Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 28.04.2015

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23266
LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER (https://dejure.org/2015,23266)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER (https://dejure.org/2015,23266)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - L 8 SO 146/15 B ER (https://dejure.org/2015,23266)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Die Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs steht im Ermessen des Gerichts und erfolgt auf Grundlage einer Interessenabwägung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfeempfänger schlägt Erbschaft aus - Ist das sittenwidrig?

  • trappeplottek.de (Kurzinformation)

    Erbausschlagung des Sozialhilfeempfängers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 800
  • FamRZ 2016, 260
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15
    Es sei höchstrichterlich geklärt, dass eine Ausschlagung in diesem Fall nicht sittenwidrig sei (vgl. BGH IV ZR 7/10, NJW 2011, 1586), so dass ein Fall der Negativevidenz vorliege, da der übergeleitete Anspruch offensichtlich nicht bestehe.

    Es liege zwar eine höchstrichterliche Entscheidung vor, dass die Erbausschlagung zu Lasten der Allgemeinheit nicht stets sittenwidrig sei (BGH Urteil vom 19.1.2011 - IV ZR 7/10).

    In der thematisierten Entscheidung des BGH (Urteil vom 19.1.2011, Aktenzeichen: IV ZR 7/10) geht es um den Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers, der nach Ansicht des BGH grundsätzlich nicht sittenwidrig sei, also weder um eine Ausschlagung noch eine gesetzliche Erbenstellung.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2010 - L 27 P 14/10

    Transparenzbericht; Pflegedienst; einstweiliger Rechtsschutz; Unterlassung; Frist

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15
    Darüber hinaus ist - entgegen der Annahme der ersten Instanz und ohne Beschränkung durch ein Verbot der reformatio in peius in der Kostenentscheidung- kein weiterer Abschlag im Hinblick auf das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmen (Streitwertkatalog, 4. Aufl. 2012, B. Allgemeines; Verfahrensrecht 11.1.) Im Verfahren nach § 86b SGG (§§ 53 Abs. 2 Nr. 4, 52 Abs. 2 GKG ist der volle Auffangstreitwert anzunehmen (Sächsisches LSG, 24.2.2010 - L 1 P 1/10 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, 29.3.2010 - L 27 P 14/10 B ER - LSG Sachsen-Anhalt, 11.8.2011 - L 4 P 8/11 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.8.2011 - L 15 P 2/11 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 P 2/11

    Veröffentlichung eines Transparenzberichtes eines ambulanten Pflegedienstes ist

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15
    Darüber hinaus ist - entgegen der Annahme der ersten Instanz und ohne Beschränkung durch ein Verbot der reformatio in peius in der Kostenentscheidung- kein weiterer Abschlag im Hinblick auf das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmen (Streitwertkatalog, 4. Aufl. 2012, B. Allgemeines; Verfahrensrecht 11.1.) Im Verfahren nach § 86b SGG (§§ 53 Abs. 2 Nr. 4, 52 Abs. 2 GKG ist der volle Auffangstreitwert anzunehmen (Sächsisches LSG, 24.2.2010 - L 1 P 1/10 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, 29.3.2010 - L 27 P 14/10 B ER - LSG Sachsen-Anhalt, 11.8.2011 - L 4 P 8/11 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.8.2011 - L 15 P 2/11 B ER -).
  • LSG Sachsen, 24.02.2010 - L 1 P 1/10

    Presseerklärung zur Entscheidung des 1. Senats - L 1 P 1/10 B ER -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15
    Darüber hinaus ist - entgegen der Annahme der ersten Instanz und ohne Beschränkung durch ein Verbot der reformatio in peius in der Kostenentscheidung- kein weiterer Abschlag im Hinblick auf das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmen (Streitwertkatalog, 4. Aufl. 2012, B. Allgemeines; Verfahrensrecht 11.1.) Im Verfahren nach § 86b SGG (§§ 53 Abs. 2 Nr. 4, 52 Abs. 2 GKG ist der volle Auffangstreitwert anzunehmen (Sächsisches LSG, 24.2.2010 - L 1 P 1/10 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, 29.3.2010 - L 27 P 14/10 B ER - LSG Sachsen-Anhalt, 11.8.2011 - L 4 P 8/11 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.8.2011 - L 15 P 2/11 B ER -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.08.2011 - L 4 P 8/11

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15
    Darüber hinaus ist - entgegen der Annahme der ersten Instanz und ohne Beschränkung durch ein Verbot der reformatio in peius in der Kostenentscheidung- kein weiterer Abschlag im Hinblick auf das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorzunehmen (Streitwertkatalog, 4. Aufl. 2012, B. Allgemeines; Verfahrensrecht 11.1.) Im Verfahren nach § 86b SGG (§§ 53 Abs. 2 Nr. 4, 52 Abs. 2 GKG ist der volle Auffangstreitwert anzunehmen (Sächsisches LSG, 24.2.2010 - L 1 P 1/10 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, 29.3.2010 - L 27 P 14/10 B ER - LSG Sachsen-Anhalt, 11.8.2011 - L 4 P 8/11 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.8.2011 - L 15 P 2/11 B ER -).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15
    Die Entscheidung steht im Ermessen des Gerichts und erfolgt auf Grundlage einer Interessenabwägung (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Aspekten der Abwägungsentscheidung BVerfG v. 29.7.2003, 2 BvR 311/03; v. 12.5.2005, 1 BvR 569/05; v. 6.2.2007, 1 BvR 3101/06; v. 25.2.2009, 1 BvR 120/09; M-L/K/L/Keller SGG, 11. Aufl. 2014, Rn. 12c ff.).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88

    Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15
    Dieser Grundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B; zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog Negativevidenz (st. Rspr. seit BVerwGE 34, 219 ff zur Sozialhilfe; zum Recht der Ausbildungsförderung BVerwGE 49, 311 ff; 56, 300 ff; 87, 217 ff; zur Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe BVerwGE 91, 375 ff).
  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15
    Dieser Grundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B; zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog Negativevidenz (st. Rspr. seit BVerwGE 34, 219 ff zur Sozialhilfe; zum Recht der Ausbildungsförderung BVerwGE 49, 311 ff; 56, 300 ff; 87, 217 ff; zur Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe BVerwGE 91, 375 ff).
  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75

    Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15
    Dieser Grundsatz entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B; zum Recht der Arbeitsförderung BSG SozR 4100 § 40 Nr. 26) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog Negativevidenz (st. Rspr. seit BVerwGE 34, 219 ff zur Sozialhilfe; zum Recht der Ausbildungsförderung BVerwGE 49, 311 ff; 56, 300 ff; 87, 217 ff; zur Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe BVerwGE 91, 375 ff).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15
    Die Entscheidung steht im Ermessen des Gerichts und erfolgt auf Grundlage einer Interessenabwägung (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Aspekten der Abwägungsentscheidung BVerfG v. 29.7.2003, 2 BvR 311/03; v. 12.5.2005, 1 BvR 569/05; v. 6.2.2007, 1 BvR 3101/06; v. 25.2.2009, 1 BvR 120/09; M-L/K/L/Keller SGG, 11. Aufl. 2014, Rn. 12c ff.).
  • LSG Bayern, 25.11.2010 - L 8 SO 136/10

    Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - erweiterte Sozialhilfe - Brutto-Prinzip -

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

  • OLG Celle, 06.07.2006 - 6 U 53/06

    Auskunftsansprüche des von Hause aus enterbten pflichtteilsberechtigten

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

  • BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

  • BVerwG, 06.11.1975 - V C 60.74

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen des Auszubildenden gegen seine Eltern -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kein Übergang von Ansprüchen gegen einen nach

  • BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90

    Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen -

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80

    Leistungsbescheide bei Lehrstellenwechsel werden Gegenstand des Verfahrens

  • SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - Kostentragungspflicht -

    Der Sozialhilfeträger muss einen Erbverzicht als zivilrechtliches Gestaltungsrecht des Hilfesuchenden nicht in jedem Fall zu Lasten der Allgemeinheit gänzlich hinnehmen (Anschluss an Bay. LSG vom 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER -).

    Zwar hat die Beklagte ein solches zivilrechtlich eröffnetes Gestaltungsrecht eines Hilfebedürftigen bzw. Hilfesuchenden zu Lasten der Allgemeinheit nicht in jedem Fall gänzlich hinzunehmen (vgl. Bay. LSG vom 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER -, Rn. 22 ; a.A. unter Hinweis auf das höchstpersönliche Recht eines Erben zur Erbausschlagung und den fehlenden Zwang zur Annahme einer Erbschaft: LG Aachen, FamRZ 2005, 1506).

  • OLG Köln, 13.11.2018 - 10 WF 164/18

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft

    Auch seine Gesamtbelange - samt seiner persönlichen Interessen - sind umfassend zu würdigen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 24.04.2015 - 6 WF 42/15, FamRZ 2016, 260).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2021 - 19 U 152/20

    Erbausschlagung bei Bezug von ALG II Feststellungsinteresse des

    Das Recht zur Ausschlagung steht auf Grund seines persönlichen Charakters allein dem Erben als höchstpersönliches Gestaltungsrecht zu (BGH, Beschluss vom 10.3.2011 - IX ZB 168/09, NJW 2011, 2291f., Rz. 6, beck-online; Beschluss vom 25.6.2009 - IX ZB 196/08, NJW-RR 2010, 121f., Rz. 15, beck-online; Urteil vom 24.5.2007 - IX ZR 8/06, NJW 2007, 2556f., Rz. 8, beck-online) und ist unteilbar (vgl.: Litzenburger, Anmerkung Ziff. 4. zu LSG Bayern, Beschluss vom 30.7.2015 - L 8 SO 146/15 B ER, ZEV 2016, 43ff., beck-online).

    Die Ausschlagung zur Vermeidung des Zugriffs des Sozialhilfeträgers ist daher nach richtiger Ansicht nicht wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) nichtig (BeckOK BGB/Siegmann/Höger, 60. Ed. 1.11.2021, BGB § 1942 Rn. 15; Litzenburger, Anmerkung zu LSG Bayern, Beschluss vom 30.7.2015 - L 8 SO 146/15 B ER, ZEV 2016, 43ff., beck-online; Kroiß/Ann/Mayer, BGB, Erbrecht, BGB § 1942 Rn. 20, beck-online).

  • SG Duisburg, 04.12.2019 - S 3 SO 552/17
    Die Beklagte verwies hierzu auf einen Beschluss des Bayerischen LSG vom 30.07.2017 (L 8 SO 146/15 B ER) und des OLG Stuttgart vom 25.06.2001 (8 W 494/99).

    Anders als die Beklagte meint, vertritt auch das LSG Bayern in der durch die Beklagte zitierten Entscheidung (Urteil vom 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER) nicht die Auffassung, dass die jenem Verfahren zugrundeliegende Erbausschlagung sittenwidrig gewesen sei.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - L 9 SO 344/18

    Anspruch auf Abschluss einer "Leistungs- und Prüfungsvereinbarung gemäß §§ 75 ff.

    Ein (weiterer) Abschlag vom Auffangstreitwert kommt auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht in Betracht (s. BayLSG, Beschl. v. 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER -, juris Rn. 31 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 11.04.2022 - L 8 AY 34/22

    Anspruchseinschränkung gem. § 1a Abs. 7 AsylbLG nur nach Belehrung über Pflicht

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung kommt den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache ebenso eine Bedeutung zu wie den Beeinträchtigungen des Antragstellers durch eine mögliche Vollziehung, wenn besondere private Interessen überwiegen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER - juris; Keller, a.a.O., § 86b Rn. 12i).
  • LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22

    Asylbewerberleistungen: Anspruchseinschränkung wegen pflichtwidrigen Verhaltens

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung kommt den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache ebenso eine Bedeutung zu wie den Beeinträchtigungen des Antragstellers durch eine mögliche Vollziehung, wenn besondere private Interessen überwiegen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER - juris; Keller, a.a.O., § 86b Rn. 12i).
  • LSG Bayern, 26.05.2021 - L 7 BA 44/21

    Kosten: Streitwertfestsetzung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach

    Das Sozialgericht hat insoweit verkannt, dass sich auch das LSG Halle ausdrücklich nur auf eine solche Fallgestaltung bezogen hat, die eine nach § 52 Abs. 1 GKG bezifferbare Geldforderung gerade nicht betrifft, sondern vielmehr einen Fall, in dem der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zum Tragen kommt, hier also die zitierte Entscheidung des LSG Halle (vgl dazu auch BayLSG Beschluss vom 3 0.07.2015, L 8 SO 146/15 B ER Rz 31) gerade nicht einschlägig war.
  • SG Magdeburg, 11.05.2017 - S 16 SO 202/16

    Anspruch des Abkömmlings des Verstorbenen auf Übernahme der notwendigen

    Zwar hat der Antragsgegner ein solches zivilrechtlich eröffnetes Gestaltungsrecht eines Hilfebedürftigen bzw. Hilfesuchenden zu Lasten der Allgemeinheit nicht in jedem Fall gänzlich hinzunehmen (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 30.07.2015, L 8 SO 146/15 B ER -, Rn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2020 - L 8 SO 334/17
    Da die Überleitung nach § 93 SGB XII eines (möglichen) Anspruchs lediglich einen Wechsel der Gläubigerstellung vom ursprünglichen Inhaber zum Sozialhilfeträger bewirkt und keine Aussage darüber trifft, ob der Anspruch dem Grunde oder in der konkret angegebenen Höhe besteht, ist es regelmäßig gerechtfertigt, den Streitwert bei der Anfechtung von Überleitungsanzeigen mit dem Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR festzusetzen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.6.2015 - L 9 SO 408/14 B - juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 6.3.2009 - L 8 SO 28/09 B - BSG, Beschluss vom 25.4.2013 - B 8 SO 104/12 B - juris Rn. 11 ohne Begründung), insbesondere bei bislang nicht bezifferten oder nach Sachlage der Höhe nach nicht hinreichend bestimmbaren Forderungen (vgl. etwa Bayer. LSG, Beschluss vom 30.7.2015 - L 8 SO 146/15 B - juris Rn. 30).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.04.2015 - 6 WF 42/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,82874
OLG Saarbrücken, 28.04.2015 - 6 WF 42/15 (https://dejure.org/2015,82874)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.04.2015 - 6 WF 42/15 (https://dejure.org/2015,82874)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. April 2015 - 6 WF 42/15 (https://dejure.org/2015,82874)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft bei behaupteter Überschuldung des Nachlasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1822 Nr. 2
    Gerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft bei behaupteter Überschuldung des Nachlasses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Familiengerichtliche Entscheidung über Ausschlagung der Erbschaft

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ausschlagung der Erbschaft für Minderjährige - Familiengericht muss ermitteln und Ausschlagung genehmigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Familiengerichtliche Entscheidung über Ausschlagung der Erbschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1099
  • FGPrax 2015, 168
  • FamRZ 2016, 260
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 25.02.2013 - 10 WF 204/12

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Rahmen der familiengerichtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2015 - 6 WF 42/15
    Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH FamRZ 2010, 720; OLG Schleswig FamRZ 2013, 2000).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2015 - 6 WF 42/15
    Zwar muss das Gericht nicht jeder nur denkbaren Möglichkeit nachgehen (dazu BGH FamRZ 2011, 1047).
  • OLG Brandenburg, 23.01.2014 - 9 UF 16/13

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2015 - 6 WF 42/15
    Auch seine Gesamtbelange - samt seiner persönlichen Interessen - sind umfassend zu würdigen (OLG Brandenburg NJW-Spezial 2014, 136, Staudinger/Veit, BGB, Neubearbeitung 2014, § 1822, Rz. 18).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2015 - 6 WF 42/15
    Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH FamRZ 2010, 720; OLG Schleswig FamRZ 2013, 2000).
  • OLG Köln, 13.11.2018 - 10 WF 164/18

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft

    Auch seine Gesamtbelange - samt seiner persönlichen Interessen - sind umfassend zu würdigen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 24.04.2015 - 6 WF 42/15, FamRZ 2016, 260).
  • OLG Zweibrücken, 21.07.2016 - 2 WF 81/16

    Genehmigungsverfahren für die Erbschaftsausschlagung eines Minderjährigen durch

    Sofern ein Nachlass nicht überschuldet ist, wird regelmäßig kein hinreichender Grund für die Erteilung der Genehmigung der Ausschlagung bestehen (OLG Zweibrücken Beschluss vom 14. Juni 2012 - 6 UF 148/11; Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2015 - 6 WF 42/15; Schleswig Beschluss vom 25. Februar 2013 - 10 WF 204/12).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2020 - 6 UF 58/20

    Die Ausschlagung einer in Polen angefallenen Erbschaft durch ein in Deutschland

    Nach Maßgabe dessen wird das Familiengericht im weiteren Verfahren die Anforderungen zu berücksichtigen haben, die von der höchstrichterlichen und Senatsrechtsprechung in diesem Zusammenhang an die Prüfung der Genehmigung gestellt werden (siehe dazu Senatsbeschluss vom 24. April 2015 - 6 WF 42/15 -, FamRZ 2016, 260 m.z.w.N.).
  • OLG Rostock, 18.11.2015 - 10 UF 260/15

    Familiengerichtliche Genehmigung einer Erbausschlagung eines

    Schlägt nämlich ein nahes Familienmitglied der Verstorbenen die Erbschaft wegen befürchteter Überschuldung aus, bestehen allein schon deswegen indizielle Anhaltspunkte für die naheliegende Annahme, dass dann auch die Erbausschlagung seitens der gesetzlichen Vertreterin dem Kindeswohl dient (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 1099 ff. Rn. 6 [zitiert nach juris]; OLG Schleswig, FamRZ 2013, 2000 ff. Rn. 10, 12 [zitiert nach juris]).
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