Rechtsprechung
BGH, 23.09.2015 - XII ZB 498/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 68 Abs 3 S 1 FamFG, § 278 Abs 1 S 1 FamFG
Betreuungssache: Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren - IWW
§ 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 1897 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 74 Abs. 6 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anhörung eines Betroffenen bzgl. Anordnung der Betreuung und Auswahl des Betreuers
- rewis.io
Betreuungssache: Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anhörung eines Betroffenen bzgl. Anordnung der Betreuung und Auswahl des Betreuers
- datenbank.nwb.de
Betreuungssache: Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuung - und die erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren
- haerlein.de (Kurzinformation)
Die persönliche Anhörung eines Betreuten im Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt, 03.06.2014 - 1 XVII 24/14
- LG Schweinfurt, 01.09.2014 - 11 T 134/14
- BGH, 23.09.2015 - XII ZB 498/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 38
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11
Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das …
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 498/14
Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen, eine bestimmte Person nicht als Betreuer zu bestellen (§ 1897 Abs. 4 Satz 2 BGB), bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 24). - BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10
Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei …
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 498/14
Von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren sind in der Regel jedoch dann neue Erkenntnisse zu erwarten, wenn der Betroffene im Beschwerdeverfahren erstmals den Wunsch äußert, ihm einen bestimmten Betreuer zu bestellen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 16). - BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10
Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der …
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 498/14
Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5). - BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10
Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im …
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - XII ZB 498/14
Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen nur kurze Zeit zurückliegt, sich nach dem Akteninhalt keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder rechtlichen Gesichtspunkte ergeben, das Beschwerdegericht das in den Akten dokumentierte Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung nicht abweichend werten will und es auf den persönlichen Eindruck des Gerichts von dem Betroffenen nicht ankommt (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 13 mwN).
- BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20
Betreuungssache: Erfordernis der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen …
Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten heranzieht oder der Betroffene einen gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren geänderten Betreuerwunsch mitteilt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20, juris und vom 23. September 2015 - XII ZB 498/14, FamRZ 2016, 38).Neue Erkenntnisse waren von der persönlichen Anhörung des Betroffenen zudem vorliegend auch deswegen zu erwarten, weil er noch in erster Instanz eine Betreuung durch seine Angehörigen abgelehnt, zweitinstanzlich über seinen Verfahrensbevollmächtigten aber eben diese als Betreuerwunsch mitgeteilt hatte (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 498/14 - FamRZ 2016, 38 Rn. 6 mwN).