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   BGH, 20.05.2015 - XII ZB 96/15   

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https://dejure.org/2015,14627
BGH, 20.05.2015 - XII ZB 96/15 (https://dejure.org/2015,14627)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2015 - XII ZB 96/15 (https://dejure.org/2015,14627)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - XII ZB 96/15 (https://dejure.org/2015,14627)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 2 BGB, § 63 StGB
    Betreuungsbedarf bei Unterbringung in einer forensischen Klinik

  • IWW

    § 63 StGB, § 1896 BGB, § 1908 d Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 3 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1902 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung eine Betreuung bei einem mittelgradig Intelligenzgeminderten

  • rewis.io

    Betreuungsbedarf bei Unterbringung in einer forensischen Klinik

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; BGB § 1896 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit der Aufhebung eine Betreuung bei einem mittelgradig Intelligenzgeminderten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung trotz Unterbringung in einer forensischen Klinik

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung in einer forensischen Klinik und der Betreuungsbedarf

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anhaltender Betreuungsbedarf auch bei Unterbringung einer betreuungsbedürftigen Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 961
  • MDR 2015, 769
  • FGPrax 2015, 173
  • FamRZ 2015, 1378
  • Rpfleger 2015, 639
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - XII ZB 96/15
    Ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 7 mwN).

    Dabei ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs nicht zwingend erforderlich; es genügt, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, dass ohne die Einrichtung einer Betreuung nicht das Notwendige veranlasst wird (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 9 mwN).

    Es genügt vielmehr, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, dass ohne die Einrichtung einer Betreuung nicht das Notwendige veranlasst wird (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 9 mwN).

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 172/02

    Betreuung im strafrechtlichen Maßregelvollzug - Gesundheitsfürsorge

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - XII ZB 96/15
    Dies gilt sowohl für die Anlasserkrankung als auch für die sonstigen Krankheiten des Betroffenen (BayObLG FPR 2003, 260; differenzierend: nur für sonstige Erkrankungen OLG Schleswig FamRZ 2007, 2007, 2008).

    Durch die Einschaltung des Betreuers wird der Betroffene lediglich anderen - einwilligungsfähigen - Untergebrachten gleichgestellt (BayObLG FPR 2003, 260).

  • OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 134/07

    Betreuung: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung bei Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - XII ZB 96/15
    Dies gilt sowohl für die Anlasserkrankung als auch für die sonstigen Krankheiten des Betroffenen (BayObLG FPR 2003, 260; differenzierend: nur für sonstige Erkrankungen OLG Schleswig FamRZ 2007, 2007, 2008).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 307/15

    Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Grundstücksveräußerung bei

    Dabei ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs aber nicht zwingend erforderlich; es genügt, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, dass ohne die Einrichtung einer Betreuung nicht das Notwendige veranlasst wird (Senatsbeschluss vom 20. Mai 2015 - XII ZB 96/15 - FamRZ 2015, 1378 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 454/15

    Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Grundstücksveräußerung bei

    Dabei ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs aber nicht zwingend erforderlich; es genügt, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, dass ohne die Einrichtung einer Betreuung nicht das Notwendige veranlasst wird (Senatsbeschluss vom 20. Mai 2015 - XII ZB 96/15 - FamRZ 2015, 1378 Rn. 10 mwN).
  • LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16

    Bestellung eines Betreuers i.R.d. Grundsatzes der Erforderlichkeit und

    Sobald rechtsgeschäftliche Willenserklärungen oder Einwilligungen zu ärztlichen Heileingriffen abzugeben sind, kann nur eine Person für den Hilfebedürftigen handeln, die mit entsprechender Vertretungsmacht ausgestattet ist (siehe BGH XII ZB 96/15; XII ZB 352/14; XII ZB 577/13).
  • LG Kleve, 10.08.2018 - 182 StVK 11/18

    Fixierung, Richtervorbehalt, Zuständigkeit, Bereitschaftsdienst,

    Allein die Unterbringung des betreuungsbedürftigen Betroffenen in einer Maßregelvollzugsklinik (Psychiatrischen Krankenhaus) gemäß § 63 StGB lässt den Betreuungsbedarf nicht entfallen (BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - XII ZB 96/15).
  • LG Bielefeld, 11.04.2017 - 23 T 229/17
    Allerdings ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs nicht zwingend erforderlich; es genügt vielmehr, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, ohne die Einrichtung einer Betreuung werde nicht das Notwendige veranlasst (BGH, NJW-RR 2015, 449 und NJW-RR 2015, 961).
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