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   BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15   

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https://dejure.org/2015,27267
BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15 (https://dejure.org/2015,27267)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2015 - XII ZB 138/15 (https://dejure.org/2015,27267)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2015 - XII ZB 138/15 (https://dejure.org/2015,27267)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 FamFG, § 1906 Abs 1 BGB, § 1906 Abs 2 S 1 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus: Hinweispflichten des Beschwerdegerichts gegenüber dem nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen nach Hauptsacheerledigung

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 FamFG, § ... 70 Abs. 4 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 1906 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 1906 Abs. 1 BGB, § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei einem anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen eines zivilrechtlichen Unterbringungsverfahrens; Umstellung des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsanordnung

  • rewis.io

    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus: Hinweispflichten des Beschwerdegerichts gegenüber dem nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen nach Hauptsacheerledigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; FamFG § 62 Abs. 1
    Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei einem anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen eines zivilrechtlichen Unterbringungsverfahrens; Umstellung des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erledigte Unterbringung - und das (un-)faire Verfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung für Zwangsbehandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feststellung einer notwendigen Gefährdungssituation für die Genehmigung einer Unterbringung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung einer notwendigen Gefährdungssituation für die Genehmigung einer Unterbringung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn sich ein zivilrechtliches Unterbringungsverfahren während des Beschwerdeverfahrens in der Hauptsache erledigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3239
  • MDR 2015, 1258
  • FGPrax 2016, 22
  • FamRZ 2015, 1959
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14

    Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15
    Denn nach den Beschlussgründen hat die Betroffene offensichtlich eine medikamentöse Behandlung verweigert, so dass die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur dann zulässig gewesen wäre, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vorgelegen hätten und diese rechtswirksam genehmigt worden wäre (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 23).

    Mithin ist davon auszugehen, dass die angefochtenen Entscheidungen auch inhaltlich auf den mangelhaften Feststellungen beruhen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 28).

    Eine freiheitsentziehende Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 29).

  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 503/13

    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei der

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15
    Das Beschwerdegericht hat aber - wie auch das erstinstanzliche Gericht - die Gründe, aus denen es von einer Anhörung ausnahmsweise absehen will, in den Entscheidungsgründen nachprüfbar darzulegen (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 5 mwN).

    Sie war auch nicht ausnahmsweise deshalb entbehrlich, weil aus den weiteren Entscheidungsgründen ersichtlich würde, dass das Beschwerdegericht in zulässiger Weise von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen konnte (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren gebietet es, einen anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen eines zivilrechtlichen Unterbringungsverfahrens im Fall der Erledigung der Hauptsache auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung umzustellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. September 2010, XII ZB 383/10, FamRZ 2010, 1726).

    Dies gebietet der Anspruch der Betroffenen auf ein faires Verfahren (OLG München OLGR 2006, 26; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 62 Rn. 10; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger FamFG 4. Aufl. § 62 Rn. 18; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 30).

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 114/15

    Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen für die gerichtliche Genehmigung einer

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15
    Diese Genehmigung verlängerte das Amtsgericht zunächst bis längstens zum 6. März 2015, was Gegenstand des Parallelverfahrens XII ZB 114/15 vor dem Senat ist.
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15
    Dies ist nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) festzustellen.
  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05

    Hinweis des Beschwerdegerichts auf Antragsumstellung bei Erledigung des

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15
    Dies gebietet der Anspruch der Betroffenen auf ein faires Verfahren (OLG München OLGR 2006, 26; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 62 Rn. 10; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger FamFG 4. Aufl. § 62 Rn. 18; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 30).
  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 342/16

    Unterbringungssache: Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung

    Eine freiheitsentziehende Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinn des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 17 mwN).
  • OLG Hamburg, 17.11.2020 - 12 UF 101/20

    Anforderungen an die familiengerichtliche Genehmigungsentscheidung zur Fixierung

    Eine freiheitsentziehende Maßnahme stellt stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff i.S.d. § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG der Betroffenen dar (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2015, XII ZB 138/15, NJW 2015, 3239, juris Rn. 17).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 198/16

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Eine persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Beschwerdeverfahren betreffend die Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Beschwerdegericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 24. August 2016, XII ZB 531/15, FamRZ 2016, 1922 und vom 2. September 2015, XII ZB 138/15, FamRZ 2015, 1959).

    Erst die persönliche Anhörung des Betroffenen und der dadurch von ihm gewonnene Eindruck versetzt das Gericht in die Lage, seine Kontrollfunktion gegenüber dem Sachverständigen sachgerecht auszuüben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. August 2016 - XII ZB 531/15 - FamRZ 2016, 1922 Rn. 8 mwN und vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 13).

    Gleichwohl war das Landgericht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht von der Verpflichtung entbunden, den Betroffenen selbst anzuhören (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 12 mwN).

    Deshalb hätte es sich durch die persönliche Anhörung des Betroffenen und durch den dadurch von ihm gewonnenen Eindruck in die Lage versetzen müssen, seine Kontrollfunktion gegenüber dem Sachverständigen sachgerecht auszuüben (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 13).

  • BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19

    Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    cc) Aus diesem Grund kann dahinstehen, dass das Landgericht seiner Pflicht, den anwaltlich nicht vertretenen und auch selbst nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen Betroffenen vor der Verwerfung auf das Fehlen des Feststellungsantrags hinzuweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17 - FamRZ 2018, 1361 Rn. 19 und vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 16), nicht genügt hat.
  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer

    a) Auf den Antrag des Betroffenen ist entsprechend § 62 Abs. 1 FamFG durch den Senat auszusprechen, dass die durch Zeitablauf erledigten Entscheidungen der beiden Vorinstanzen zu den ärztlichen Zwangsmaßnahmen den Betroffenen in seiner durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG grundrechtlich geschützten körperlichen Integrität und dem vom Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG mitumfassten Recht auf Selbstbestimmung hinsichtlich seiner körperlichen Integrität (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17 - FamRZ 2018, 1361 Rn. 17 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 195/17 - FamRZ 2018, 121 Rn. 29) und zu den unterbringungsähnlichen Maßnahmen (Isolierung und 5-Punkt-Fixierung) in seinem durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützten Freiheitsgrundrecht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 14 ff. mwN und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 22 ff. mwN) verletzt haben.
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 489/17

    Unterbringungssache: Notwendigkeit persönlicher Anhörung des Betroffenen;

    Der Anspruch auf ein faires Verfahren gebietet es, einen anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen eines zivilrechtlichen Unterbringungsverfahrens im Fall der Erledigung der Hauptsache auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung umzustellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. September 2015, XII ZB 138/15, FamRZ 2015, 1959).

    Es ist davon auszugehen, dass sie bei einem entsprechenden Hinweis des Gerichts - wie nunmehr im Verfahren der Rechtsbeschwerde - einen Antrag auf Rechtswidrigkeitsfeststellung gestellt hätte (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 531/15

    Betreuungssache: Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren

    Eine Anhörung des Betroffenen ist demgegenüber auch im Aufhebungsverfahren generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 und vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 13 zur erneuten Anhörung des Betroffenen bei Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens im Beschwerdeverfahren).
  • BGH, 10.05.2017 - XII ZB 536/16

    Genehmigung einer betreuungsrechtlichen Unterbringung: Verwertbarkeit des in

    b) In entsprechender Anwendung des § 62 Abs. 1 FamFG ist festzustellen, dass die Entscheidung von Amts- und Landgericht zur Frage der Genehmigung der Unterbringung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung:

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen dagegen geboten (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 13).
  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 602/15

    Richterausschließung in einer Betreuungssache: Mitwirkung eines an das

    Zieht das Beschwerdegericht allerdings für seine Entscheidung eine neue und im Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Anhörung noch nicht berücksichtigte Tatsachengrundlage heran, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 und vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 13).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16

    Unterbringungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16

    Rechtsbeschwerde bei Unterbringung einer Betreuten zum Zweck der zwangsweisen

  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 442/21

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren auf

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 477/15

    Notwendigkeit der erneuten persönlichen Anhörung des Betreuten im

  • BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die

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