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   BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13   

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https://dejure.org/2015,28245
BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13 (https://dejure.org/2015,28245)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2015 - XII ZB 75/13 (https://dejure.org/2015,28245)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2015 - XII ZB 75/13 (https://dejure.org/2015,28245)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 FamFG, § 97 Abs 1 S 1 FamFG, § 110 Abs 2 S 1 FamFG, § 11 AVAG, § 15 AVAG
    Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen Ehescheidungsurteil: Beschlussentscheidung des deutschen Gerichts; Vorrang einer völkerrechtlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsvereinbarung; Ausschluss der Rechtsbeschwerde zum ...

  • IWW

    § 3 Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG), § 1 Abs. 1 AVAG, §§ ... 110, 95, 111 Nr. 10, 266 FamFG, 23a Nr. 1 GVG, §§ 11 ff. AVAG, § 11 Abs. 1 AVAG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. c AVAG, §§ 567 ff. ZPO, §§ 3 ff. AVAG, § 110 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 6 Abs. 1 AVAG, § 109 FamFG, § 110 Abs. 2 FamFG, § 58 FamFG, § 75 FamFG, §§ 108 ff. FamFG, § 97 Abs. 1 Satz 1 FamFG, §§ 98 ff. FamFG, § 113 Abs. 1 FamFG, § 117 Abs. 1 FamFG, §§ 58 ff. FamFG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 15 Abs. 1 AVAG, § 574 Abs. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Unterhaltsentscheidungen in einem innerstaatlichen Vollstreckbarerklärungsverfahren durch Beschluss; Vollstreckung von Zahlungspflichten aus einem türkischen Scheidungsurteil

  • rewis.io

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen Ehescheidungsurteil: Beschlussentscheidung des deutschen Gerichts; Vorrang einer völkerrechtlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsvereinbarung; Ausschluss der Rechtsbeschwerde zum ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Unterhaltsentscheidungen in einem innerstaatlichen Vollstreckbarerklärungsverfahren durch Beschluss; Vollstreckung von Zahlungspflichten aus einem türkischen Scheidungsurteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Meistbegünstigung des Rechtsmittelführers - und das nicht statthafte Rechtsmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckung ausländischer Unterhaltstitel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Unterhaltsentscheidungen durch Beschluss

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Unterhaltsentscheidungen durch Beschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 67
  • MDR 2015, 1325
  • FamRZ 2015, 2043
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZR 77/10

    Verfahren auf Nichtigerklärung einer nach italienischem Recht durch ein deutsches

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13
    Die Anrufung des Bundesgerichtshofs ist deshalb auch dann ausgeschlossen, wenn im korrekten Verfahren die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde von einer positiven Entscheidung über die Zulassung abhängig gewesen wäre, über die sich das Beschwerdegericht deshalb keine Gedanken gemacht hat, weil es nach der von ihm irrtümlich gewählten inkorrekten Verfahrensart davon ausgegangen ist, dass die Rechtsbeschwerde schon kraft Gesetzes statthaft sei (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 13. Juni 2012, XII ZR 77/10, FamRZ 2012, 1293).

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn - wie hier - das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts beruht (Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012 - XII ZR 77/10 - FamRZ 2012, 1293 Rn. 16 f. und vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 12 f.).

    Daher kann die Meistbegünstigung auch nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14 - juris Rn. 5 und vom 13. Juni 2012 - XII ZR 77/10 - FamRZ 2012, 1293 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14

    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Nachträgliche Zulassung einer

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13
    Im familiengerichtlichen Verfahren verbleibt es bei der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde indessen auch dann, wenn das Beschwerdegericht aufgrund eines Rechtsirrtums davon ausgegangen ist, dass eine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung schon kraft Gesetzes statthaft ist (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14 - FamRZ 2014, 1620 Rn. 20; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11 - NJW-RR 2012, 1509 Rn. 15 und vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08 - NJW-RR 2009, 1349 Rn. 9 f.).
  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14

    Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine in der

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13
    Daher kann die Meistbegünstigung auch nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14 - juris Rn. 5 und vom 13. Juni 2012 - XII ZR 77/10 - FamRZ 2012, 1293 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11

    Familiensache in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung:

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13
    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn - wie hier - das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts beruht (Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2012 - XII ZR 77/10 - FamRZ 2012, 1293 Rn. 16 f. und vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 12 f.).
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZB 295/11

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Zulassung durch das

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13
    Im familiengerichtlichen Verfahren verbleibt es bei der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde indessen auch dann, wenn das Beschwerdegericht aufgrund eines Rechtsirrtums davon ausgegangen ist, dass eine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung schon kraft Gesetzes statthaft ist (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14 - FamRZ 2014, 1620 Rn. 20; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11 - NJW-RR 2012, 1509 Rn. 15 und vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08 - NJW-RR 2009, 1349 Rn. 9 f.).
  • BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89

    Statthaftigkeit der Revision gegen eine irrtümlich in Form eines Urteils

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13
    Weil es nicht darauf ankommt, worauf der Rechtsirrtum des Beschwerdegerichts beruht, kann aus dem Gesichtspunkt, dass sich das Beschwerdegericht aufgrund der Anwendung eines unzutreffenden Verfahrensrechts keine Gedanken über die Zulassung der Rechtsbeschwerde machen musste, nicht hergeleitet werden, dass die bei Anwendung des zutreffenden Verfahrensrechts von einer positiven Zulassungsentscheidung abhängige Anrufung des Bundesgerichtshofs nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung statthaft sein müsste (vgl. auch BGH Beschluss vom 5. Juli 1990 - LwZR 7/89 - NJW-RR 1990, 1483 f.).
  • BGH, 12.03.2009 - IX ZB 193/08

    Bindung an die nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Irrtum des

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13
    Im familiengerichtlichen Verfahren verbleibt es bei der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde indessen auch dann, wenn das Beschwerdegericht aufgrund eines Rechtsirrtums davon ausgegangen ist, dass eine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung schon kraft Gesetzes statthaft ist (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2014 - XII ZB 7/14 - FamRZ 2014, 1620 Rn. 20; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11 - NJW-RR 2012, 1509 Rn. 15 und vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08 - NJW-RR 2009, 1349 Rn. 9 f.).
  • KG, 28.11.1997 - 3 WF 7892/97
    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13
    bb) Ob aus dem Günstigkeitsprinzip des Art. 23 HUVÜ 73 gleichzeitig folgt, dass der Berechtigte des ausländischen Unterhaltstitels in Deutschland ein freies Wahlrecht zwischen einem Klauselerteilungsverfahren nach den Ausführungsbestimmungen zum HUVÜ 73 einerseits und einem Vollstreckbarerklärungsverfahren nach § 110 Abs. 2 Satz 1 FamFG andererseits hat (Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 9 Rn. 707; vgl. auch Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 722 Rn. 10) oder ob es für ein Vollstreckbarerklärungsverfahren nach innerstaatlichem Recht am Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn das einfachere Klauselerteilungsverfahren nach den Ausführungsbestimmungen zum HUVÜ 73 mit Sicherheit zum gleichen Erfolg führen würde (Geimer/Schütze/Baumann Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen Band IV Art. 23 HUVÜ 73 [Stand: Dezember 1989] Anm. III 2; MünchKommZPO/Gottwald 3. Aufl. Art. 23 HUVÜ Rn. 3; vgl. auch KG FamRZ 1998, 383, 384; AG Garmisch-Partenkirchen NJW 1971, 1235; Stein/Jonas/Münzberg ZPO 22. Aufl. § 722 Rn. 10; Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf Das Recht der gesamten Zwangsvollstreckung 2. Aufl. Vorbemerkung zu §§ 1 ff. AVAG Rn. 2), braucht hier nicht weiter erörtert zu werden.
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZB 57/09

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Erledigung der Hauptsache;

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13
    Einen kontradiktorischen Charakter erlangt dieses Verfahren erstmals mit der Beschwerde eines Beteiligten (vgl. BGH Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 57/09 - NJW-RR 2010, 571 Rn. 7).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Der Schutzgedanke der Meistbegünstigung gebietet es nicht, dass das Rechtsmittel auf dem vom vorinstanzlichen Gericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen müsste; vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so weiter zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13, FamRZ 2015, 2043 Rn. 22).
  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag

    Der Schutzgedanke der Meistbegünstigung gebietet es nicht, dass das Rechtsmittel auf dem vom vorinstanzlichen Gericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen müsste; vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so weiter zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZR 77/10, FamRZ 2012, 1293 Rn. 13, 19 ff; vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13, FamRZ 2015, 2043 Rn. 22; vom 3. März 2016 - IX ZB 33/14, WM 2016, 792 Rn. 13).
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17

    Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit oder einer Familiensache;

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn - wie hier - das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts beruht (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 21 mwN).

    Aus dem Meistbegünstigungsgrundsatz lässt sich insoweit nicht herleiten, dass gegen eine inkorrekte Entscheidung auch noch dann ein ihrer äußeren Form entsprechendes Rechtsmittel - hier die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 522 Abs. 3 iVm § 544 ZPO - zum Bundesgerichtshof statthaft ist, wenn gegen eine korrekte Entscheidung die Anrufung des Bundesgerichtshofs aus besonderen Gründen des jeweiligen Verfahrens - hier wegen des Fehlens einer positiven Zulassungsentscheidung nach § 70 Abs. 1 FamFG - nicht statthaft wäre (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 22 mwN).

    Im familiengerichtlichen Verfahren verbleibt es bei der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde selbst dann, wenn das Beschwerdegericht von einer Entscheidung über die Zulassung deshalb abgesehen hat, weil es aufgrund eines Rechtsirrtums davon ausgegangen ist, dass ein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung schon kraft Gesetzes statthaft ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 23 mwN).

  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 122/16

    Familienstreitsache: Vereinfachtes Klauselerteilungsverfahren für eine

    Das vereinfachte Klauselerteilungsverfahren nach den Vorschriften des Auslandsunterhaltsgesetzes, welches der Ausführung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Unterhaltsentscheidungen auf unionsrechtlicher oder staatsvertraglicher Grundlage dient, ist kraft verfahrensrechtlichen Zusammenhangs Unterhaltssache und damit Familienstreitsache im Sinne von § 112 Nr. 1 FamFG (insoweit zutreffend OLG München FamRZ 2015, 775; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 38. Aufl. § 111 FamFG Rn. 12; BeckOK FamFG/Nickel [Stand: April 2017] § 117 Rn. 1; Hk-ZPO/Kemper 7. Aufl. § 231 FamFG Rn. 6; Hausmann Internationales und Europäisches Ehescheidungsrecht Rn. 547; noch offengelassen für das innerstaatliche Vollstreckbarerklärungsverfahren nach § 110 Abs. 2 FamFG in Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 12).

    Im Beschwerdeverfahren nach § 11 AVAG ist eine notwendige Begründung der Beschwerde nicht vorgesehen; sie ergibt sich auch nicht aus den im Beschwerdeverfahren nach dem AVAG ergänzend heranzuziehenden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 10) Vorschriften über das Verfahren der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567 ff. ZPO.

    Einen kontradiktorischen Charakter erlangt das Verfahren erstmals mit der Beschwerde eines Beteiligten (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 12; BGH Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 57/09 - NJW-RR 2010, 571 Rn. 7 zum Klauselerteilungsverfahren nach dem AVAG).

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 285/17

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels:

    Für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen nach § 110 FamFG ist allerdings streitig, ob es sich um eine Familienstreitsache kraft verfahrensrechtlichen Zusammenhangs handelt, wenn die für vollstreckbar zu erklärende Entscheidung nach deutschem Rechtsverständnis eine Familienstreitsache zum Gegenstand hat (offen gelassen im Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 18 mwN).
  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 13/21

    Zur Vollstreckung aus einem im Informationserzwingungsverfahren ergangenen Titel

    Das Rechtsmittelgericht hat das Verfahren allerdings so weiter zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2018, XII ZB 312/18, NJW 2018, 3189 Rn. 10; Beschluss vom 2. September 2015, XII ZB 75/13, NJW-RR 2016, 67 Rn. 21 f.; Beschluss vom 29. April 2015, XII ZB 214/14, NJW 2015, 1827 Rn. 13; Beschluss vom 29. Mai 2013, XII ZB 374/11, juris Rn. 7; je m. w. N.).
  • BGH, 16.01.2019 - XII ZB 429/18

    Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren: Antragsrecht der eine

    Demgemäß bezieht sich die Rechtsbehelfsbelehrung zutreffend auf die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG (vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 14), die im Übrigen auch das richtige Rechtsmittel wäre, wenn es sich um eine Freiheitsentziehungssache im Sinne des § 415 FamFG handeln würde.
  • BayObLG, 10.01.2023 - 102 VA 127/22

    Entscheidung über Akteneinsicht in Nachlassakte als Akt der Rechtsprechung

    c) Jedoch gilt der Grundsatz der Meistbegünstigung in Bezug auf Entscheidungen, die nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form oder in der für den Verfahrensgegenstand einzuhaltenden Verfahrensart ergangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2015, XII ZB 75/13, NJW-RR 2016, 67 Rn. 21; NJW 2013, 2358 Rn. 7, je m. w. N.), wie auch in Bezug auf Entscheidungen, deren Inhalt im Hinblick auf ihre Anfechtbarkeit falsch oder unklar ist (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2015, XII ZB 586/14, NJW-RR 2015, 1346 Rn. 8).
  • OLG München, 12.02.2020 - 1 VA 133/19

    Ausspruch der Bewilligung von Einsicht in die Betreuungsakte durch das

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung gilt sowohl in Bezug auf Entscheidungen, die nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form oder in der für den Verfahrensgegenstand einzuhaltenden Verfahrensart ergangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2015, XII ZB 75/13, NJW-RR 2016, 67 Rn. 21; Beschluss vom 29. Mai 2013, XII ZB 374/11, NJW 2013, 2358 Rn. 7, je m. w. N.), als auch in Bezug auf Entscheidungen, deren Inhalt im Hinblick auf ihre Anfechtbarkeit falsch oder unklar ist (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2015, XII ZB 586/14, NJW-RR 2015, 1346 Rn. 8).
  • BGH, 22.09.2021 - 3 ZB 2/20

    Polizeiliche Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in

    Denn für die Eröffnung des Instanzenzugs bleiben die Voraussetzungen maßgeblich, die für eine im korrekten Verfahren ergangene Entscheidung gesetzlich vorgesehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13, NJW-RR 2016, 67 Rn. 22 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2018 - 1 UF 18/18
  • BayObLG, 12.02.2020 - 1 VA 133/19

    Ausspruch der Bewilligung von Einsicht in die Betreuungsakte durch das

  • BayObLG, 13.10.2023 - 102 VA 206/23

    Behandlung eines als Beschwerde bezeichneten Rechtsmittels gegen die Versagung

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