Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5407
BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15 (https://dejure.org/2016,5407)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2016 - XII ZB 258/15 (https://dejure.org/2016,5407)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2016 - XII ZB 258/15 (https://dejure.org/2016,5407)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,5407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 319 Abs 1 FamFG, § 319 Abs 4 FamFG
    Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Rahmen einer Unterbringungsmaßnahme; Begründungserfordernis

  • IWW

    § 25 Abs. 2 GNotKG, § ... 337 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 70 Abs. 4 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 319 Abs. 4 FamFG, § 319 Abs. 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 321 FamFG, Art. 104 Abs. 1 GG, § 278 Abs. 3 FamFG, § 313 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, § 314 FamFG, § 312 Nr. 1 und 2 FamFG, § 4 FamFG, § 319 FamFG, § 331 Satz 1 FamFG, § 331 Satz 2 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; Beschränkung der Möglichkeit der Vornahme der vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotenen Anhörung des Betroffenen im Wege der ...

  • rewis.io

    Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Rahmen einer Unterbringungsmaßnahme; Begründungserfordernis

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 319 Abs. 1 und Abs. 4
    Beschwerde gegen die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; Beschränkung der Möglichkeit der Vornahme der vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotenen Anhörung des Betroffenen im Wege der ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; Beschränkung der Möglichkeit der Vornahme der vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotenen Anhörung des Betroffenen im Wege der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anhörung im Wege der Rechtshilfe bei Unterbringungsmaßnahmen ausnahmsweise zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme - und die Anhörung im Wege der Rechtshilfe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen vor Unterbringungsmaßnahme

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2741
  • MDR 2016, 606
  • FGPrax 2016, 141
  • FamRZ 2016, 804
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15
    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der - hier vorliegenden - Erledigung der Unterbringungsmaßnahme aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 7 mwN).

    Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht haben die Betroffene in ihren Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) festzustellen ist.

    Sie ist Kernstück der Amtsermittlung (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 25 mwN).

    Die Betroffene ist durch diese Verfahrensmängel in ihrem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt worden (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 22 ff.).

  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15
    Diese Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 11 mwN).

    Durch sie soll auch sichergestellt werden, dass sich das Gericht vor der Entscheidung über den mit einer Unterbringung verbundenen erheblichen Grundrechtseingriff einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschafft, durch den es in die Lage versetzt wird, eingeholte Sachverständigengutachten (§ 321 FamFG), ärztliche Stellungnahmen oder sonstige Zeugenaussagen zu würdigen (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15
    Eine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ist daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Betroffene kommunikationsunfähig ist (vgl. Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 319 Rn. 7; HUK-BUR/Bauer [Stand: November 2014] § 319 FamFG Rn. 43; vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 19 mwN zu § 278 Abs. 3 FamFG).

    Zudem verlangt sie regelmäßig die Kenntnis der vollständigen Akten, die der Rechtshilferichter nicht immer haben wird (vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 19 zu § 278 Abs. 3 FamFG).

  • OLG Karlsruhe, 05.11.2013 - 11 AR 7/13

    Abgabe einer Unterbringungssache: Zuständiges Gericht bei der zwangsweisen

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15
    Gleichzeitig trägt die Vorschrift damit auch der Vorgabe des § 319 Abs. 4 FamFG Rechnung, wonach die Verfahrenshandlungen nach § 319 Abs. 1 FamFG nicht im Wege der Rechtshilfe erfolgen sollen (vgl. zur Abgabe OLG Karlsruhe Beschluss vom 5. November 2013 - 11 AR 7/13 - juris Rn. 23).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der

    Macht das Gericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. März 2016, XII ZB 258/15, FamRZ 2016, 804).

    Eine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ist daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Betroffene kommunikationsunfähig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 12 f. mwN).

    Macht das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch, die nach § 319 Abs. 1 FamFG notwendigen Verfahrenshandlungen im Wege der Rechtshilfe vornehmen zu lassen, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 14).

  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer

    Macht das Gericht von ihr Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15, FamRZ 2016, 804).

    Macht das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch, die nach § 319 Abs. 1 FamFG notwendigen Verfahrenshandlungen im Wege der Rechtshilfe vornehmen zu lassen, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 6 ff. und vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 8 ff. mwN).

  • BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16

    Rechtsbeschwerde bei Unterbringung einer Betreuten zum Zweck der zwangsweisen

    Wegen der zentralen Bedeutung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 25 mwN), ist eine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 12 f.).

    Macht das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch, die nach § 319 Abs. 1 FamFG notwendigen Verfahrenshandlungen im Wege der Rechtshilfe vornehmen zu lassen, muss es zudem in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 14).

    Allein eine geringere Reisezeit des ersuchten Richters zu der Unterbringungseinrichtung würde für ein Absehen von der persönlichen Anhörung durch den zur Entscheidung berufenen Richter nicht genügen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 15 f.).

  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 48/16

    Verfahren über die Verlängerung der Betreuung: Zulässigkeit der Anhörung des

    Zu den Voraussetzungen einer Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Verfahren über die Verlängerung der Betreuung (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 16. März 2011, XII ZB 601/10, FamRZ 2011, 880 und vom 2. März 2016, XII ZB 258/15, FamRZ 2016, 804).

    Danach darf die persönliche Anhörung nur dann im Wege der Rechtshilfe erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung ohne eigenen Eindruck von dem Betroffenen getroffen werden kann, was auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 19 mwN; vgl. zur Unterbringung Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 12 f.).

    Ordnet das Betreuungsgericht abweichend von dem in § 278 Abs. 3 FamFG niedergelegten Grundsatz eine Anhörung im Wege der Rechtshilfe an, so bedarf dies besonderer Gründe, aus denen sich ergibt, dass eine persönliche Anhörung nicht erforderlich war (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 14).

  • LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20

    Betreuungsverfahren - persönliche Anhörung während der Corona-Pandemie

    a) Auch wenn die Anhörung als zentrales Element der Gewährung rechtlichen Gehörs und der Amtsermittlung nach § 26 FamFG (vgl. BGH XII ZB 258/15, Beschluss vom 2.3.2016) grundsätzlich durch die zur Entscheidung berufenen Richter zu erfolgen hat, war hier die Anhörung durch den beauftragten Richter genügend (vgl. BGH XII ZB 358/16, Beschluss vom 22.3.2017, FamRZ 2017, 996 BGH XII ZB 72/18, Beschluss vom 11.7.2018, FamRZ 2018, 1594).
  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 1 W 13/18

    Pflicht des ersuchten Gerichts zur Durchführung einer Anhörung betreffend die

    Das trifft auf die hier ersuchte Anhörung der Betroffenen zur Beschränkung ihrer Freiheit durch ein nächtliches Bettgitter nicht zu, da § 319 Abs. 4 FamFG insoweit die Anhörung im Wege der Rechtshilfe nicht völlig ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 02. März 2016 - XII ZB 258/15 -, Rdnr 12, Juris).
  • LG Meiningen, 12.03.2018 - 4 T 53/18

    Örtliche Zuständigkeit: Wirkung der Abgabe eines gesamten Betreuungsverfahren für

    Sinn und Zweck der Abgabevorschriften ist die leichtere und zweckmäßigere Führung des Verfahrens und die Verhinderung, dass für das an sich zuständige Gericht der Aufwand, z.B. der persönlichen Anhörung, unverhältnismäßig wird (Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl., § 4 FamFG, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 02. März 2016 - XII ZB 258/15 -, juris OLG Hamm, Beschluss vom 23. März 2010 - 15 Sbd 1/10 -, juris; LG Meiningen, FamRZ 2017, 1076-1077 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht