Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 21.05.2015

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14   

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https://dejure.org/2014,51719
OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14 (https://dejure.org/2014,51719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2014 - 20 W 172/14 (https://dejure.org/2014,51719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 20 W 172/14 (https://dejure.org/2014,51719)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot des Insichgeschäfts auch für Erwerb von Erbteil durch Minderjährigen

  • erbrechtsiegen.de

    Erbteilerwerb durch Minderjährigen - verbotenes Insichgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot des Insichgeschäfts auch für Erwerb von Erbteil durch Minderjährigen

  • rechtsportal.de

    Genehmigungsbedürftigkeit des unentgeltlichen Erwerbs eines Erbteils durch einen Minderjährigen von den Eltern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei minderjährigem Erbteilserwerber erforderlich

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Mutter kann ihrer minderjährigen Tochter nicht wirksam einen Erbteil schenken, ohne das Familiengericht einzuschalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei minderjährigem Erbteilserwerber erforderlich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 842
  • FamRZ 2015, 1902
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Deggendorf, 07.01.1999 - 1 T 155/98

    Zum lediglich rechtlichen Vorteil bei einer unentgeltlichen Erbanteilsübertragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14
    Nach verbreiteter Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, ist (auch) der unentgeltliche Erwerb eines Erbteils durch einen Minderjährigen wegen der Erbenhaftung nie lediglich rechtlich vorteilhaft, auch dann nicht, wenn er bereits Miterbe ist (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 968, 3614; Landgericht Deggendorf MittBayNot 1999, 285; vgl. auch Pöting MittBayNot 2007, 376).

    Nachdem sich der Ausgleich mehrerer Miterben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile richtet, trifft den minderjährigen Erbteilserwerber ggf. eine entsprechend erhöhte Haftungsquote (vgl. dazu im Einzelnen: Landgericht Deggendorf MittBayNot 1999, 285).

    Da - wie oben dargelegt - aufgrund des Erbteilserwerbs jedenfalls die Haftungsquote im Innenverhältnis erweitert wird, stellt sich dieser Umstand als Übernahme einer fremden Verbindlichkeit im Sinne des § 1822 Nr. 10 BGB durch das minderjährige Kind - hier: die Beteiligte zu 4. - dar (vgl. Landgericht Deggendorf MittBayNot 1999, 285; für das Genehmigungserfordernis weiter: Pöting MittBayNot 2007, 376; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 968, 3614; Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2033 Rz. 10; Erman/Bayer, BGB, 14. Aufl., § 2033 Rz. 7; Münchener Kommentar/Gergen, BGB, 6. Aufl., § 2033 Rz. 17, je m. w. N.).

  • OLG Köln, 20.05.1996 - 2 Wx 10/96

    Prüfungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14
    Auszugehen ist zunächst davon, dass die von den Vertragsbeteiligten bewilligte und beantragte Grundbucheintragung den Eintritt der Unrichtigkeit des Grundbuchs durch eine wirksame Erbteilsübertragung voraussetzt (vgl. dazu Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 962; OLG Köln RPfleger 1996, 446).

    Ob im vorliegenden Grundbuchverfahren darüber hinaus davon ausgegangen werden könnte, dass ausnahmsweise eine Genehmigungsbedürftigkeit des dinglichen Erbteilsübertragungsvertrags im Hinblick auf das Grundgeschäft - die Schenkung des Erbanteils - gemäß §§ 1643 Abs. 1, 1821 Nr. 5 BGB anzunehmen wäre (vgl. hierzu auch OLG Köln Rpfleger 1996, 446), kann dann offen bleiben.

  • OLG Frankfurt, 02.04.2012 - 20 W 57/11

    Grundbuch: Überprüfung der Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich nicht nach einer Gesamtbetrachtung des dinglichen und des schuldrechtlichen Teils des Rechtsgeschäfts, sondern nach einer isolierten Betrachtung allein des dinglichen Erwerbsgeschäfts (BGHZ 187, 119; BGHZ 161, 170; Senat NotBZ 2012, 303, je zitiert nach juris).

    Hierauf beschränkt sich der Verfahrensgegenstand der Beschwerde, da Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur die Zwischenverfügung und die darin enthaltene Beanstandung und nicht der Eintragungsantrag selbst ist (vgl. die Nachweise bei Senat NotBZ 2012, 303).

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich nicht nach einer Gesamtbetrachtung des dinglichen und des schuldrechtlichen Teils des Rechtsgeschäfts, sondern nach einer isolierten Betrachtung allein des dinglichen Erwerbsgeschäfts (BGHZ 187, 119; BGHZ 161, 170; Senat NotBZ 2012, 303, je zitiert nach juris).
  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 20 W 172/14
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich nicht nach einer Gesamtbetrachtung des dinglichen und des schuldrechtlichen Teils des Rechtsgeschäfts, sondern nach einer isolierten Betrachtung allein des dinglichen Erwerbsgeschäfts (BGHZ 187, 119; BGHZ 161, 170; Senat NotBZ 2012, 303, je zitiert nach juris).
  • KG, 17.11.2022 - 1 W 345/22

    Erforderlichkeit einer familienrechtlichen Genehmigung bei Übertragung eines

    Daran ändert es nichts, wenn der Minderjährige bereits Miterbe ist (Anschluss an OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 20 W 172/14, NJW-RR 2015, 842 = ZEV 2015, 342).

    Daran ändert es nichts, wenn der Minderjährige bereits Miterbe ist (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2015, 842, 843).

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.05.2015 - 7 WF 353/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20365
OLG Koblenz, 21.05.2015 - 7 WF 353/15 (https://dejure.org/2015,20365)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.05.2015 - 7 WF 353/15 (https://dejure.org/2015,20365)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 7 WF 353/15 (https://dejure.org/2015,20365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen eines Obhutswechsel für die Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de

    BGB § 1629 Abs. 2 S. 2
    Rechtsfolgen eines Obhutswechsel für die Geltendmachung von Kindesunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 836
  • FamRZ 2015, 1902
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 14.01.2012 - 10 UF 146/11

    Unterhalt minderjähriger Kinder: Rückwirkende Unzulässigkeit des

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2015 - 7 WF 353/15
    Eine von dem vorher allein vertretungsberechtigten Elternteil erhobener Antrag auf Kindesunterhalt wird mit dem Obhutswechsel und dem damit verbundenen Wegfall der gesetzlichen Vertretung des Kindes unzulässig, und zwar auch rückwirkend für die bis zum Wechsel geltend gemachten Unterhaltsansprüche (herrschende Meinung; vgl.: OLG Köln, JAmt 2013, 165; OLG Rostock, FamRZ 2012, 890 ; OLG Bamberg, FamRZ 2014, 2014; Huber in Münchner Kommentar zum BGB , 6. Aufl. 2012, § 1629 Rdn. 82).
  • OLG Köln, 04.12.2012 - 4 UF 158/12

    Verfahrensfähigkeit eines minderjährigen Kindes hinsichtlich der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2015 - 7 WF 353/15
    Eine von dem vorher allein vertretungsberechtigten Elternteil erhobener Antrag auf Kindesunterhalt wird mit dem Obhutswechsel und dem damit verbundenen Wegfall der gesetzlichen Vertretung des Kindes unzulässig, und zwar auch rückwirkend für die bis zum Wechsel geltend gemachten Unterhaltsansprüche (herrschende Meinung; vgl.: OLG Köln, JAmt 2013, 165; OLG Rostock, FamRZ 2012, 890 ; OLG Bamberg, FamRZ 2014, 2014; Huber in Münchner Kommentar zum BGB , 6. Aufl. 2012, § 1629 Rdn. 82).
  • OLG Bamberg, 27.01.2014 - 2 WF 52/13

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren für ein nichteheliches Kind: Rückwirkende

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2015 - 7 WF 353/15
    Eine von dem vorher allein vertretungsberechtigten Elternteil erhobener Antrag auf Kindesunterhalt wird mit dem Obhutswechsel und dem damit verbundenen Wegfall der gesetzlichen Vertretung des Kindes unzulässig, und zwar auch rückwirkend für die bis zum Wechsel geltend gemachten Unterhaltsansprüche (herrschende Meinung; vgl.: OLG Köln, JAmt 2013, 165; OLG Rostock, FamRZ 2012, 890 ; OLG Bamberg, FamRZ 2014, 2014; Huber in Münchner Kommentar zum BGB , 6. Aufl. 2012, § 1629 Rdn. 82).
  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 2/16

    Familiensache: Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren bei

    bb) Eine weitere in Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung gelangt zwar ebenfalls zu dem Ergebnis, dass mit dem Obhutswechsel das vereinfachte Verfahren insgesamt unzulässig wird, begründet dies aber damit, dass mit dem Wechsel des Kindes in den Haushalt des Unterhaltspflichtigen die gesetzliche Vertretung des Kindes bzw. die Voraussetzungen für eine entsprechende Prozessstandschaft entfielen (OLG Koblenz MDR 2015, 836; OLG Bamberg FamRZ 2014, 2014 f.; wohl auch BeckOK FamFG/Nickel [Stand: 1. Dezember 2016] § 249 Rn. 15).
  • OLG Hamm, 14.04.2016 - 6 UF 54/15

    Auswirkungen eines Obhutswechsels auf das Kindesunterhaltsverfahren

    Es entspricht der allgemeinen Auffassung, dass auch nach einem Entfall der Vertretungsbefugnis noch eine Erledigungserklärung abgegeben werden kann (OLG Koblenz FamRB 2016, 9; BGH FamRZ 2013, 1378 Rn. 9, Wendl/Dose-Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage 2015, § 10 Rn. 46; Johannsen/Henrich-Jaeger, FamFG, 6. Auflage 2015, § 1629 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 29.04.2021 - 18 W 4/20

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Verteilung von Kosten eines

    Dabei kann dahinstehen, ob das Beschwerdegericht lediglich berufen ist, die angegriffene Entscheidung auf Ermessensfehler zu prüfen (so BGH, Beschluss vom 28.02.2007, XII ZB 165/06, NJW-RR 2007, 1586 (zu § 93a ZPO); Beschluss vom 31.01.2001, XII ZB 121/00, NJW 2001, 1652 (zu § 3 ZPO); OLG Köln, Beschluss vom 07.05.2018, 24 W 1/18, BeckRS 2018, 8675; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.05.2015, 7 WF 353/15, BeckRS 2015, 13114; OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2009, 3 W 66/09, BeckRS 2010, 9129; Saenger/Gierl, ZPO, 8. Auflage, § 91a Rn. 45), oder eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen hat (so MünchenerKommentar/Schulz, ZPO, § 91a Rn. 68 m.w.N.; Musielak/Voit, ZPO, 18. Auflage, § 91a Rn. 25a; Zöller/Althammer, ZPO, 33. Auflage, § 91a Rn. 28).
  • OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 464/17

    Rechtsfolgen des Wechsels des Kindes in die Obhut des nicht mitsorgeberechtigten

    Nur bei gemeinsamer elterlicher Sorge führt ein Obhutswechsel des Kindes auch zur Unzulässigkeit des Antrages bezüglich der aufgelaufenen Unterhaltsrückstände aus der Zeit vor dem Obhutswechsel (OLG Koblenz MDR 2015, 836 ; OLG Bamberg FamRZ 2014, 2014, 2015), weil die gesetzliche Prozessstandschaft gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB hier mit dem Obhutswechsel entfällt und dies auch die rückständigen Unterhaltsansprüche erfasst (vgl. OLG Köln JAmt 2013, 165; OLG Rostock FamRZ 2012, 890 ; OLG Hamm FamRZ 1990, 890 ).
  • OLG Koblenz, 25.03.2020 - 9 UF 276/19

    Auswirkungen eines Obhutswechsels eines Kindes auf ein laufendes

    Hatte der alleinvertretungsberechtigte Elternteil - wie hier die Antragstellerin - vor dem Wegfall der Voraussetzungen des § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB bereits einen Unterhaltsantrag gestellt, so wird dieser unzulässig, und zwar nicht nur für den Zeitraum ab Wegfall des Alleinvertretungsrechts, sondern insgesamt, das heißt auch für die bis dahin aufgelaufenen Unterhaltsrückstände (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 7 WF 353/15 -, BeckRS 2015, 13114, Rdnr. 3; BeckOK Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Veit, BGB, 53. Edition, Stand: 1. November 2019, § 1629, Rdnr. 80; MünchKomm-Huber, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1629, Rdnr. 83; Johannsen/Henrich-Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl. 2015, § 1629 BGB, Rdnr. 8, jew. m.w.N.).
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