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   BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15   

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https://dejure.org/2015,29393
BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15 (https://dejure.org/2015,29393)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15 (https://dejure.org/2015,29393)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 (https://dejure.org/2015,29393)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666a Abs 1 BGB, § 1666 Abs 1 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch Bestätigung einer Sorgerechtsentziehung trotz Zweifeln an gegenwärtiger Kindeswohlgefährdung - zudem Unterlassen weiterer Sachaufklärung trotz gerichtlicher Zweifel - ...

  • Wolters Kluwer

    Entzug wesentlicher Teile des elterlichen Sorgerechts im Wege einer einstweiligen Anordnung; Gefährdung des Kindeswohls durch massiv zu Tage getretene Verhaltensauffälligkeiten des Kindes im Rahmen des Schulbesuches

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch Bestätigung einer Sorgerechtsentziehung trotz Zweifeln an gegenwärtiger Kindeswohlgefährdung - zudem Unterlassen weiterer Sachaufklärung trotz gerichtlicher Zweifel - ...

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Keine Entziehung wesentlicher Teile des elterlichen Sorgerechts im Wege einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; BGB § 1666; BGB § 1666a
    Entzug wesentlicher Teile des elterlichen Sorgerechts im Wege einer einstweiligen Anordnung; Gefährdung des Kindeswohls durch massiv zu Tage getretene Verhaltensauffälligkeiten des Kindes im Rahmen des Schulbesuches

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sorgerechtsentzug - und die summarische Prüfung in der einstweiligen Anordnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug und die summarische Prüfung in der einstweiligen Anordnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug und die summarische Prüfung in der einstweiligen Anordnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch einstweilige Anordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 22
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
    Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen Anordnung ist damit indessen nicht ausgeschlossen, er unterliegt jedoch spezifischen verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 20).

    Im Eilverfahren bemessen sich die Möglichkeiten des Gerichts, das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne abschließende Ermittlung des Sachverhalts zu entziehen, einerseits nach dem Recht der Eltern und des Kindes, von einer unberechtigten Trennung verschont zu bleiben und andererseits nach dem Recht des Kindes, durch die staatliche Gemeinschaft vor nachhaltigen Gefahren geschützt zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 22).

    Die Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung sind hier umso höher, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt, in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt und je weniger wahrscheinlich dieser ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 23).

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
    Dies ist der Fall, wenn bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2014 - 1 BvR 1822/14 -, juris, Rn. 25 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, juris, Rn. 11).

    Einen solchen Teilentzug lässt die Regelung des § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB nach verbreiteter Einschätzung zu (vgl. Coester, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 1666 Rn. 226; Olzen, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 1666 Rn. 196; Y. Döll, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 1666 Rn. 18; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 20 UF 401/03 -, juris, Rn. 24 - insoweit von BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, juris, Rn. 19 nicht beanstandet).

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
    Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern setzt voraus, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Maßnahmen, die eine Trennung des Kindes von seinen Eltern ermöglichen, dürfen zudem nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14

    Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
    Dies ist der Fall, wenn bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2014 - 1 BvR 1822/14 -, juris, Rn. 25 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, juris, Rn. 11).

    Auf der Grundlage des ihm übertragenen Aufenthaltsbestimmungsrechts hat er die Möglichkeit, das Kind ohne weitere Mitwirkung des Familiengerichts aus ihrem Haushalt herauszunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2014 - 1 BvR 1822/14 -, juris, Rn. 23 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 06.05.2015 - 1 UF 35/15

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen deutlicher Defizite und

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Mai 2015 - II-1 UF 35/15 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit er ihre Beschwerde gegen den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts zurückweist.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Mai 2015 - II-1 UF 35/15 - wird in diesem Umfang aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
    bb) Neben den materiellrechtlichen Vorgaben kommt auch der Ausgestaltung des gerichtlichen Verfahrens hohe Bedeutung für die Gewährleistung effektiven Grundrechtsschutzes zu (vgl. BVerfGE 63, 131 ).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • OLG Dresden, 15.07.2003 - 20 UF 401/03

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; elterliche Sorge; Gefährdung des Kindeswohls;

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
    Einen solchen Teilentzug lässt die Regelung des § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB nach verbreiteter Einschätzung zu (vgl. Coester, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 1666 Rn. 226; Olzen, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 1666 Rn. 196; Y. Döll, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 1666 Rn. 18; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 20 UF 401/03 -, juris, Rn. 24 - insoweit von BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, juris, Rn. 19 nicht beanstandet).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

  • OLG Schleswig, 14.04.2014 - 10 UF 19/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung betreffend das

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist Voraussetzung einer (teilweisen) Entziehung der elterlichen Sorge - gerade im Zusammenhang mit der Trennung des Kindes von seinen Eltern - eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 47/15 - FamRZ 2016, 1752 Rn. 28 und vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 - FamRZ 2012, 99 Rn. 25 mwN; BGH Beschluss vom 14. Juli 1956 - IV ZB 32/56 - FamRZ 1956, 350; BVerfG FamRZ 2016, 22 Rn. 17 mwN).
  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

    Dies steht dem vorläufigen Sorgerechtsentzug jedoch nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 -, www.bverfg.de, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 -, www.bverfg.de, Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2018 - 1 UF 4/18

    Gefährdung des Kindeswohls durch Anfertigung kinderpornografischer Fotografien

    Im Eilverfahren sind die Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung umso höher, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt, in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt und je weniger wahrscheinlich dieser ist (BVerfG FamRZ 2016, 22).
  • BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20

    Verfassungsbeschwerde gegen den im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgten

    Auf der Grundlage des ihr übertragenen Aufenthaltsbestimmungsrechts hätte die Ergänzungspflegerin die Möglichkeit, das Kind ohne weitere Mitwirkung des Familiengerichts aus dem Haushalt des Vaters herauszunehmen und bei Dritten unterzubringen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2014 - 1 BvR 1822/14 -, Rn. 23 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 -, Rn. 18).
  • OLG Hamm, 25.02.2020 - 11 UF 253/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach (z.B. FamRZ 2016, 22; FamRZ 2014, 1772) entschieden, dass "Vorratsentscheidungen" unberechtigt und unverhältnismäßig sind.

    Einfachrechtlich drückt sich diese Anforderung in der Vorschrift des § 49 Abs. 1 FamFG aus, die ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden erfordert, was voraussetzt, dass ein Abwarten bis zur Hauptsacheentscheidung nicht möglich ist, weil diese zu spät kommen würde, um die zu schützenden Interessen (hier: das Kindeswohl) zu wahren (BVerfG FamRZ 2016, 22).

  • BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19

    Nichtannahmebeschluss betreffend die Anforderungen an die Grundlagen der

    Ist dieses nicht erreicht, muss das Gericht eine weitere Sachverhaltsklärung vornehmen oder aus dieser Erkenntnis auf sonstige Weise die verfassungsrechtlich gebotenen Konsequenzen ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 -, Rn. 25 ff.).
  • BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen vorläufigen vollständigen

    aa) Dabei ist zu berücksichtigen, dass in fachgerichtlichen einstweiligen Anordnungsverfahren angesichts der spezifischen Eilbedürftigkeit dieser Verfahren die praktisch verfügbaren Aufklärungsmöglichkeiten regelmäßig hinter den im Hauptsacheverfahren bestehenden Möglichkeiten zurückbleiben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 -, Rn. 19).
  • OLG Dresden, 28.01.2020 - 21 UF 979/19
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2016, 22, 24).

    Dies steht dem vorläufigen Sorgerechtsentzug jedoch nicht entgegen (vgl. BVerfG, FamRZ 2018, 1084, 1086; FamRZ 2016, 22, 24).

  • BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug bei bereits

    Insbesondere ist es regelmäßig nicht möglich, noch vor der Entscheidung ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 -, Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2020 - 6 UF 131/18

    Entzug von Teilbereichen des Sorgerechts wegen Kindeswohlgefährdung durch

    Ein Eingriff, der weitergehend mit der Fremdunterbringung eines Kindes und dem Entzug der diese ermöglichenden Teilbereiche des Sorgerechts verbunden ist, setzt voraus, dass es sich um eine nachhaltige Gefährdung handelt (BVerfG ZKJ 2014, 242) und dem in § 1666a BGB formulierten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend weniger einschneidende Maßnahmen, insbesondere öffentliche Hilfen ambulanter oder teilstationärer Art, zur Abwendung der Gefahr nicht geeignet sind (BVerfG FamRZ 2016, 22).
  • AG Frankfurt/Main, 11.09.2018 - 461 F 25326/17
  • OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18

    Absehen von vorläufiger Wohnungswegverweisung in Bezug auf pädophilen Kindsvater

  • OLG Köln, 21.01.2021 - 14 UF 162/20

    Beschwerde gegen einen Entzug der elterlichen Sorge Verhältnismäßigkeit einer

  • OLG Köln, 06.03.2023 - 14 UF 27/23
  • AG Bremen, 13.05.2016 - 69 F 3523/16
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