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   BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15   

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https://dejure.org/2016,13386
BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15 (https://dejure.org/2016,13386)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2016 - XII ZB 579/15 (https://dejure.org/2016,13386)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - XII ZB 579/15 (https://dejure.org/2016,13386)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1897 Abs 4 S 1 BGB, § 26 FamFG
    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

  • IWW

    §§ 76 Abs. 1, ... 78 Abs. 1 FamFG, § 114 ZPO, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 71 Abs. 1 Satz 1 FamFG, §§ 41 Abs. 1, 15 Abs. 2 FamFG, § 1896 Abs. 1, 1a, 2 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG, § 26 FamFG, § 63 Abs. 1 FamFG, § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 65 Abs. 3 FamFG, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen der Betroffenen; Gerichtliche Hinterfragung der Betreuerauswahl im Lichte des Betreuervorschlags

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuungsanordnung, Teilanfechtung, Betreuerauswahl

  • rewis.io

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1; FamFG § 26
    Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen der Betroffenen; Gerichtliche Hinterfragung der Betreuerauswahl im Lichte des Betreuervorschlags

  • rechtsportal.de

    Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen der Betroffenen; Gerichtliche Hinterfragung der Betreuerauswahl im Lichte des Betreuervorschlags

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuerauswahl - und der Wunsch der Betroffenen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Teilanfechtung der Betreuungsanordnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teilanfechtung der Betreuungsanordnung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Teilanfechtung einer Betreuungsanordnung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 8
  • NJW-RR 2016, 1286
  • MDR 2016, 1039
  • FGPrax 2016, 175
  • FamRZ 2016, 1258
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15
    Kommt das Beschwerdegericht zu dem Ergebnis, dass die Betreuung zu Recht angeordnet ist, muss es daher zwingend in einem zweiten Schritt die Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit hin überprüfen und sich in diesem Zusammenhang auch mit einem zwischenzeitlich vom Betroffenen geäußerten Betreuerwunsch auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 17).

    Dieses wird die erforderlichen Feststellungen zur Betreuerauswahl zu treffen und dabei unter anderem die Betroffene - auch zu ihrem Betreuerwunsch - persönlich anzuhören haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12 - FamRZ 2013, 286 Rn. 11 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 17).

  • BGH, 02.03.2016 - XII ZB 634/14

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15
    Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist - anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswahl - nicht möglich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. März 2016, XII ZB 634/14, juris).

    Für ihn besteht mithin kein Anlass, auch die mit der Anordnung der Betreuung einhergehende Betreuerauswahl ausdrücklich anzufechten (Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 634/14 - juris Rn. 16).

  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10

    Beschwerde im Betreuungsverfahren: Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15
    Das Beschwerdegericht tritt folglich - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz und hat das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (Senatsbeschluss vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 - FamRZ 2011, 367 Rn. 8).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15
    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15
    Dieses wird die erforderlichen Feststellungen zur Betreuerauswahl zu treffen und dabei unter anderem die Betroffene - auch zu ihrem Betreuerwunsch - persönlich anzuhören haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12 - FamRZ 2013, 286 Rn. 11 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 17).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15

    Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15
    Die angefochtene Entscheidung ist daher aufzuheben, soweit es die Betreuerauswahl anbelangt, und die Sache ist in diesem Umfang an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9).
  • BGH, 13.05.2015 - XII ZB 491/14

    Betreuungssache: Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines anfechtbaren Beschlusses

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15
    Dies gilt schon deshalb, weil das Amtsgericht rechtlich fehlerhaft von der erforderlichen Bekanntgabe seines Beschlusses - die hier gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG durch Zustellung hätte erfolgen müssen - an die Betroffene abgesehen und die Beschwerdefrist für die Betroffene darum nicht nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG zu laufen begonnen hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015 - XII ZB 491/14 - FamRZ 2015, 1374 Rn. 6 f.).
  • BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen

    Das Beschwerdegericht tritt folglich - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz und hat das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 579/15 - FamRZ 2016, 1258 Rn. 13 mwN und vom 2. März 2016 - XII ZB 634/14 - FamRZ 2016, 895 Rn. 15 f.).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 260/16

    Betreuerbestellung für bestimmte Aufgabenkreise: Beurteilung des

    b) Kommt das Beschwerdegericht zu dem Ergebnis, dass die Betreuung zu Recht angeordnet ist, muss es auch die Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit hin überprüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 579/15 - FamRZ 2016, 1258 Rn. 14).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 222/17

    Betreuungssache: Überprüfung der Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht

    Kommt das Beschwerdegericht in dem Verfahren zu dem Ergebnis, dass die Betreuung zu Recht verlängert worden ist, muss es zwingend in einem zweiten Schritt auch die Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit hin überprüfen (Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - juris Rn. 15 und vom 11. Mai 2016 - XII ZB 579/15 - FamRZ 2016, 1258 Rn. 13 f. mwN).
  • LG Bonn, 23.12.2016 - 4 T 429/16

    Bestellung eines Betreuers i.R.d. Grundsatzes der Erforderlichkeit und

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass die Betreuung nicht zum Wohl des Betroffenen geführt würde (BGH XII ZB 579/15 Tz 17; XII ZB 131/13 m.w.N.).
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