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   OLG Koblenz, 03.06.2015 - 11 WF 415/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,59173
OLG Koblenz, 03.06.2015 - 11 WF 415/15 (https://dejure.org/2015,59173)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.06.2015 - 11 WF 415/15 (https://dejure.org/2015,59173)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 11 WF 415/15 (https://dejure.org/2015,59173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freier Entscheid des Familiengerichts über die Verhängung eines Ordnungsmittels im Rahmen seines Auswahlermessens; Verhängung von Ordnungsgeld trotz einer weitgehenden Mittellosigkeit des Ordnungsgeldschuldners; Gerichtliche Wahl und Bemessung der Ordnungsmittel nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1104
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 03.03.2011 - 15 UF 2/11

    Vollstreckung einer Umgangsanordnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2015 - 11 WF 415/15
    Das Beschwerdegericht ist auch zuständig zur erstmaligen Verhängung eines Ordnungsgeldes im Beschwerdeverfahren ( OLG Schleswig, Beschluss vom 03.03.2011 - 15 UF 2/11 , Rdnr. 29).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2014 - 5 WF 110/14

    Erfordernis des Verschuldens bei Anordnung von Ordnungsmitteln nach § 95 I Nr. 4

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2015 - 11 WF 415/15
    Die Festsetzung des Verfahrenswerts für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 42 Abs. 2 FamGKG (festgesetzter Ordnungsgeldbetrag: OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2014 - 5 WF 110/14 , Rdnr. 8).
  • OLG Schleswig, 25.05.2020 - 10 WF 77/20

    Umgangsrecht: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Zuwiderhandlung gegen eine

    Die Auswahl des Ordnungsmittels und dessen Höhe stehen im Ermessen des Familiengerichts (Staudinger/Dürbeck (2019) BGB § 1684 Rn. 547; OLG Koblenz FamRZ 2016, 1104).

    In die Abwägung miteinzubeziehende Kriterien sind die hinter der Missachtung stehende Willensentschlossenheit, der Grad des Verschuldens, Art und Umfang des Verstoßes, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Pflichtigen (Staudinger/Dürbeck (2019) BGB § 1684 Rn. 547; EGMR FamRZ 2015, 469), ein etwaiges Mitverschulden des anderen Teils und die Wirkungslosigkeit bisheriger Ordnungsmaßnahmen (OLG Koblenz FamRZ 2016, 1104; OLG Jena NZFam 2015, 1174).

  • OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23

    Vollstreckung von Umgangsregelungen

    Genauso denkbar ist es, dass dem Vater die Zahlung des Ordnungsgeldes aus den gelegentlichen Zahlungen seines früheren Arbeitgebers durch Konsumverzicht oder durch ein Darlehen Dritter möglich sein wird (vgl. hierzu OLG Koblenz FamRZ 2016, 1104).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2021 - 13 WF 96/21

    Zulässigkeit der teilweisen Verweigerung der Verfahrenskostenhilfe für einen

    Ein konkretes Ordnungsmittel muss im Antrag nicht benannt werden (OLG Koblenz, FamRZ 2016, 1104; Keidel/Giers, FamFG 20. Aufl. 2020 § 87 Rn. 9), und die Festsetzung der Höhe des Ordnungsgelds steht im Ermessen des Gerichts, ist mithin nicht antragsabhängig.
  • KG, 23.06.2022 - 16 WF 29/22

    Verhängung familiengerichtlicher Ordnungsmittel; Verschulden des

    In der Rechtsprechung ist es deshalb auch anerkennt, dass selbst ein Streik bei einem Verkehrsunternehmen den Umgangspflichtigen, der dadurch eine Rückreise und den vereinbarten Umgangstermin versäumt, jedenfalls dann nicht entlastet, wenn durch die Arbeitskampfmaßnahme nicht sämtliche Verkehrsverbindungen betroffen, sondern andere, alternative Verbindungen noch nutzbar geblieben sind (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 11 WF 415/15, FamRZ 2016, 1104 [bei juris Rz. 35]).
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