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   BGH, 28.06.2016 - X ZR 65/14   

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https://dejure.org/2016,29367
BGH, 28.06.2016 - X ZR 65/14 (https://dejure.org/2016,29367)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2016 - X ZR 65/14 (https://dejure.org/2016,29367)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - X ZR 65/14 (https://dejure.org/2016,29367)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 311b Abs 3 BGB, § 518 Abs 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Schenkungsvertrag: Heilung des Formmangels durch Vollzug bei Übertragung des gesamten Vermögens

  • IWW

    § 812 Abs. 1 BGB, § 311b Abs. 3 BGB, § 125 BGB, § 518 Abs. 2 BGB, § 518 Abs. 1 BGB, § 311b BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtheilung des Formmangels eines Schenkungsvertrags zur Übertragung des gesamten gegenwärtigen Vermögens durch Vollzug

  • Betriebs-Berater

    Formmangel eines Schenkungsvertrags

  • rewis.io

    Schenkungsvertrag: Heilung des Formmangels durch Vollzug bei Übertragung des gesamten Vermögens

  • erbrechtsiegen.de

    Schenkungsvertrag: Erfordernis einer notariellen Beurkundung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 125; BGB § 311 b Abs. 3; BGB § 518 Abs. 2
    Formunwirksamkeit eines Schenkungsvertrags über das gesamte gegenwärtige Vermögen trotz Vollzugs der Schenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311b Abs. 3; BGB § 518 Abs. 2
    Nichtheilung des Formmangels eines Schenkungsvertrags zur Übertragung des gesamten gegenwärtigen Vermögens durch Vollzug

  • rechtsportal.de

    BGB § 311b Abs. 3 ; BGB § 518 Abs. 2
    Nichtheilung des Formmangels eines Schenkungsvertrags zur Übertragung des gesamten gegenwärtigen Vermögens durch Vollzug

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfüllung kommt nicht immer heilende Wirkung zu!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Übertragung des gesamten Vermögens: Formmangel eines Schenkungsvertrags wird nicht durch Vollzug geheilt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Formunwirksame Schenkung von Fondsanteilen kurz vor dem Tod

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Formmängel von Schenkungsverträgen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Formunwirksamkeit eines Schenkungsvertrags über das gesamte gegenwärtige Vermögen trotz Vollzugs der Schenkung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schenkungsvertrag zur Übertragung des gesamten gegenwärtigen Vermögens erfordert notarielle Beurkundung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was man wissen sollte, wenn ein Schenkungsversprechen gemacht wird

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Doppelter Formmangel eines Schenkungsvertrags

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Formmangel eines Schenkungsvertrags über das gesamte gegenwärtige Vermögen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Heilung durch Vollzug formunwirksamer Vermögensübertragung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nach § 311 b Abs. 3 BGB formnichtige Verträge können nicht durch Vollzug geheilt werden

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 518 Abs. 2 BGB und andere Formmängel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 885
  • ZIP 2016, 77
  • MDR 2016, 1317
  • DNotZ 2016, 914
  • FamRZ 2016, 1923
  • VersR 2016, 1575
  • WM 2017, 781
  • BB 2016, 2306
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1970 - III ZR 21/68

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Formmangels - Umfang der Formbedürftigkeit

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - X ZR 65/14
    Die Erfüllung hat nur in denjenigen Fällen heilende Wirkung, in denen dies vom Gesetz bestimmt wird (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 1967 - III ZR 193/64, NJW 1967, 1128, 1131 unter II 1 b; vom 29. Juni 1970 - III ZR 21/68, DNotZ 1971, 37, 38).
  • BGH, 02.02.1967 - III ZR 193/64

    Verfügung eines Miterben über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen -

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - X ZR 65/14
    Die Erfüllung hat nur in denjenigen Fällen heilende Wirkung, in denen dies vom Gesetz bestimmt wird (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 1967 - III ZR 193/64, NJW 1967, 1128, 1131 unter II 1 b; vom 29. Juni 1970 - III ZR 21/68, DNotZ 1971, 37, 38).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 380/19

    Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines Brautgabeversprechens

    In diesen Fällen soll der Rechtsfrieden nicht durch eine Rückforderung des hingegebenen Schenkungsgegenstands belastet werden (vgl. BGH Urteil vom 28. Juni 2016 - X ZR 65/14 - FamRZ 2016, 1923 Rn. 12).
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