unterste Grenze des Unternehmenswerts;

    Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 45 = FamRZ 2017, 603 Rn. 17 und BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268 Rn. 7; Senatsurteil vom 19. September 2012 - XII ZR 136/10 - FamRZ 2012, 1789 Rn. 8 mwN).

    Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 45 = FamRZ 2017, 603 Rn. 17 und BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268 Rn. 7; Senatsurteil vom 19. September 2012 - XII ZR 136/10 - FamRZ 2012, 1789 Rn. 8 mwN).

    Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 45 = FamRZ 2017, 603 Rn. 17 und BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268 Rn. 7; Senatsurteil vom 19. September 2012 - XII ZR 136/10 - FamRZ 2012, 1789 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 16.11.2016 - XII ZB 362/15

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger

    Zur Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanzierten behindertengerechten Fahrzeugs im Zugewinnausgleich (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 6. November 2013, XII ZB 434/12, FamRZ 2014, 98 und vom 6. Mai 2015, XII ZB 306/14, BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268).

    Grund für die Regelung ist, dass der Vermögenserwerb auf persönlichen Beziehungen des erwerbenden Ehegatten zu dem Zuwendenden beruht (Senatsbeschluss BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268 Rn. 21).

    Der Gesetzgeber hat einen solchen Vermögenszuwachs nicht als Erwerb angesehen, an dem der andere Ehegatte im Rahmen des Zugewinnausgleichs beteiligt werden soll (BT-Drucks. 1/3802 S. 57 zum damaligen § 1378 Abs. 2 BGB-E; BT-Drucks. 2/224 S. 43 zum damaligen § 1380 Abs. 2 BGB; Senatsbeschluss BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268 Rn. 21 mwN).

  • OLG Köln, 28.12.2017 - 10 UF 8/15

    Berechnung des Zugewinnausgleichs

    Vielmehr kann das rechnerisch korrekte Ergebnis dadurch erreicht werden, dass bei der Berechnung des Zugewinns des Zuwendungsempfängers auf ein Einstellen des Wertes des Nießbrauchs zum Ausgangs- und Endzeitpunkt in die Vermögensbilanz insgesamt verzichtet wird (BGH, Beschl. v. 06.05.2015 - XII ZB 306/14, FamRZ 2015, 1268).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2022 - 3 WF 142/21

    Aufhebung der Ablehnung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen

    Unter Verweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 06.05.2015, XII ZB 306/14 - BGHZ 205, 241ff, = NJW 2015, 2334, 2335 hat das Amtsgericht (Seite 5 des Beschlusses) gemeint, die von der Antragsgegnerin übernommenen Verpflichtungen seien bei der Bewertung des Wertes der Immobilien im Anfangs- und Endvermögen nicht zu berücksichtigen.
  • AG Starnberg, 22.03.2022 - 1 F 165/19

    Zugewinnausgleich: Leistungsverweigerungsrecht des Ausgleichsschuldners bei

    Da Grundstücke im Landkreis S... stark an Wert gewonnen haben, war der auf der Immobilie lastende Nießbrauchswert zu den beiden Stichtagen ebenfalls festzustellen und zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 6.5.2015 - XII ZB 306/14 in NJW 2015, 2334, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht