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   OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13   

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https://dejure.org/2014,31872
OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13 (https://dejure.org/2014,31872)
OLG München, Entscheidung vom 22.10.2014 - 31 Wx 239/13 (https://dejure.org/2014,31872)
OLG München, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - 31 Wx 239/13 (https://dejure.org/2014,31872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 30 Abs. 1; ZPO § 411 Abs. 3; BGB § 2358
    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

  • rechtsportal.de

    FamFG § 30 Abs. 1 ; ZPO § 411 Abs. 3 ; BGB § 2358
    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit eines Erblassers wegen eines demenziellen Syndroms

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Muss ein gerichtlicher Gutachter zur Frage der Testierfähigkeit des Erblassers zwingend zum Zweck der Erläuterung seines Gutachtens mündlich angehört werden?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit eines Erblassers wegen eines demenziellen Syndroms

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 689
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13
    26 Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2273).

    Es besteht daher - auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - grundsätzlich die Pflicht, dem Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf mündliche Befragung gerichtlicher Sachverständiger nachzukommen, wenn er nicht verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt wurde (vgl. BVerfG NJW 1998, 2273/2274).

    Es ist aber verfassungsrechtlich nicht unter allen Umständen geboten, einem Antrag auf mündliche Erläuterung eines Sachverständigengutachtens nachzukommen und Sachverständige mündlich anzuhören (vgl. BVerfG NJW 1998, 2273/2274).

    Die mündliche Anhörung des Sachverständigen ist zwar die nächstliegende, aber nicht die einzig mögliche Behandlung eines derartigen Antrags (BVerfG NJW 1998, 2273/2274).

  • BVerfG, 05.07.2001 - 1 BvR 1055/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13
    Eine Ladungspflicht besteht dann, wenn durch die mündliche Erläuterung weitere entscheidungserhebliche Erkenntnisse zu erwarten sind (im Anschluss an OLG Hamm OLGZ 1992, 409; BVerfG FamRZ 2001, 1285).

    Denn in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen das Amtsermittlungsprinzip gilt, ist auch der allgemeine Grundsatz zu berücksichtigen, dass das Fachgericht selbst über den Umfang seiner Ermittlungen bestimmt, ohne hierbei an etwaige Anträge der Verfahrensbeteiligten gebunden zu sein (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 1285/1286 betreffend Kindschaftsverfahren; BVerfGE 79, 51/62).

    Dem Antrag auf mündliche Erläuterung eines Sachverständigengutachtens ist jedenfalls dann stattzugeben, wenn das Gericht die Aufklärung des Sachverhalts im Wesentlichen einem Sachverständigen überlassen hat (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 1285/1286).

  • OLG Hamm, 16.03.1992 - 15 W 34/92

    Antrag auf Ladung eines Sachverständigen im Verfahren der freiwilligen

    Auszug aus OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13
    Eine Ladungspflicht besteht dann, wenn durch die mündliche Erläuterung weitere entscheidungserhebliche Erkenntnisse zu erwarten sind (im Anschluss an OLG Hamm OLGZ 1992, 409; BVerfG FamRZ 2001, 1285).

    Die Auffassung des Senats in Bezug auf den Antrag des Beschwerdeführers auf mündliche Erläuterung des Sachverständigen in einem Termin steht nicht in Divergenz zu der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung des OLG Hamm (OLGZ 92, 409).

    Wenngleich darin das OLG Hamm zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Antrag eines Verfahrensbeteiligten, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlich erstatteten Gutachtens zu laden, zwingend zu entsprechen ist, sofern nicht eine rechtsmißbräuchliche Antragstellung vorliegt (vgl. Leitsatz 2), hat es ausdrücklich offen gelassen, ob nicht eine andere Beurteilung angebracht wäre, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung den Antragsteller gebeten hätte, seine Bedenken gegen das schriftliche Gutachten und die Richtung der beabsichtigten Fragen vorab schriftlich zu formulieren (OLGZ 92, 409/411).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13
    Denn in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen das Amtsermittlungsprinzip gilt, ist auch der allgemeine Grundsatz zu berücksichtigen, dass das Fachgericht selbst über den Umfang seiner Ermittlungen bestimmt, ohne hierbei an etwaige Anträge der Verfahrensbeteiligten gebunden zu sein (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 1285/1286 betreffend Kindschaftsverfahren; BVerfGE 79, 51/62).
  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Auszug aus OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. OLG München FamRZ 2007, 2009/2011 m.w.N.).
  • OLG München, 01.07.2013 - 31 Wx 266/12

    Testierfähigkeit: "Luzides Intervall" bei chronisch-progredienter Demenz

    Auszug aus OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13
    Die bei der Erblasserin festgestellten ausgeprägten Beeinträchtigungen der Denk- und Merkfähigkeit können bei einer senilen Demenz vom Alzheimer-Typ nicht wiedergewonnen werden (vgl. dazu auch OLG München ZEV 2013, 504, 506).
  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Auszug aus OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13
    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt letztwilliger Verfügungen auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnten (BayObLGZ 1999, 205/210 f.).
  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Diese stellt - zusammen mit den von medizinischen Fachgesellschaften (hier: deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nebenheilkunde erarbeiteten Leitlinien - ein anerkanntes Mittel dar, um das Vorliegen einer psychischen Störung, insbesondere einer Demenz bestimmen zu können (OLG München FamRZ 2015, 689).

    Zutreffend hat der Sachverständige dabei bei der Erstellung seines Gutachtens und im Rahmen der Anhörungen vor dem Senat die Kriterien der ICD 10 bzw. der DGPPN (s.o.) zugrunde gelegt (OLG München FamRZ 2015, 689; Wetterling ErbR 2014, 94/99).

  • KG, 08.02.2021 - 19 W 10/20

    Wirksamkeit eines Testaments bei Zweifeln an Testierfähigkeit

    Einem Antrag auf mündliche Anhörung zu folgen ist insbesondere dann nicht geboten, wenn wie hier eine ausführliche schriftliche Auseinandersetzung mit dem Gerichtsgutachten erfolgte und Senat und Nachlassgericht die vom Gutachter herangezogenen Anknüpfungstatsachen in Form der Krankenunterlagen und ärztlichen Stellungnahmen selbst vorliegen hatte und so kritisch bewerten konnte (vgl. OLG München v. 22.10.2014, 31 Wx 239/13, Rn. 27).
  • BGH, 14.04.2021 - XII ZB 527/20

    Gerichtliche Amtsermittlungspflicht in einem Betreuungsverfahren; Einholung eines

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass das Gericht in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit den rechtzeitigen und nicht missbräuchlichen Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf mündliche Erläuterung eines Sachverständigengutachtens (§ 30 FamFG iVm §§ 402, 397 ZPO) zwar durchaus ablehnen darf, wenn eine mündliche Erörterung des Gutachtens keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn versprechen würde (vgl. OLG München FamRZ 2015, 689, 691) und wenn das Gericht die Ermittlung der Tatsachen nicht im Wesentlichen dem Sachverständigen überlassen hat (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 1285, 1286).
  • AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18

    Beauftragung eines Sachverständigen zur Frage der Testierfähigkeit

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (stRspr; vgl. OLG München, Beschluss vom 22.10.2014, Aktenzeichen 31 Wx 239/13).
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