Rechtsprechung
BGH, 02.03.2016 - XII ZB 634/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1897 Abs 4 S 1 BGB, Art 103 Abs 1 GG
Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung - IWW
§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 3 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, § 1897 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Auswahl der Betreuerperson ; Verletzung des rechtlichen Gehörs mangels Befassung des landgerichtlichen Beschlusses mit der Betreuerauswahl
- rewis.io
Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897 Abs. 4 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Auswahl der Betreuerperson; Verletzung des rechtlichen Gehörs mangels Befassung des landgerichtlichen Beschlusses mit der Betreuerauswahl - rechtsportal.de
Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Auswahl der Betreuerperson; Verletzung des rechtlichen Gehörs mangels Befassung des landgerichtlichen Beschlusses mit der Betreuerauswahl
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Teilanfechtung der Betreuungsanordnung unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Teilanfechtung der Betreuungsanordnung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtliches Gehör - und die Entscheidungsgründe
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Teilanfechtung der Betreuungsanordnung
- famrz.de (Kurzinformation)
Betreuung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Teilanfechtung der Betreuungsanordnung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 708
- MDR 2016, 542
- FGPrax 2016, 129
- FamRZ 2016, 895
- Rpfleger 2016, 475
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15
Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl …
Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 634/14
Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist - anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswahl - nicht möglich (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016, XII ZB 493/15).Dass sich die Rechtsbeschwerde nicht gegen die Anordnung der Betreuung, sondern gegen die Entscheidung über die Auswahl der Betreuerperson richtet, ist unschädlich, weil es sich insoweit um eine zulässige Teilanfechtung handelt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 10 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - zur Veröffentlichung bestimmt - jeweils mwN).
Zwar hat der Senat für die umgekehrte Konstellation, in der die Anordnung als solches nicht angefochten wird, wohl aber die Betreuerauswahl, entschieden, dass das Beschwerdegericht nicht mehr über die Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung zu befinden hat (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14
Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des …
Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 634/14
Dass sich die Rechtsbeschwerde nicht gegen die Anordnung der Betreuung, sondern gegen die Entscheidung über die Auswahl der Betreuerperson richtet, ist unschädlich, weil es sich insoweit um eine zulässige Teilanfechtung handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 10 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - zur Veröffentlichung bestimmt - jeweils mwN). - BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam
Auszug aus BGH, 02.03.2016 - XII ZB 634/14
Geht das Gericht in einer anfechtbaren Entscheidung auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG NStZ-RR 2006, 149 mwN).
- BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17
Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen …
Das Beschwerdegericht tritt folglich - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz und hat das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (…Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 579/15 - FamRZ 2016, 1258 Rn. 13 mwN und vom 2. März 2016 - XII ZB 634/14 - FamRZ 2016, 895 Rn. 15 f.). - BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15
Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung
Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist - anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswahl - nicht möglich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. März 2016, XII ZB 634/14, juris).Für ihn besteht mithin kein Anlass, auch die mit der Anordnung der Betreuung einhergehende Betreuerauswahl ausdrücklich anzufechten (Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 634/14 - juris Rn. 16).