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   BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R   

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https://dejure.org/2015,9435
BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R (https://dejure.org/2015,9435)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R (https://dejure.org/2015,9435)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R (https://dejure.org/2015,9435)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Anspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf sozialrechtliches Kindergeld für sich selbst - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - keine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit - langjähriger Voraufenthalt in Deutschland - ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 Nr 3 Buchst b BKGG 1996 vom 13.12.2006, § ... 1 Abs 3 Nr 3 Buchst a BKGG 1996 vom 13.12.2006, § 1 Abs 3 Nr 2 Halbs 1 BKGG 1996 vom 13.12.2006, § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 BKGG 1996, § 1 Abs 2 S 1 Nr 2 BKGG 1996
    Anspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf sozialrechtliches Kindergeld für sich selbst - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - keine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit - langjähriger Voraufenthalt in Deutschland - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindes auf Kindergeld für sich selbst; Erfordernis einer Erwerbstätigkeit

  • rewis.io

    Anspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf sozialrechtliches Kindergeld für sich selbst - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - keine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit - langjähriger Voraufenthalt in Deutschland - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindes auf Kindergeld für sich selbst; Keine Erfordernis einer Erwerbstätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Bundessozialgericht erleichtert Kindergeldzahlung an nichtbegleitete oder elternlose Flüchtlingskinder

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Entschädigungsrecht wegen überlanger Verfahrensdauer; Kindergeldrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtbegleitete oder elternlose Flüchtlingskinder - und das Kindergeld

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kindergeldzahlung an nichtbegleitete oder elternlose Flüchtlingskinder erleichtert

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeldzahlung an nichtbegleitete oder elternlose Flüchtlingskinder

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Bundessozialgericht erleichtert Kindergeldzahlung an nichtbegleitete oder elternlose Flüchtlingskinder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für Flüchtlingskinder ohne Eltern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahlung von Kindergeld an elternlose Flüchtlingskinder darf nicht von Erwerbstätigkeit abhängig gemacht werden - Bundessozialgericht erleichtert Kindergeldzahlung an nichtbegleitete oder elternlose Flüchtlingskinder

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Anspruch für elternlose Flüchtlingskinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 119, 33
  • NJW 2016, 1472
  • NVwZ 2016, 555
  • FamRZ 2015, 1962
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
    Denn das Kg dient gerade dazu, die finanzielle Belastung durch die Personensorge für Kinder auszugleichen (vgl BVerfGE 111, 160-176) .

    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zur Ungleichbehandlung von Ausländern anhand der Art ihres Aufenthaltstitels beim Kg im Jahr 2004 betont, die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland könne zwar eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).

    Das BVerfG stellt an die Benachteiligung ausländischer Staatsangehöriger strenge Rechtfertigungsanforderungen, soweit die Ungleichbehandlung an Merkmale wie die Staatsangehörigkeit anknüpft, die für die Betroffenen unverfügbar sind (vgl BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ; BVerfGE 132, 72-99; zu verfassungsrechtlichen Bedenken ausführlich Niedersächsisches Finanzgericht Vorlagebeschluss vom 21.8.2013 - 7 K 114/13 - Juris; vgl EGMR Urteil vom 25.10.2005 - 59140/00 Okpisz/Deutschland - NVwZ 2006, 917).

    Das Kg soll als Steuervergütung einen Einkommensbetrag in Höhe des Existenzminimums des Kindes von der Besteuerung freistellen, vgl § 31 S 1 und 3 EStG, andererseits die Familie fördern und dafür die kindbedingten Belastungen abmildern, die durch die Sorge für Kinder entstehen (vgl § 6 SGB I und BVerfGE 111, 160-176) .

    Mit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 BKGG wollte der Gesetzgeber den Vorgaben des BVerfG zur Anspruchsberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern auf Familienleistungen Rechnung tragen (vgl zum Kg BVerfG Beschluss vom 6.7.2004 - 1 BvL 4/97 - BVerfGE 111, 160-176) .

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
    Allerdings könne das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts nicht automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren (BVerfG Beschluss vom 10.7.2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - BVerfGE 132, 72-99).

    Das BVerfG stellt an die Benachteiligung ausländischer Staatsangehöriger strenge Rechtfertigungsanforderungen, soweit die Ungleichbehandlung an Merkmale wie die Staatsangehörigkeit anknüpft, die für die Betroffenen unverfügbar sind (vgl BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ; BVerfGE 132, 72-99; zu verfassungsrechtlichen Bedenken ausführlich Niedersächsisches Finanzgericht Vorlagebeschluss vom 21.8.2013 - 7 K 114/13 - Juris; vgl EGMR Urteil vom 25.10.2005 - 59140/00 Okpisz/Deutschland - NVwZ 2006, 917).

    Für die insoweit inhaltsgleichen Voraussetzungen einer aktuellen oder kurz zurückliegenden Erwerbstätigkeit für Ansprüche auf Eltern- und Erziehungsgeld hat das BVerfG auf Vorlage des Senats im Fall erwachsener Ausländer bereits entschieden, das Erwerbstätigkeitserfordernis liefere keine geeignete Basis für eine Prognose über die Aufenthaltsdauer (BVerfG Beschluss vom 10.7.2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - BVerfGE 132, 72-99) .

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R

    Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des

    Auszug aus BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
    Versagungsgegenklage kann die Klägerin erheben, weil sie nicht aus eigenem Recht klagt, sondern in Ausübung ihrer Prozessstandschaft für den Beigeladenen (vgl BSG Urteil vom 22.4.1998 - B 9 VG 6/96 R - SozR 3-5910 § 91a Nr. 4 S 18 = BSGE 82, 112, S 114 = Juris RdNr 15 mwN) .

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 193 SGG, weil die Klägerin einen Anspruch des kostenprivilegierten Beigeladenen in Prozessstandschaft geltend macht (vgl BSG Urteil vom 22.4.1998 - B 9 VG 6/96 R - Juris RdNr 28) .

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zur Ungleichbehandlung von Ausländern anhand der Art ihres Aufenthaltstitels beim Kg im Jahr 2004 betont, die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland könne zwar eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).

    Das BVerfG stellt an die Benachteiligung ausländischer Staatsangehöriger strenge Rechtfertigungsanforderungen, soweit die Ungleichbehandlung an Merkmale wie die Staatsangehörigkeit anknüpft, die für die Betroffenen unverfügbar sind (vgl BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ; BVerfGE 132, 72-99; zu verfassungsrechtlichen Bedenken ausführlich Niedersächsisches Finanzgericht Vorlagebeschluss vom 21.8.2013 - 7 K 114/13 - Juris; vgl EGMR Urteil vom 25.10.2005 - 59140/00 Okpisz/Deutschland - NVwZ 2006, 917).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 4 A 1008/07

    Anerkennung eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo als

    Auszug aus BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
    Speziell für das Heimatland des Beigeladenen, die Demokratische Republik Kongo, hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung im streitbefangenen Zeitraum auf die besonders gefährliche Situation unbegleiteter Minderjähriger hingewiesen, die regelmäßig aus rechtlichen Gründen einer Abschiebung entgegenstand (vgl Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 13.10.2010 - 4 A 1008/07.A - Juris) .
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
    Vor allem aber sind nach der Rechtsprechung des BVerfG neben dem rechtlichen Aufenthaltsstatus für die Frage der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer maßgeblich die tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen (vgl BVerfGE 132, 134, 164 f RdNr 75; 132, 360, 368 f RdNr 25 und 27) .
  • BFH, 26.08.2010 - III R 47/09

    Anspruch auf Kindergeld bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 34 Abs. 3 AufenthG

    Auszug aus BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
    Insbesondere die vom BFH (Urteil vom 26.8.2010 - III R 47/09 - BFHE 230, 563 = BStBl II 2011, 589) als Argument gegen eine Regelungslücke angeführte Diskussion zwischen Bundesregierung und Bundesrat betraf minderjährige Ausländer mit Aufenthaltstiteln nach dem 6. Abschnitt des AufenthG, der den Familiennachzug regelt.
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
    In dem Maße, in dem ihre fortschreitende Verwurzelung in Deutschland solche Ausländer im Laufe der Zeit zu faktischen Inländern macht (vgl BVerwG Urteil vom 29.9.1998 - 1 C 8.96 - InfAuslR 1999, 54) , deren (Re)integration in ihrem Herkunftsstaat immer weniger möglich und zumutbar erscheinen lässt, wachsen neben den tatsächlichen Bindungen an das neue Heimatland mit Blick auf Art. 8 EMRK die rechtlichen Hürden für eine zwangsweise Zurückführung in ihren Herkunftsstaat.
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
    Die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung endet erst dort, wo sie dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers widerspräche (vgl zuletzt BVerfG Beschluss vom 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11 - Juris mwN) .
  • BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12

    Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer

    Auszug aus BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
    Vor allem aber sind nach der Rechtsprechung des BVerfG neben dem rechtlichen Aufenthaltsstatus für die Frage der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer maßgeblich die tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen (vgl BVerfGE 132, 134, 164 f RdNr 75; 132, 360, 368 f RdNr 25 und 27) .
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

  • BFH, 07.04.2011 - III R 72/09

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

  • FG Niedersachsen, 06.07.2000 - 14 K 349/98

    Voraussetzungen für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld; Berechtigtes

  • BFH, 19.01.2011 - III S 44/09

    Kein Kindergeld für Ausländer aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention

  • BFH, 26.11.2003 - VIII R 32/02

    Sozialhilfe als Bezug eines behinderten Kindes

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

    Rentenantragstellung durch Sozialamt, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 12/91

    Anspruch auf Kindergeld bei Nichtkenntnis vom Aufenthalt der Eltern

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

  • EGMR, 25.10.2005 - 59140/00

    Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz

  • FG München, 15.03.2000 - 4 V 4301/99

    Mittelbare Grundstücksschenkung kurz vor dem 1.1.1996

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus

    Fehlt es damit insgesamt an einem Auslegungsspielraum, um dem Gesetz das von der Klägerin gewünschte Ergebnis zu entnehmen, so schließt dies gleichzeitig die vom LSG vorgenommene verfassungskonforme Auslegung aus (vgl zu den Voraussetzungen allgemein die Senatsentscheidung vom 5.5.2015 - B 10 KG 1/14 R - BSGE = SozR 4-5870 § 1 Nr. 4 RdNr 34) .
  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Der Wortlaut lässt sich auch nicht im Wege einer verfassungskonformen Auslegung einschränken, die in der Argumentation des LSG anklingt, weil dies dem eindeutig erkennbaren Willen des Gesetzgebers widerspricht (vgl Senat Urteil vom 5.5.2015 - B 10 KG 1/14 R - SozR 4-5870 § 1 Nr. 4 RdNr 36 mwN) .
  • BSG, 14.12.2023 - B 10 KG 1/22 R

    Kindergeld für ohne Eltern eingereistes Kind aus Syrien?

    Insoweit bezweckt das Kindergeld einen typisierenden Ausgleich für die finanzielle Mehrbelastung durch die Kindererziehung und die besonderen Bedürfnisse von Kindern (BSG Urteil vom 5.5.2015 - B 10 KG 1/14 R - BSGE 119, 33 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 4, RdNr 27) .

    Insoweit sollte das Kindergeld im Fall von alleinstehenden Vollwaisen diesen selbst als Ausgleich für die eigenen Belastungen dienen, die der Gesetzgeber damit gleichzeitig auch anerkennen und würdigen wollte (BSG Urteil vom 5.5.2015 - B 10 KG 1/14 R - BSGE 119, 33 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 4, RdNr 27) .

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 5/18 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Eine positive Aufenthaltsprognose kann sich nämlich auch aus den tatsächlichen Umständen des Aufenthalts ergeben (BVerfG Beschluss vom 4.12.2012 - 1 BvL 4/12 - BVerfGE 132, 360 RdNr 27; vgl zur einschränkenden Auslegung von § 1 Abs. 3 Nr. 3b Bundeskindergeldgesetz und § 1 BErzGG: Senatsurteil vom 5.5.2015 - B 10 KG 1/14 R - BSGE 119, 33 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 4 und Senatsurteil vom 23.9.2004 - B 10 EG 2/04 R - BSGE 93, 189 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 5).
  • BSG, 14.12.2023 - B 10 KG 2/22 R

    Unter welchen Umständen hat ein in Deutschland lebendes Kind Kenntnis vom

    Insoweit bezweckt das Kindergeld einen typisierenden Ausgleich für die finanzielle Mehrbelastung durch die Kindererziehung und die besonderen Bedürfnisse von Kindern (BSG Urteil vom 5.5.2015 - B 10 KG 1/14 R - BSGE 119, 33 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 4, RdNr 27) .

    Insoweit sollte das Kindergeld im Fall von alleinstehenden Vollwaisen diesen selbst als Ausgleich für die eigenen Belastungen dienen, die der Gesetzgeber damit gleichzeitig auch anerkennen und würdigen wollte (BSG Urteil vom 5.5.2015 - B 10 KG 1/14 R - BSGE 119, 33 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 4, RdNr 27) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/19

    Sozialrechtliches Kindergeld - Kindergeld für sich selbst - Nichtkenntnis des

    Soweit nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 5. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R -, juris, Rn. 15) besondere Maßstäbe gelten sollen, wenn der Gesetzgeber anhand einer speziellen Vorschrift konkrete Maßstäbe zur Beurteilung der Bleibeprognose eines Ausländers vorgegeben hat, sind auch diese Voraussetzungen im Falle des Klägers erfüllt.

    Unabhängig vom Alter des Kindes dient das Kindergeld bei gering oder gar nicht mit Einkommenssteuer Belasteten in vollem Umfang der Familienförderung und stellt sich unter dem Regime des BKGG als reine Sozialleistung dar (BSG, Urteil vom 5. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R -, Rn. 27, 31 f.; SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, Rn. 39 ff.; SG Landshut, Beschluss vom 17. April 2012 - S 10 KG 1/12 ER -, Rn. 29; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20. Februar 2001 - L 8/3 KG 5/00 -, Rn. 29; jeweils juris).

    Angesichts dessen kann dahinstehen, dass § 1 Abs. 3 Nr. 3 lit. b BKGG aF nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zur wortgleichen Regelung in § 62 Abs. 2 Nr. 3 lit. b Einkommenssteuergesetz (i.d.F. vom 13. Dezember 2006) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist (BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 -, juris; zur verfassungskonformen Einschränkung von § 1 Abs. 3 Nr. 3 lit. b BKGG für minderjährige Kinder s. BSG, Urteil vom 5. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R -, juris).

  • VG Freiburg, 27.02.2019 - 4 K 1861/18

    Entrichtung des Mindestkostenbeitrags durch kindergeldanspruchsberechtigte Kinder

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich beim Kindergeld jedoch nicht um eine solche sogenannte zweckidentische Leistung (BVerwG, Urt. v. 22.12.1998 - 5 C 25.97 -, juris Rn. 18; vgl. BSG, Urt. v. 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R -, juris Rn. 27; Kunkel/Kepert, in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 93 Rn. 10).

    Soweit das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 05.05.2015 (- B 10 KG 1/14 R -, juris = NVwZ 2016, 555 [mAnm Huber]; dazu Janda, SGb 2016, 117) eine Kostenbeteiligung von Kindern und Jugendlichen in Höhe des ihnen bewilligten Kindergeldes wohl für möglich hält, hat es sich mit der Frage der Rechtsgrundlage hierfür nicht näher befasst.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Soweit nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 5. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R -?, juris, Rn. 15) besondere Maßstäbe gelten sollen, wenn der Gesetzgeber anhand einer speziellen Vorschrift konkrete Maßstäbe zur Beurteilung der Bleibeprognose eines Ausländers vorgegeben hat, sind auch diese Voraussetzungen im Falle des Klägers erfüllt.

    Unabhängig vom Alter des Kindes dient das Kindergeld bei gering oder gar nicht mit Einkommenssteuer Belasteten in vollem Umfang der Familienförderung und stellt sich unter dem Regime des BKGG als reine Sozialleistung dar (BSG, Urteil vom 5. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R -, Rn. 27, 31 f.; SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, Rn. 39 ff.; SG Landshut, Beschluss vom 17. April 2012 - S 10 KG 1/12 ER -, Rn. 29; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20. Februar 2001 - L 8/3 KG 5/00 -, Rn. 29; jeweils juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2022 - L 13 KG 1/21

    Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld an sich selbst; Anforderungen an das

    Unter Verweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 05.05.2015 (Az. B 10 KG 1/14 R) führt er aus, das sozialrechtliche Kindergeld diene alleinstehenden Flüchtlingen als Ausgleich für die eigenen Belastungen und sei daher nicht mit dem steuerrechtlichen Kindergeld vergleichbar.

    Zwar dient nach den Motiven des Gesetzgebers das sozialrechtliche Kindergeld nach § 1 Abs. 2 BKGG dazu, die Belastungen, die mit einem Status als Vollwaise einhergehen, anzuerkennen (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 05.05.2015, Az.: B 10 KG 1/14 R, juris Rn. 27).

  • SG Berlin, 22.01.2020 - S 2 KG 6/19
    Soweit nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 5. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R -âEUR, juris, Rn. 15) besondere Maßstäbe gelten sollen, wenn der Gesetzgeber anhand einer speziellen Vorschrift konkrete Maßstäbe zur Beurteilung der Bleibeprognose eines Ausländers vorgegeben hat, sind auch diese Voraussetzungen im Falle des Klägers erfüllt.

    Unabhängig vom Alter des Kindes dient das Kindergeld bei gering oder gar nicht mit Einkommenssteuer Belasteten in vollem Umfang der Familienförderung und stellt sich unter dem Regime des BKGG als reine Sozialleistung dar (BSG, Urteil vom 5. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R -, Rn. 27, 31 f.; SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, Rn. 39 ff.; SG Landshut, Beschluss vom 17. April 2012 - S 10 KG 1/12 ER -, Rn. 29; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20. Februar 2001 - L 8/3 KG 5/00 -, Rn. 29; jeweils juris).

  • LSG Bayern, 24.09.2019 - L 7 BK 10/17

    Kinderzuschlag - Antragsberechtigung - Ermessen bei der Überprüfung der Ablehnung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

  • SG Köln, 26.11.2020 - S 25 KG 7/19
  • VG München, 16.01.2019 - M 18 K 17.3303

    Einsatz des Kindergeldes als Kostenbeitrag bei Vollwaisen

  • BSG, 04.09.2023 - B 10 KG 2/23 B
  • BSG, 04.09.2023 - B 10 KG 1/23 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung gegenüber dem

  • LSG Hamburg, 22.02.2018 - L 2 KG 1/18

    Zahlung von Kindergeld an das Kind selbst

  • SG Düsseldorf, 20.07.2020 - S 19 KG 5/20
  • SG Berlin, 21.02.2020 - S 3 KG 3/19
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 12 BK 1412/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Kindergeld an sich selbst

  • SG Landshut, 06.12.2022 - S 11 KG 1/22

    Kindergeld für sich selbst - Unkenntnis vom Aufenthaltsort eines Elternteils

  • SG Landshut, 30.09.2021 - S 11 KG 2/20

    Kindergeld, Bescheid, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitgeber, Widerspruchsbescheid,

  • SG Landshut, 24.06.2022 - S 11 KG 1/20

    Anspruch auf Kindergeld bei Unkenntnis über den Aufenthalt der Eltern

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Rechtsprechung
   BFH, 23.06.2015 - III R 37/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26307
BFH, 23.06.2015 - III R 37/14 (https://dejure.org/2015,26307)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2015 - III R 37/14 (https://dejure.org/2015,26307)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - III R 37/14 (https://dejure.org/2015,26307)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, SLV § 16 Abs 2 S 1, SLV § 6
    Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 3 EStG 2009, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, § 16 Abs 2 S 1 SLV
    Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG, §§ 8, 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 16 Abs. 2 Satz 1 der Soldatenlaufbahnverordnung, § 6 SLV, § 39 Nr. 1 des Soldatengesetzes, § 21 SLV, § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, § 121 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Kindergeldberechtigung eines als Zeitsoldat bei der Bundeswehr befindlichen Kindes

  • rewis.io

    Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3
    Kindergeldberechtigung eines als Zeitsoldat bei der Bundeswehr befindlichen Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für einen Feldwebel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels und das Kindergeld

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch für einen Soldaten auf Zeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erstmalige Berufsausbildung eines Feldwebels

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 377
  • NJW 2015, 3808
  • FamRZ 2015, 1962
  • BStBl II 2016, 55
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 37/14
    Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind dann als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu qualifizieren, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das angestrebte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (Senatsurteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25, 27).

    Dies ergibt sich daraus, dass die Rechtsprechung zu den Werbungskosten die folgerichtige Umsetzung des objektiven Nettoprinzips in den Blick nimmt, der Familienleistungsausgleich hingegen den Anforderungen des subjektiven Nettoprinzips genügen muss (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 34).

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 5 K 2260/13

    Kindergeld für einen Feldwebel des Truppendienstes mit dem Berufswunsch

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 37/14
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Oktober 2014  5 K 2260/13 aufgehoben.

    Der anschließenden Klage gab das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 417 veröffentlichten Urteil statt.

  • BFH, 16.01.2013 - VI R 14/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen als Werbungskosten - Dienstverhältnis i. S. des § 9

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 37/14
    aa) Ein Ausbildungsdienstverhältnis setzt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Lohnsteuerrecht nicht nur ein Dienstverhältnis besonderer Art voraus, das durch den Ausbildungszweck geprägt ist (BFH-Urteile vom 18. Juli 1985 VI R 93/80, BFHE 144, 237, BStBl II 1985, 644, unter 1.a, und vom 16. Januar 2013 VI R 14/12, BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, Rz 28).

    Hinzukommen muss, dass die Ausbildungsmaßnahme selbst Gegenstand und Ziel des Dienstverhältnisses ist (BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 144/83, BFHE 142, 258, BStBl II 1985, 89, unter 2.; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. August 1987 VI R 60/84, BFHE 150, 435, BStBl II 1987, 780, unter 1.b), die Ausbildung mithin verpflichtender Gegenstand des Arbeitsvertrages ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, Rz 28) und die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung, für die der Arbeitgeber bezahlt, in der Teilnahme an der Berufsausbildungsmaßnahme besteht (BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804, unter 2., und vom 22. Juli 2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175).

  • BFH, 15.04.1996 - VI R 99/95

    Berufsausbildungskosten bei Ausbildungsdienstverhältnis

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 37/14
    Hinzukommen muss, dass die Ausbildungsmaßnahme selbst Gegenstand und Ziel des Dienstverhältnisses ist (BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 144/83, BFHE 142, 258, BStBl II 1985, 89, unter 2.; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. August 1987 VI R 60/84, BFHE 150, 435, BStBl II 1987, 780, unter 1.b), die Ausbildung mithin verpflichtender Gegenstand des Arbeitsvertrages ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, Rz 28) und die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung, für die der Arbeitgeber bezahlt, in der Teilnahme an der Berufsausbildungsmaßnahme besteht (BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804, unter 2., und vom 22. Juli 2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175).
  • BFH, 22.07.2003 - VI R 15/03

    WK-Abzug: Erststudium eines Zeitsoldaten

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 37/14
    Hinzukommen muss, dass die Ausbildungsmaßnahme selbst Gegenstand und Ziel des Dienstverhältnisses ist (BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 144/83, BFHE 142, 258, BStBl II 1985, 89, unter 2.; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. August 1987 VI R 60/84, BFHE 150, 435, BStBl II 1987, 780, unter 1.b), die Ausbildung mithin verpflichtender Gegenstand des Arbeitsvertrages ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, Rz 28) und die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung, für die der Arbeitgeber bezahlt, in der Teilnahme an der Berufsausbildungsmaßnahme besteht (BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804, unter 2., und vom 22. Juli 2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175).
  • BFH, 07.08.1987 - VI R 60/84

    Aufwendungen aus Anlaß einer Promotion als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 37/14
    Hinzukommen muss, dass die Ausbildungsmaßnahme selbst Gegenstand und Ziel des Dienstverhältnisses ist (BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 144/83, BFHE 142, 258, BStBl II 1985, 89, unter 2.; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. August 1987 VI R 60/84, BFHE 150, 435, BStBl II 1987, 780, unter 1.b), die Ausbildung mithin verpflichtender Gegenstand des Arbeitsvertrages ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, Rz 28) und die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung, für die der Arbeitgeber bezahlt, in der Teilnahme an der Berufsausbildungsmaßnahme besteht (BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804, unter 2., und vom 22. Juli 2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175).
  • BFH, 28.09.1984 - VI R 144/83

    Aufwendungen zur Erlangung der mittleren Reife im Rahmen eines

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 37/14
    Hinzukommen muss, dass die Ausbildungsmaßnahme selbst Gegenstand und Ziel des Dienstverhältnisses ist (BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 144/83, BFHE 142, 258, BStBl II 1985, 89, unter 2.; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. August 1987 VI R 60/84, BFHE 150, 435, BStBl II 1987, 780, unter 1.b), die Ausbildung mithin verpflichtender Gegenstand des Arbeitsvertrages ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, Rz 28) und die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung, für die der Arbeitgeber bezahlt, in der Teilnahme an der Berufsausbildungsmaßnahme besteht (BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804, unter 2., und vom 22. Juli 2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175).
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - § 19 BBiG

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 37/14
    In Abgrenzung hierzu reicht somit ein normales Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das schwerpunktmäßig durch die Erbringung einer Arbeitsleistung nach Weisung des Dienstberechtigten und gegen die Zahlung von Entgelt charakterisiert wird (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2002  6 AZR 216/01, DB 2004, 141, Rz 35), nicht aus.
  • FG Münster, 12.09.2014 - 4 K 2950/13

    Ausbildungsdienstverhältnis (wissenschaftlicher Mitarbeiter)

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 37/14
    Insofern entspricht der Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses in § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG --vorbehaltlich etwaiger Abweichungen, die sich aus den unterschiedlichen Zielsetzungen ergeben können-- dem Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses im Lohnsteuerrecht (so auch FG Münster, Urteil vom 12. September 2014  4 K 2950/13 Kg, EFG 2014, 2051; Grönke-Reimann in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 32 EStG Rz 126; Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, § 32 Rz 121.6; Schmidt/Loschelder, EStG, 34. Aufl., § 32 Rz 50; Blümich/Selder, § 32 EStG Rz 84; Lemaire, EFG 2015, 577).
  • BFH, 18.07.1985 - VI R 93/80

    Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit - Ausbildungsdienstverhältnis - Vergütung

    Auszug aus BFH, 23.06.2015 - III R 37/14
    aa) Ein Ausbildungsdienstverhältnis setzt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Lohnsteuerrecht nicht nur ein Dienstverhältnis besonderer Art voraus, das durch den Ausbildungszweck geprägt ist (BFH-Urteile vom 18. Juli 1985 VI R 93/80, BFHE 144, 237, BStBl II 1985, 644, unter 1.a, und vom 16. Januar 2013 VI R 14/12, BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, Rz 28).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

  • BFH, 04.02.2004 - X R 8/02

    Verhältnis von EigZul und Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG

  • BFH, 16.09.2015 - III R 6/15

    Kindergeld: Ausbildung für einen Beruf und Ausbildungsdienstverhältnis bei

    aa) Ein Ausbildungsdienstverhältnis setzt nach neuerer Senatsrechtsprechung (Urteil vom 23. Juni 2015 III R 37/14, BFHE 250, 377) nicht nur ein Dienstverhältnis besonderer Art voraus, das durch den Ausbildungszweck geprägt ist (BFH-Urteile vom 18. Juli 1985 VI R 93/80, BFHE 144, 237, BStBl II 1985, 644, Rz 11, und vom 16. Januar 2013 VI R 14/12, BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, Rz 28).

    Selbst wenn das Dienstverhältnis neben der Arbeitsleistung auch berufliche Fortbildungen und Qualifizierungen des Arbeitnehmers zum Gegenstand hat, diese aber nicht das Ziel und den wesentlichen Inhalt des Vertrags ausmachen, wird das Dienstverhältnis nicht zu einem Ausbildungsdienstverhältnis (Senatsurteil in BFHE 250, 377).

    Solche Lehrgänge sind nach den im Senatsurteil in BFHE 250, 377) aufgestellten Grundsätzen nicht geeignet, ein Dienstverhältnis zu einem Ausbildungsdienstverhältnis zu qualifizieren.

  • BFH, 15.06.2016 - III R 8/15

    Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb - Anforderungen

    Nachdem die Revision bereits mit der Sachrüge Erfolg hat, ist über die Verfahrensrüge nicht mehr zu entscheiden (vgl. z.B. Senatsurteil vom 23. Juni 2015 III R 37/14, BFHE 250, 377, BStBl II 2016, 55, Rz 21, m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2016 - III B 146/15

    Lehrgänge eines Leutnants keine Berufsausbildung

    aa) Der Senat hat zur Ausbildung eines Bundeswehrsoldaten zum Feldwebel entschieden, dass dieser seine erstmalige Berufsausbildung mit Bestehen der Feldwebelprüfung abgeschlossen hat (Senatsurteil vom 23. Juni 2015 III R 37/14, BFHE 250, 377, BStBl II 2016, 55).

    Die Lehrgänge, an welchen S im Streitzeitraum (Oktober 2013 bis Dezember 2014) teilnahm, sind bei summarischer Prüfung nicht anders zu beurteilen als die Lehrgänge, welche in dem vom Senat durch das Urteil in BFHE 250, 377, BStBl II 2016, 55 entschiedenen Fall auf die Feldwebelprüfung folgten.

  • BFH, 10.04.2019 - III R 37/18

    Zur kindergeldrechtlichen Qualifikation eines Praxisjahres als Arbeitsverhältnis

    Wenn das Dienstverhältnis neben der Arbeitsleistung auch berufliche Fortbildungen und Qualifizierungen des Arbeitnehmers zum Gegenstand hat, diese aber nicht den wesentlichen Inhalt des Vertrages ausmachen, wird das Dienstverhältnis nicht zu einem Ausbildungsdienstverhältnis (Senatsurteil vom 23. Juni 2015 III R 37/14, BFHE 250, 377, BStBl II 2016, 55, Rz 16).
  • BFH, 22.06.2016 - V R 32/15

    Zum Verbrauch der Erstausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und zum

    Selbst wenn das Dienstverhältnis neben der Arbeitsleistung auch berufliche Fortbildungen und Qualifizierungen des Arbeitnehmers zum Gegenstand hat, diese aber nicht das Ziel und den wesentlichen Inhalt des Vertrags ausmachen, wird das Dienstverhältnis nicht zu einem Ausbildungsdienstverhältnis (BFH-Urteile vom 23. Juni 2015 III R 37/14, BFHE 250, 377, BStBl II 2016, 55, Rz 16 ff.; in BFHE 251, 31, BStBl II 2016, 281, Rz 22, 23).
  • BFH, 07.07.2021 - III R 24/19

    Lehrgänge eines Mannschaftsdienstgrades als Ausbildung

    Die Grundausbildung komme als Erstausbildung nicht in Betracht, dies widerspräche auch den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.04.2002 - VIII R 58/01 (BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523), vom 15.07.2003 - VIII R 19/02 (BFHE 203, 417, BStBl II 2007, 247), vom 23.06.2015 - III R 37/14 (BFHE 250, 377, BStBl II 2016, 55) und vom 22.06.2016 - V R 32/15 (BFH/NV 2016, 1554).
  • BFH, 21.06.2016 - III B 133/15

    Einkommensteuer/Kindergeld - Berufsausbildung eines Soldaten

    Denn die Frage, ob die nach bestandener Unteroffiziersprüfung und dem Abschluss als Fluggerätemechaniker absolvierten Ausbildungsmaßnahmen als Ausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzusehen sind, ist --wie unter II.1.a dargelegt-- nicht entscheidungserheblich, weil Verwendungslehrgänge, die der Prüfung zeitlich nachfolgen, nicht mehr Bestandteil der Erstausbildung sind (Senatsurteil vom 23. Juni 2015 III R 37/14, BFHE 250, 377, BStBl II 2016, 55, betreffend Lehrgänge nach bestandener Feldwebelprüfung; Senatsbeschluss vom 9. März 2016 III B 146/15, BFH/NV 2016, 918, betreffend Verwendungslehrgänge nach Ernennung zum Leutnant).
  • FG Münster, 12.07.2019 - 4 K 787/18

    Bestehen eines Kindergeldanspruchs für ein erwachsenes Kind zu Beginn eines

    Ein solches setzt ein Dienstverhältnis besonderer Art voraus, das durch den Ausbildungszweck geprägt ist (vgl. wegen der Einzelheiten BFH-Urteil vom 23.06.2015 III R 37/14, BStBl. II 2016, 55).
  • FG München, 08.11.2018 - 10 K 2238/18

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Festsetzung von Kindergeld

    Die Berufsausbildung endet, wenn das Kind sein Berufsziel erreicht hat (BFH-Urteil vom 23. Juni 2015 III R 37/14, BStBl II 2016, 55).
  • FG Münster, 12.06.2019 - 7 K 3030/18

    Kindergeld - Stellen die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und

    Selbst wenn das Dienstverhältnis neben der Arbeitsleistung auch berufliche Fortbildungen und Qualifizierungen des Arbeitnehmers zum Gegenstand hat, diese aber nicht den wesentlichen Inhalt des Vertrages ausmachen, wird das Dienstverhältnis nicht zu einem Ausbildungsdienstverhältnis (BFH-Urteil vom 23.6.2015 III R 37/14, BStBl. II 2016, 55).
  • FG Münster, 17.08.2022 - 7 K 3156/21

    Bewilligung von Kindergeld für ein volljähriges Kind nach Abschluss einer

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.01.2015 - 2 UF 120/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6110
OLG Hamburg, 25.01.2015 - 2 UF 120/14 (https://dejure.org/2015,6110)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2015 - 2 UF 120/14 (https://dejure.org/2015,6110)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2015 - 2 UF 120/14 (https://dejure.org/2015,6110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    Familiensache: Zahlungsanspruch des Ehegatten hinsichtlich nicht valutierter Grundschulden bei Erwerb des Ehegrundstücks durch den anderen Ehegatten in der Teilungsversteigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Ehegatten bei Erwerb des Ehegrundstücks in der Teilungsversteigerung durch den anderen Ehegatten

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 745 S. 2
    Ansprüche eines Ehegatten bei Erwerb des Ehegrundstücks in der Teilungsversteigerung durch den anderen Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1962
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2015 - 2 UF 120/14
    Die Abwicklung nicht mehr valutierender Grundschulden bei Erwerb eines Grundstücks in der Teilungsversteigerung durch einen der früheren Miteigentümer und Mitdarlehensnehmer hat nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 187, 169 = FamRZ 2011, 93 Tz. 12 ff., BGH FamRZ 1993, 676, Tz. (juris) 49) vielmehr in folgender Weise zu erfolgen: Aufgrund des der Einräumung der Grundschulden zugrundeliegenden Sicherungsvertrages zwischen den Beteiligten und der kreditgebenden Bank steht den Beteiligten zunächst (nur) ein Anspruch gegen die Bank auf Rückgabe der für Sicherungszwecke nicht mehr benötigten Grundschuld zu.

    Dieser Anspruch kann nach Versteigerung des Grundstücks nicht mehr durch Erteilung einer Löschungsbewilligung befriedigt werden, da diese der Antragstellerin wegen des Verlusts ihres Miteigentums nicht mehr zugute käme, sondern nur noch durch Rückabtretung der Grundschuld an beide Beteiligten gemeinschaftlich (vgl. BGH, FamRZ 1993, 676, Tz. 49).

    Die Antragstellerin kann von dem Antragsgegner die Mitwirkung an der Übertragung der nicht mehr valutierenden Grundschulden auf die aus den Beteiligten bestehende Rechtsgemeinschaft verlangen (s.o.; BGHZ 187, 169 = FamRZ 2011, 93 Tz. 12 ff., BGH FamRZ 1993, 676, Tz. (juris) 49).

    Soweit der BGH davon gesprochen hat, dass die Mitberechtigung der Beteiligten am Rückgewähranspruch vom internen Ausgleichsverhältnis der Beteiligten nach § 426 BGB überlagert werde (BGH, FamRZ 1993, 676 Tz. (juris) 49), hat er dies sogleich dahin präzisiert, dass, weil die Bank vom Innenverhältnis der Beteiligten nicht berührt werde, in einem ersten Schritt zunächst die Rückübertragung der Grundschuld an beide Beteiligten gemeinschaftlich erfolgen müsse.

    Die Rückabwicklung der Sicherheitenbestellung vollzieht sich in derartigen Fällen gemeinschaftsrechtlich entsprechend dem in der einschlägigen BGH-Rechtsprechung (BGHZ 187, 169 = FamRZ 2011, 93 Rz. 12 ff.; BGH FamRZ 1993, 676 Tz. (juris) 49) dargestellten mehrstufigen Verfahren, bei dem das Innenverhältnis der Gesamtschuldner in der ersten Stufe zum Schutz des bisherigen Gläubigers unberücksichtigt bleibt.

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 11/08

    Ersteigerung des gemeinsamen Grundstücks von Ehegatten durch einen Ehegatten:

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2015 - 2 UF 120/14
    Die Abwicklung nicht mehr valutierender Grundschulden bei Erwerb eines Grundstücks in der Teilungsversteigerung durch einen der früheren Miteigentümer und Mitdarlehensnehmer hat nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 187, 169 = FamRZ 2011, 93 Tz. 12 ff., BGH FamRZ 1993, 676, Tz. (juris) 49) vielmehr in folgender Weise zu erfolgen: Aufgrund des der Einräumung der Grundschulden zugrundeliegenden Sicherungsvertrages zwischen den Beteiligten und der kreditgebenden Bank steht den Beteiligten zunächst (nur) ein Anspruch gegen die Bank auf Rückgabe der für Sicherungszwecke nicht mehr benötigten Grundschuld zu.

    Die Antragstellerin kann von dem Antragsgegner die Mitwirkung an der Übertragung der nicht mehr valutierenden Grundschulden auf die aus den Beteiligten bestehende Rechtsgemeinschaft verlangen (s.o.; BGHZ 187, 169 = FamRZ 2011, 93 Tz. 12 ff., BGH FamRZ 1993, 676, Tz. (juris) 49).

    Die Rückabwicklung der Sicherheitenbestellung vollzieht sich in derartigen Fällen gemeinschaftsrechtlich entsprechend dem in der einschlägigen BGH-Rechtsprechung (BGHZ 187, 169 = FamRZ 2011, 93 Rz. 12 ff.; BGH FamRZ 1993, 676 Tz. (juris) 49) dargestellten mehrstufigen Verfahren, bei dem das Innenverhältnis der Gesamtschuldner in der ersten Stufe zum Schutz des bisherigen Gläubigers unberücksichtigt bleibt.

  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02

    Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2015 - 2 UF 120/14
    Jeder Ersteigerer eines mit einer Grundschuld belasteten Grundstücks - auch ein früherer Miteigentümer - muss damit rechnen, eine auf dem Grundstück lastende Grundschuld unabhängig von deren Valutierung entweder bedienen oder ihretwegen die Zwangsvollstreckung in das Grundstück dulden zu müssen (vgl. BGH NJW 2003, 2673).
  • BGH, 19.03.2001 - II ZR 277/00

    Auseinandersetzung einer Gemeinschaft an einer Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2015 - 2 UF 120/14
    Eine entsprechende Verpflichtung besteht auch im Innenverhältnis zwischen mehreren Sicherungsgebern; diese Pflicht geht so weit, dass sicherungsgebende Eheleute untereinander sogar zur Wiedereinräumung bereits tatsächlich erloschener Grundschulden verpflichtet sind (BGH, Urteil vom 19.3.2001, Az. II ZR 277/00, zitiert nach juris).
  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 30/94

    Durch Grundschuld gesichertes Darlehen mehrerer Miteigentümer

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2015 - 2 UF 120/14
    Zwar ist die entsprechende Anwendung der §§ 412, 401 BGB auf nicht akzessorische Sicherheiten wie etwa Sicherungsgrundschulden mit der Folge einer Pflicht des bisherigen Gläubigers zur Abtretung der Sicherheit im Grundsatz anerkannt, dies auch bezogen auf die in § 426 Abs. 2 BGB angeordnete Legalzession unter Einschluss von Fällen, in denen die Gesamtschuldner Eheleute bzw. nichteheliche Lebensgefährten sind oder waren (BGH NJW 1983, 2449; NJW-RR 1995, 589; OLG Köln, Urteil vom 16.12.2008, 3 U 12/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 28.04.1983 - IX ZR 1/82

    Anspruch des Ehegatten auf Anteil an weitere Vermögensmehrung nach Aufhebung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2015 - 2 UF 120/14
    Zwar ist die entsprechende Anwendung der §§ 412, 401 BGB auf nicht akzessorische Sicherheiten wie etwa Sicherungsgrundschulden mit der Folge einer Pflicht des bisherigen Gläubigers zur Abtretung der Sicherheit im Grundsatz anerkannt, dies auch bezogen auf die in § 426 Abs. 2 BGB angeordnete Legalzession unter Einschluss von Fällen, in denen die Gesamtschuldner Eheleute bzw. nichteheliche Lebensgefährten sind oder waren (BGH NJW 1983, 2449; NJW-RR 1995, 589; OLG Köln, Urteil vom 16.12.2008, 3 U 12/08, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 16.12.2008 - 3 U 12/08

    Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft an einer Eigentümergrundschuld nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2015 - 2 UF 120/14
    Zwar ist die entsprechende Anwendung der §§ 412, 401 BGB auf nicht akzessorische Sicherheiten wie etwa Sicherungsgrundschulden mit der Folge einer Pflicht des bisherigen Gläubigers zur Abtretung der Sicherheit im Grundsatz anerkannt, dies auch bezogen auf die in § 426 Abs. 2 BGB angeordnete Legalzession unter Einschluss von Fällen, in denen die Gesamtschuldner Eheleute bzw. nichteheliche Lebensgefährten sind oder waren (BGH NJW 1983, 2449; NJW-RR 1995, 589; OLG Köln, Urteil vom 16.12.2008, 3 U 12/08, zitiert nach juris).
  • LG Stuttgart, 27.10.2006 - 27 O 356/06

    Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft ; Löschung einer Eigentümergrundschuld

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2015 - 2 UF 120/14
    Der insoweit abweichenden Auffassung des LG Stuttgart (FamRZ 2007, 1034) lag ein Sonderfall zugrunde, bei der der der Wert der ins geringste Gebot fallenden Grundschulden so hoch war, dass ohne ihre Löschung die Teilungsversteigerung wirtschaftlich keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
  • OLG Jena, 15.05.2018 - 5 W 45/18

    Rückabtretung Grundschuld trotz erteilter Löschungsbewilligung

    Im dritten Schritt kann sodann aus den entstehenden Teilgrundschulden der Grundstückseigentümer auf Duldung der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2015, 2 UF 120/14, zitiert nach juris).
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