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   BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15   

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BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15 (https://dejure.org/2016,3003)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2016 - XII ZB 493/15 (https://dejure.org/2016,3003)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - XII ZB 493/15 (https://dejure.org/2016,3003)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1897 Abs 4 BGB, § 64 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG, § 278 Abs 2 FamFG, § 303 Abs 2 Nr 1 FamFG
    Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl des Betreuers

  • IWW

    § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § ... 303 Abs. 2 FamFG, § 7 FamFG, § 68 Abs. 3 FamFG, § 1896 Abs. 1 BGB, § 1896 Abs. 2 BGB, §§ 68 Abs. 3 Satz 1, 278 Abs. 2 Satz 1 FamFG, 278 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 26 FamFG, § 1897 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Betreuerauswahl; Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl; Teilanfechtung der die Betreuungserrichtung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung

  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl des Betreuers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Betreuerauswahl; Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl; Teilanfechtung der die Betreuungserrichtung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung

  • rechtsportal.de

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Betreuerauswahl; Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl; Teilanfechtung der die Betreuungserrichtung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkung der Beschwerde nur auf die Betreuerauswahl zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einrichtung einer Betreuung - und die Beschwerde gegen die Betreuerauswahl

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschränkung einer Beschwerde auf die Betreuerauswahl

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 709
  • MDR 2016, 608
  • FGPrax 2016, 125
  • FamRZ 2016, 626
  • Rpfleger 2016, 412
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 08.03.2023 - XII ZB 283/22

    Beschwerde des Angehörigen im Interesse des Betroffenen nach § 303 Abs. 2 Nr. 1

    Ein konkludenter Hinzuziehungsakt des Amtsgerichts kann darin schon deshalb nicht gesehen werden, weil der Beteiligte zu 1 nicht vom Amtsgericht zu dem Gespräch geladen und in dieses auch nicht seitens des Gerichts einbezogen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 6).
  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 90/17

    Betreuungssache: Beurteilung der Eignung einer bestimmten Person als Betreuer

    Über die Betreuung als solche ist nicht mehr zu befinden (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17

    Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Abweichung vom Vorschlag des volljährigen

    Die hierauf bezogene Verfahrensrüge der Rechtsbeschwerde geht deshalb ins Leere (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 10).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16

    Betreuungssache: Einheftung einer beglaubigten Abschrift des Beschlusses in die

    Die Nichterwähnung im Rubrum des amtsgerichtlichen Beschlusses steht einer tatsächlichen Hinzuziehung zum Verfahren im Sinne des § 7 FamFG nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 417/18

    Ermöglichen der Einflussnahme eines Beteiligten auf das laufende Verfahren durch

    Der Senat hat eine konkludent erfolgte Beteiligung etwa für den Fall bejaht, dass ein Angehöriger des Betroffenen bei der erstinstanzlichen Anhörung nicht nur anwesend war, sondern vom Gericht in diese einbezogen wurde (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 6).

    Aus dem Anhörungsvermerk ergibt sich, dass die Mutter lediglich bei der Anhörung anwesend war, nicht aber, dass sie - wie in dem vom Senat bereits entschiedenen Fall (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 6) - vom Gericht in diese einbezogen wurde.

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Denn hierauf war bereits die mit der Beschwerde vorgenommene Anfechtung der die Erweiterung des Aufgabenkreises sowie die Verlängerung der Betreuung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung - wie das Landgericht richtig erkannt hat - in zulässiger Weise beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9 f.).
  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 616/15

    Betreuungssache: Mangelnde Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten

    Weitere Ermittlungen zum Betreuungsbedarf im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB oder zur Erforderlichkeit der Betreuung nach § 1896 Abs. 2 BGB sind in einem solchen Fall nicht mehr veranlasst (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9 f.).
  • BGH, 13.03.2019 - XII ZB 523/18

    Betreuungssache: Beteiligung durch konkludente Hinzuziehung bei Bewilligung von

    Bejaht hat dies der Senat etwa für den Fall, dass ein Angehöriger des Betroffenen bei der erstinstanzlichen Anhörung nicht nur anwesend war, sondern vom Gericht in diese einbezogen wurde (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 6).
  • BGH, 02.03.2016 - XII ZB 634/14

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

    Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist - anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswahl - nicht möglich (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016, XII ZB 493/15).

    Dass sich die Rechtsbeschwerde nicht gegen die Anordnung der Betreuung, sondern gegen die Entscheidung über die Auswahl der Betreuerperson richtet, ist unschädlich, weil es sich insoweit um eine zulässige Teilanfechtung handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 10 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - zur Veröffentlichung bestimmt - jeweils mwN).

    Zwar hat der Senat für die umgekehrte Konstellation, in der die Anordnung als solches nicht angefochten wird, wohl aber die Betreuerauswahl, entschieden, dass das Beschwerdegericht nicht mehr über die Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung zu befinden hat (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19

    Rechtsstreit um die Bevollmächtigung zur jeweiligen Alleinvertretung einer an

    Aufgrund dieser wirksamen Beschränkung der Beschwerde hatte das Beschwerdegericht nur über die Rechtmäßigkeit der Betreuerauswahl zu befinden (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 100/17

    Betreuung: Unwirksame Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl;

  • BGH, 12.06.2019 - XII ZB 51/19

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen i.R.d.

  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

  • LG Aachen, 27.06.2019 - 3 T 472/18
  • LG Berlin, 11.10.2022 - 87 T 368/21
  • LG Aachen, 23.02.2022 - 3 T 68/22
  • LG Wuppertal, 01.07.2020 - 9 T 90/20
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