Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 07.03.2014

Rechtsprechung
   OLG München, 10.12.2014 - 12 UF 1326/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39896
OLG München, 10.12.2014 - 12 UF 1326/14 (https://dejure.org/2014,39896)
OLG München, Entscheidung vom 10.12.2014 - 12 UF 1326/14 (https://dejure.org/2014,39896)
OLG München, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 12 UF 1326/14 (https://dejure.org/2014,39896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen ausländischen Unterhaltstitel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUG § 1 Abs 1 S 1 Nr 2b; AUG § 2; FamFG § 117
    Beschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Urteils: Erforderlichkeit der Beschwerdebegründung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 117 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen ausländischen Unterhaltstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 775
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 122/16

    Familienstreitsache: Vereinfachtes Klauselerteilungsverfahren für eine

    Das vereinfachte Klauselerteilungsverfahren nach den Vorschriften des Auslandsunterhaltsgesetzes, welches der Ausführung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Unterhaltsentscheidungen auf unionsrechtlicher oder staatsvertraglicher Grundlage dient, ist kraft verfahrensrechtlichen Zusammenhangs Unterhaltssache und damit Familienstreitsache im Sinne von § 112 Nr. 1 FamFG (insoweit zutreffend OLG München FamRZ 2015, 775; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 38. Aufl. § 111 FamFG Rn. 12; BeckOK FamFG/Nickel [Stand: April 2017] § 117 Rn. 1; Hk-ZPO/Kemper 7. Aufl. § 231 FamFG Rn. 6; Hausmann Internationales und Europäisches Ehescheidungsrecht Rn. 547; noch offengelassen für das innerstaatliche Vollstreckbarerklärungsverfahren nach § 110 Abs. 2 FamFG in Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 12).

    b) Soweit das Beschwerdegericht allerdings im Anschluss an seine eigene Rechtsprechung (OLG München FamRZ 2015, 775; ebenso OLG Frankfurt FamRZ 2016, 1603, 1604 und FamRZ 2016, 397, 399) die Ansicht vertritt, dass über die allgemeine Verweisung in § 2 AUG die für das Beschwerdeverfahren in Ehesachen und Familienstreitsachen geltende Vorschrift des § 117 Abs. 1 FamFG ergänzend heranzuziehen ist, vermag der Senat dieser Auffassung nicht beizutreten.

  • OLG Frankfurt, 30.12.2015 - 4 UF 268/15

    Vollstreckbarkeitserklärung ausländischen Titels

    Damit ist auch die nach den §§ 2 AUG, 117 I FamFG zu wahrende Beschwerdebegründungsfrist, vergl. OLG München FamRZ 2015, 775; Senatsbeschluss vom 05.08.2015, 4 UF 168/15, www.hefam.de, eingehalten.
  • OLG München, 01.02.2016 - 12 UF 633/14

    Vollstreckung eines Unterhaltsanspruchs nach dem Haagener Übereinkommen - hier:

    Da es sich bei dem Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels um eine Unterhaltssache kraft Verfahrenszusammenhangs handelt {vgl. Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 36. Aufl., § 111 FamFG Rn. 12), finden auf dieses Verfahren gem. § 2 AUG die für Unterhaltssachen geltenden Vorschriften des FamFG Anwendung, insbesondere auch § 117 FamFG, sodass es einer fristgerechten Beschwerdebegründung bedarf (OLG München FamRZ 2015, 775; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, vor § 1 AUG Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2015 - 4 UF 168/15

    Anerkennung eines in Österreich zustande gekommenen Titels wegen

    Insoweit genügt die eine Begründung enthaltende Beschwerdeschrift, die seit 29.06.2015 dem Senat vorliegt, neben § 43 AUG auch den formellen Anforderungen der insoweit ergänzend heranzuziehenden §§ 2 AUG, 117 I FamFG (vergl. OLG München FamRZ 2015, 775).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.03.2014 - 13 UF 40/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36105
OLG Koblenz, 07.03.2014 - 13 UF 40/14 (https://dejure.org/2014,36105)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.03.2014 - 13 UF 40/14 (https://dejure.org/2014,36105)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. März 2014 - 13 UF 40/14 (https://dejure.org/2014,36105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 117 Abs 1 S 4 FamFG, § 233 ZPO, § 520 Abs 2 S 2 ZPO, § 520 Abs 2 S 3 ZPO
    Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist im Familienverfahren: Unterlassener Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist während des Verfahrenskostenhilfeverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs 2 S 2; ZPO § 520 Abs 2 S 3
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs 2 S 2; ZPO § 520 Abs 2 S 3
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 775
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZB 113/06

    Verfahrensrecht - Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz PKH-Antrags?

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2014 - 13 UF 40/14
    Allerdings kann einem Rechtsmittelführer, der sein Rechtsmittel infolge seiner Mittellosigkeit nicht rechtzeitig begründen konnte, weil über seinen Verfahrenskostenhilfeantrag nicht vor Ablauf der Begründungsfrist entschieden wurde, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er sich für bedürftig halten durfte (vgl. BVerfG NJW 2010, 2567 sowie BGH MDR 2007, 1151 und NJW-RR 2005, 1586).

    wiederholte - Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist verlangt (vgl. BGH MDR 2007, 1151 und NJW-RR 2005, 1586).

    ben dem rechtzeitig gestellten Verfahrenskostenhilfeantrag stets einen erstmaligen Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist zu verlangen (vgl. BGH MDR 2007, 1151 und NJW-RR 2005, 1586).

  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2014 - 13 UF 40/14
    Allerdings kann einem Rechtsmittelführer, der sein Rechtsmittel infolge seiner Mittellosigkeit nicht rechtzeitig begründen konnte, weil über seinen Verfahrenskostenhilfeantrag nicht vor Ablauf der Begründungsfrist entschieden wurde, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er sich für bedürftig halten durfte (vgl. BVerfG NJW 2010, 2567 sowie BGH MDR 2007, 1151 und NJW-RR 2005, 1586).

    wiederholte - Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist verlangt (vgl. BGH MDR 2007, 1151 und NJW-RR 2005, 1586).

    ben dem rechtzeitig gestellten Verfahrenskostenhilfeantrag stets einen erstmaligen Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist zu verlangen (vgl. BGH MDR 2007, 1151 und NJW-RR 2005, 1586).

  • BGH, 30.01.2013 - XII ZR 158/10

    Gesteigerte Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder: Unterhaltsrechtliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2014 - 13 UF 40/14
    Die Ausgaben für die zusätzliche Altersvorsorge durch die Rentenversicherung, die zusätzliche Krankentagegeldversicherung und das weitere zusätzliche Versicherungspaket sind im Rahmen des hier geltend gemachten Mindestunterhalts nicht abzugsfähig (vgl. BGH FamRZ 2013, 616).
  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2014 - 13 UF 40/14
    Darüber hinaus bilden aber niedrige Schulden - bis rund 100 EUR - bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen auch keinen Abzugsposten, sondern sind den allgemeinen Lebenshaltungskosten zuzurechnen (vgl. BGH FamRZ 2009, 314) und somit im Ergebnis aus dem Erwerbstätigenbonus beim notwendigen Selbstbehalt (Differenz zwischen aktuell 800 EUR und 1.000 EUR) zu begleichen (vgl. Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch FA Familienrecht 9. Aufl. 2013 Kap. 6 Rn. 189).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZB 68/12

    Berufungs- und Berufungsbegründungsfristversäumung nach Prozesskostenhilfegesuch:

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2014 - 13 UF 40/14
    Danach hat derjenige, der sein Rechtsmittel erst nach der Entscheidung über das Verfahrenskostenhilfegesuch begründen will, durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist dafür zu sorgen, dass eine Wiedereinsetzung nicht notwendig wird (vgl. BGH NJW 2013, 1684).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 1 BvR 79/97

    Effektivität des Rechtsschutzes im Scheidungsanerkennungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2014 - 13 UF 40/14
    Folglich ist sie auch mit dem Gebot, dem unbemittelten Beteiligten einen weitgehend gleichen Zugang zum Rechtsmittelverfahren zu eröffnen (vgl. BVerfG FamRZ 1997, 735), vereinbar.
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.03.2014 - 13 UF 40/14
    Allerdings kann einem Rechtsmittelführer, der sein Rechtsmittel infolge seiner Mittellosigkeit nicht rechtzeitig begründen konnte, weil über seinen Verfahrenskostenhilfeantrag nicht vor Ablauf der Begründungsfrist entschieden wurde, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er sich für bedürftig halten durfte (vgl. BVerfG NJW 2010, 2567 sowie BGH MDR 2007, 1151 und NJW-RR 2005, 1586).
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