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   BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15   

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https://dejure.org/2015,29431
BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15 (https://dejure.org/2015,29431)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2015 - XII ZB 53/15 (https://dejure.org/2015,29431)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 (https://dejure.org/2015,29431)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1897 Abs 1 BGB, § 1897 Abs 5 BGB, § 1901 Abs 2 S 1 BGB, § 72 Abs 1 FamFG
    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der Eignungsprüfung für eine natürliche Person als Betreuer; Überprüfung tatrichterlicher Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Anforderungen an die tatrichterliche Ermessensentscheidung ...

  • IWW

    § 1897 BGB, § ... 170 Abs. 2 StPO, § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 1908 b Abs. 1 BGB, § 1897 Abs. 1 BGB, § 1901 BGB, § 1901 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 1901 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 5 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 1899 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, § 26 FamFG, § 1899 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 BGB, § 1899 Abs. 4 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1897 Abs. 1 u. 5 ; FamFG § 72 Abs. 1
    Auswahl des Betreuers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zu berücksichtigende Umstände bei der Beurteilung der Eignung als Betreuer; Prüfung der vom Tatrichter vorgenommenen Beurteilung der Eignung einer Person als Betreuer im Rechtsbeschwerdeverfahren auf Rechtsfehler; Ermessen des Tatrichters zwischen mehreren geeigneten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerauswahl, Beurteilung der Eignung

  • rewis.io

    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der Eignungsprüfung für eine natürliche Person als Betreuer; Überprüfung tatrichterlicher Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Anforderungen an die tatrichterliche Ermessensentscheidung ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu berücksichtigende Umstände bei der Beurteilung der Eignung als Betreuer; Prüfung der vom Tatrichter vorgenommenen Beurteilung der Eignung einer Person als Betreuer im Rechtsbeschwerdeverfahren auf Rechtsfehler; Ermessen des Tatrichters zwischen mehreren geeigneten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuerbestellung - und das Auswahlermessen des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Eignung als Betreuer - und ihre Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Eignung als Betreuer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann ist jemand als Betreuer geeignet?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswahl und Beurteilung der Eignung eines Betreuers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auswahl und Beurteilung der Eignung eines Betreuers

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Betreuerauswahl

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Behauptete bessere Behandlungsmethode für Betroffenen rechtfertigt keinen Betreuerwechsel - Grundsatz der Kontinuität spricht für Beibehaltung der Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1
  • MDR 2016, 29
  • FGPrax 2015, 270
  • FamRZ 2015, 2165
  • Rpfleger 2016, 97
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15
    Dafür können unter anderem ihre intellektuellen und sozialen Fähigkeiten, ihre psychische und körperliche Verfassung, die persönlichen Lebensumstände - etwa räumliche Nähe zum Betroffenen, berufliche Auslastung oder finanzielle Verhältnisse -, bereits bestehende familiäre oder sonstige Beziehungen zum Betroffenen, aber auch besondere Kenntnisse oder Einstellungen zu für die Betreuungsführung relevanten Fragen von Bedeutung sein (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1994, 530; HK-BUR/Bauer [Stand: Dezember 1999] § 1897 BGB Rn. 39 ff.; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. November 2012] § 1897 BGB Rn. 44 ff.; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 30; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1897 Rn. 24).

    Ob sich die tatrichterliche Prüfung darauf beschränken kann, Umstände auszuschließen, die der Eignung einer bestimmten natürlichen Person für eine konkrete Betreuung entgegenstehen (als "negative Selektion" bezeichnet von BayObLG FamRZ 1994, 530 und MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 30), oder positiv das Vorliegen bestimmter Umstände ermitteln muss, ist letztlich nur die Frage nach der zielführenden Methode des Einzelfalls.

    Hingegen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (BayObLG FamRZ 1994, 530, 531).

  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 346/01

    Bestellung eines Berufsbetreuers trotz Bereitschaft einer weiteren Person

    Auszug aus BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15
    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2002, 768, 769; 2001, 1249, 1250; 1996, 507 f.).

    Ausreichend ist insofern, dass die vom Tatsachengericht vorgenommene Auswahl möglich ist, auch wenn sie nicht zwingend erscheint oder eine andere Auswahl ebenso nahe- oder sogar nähergelegen hätte (BayObLG FamRZ 2004, 1600; 2002, 768, 769; 2001, 1249, 1250; BtPrax 2002, 261; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. November 2012] § 1897 BGB Rn. 121 f.; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 29; vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 72 Rn. 8).

  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Auszug aus BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15
    Ausreichend ist insofern, dass die vom Tatsachengericht vorgenommene Auswahl möglich ist, auch wenn sie nicht zwingend erscheint oder eine andere Auswahl ebenso nahe- oder sogar nähergelegen hätte (BayObLG FamRZ 2004, 1600; 2002, 768, 769; 2001, 1249, 1250; BtPrax 2002, 261; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. November 2012] § 1897 BGB Rn. 121 f.; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 29; vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 72 Rn. 8).
  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15
    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2002, 768, 769; 2001, 1249, 1250; 1996, 507 f.).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

    Auszug aus BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15
    Die Vorschrift des § 1908 b Abs. 1 BGB, die die Voraussetzungen regelt, unter denen ein Betreuer entlassen werden kann, ist in diesen Fällen nicht einschlägig, sondern nur anwendbar, wenn bei fortbestehender Betreuung eine isolierte Entscheidung über die Beendigung des Amtes des bisherigen Betreuers getroffen werden soll (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 25 mwN).
  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15
    Ausreichend ist insofern, dass die vom Tatsachengericht vorgenommene Auswahl möglich ist, auch wenn sie nicht zwingend erscheint oder eine andere Auswahl ebenso nahe- oder sogar nähergelegen hätte (BayObLG FamRZ 2004, 1600; 2002, 768, 769; 2001, 1249, 1250; BtPrax 2002, 261; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. November 2012] § 1897 BGB Rn. 121 f.; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 29; vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 72 Rn. 8).
  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 90/17

    Betreuungssache: Beurteilung der Eignung einer bestimmten Person als Betreuer

    Die Beurteilung, ob eine bestimmte Person als Betreuer eines konkreten Betroffenen geeignet ist, erfordert die Prognose, ob der potentielle Betreuer voraussichtlich die sich aus der Betreuungsführung und den damit verbundenen Pflichten im Sinne des § 1901 BGB folgenden Anforderungen erfüllen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. September 2015, XII ZB 53/15, FamRZ 2015, 2165).

    Jedenfalls aber bedarf es der positiven Feststellung der Eignung, die nicht durch pauschale Annahmen auf der Grundlage eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses ersetzt werden kann (Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 15 ff. mwN).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 18 mwN).

    Ausreichend ist insofern, dass die vom Tatsachengericht vorgenommene Auswahl möglich ist, auch wenn sie nicht zwingend erscheint oder eine andere Auswahl ebenso nahe- oder sogar nähergelegen hätte (Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 25 mwN).

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18

    Geeignetheit des Betreuers auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der

    Diese Prognose muss sich jeweils auf die aus der konkreten Betreuung erwachsenden Aufgaben beziehen und zu der Einschätzung führen, dass die als Betreuer in Aussicht genommene Person das Amt zum Wohl des Betroffenen (§ 1901 Abs. 2 BGB) führen wird (Senatsbeschlüsse vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 12 und vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 16).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 13 mwN und vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 18 mwN).

  • BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur

    Im Rahmen der Prognoseentscheidung über die Eignung sind daher die intellektuellen und sozialen Fähigkeiten, die psychische und körperliche Verfassung, die persönlichen Lebensumstände, bereits bestehende familiäre oder sonstige Beziehungen zur Betroffenen, ferner besondere Kenntnisse und Einstellungen zu den für die Betreuungsführung relevanten Fragen zu berücksichtigen; hingegen kommt es regelmäßig nicht auf Spezialwissen an (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 -, NJW-RR 2016, S. 1 ).
  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 550/16

    Betreuungssache: Berücksichtigung naher Verwandter bei der Entscheidung über die

    Entsprechend können Ehepartner, Verwandte und Vertrauenspersonen nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG am Verfahren zur Bestellung eines Betreuers beteiligt werden (Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 23 ff.).
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 317/21

    A) Für die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB genügt jeder

    Diese Prognose muss sich jeweils auf die aus der konkreten Betreuung erwachsenden Aufgaben beziehen und zu der Einschätzung führen, dass die als Betreuer in Aussicht genommene Person das Amt zum Wohl des Betroffenen (§ 1901 Abs. 2 Satz 1 BGB) führen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 16 mwN und vom 10. März 2021 - XII ZB 174/20 - BtPrax 2021, 105 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 390/16

    Betreuerauswahl: Ausschluss eines nahen Verwandten des Betroffenen zugunsten

    Dafür können unter anderem ihre intellektuellen und sozialen Fähigkeiten, ihre psychische und körperliche Verfassung, die persönlichen Lebensumstände - etwa räumliche Nähe zum Betroffenen, berufliche Auslastung oder finanzielle Verhältnisse -, bereits bestehende familiäre oder sonstige Beziehungen zum Betroffenen, aber auch besondere Kenntnisse oder Einstellungen zu für die Betreuungsführung relevanten Fragen von Bedeutung sein (Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 16).
  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 67/20

    Fragliche Geeignetheit eines Betreuers in dem gerichtlich bestimmten

    Diese Prognose muss sich jeweils auf die aus der konkreten Betreuung erwachsenden Aufgaben beziehen und zu der Einschätzung führen, dass die als Betreuer in Aussicht genommene Person das Amt zum Wohl des Betroffenen (§ 1901 Abs. 2 BGB) führen wird (Senatsbeschlüsse vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 12 und vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 16).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 10; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 17).

  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 181/20

    Geeignetheit eines Betreuers zur Führung der Betreuung bei fachlicher und

    Diese Prognose muss sich jeweils auf die aus der konkreten Betreuung erwachsenden Aufgaben beziehen und zu der Einschätzung führen, dass die als Betreuer in Aussicht genommene Person das Amt zum Wohl des Betroffenen (§ 1901 Abs. 2 BGB) führen wird (Senatsbeschlüsse vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 12 und vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 16).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 ZB 1/20

    Richterliche Anordnung der Datenerhebung durch längerfristige Observation und den

    In Fällen, in denen eine individuelle Beurteilung nicht typisierbarer Einzelfälle, die Beurteilung persönlicher Eigenschaften und Fähigkeiten, eine Prognose oder eine aus sonstigen besonderen Gründen nicht über den Einzelfall hinaus verallgemeinerungsfähige Entscheidung erforderlich ist, steht dem Tatrichter allerdings ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17, juris Rn. 13; vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15, NJW-RR 2016, 1 Rn. 18; BayObLG, Beschlüsse vom 22. November 1995 - 3Z BR 230/95, juris Rn. 12; vom 14. April 1992 - 1Z Berufung 27/92, NJW-RR 1992, 1219, 1220; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 4. Aufl., § 72 Rn. 16; Bahrenfuss/Joachim, FamFG, 3. Aufl., § 72 Rn. 9; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 72 Rn. 17 ff.; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 72 Rn. 15.1; Schulte-Bunert/Weinreich/Roßmann, FamFG, 6. Aufl., § 72 Rn. 16).
  • LG München I, 14.08.2017 - 13 T 11557/16

    Beschwerde gegen die Auswahl des Betreuers

    Weil es sich um eine rechtliche Betreuung handelt, werden jedoch regelmäßig nicht Spezialwissen oder außergewöhnliche Fertigkeiten nötig sein, sondern es wird in der Regel ausreichen, wenn der Betreuer sich erforderlichenfalls fachkundiger Hilfe bedienen kann (BGH Beschluss vom 30.09.2015, XII ZB 53/15, Rd.-Nr. 16 m.w.N.).
  • LG Regensburg, 20.08.2020 - 52 T 76/20

    Zur Auswahl der Person des Betreuers bei einer Verlängerung der Betreuung

  • LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 64/19

    Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

  • LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
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