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   BGH, 18.02.2015 - XII ZB 563/14   

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BGH, 18.02.2015 - XII ZB 563/14 (https://dejure.org/2015,5016)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2015 - XII ZB 563/14 (https://dejure.org/2015,5016)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - XII ZB 563/14 (https://dejure.org/2015,5016)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG, § 168 Abs 1 S 4 FamFG, § 292 Abs 1 FamFG
    Vergütung des Berufsbetreuers: Nutzbare Fachkenntnisse durch ein Zusatzstudium mit dem Abschluss "Bachelor of Business Administration"; Treuwidrigkeit der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG, § 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG, §§ 292 Abs. 1, 168 Abs. 1 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vermittlung von nutzbaren Kenntnissen für die Betreuung durch ein mit dem "Bachelor of Business Administration" abgeschlossenen Zusatzstudiums; Entgegenstehen von Vertrauensschutz einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung; Nachträgliche Herabsetzung der ...

  • rewis.io

    Vergütung des Berufsbetreuers: Nutzbare Fachkenntnisse durch ein Zusatzstudium mit dem Abschluss "Bachelor of Business Administration"; Treuwidrigkeit der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermittlung von nutzbaren Kenntnissen für die Betreuung durch ein mit dem "Bachelor of Business Administration" abgeschlossenen Zusatzstudiums; Entgegenstehen von Vertrauensschutz einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung; Nachträgliche Herabsetzung der ...

  • rechtsportal.de

    Vermittlung von nutzbaren Kenntnissen für die Betreuung durch ein mit dem "Bachelor of Business Administration" abgeschlossenen Zusatzstudiums; Entgegenstehen von Vertrauensschutz einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung; Nachträgliche Herabsetzung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BBA: Berufsbetreuer mit Bachelorabschluss - und die Betreuervergütung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung und der Vertrauensgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 839
  • MDR 2015, 546
  • FGPrax 2015, 127
  • FamRZ 2015, 845
  • Rpfleger 2015, 472
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZB 563/14
    Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 6. November 2013, XII ZB 86/13, FamRZ 2014, 113).

    Der Vertrauensschutz ist bereits bei der Festsetzung der Betreuervergütung im gerichtlichen Verfahren nach § 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG zu prüfen, denn mit der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung wird im Falle bereits zuviel erhaltener Leistungen zugleich der Rechtsgrund für deren Rückforderung geschaffen (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24).

    In diesem Fall wäre schon eine abweichende Festsetzung im gerichtlichen Festsetzungsverfahren ausgeschlossen (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 25 mwN).

    Der Senat kann nicht abschließend in der Sache entscheiden, weil der vom Betreuer geltend gemachte Vertrauenstatbestand einer tatrichterlichen Beurteilung unter Berücksichtigung der im Senatsbeschluss vom 6. November 2013 (XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 29 ff.) gegebenen Hinweise bedarf.

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 684/13

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZB 563/14
    Die tatrichterliche Feststellung, dass ein mit dem "Bachelor of Business Administration" abgeschlossenes Zusatzstudium keine für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse vermittelt, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 17. September 2014, XII ZB 684/13, FamRZ 2015, 253).

    Der Regelungsgehalt des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG stellt für die beiden Erhöhungstatbestände jedoch darauf ab, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet ist (Senatsbeschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 684/13 - FamRZ 2015, 253 Rn. 3 mwN).

  • BGH, 14.10.2014 - XI ZB 13/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZB 563/14
    Die tatrichterliche Feststellung, dass ein mit dem "Bachelor of Business Administration" abgeschlossenes Zusatzstudium keine für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse vermittelt, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 17. September 2014, XII ZB 684/13, FamRZ 2015, 253).

    Der Regelungsgehalt des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG stellt für die beiden Erhöhungstatbestände jedoch darauf ab, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet ist (Senatsbeschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 684/13 - FamRZ 2015, 253 Rn. 3 mwN).

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 23/13

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit einer berufsbegleitend abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZB 563/14
    Dass das Beschwerdegericht die vom Beteiligten berufsbegleitend an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsökonom (VWA) und zum Betriebswirt (VWA) nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG als vergleichbar erachtet hat, hält sich danach im Rahmen der - einer Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogenen - tatrichterlichen Würdigung (vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZB 563/14
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2014 - XII ZB 525/13 - FamRZ 2014, 471 Rn. 3 und vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 525/13

    Vergütung des Betreuers mit dem Studienabschluss Diplom-Agraringenieur

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - XII ZB 563/14
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2014 - XII ZB 525/13 - FamRZ 2014, 471 Rn. 3 und vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 129/19

    Ausschluss der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung unter Gesichtspunkt

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und rechtsfehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 18. Februar 2015 - XII ZB 563/14 - FamRZ 2015, 845 Rn. 12 mwN).

    bb) Dass das Beschwerdegericht die von der Betreuerin erlangte Erlaubnis zur Ausübung des Berufs der Heilpraktikerin nicht mit einer abgeschlossenen Lehre im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG aF als vergleichbar erachtet hat, hält sich im Rahmen einer zulässigen tatrichterlichen Würdigung (vgl. auch Senatsbeschluss vom 18. Februar 2015 - XII ZB 563/14 - FamRZ 2015, 845 Rn. 13 mwN).

    Nachdem das Gericht in dem Festsetzungsverfahren nach § 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht an die vorangegangene Anweisung der Betreuervergütung im Wege des vereinfachten Justizverwaltungsverfahrens gebunden ist, kann die zu viel gezahlte Betreuervergütung grundsätzlich zurückgefordert werden (Senatsbeschluss vom 18. Februar 2015 - XII ZB 563/14 - FamRZ 2015, 845 Rn. 17).

    Der Vertrauensschutz ist bereits bei der Festsetzung der Betreuervergütung im gerichtlichen Verfahren nach § 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG zu prüfen, denn mit der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung wird im Falle bereits zuviel erhaltener Leistungen zugleich der Rechtsgrund für deren Rückforderung geschaffen (Senatsbeschluss vom 18. Februar 2015 - XII ZB 563/14 - FamRZ 2015, 845 Rn. 18 mwN).

    In diesem Fall ist schon eine abweichende Festsetzung im gerichtlichen Festsetzungsverfahren ausgeschlossen (Senatsbeschlüsse vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 18. Februar 2015 - XII ZB 563/14 - FamRZ 2015, 845 Rn. 19 mwN).

  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 65/18

    Betreuervergütung; Berufsbetreuer; Stundensatz; Berufsfreiheit; Rückwirkung;

    Die Vergütung für Betreuungsleistungen wird (u. a.) auf Antrag des Betreuers gemäß § 292 Abs. 1 i. V. m. § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG durch Beschluss des Gerichts oder gemäß § 292 Abs. 1 i. V. m. § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 4 FamFG im Wege des sogenannten vereinfachten Justizverwaltungsverfahrens (z. B. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13 -, Rn. 17, juris, vom 18. Februar 2015 â??- XII ZB 563/14 -, Rn. 22, juris, vom 6. November 2013 â??- XII ZB 86/13, Rn. 14, juris) bestimmt.
  • BayObLG, 23.01.2024 - 102 VA 160/23

    Vergütungstabellen, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Abgeschlossene

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung einer überzahlten Betreuervergütung entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015, XII ZB 563/14, NJW-RR 2015, 839 Rn. 18 f. m. w. N.).
  • LG Saarbrücken, 21.10.2020 - 5 T 343/20

    Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers: Zulässigkeit der Prüfung

    Eine Ausbildung an einer Fachakademie, Studieninstitut oder Fachschule reicht hingegen i. d. R. nicht aus (BGH FamRZ 2016, 119; 2014, 553; Karlsruhe OLGRp 2009, 317 m. w. N.); das gilt insbesondere für eine berufsbegleitende Ausbildung, selbst wenn diese mit einem Bachelor abgeschlossen wird (BGH FamRZ 2016, 119; 2015, 845 und 253; Posselt in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 4 VBVG, Rn. 13).
  • LG Saarbrücken, 16.10.2020 - 5 T 314/20

    Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers: Zulässigkeit der Prüfung

    Eine Ausbildung an einer Fachakademie, Studieninstitut oder Fachschule reicht hingegen i. d. R. nicht aus (BGH FamRZ 2016, 119; 2014, 553; Karlsruhe OLGRp 2009, 317 m. w. N.); das gilt insbesondere für eine berufsbegleitende Ausbildung, selbst wenn diese mit einem Bachelor abgeschlossen wird (BGH FamRZ 2016, 119; 2015, 845 und 253; Posselt in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 4 VBVG, Rn. 13).
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