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   BGH, 17.05.2017 - XII ZB 18/17   

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https://dejure.org/2017,19289
BGH, 17.05.2017 - XII ZB 18/17 (https://dejure.org/2017,19289)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2017 - XII ZB 18/17 (https://dejure.org/2017,19289)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - XII ZB 18/17 (https://dejure.org/2017,19289)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 3 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 276 FamFG, § 278 Abs 1 S 1 FamFG, § 278 Abs 1 S 2 FamFG
    Betreuungsverfahren: Anhörung eines Betroffenen durch das Beschwerdegericht im Verfahren zur Anordnung oder Verlängerung der Betreuung; Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Übergabe des Gutachtens

  • IWW

    § 278 Abs. 1 Satz 1 und 2 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 34 Abs. 3 FamFG, § 278 FamFG, § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG, § 276 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anhörung eines Betroffenen durch das Beschwerdegericht im Verfahren zur Anordnung oder Verlängerung der Betreuung; Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Übergabe des Gutachtens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung eines Betroffenen durch das Beschwerdegericht, Absehen von der Anhörung, Verfahrenspflegerbestellung, Bekanntgabe des Gutachtens

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Anhörung eines Betroffenen durch das Beschwerdegericht im Verfahren zur Anordnung oder Verlängerung der Betreuung; Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Übergabe des Gutachtens

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung eines Betroffenen durch das Beschwerdegericht im Verfahren zur Anordnung oder Verlängerung der Betreuung; Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Übergabe des Gutachtens

  • rechtsportal.de

    Anhörung eines Betroffenen durch das Beschwerdegericht im Verfahren zur Anordnung oder Verlängerung der Betreuung; Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Übergabe des Gutachtens

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Anhörung eines Betroffenen durch das Beschwerdegericht im Verfahren zur Anordnung oder Verlängerung der Betreuung; Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Übergabe des Gutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verfahrenspflegerbestellung zur Bekanntgabe eines Gutachtens

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen bei Anordnung oder Verlängerung der Betreuung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen auch im Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 969
  • MDR 2017, 822
  • FGPrax 2017, 221
  • FamRZ 2017, 1323
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 341/16

    Unterbringungssache: Anwesenheit des Betreuers und des Verfahrenspflegers bei der

    Auszug aus BGH, 17.05.2017 - XII ZB 18/17
    Sieht das Gericht im Betreuungsverfahren in berechtigter Weise von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ab, muss ein Verfahrenspfleger bestellt, diesem das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2011, XII ZB 43/11, FamRZ 2011, 1289 und vom 22. Februar 2017, XII ZB 341/16, juris).

    In einem solchen Fall muss jedoch dem anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ein Verfahrenspfleger bestellt werden, diesem das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - FamRZ 2011, 1289 Rn. 8 mwN; vgl. zum Unterbringungsverfahren Senatsbeschluss vom 22. Februar 2017 - XII ZB 341/16 - juris Rn. 11).

  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 246/16

    Betreuungssache: Unverhältnismäßigkeit der Vorführung des Betroffenen zur

    Auszug aus BGH, 17.05.2017 - XII ZB 18/17
    Da die Anhörung in Betreuungssachen aber nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern auch der Sachverhaltsaufklärung dient, darf das Betreuungsgericht grundsätzlich nur nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn und soweit die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist und zudem alle zwanglosen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, den Betroffenen anzuhören bzw. sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 246/16 - FamRZ 2017, 142 Rn. 9 mwN).

    Im Übrigen sind hier auch keine Umstände ersichtlich, die eine Unverhältnismäßigkeit der Vorführung begründen könnten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 246/16 - FamRZ 2017, 142 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 363/15

    Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung: Erneute Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 17.05.2017 - XII ZB 18/17
    Das Beschwerdegericht darf im Verfahren zur Anordnung oder Verlängerung der Betreuung nicht von der Anhörung des Betroffenen absehen, wenn das Amtsgericht auf eine Anhörung des Betroffenen verzichtet hat, weil dieser schon im Vorfeld des Anhörungstermins mitgeteilt hatte, er wolle in Ruhe gelassen werden (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016, XII ZB 363/15, FamRZ 2016, 1350).

    Zwar ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, den Betroffenen erneut anzuhören, wenn er sich im Rahmen der erstinstanzlichen Anhörung geweigert hat, mit dem Richter zu kommunizieren, und zu erwarten steht, er werde auch in einer erneuten Anhörung nicht mitwirken (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 363/15 - FamRZ 2016, 1350 Rn. 11).

  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 43/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Verfahrenspflegerbestellung zur Bekanntgabe eines

    Auszug aus BGH, 17.05.2017 - XII ZB 18/17
    Sieht das Gericht im Betreuungsverfahren in berechtigter Weise von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ab, muss ein Verfahrenspfleger bestellt, diesem das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2011, XII ZB 43/11, FamRZ 2011, 1289 und vom 22. Februar 2017, XII ZB 341/16, juris).

    In einem solchen Fall muss jedoch dem anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ein Verfahrenspfleger bestellt werden, diesem das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - FamRZ 2011, 1289 Rn. 8 mwN; vgl. zum Unterbringungsverfahren Senatsbeschluss vom 22. Februar 2017 - XII ZB 341/16 - juris Rn. 11).

  • BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19

    Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen;

    Ebenso wenig enthält das Sachverständigengutachten einen Hinweis darauf, dass der Betroffene durch dessen Bekanntgabe Gesundheitsnachteile entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG zu befürchten hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 18/17 - FamRZ 2017, 1323 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 28.03.2018 - XII ZB 168/17

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge;

    Wird das Gutachten dem Betroffenen nicht ausgehändigt, verletzt das Verfahren ihn grundsätzlich in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017 - XII ZB 18/17 - FamRZ 2017, 1323 Rn. 10 und vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 278 Rn. 7, 10).
  • BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17

    Stattfinden der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme

    Wären dem Gutachten solche Hinweise zu entnehmen gewesen, hätte das Beschwerdegericht im Übrigen schon vor dem Anhörungstermin erkennen müssen, dass für den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017 - XII ZB 18/17 - FamRZ 2017, 1323 Rn. 11 und vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - FamRZ 2011, 1289 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 393/18

    Betreuungssache: Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im

    In einem solchen Fall muss jedoch dem anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ein Verfahrenspfleger bestellt werden, diesem das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 18/17 - FamRZ 2017, 1323 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19

    Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und die unterbliebene

    b) Einer der von der Senatsrechtsprechung anerkannten Ausnahmefälle, in denen das Betreuungsgericht das Verfahren nach § 34 Abs. 3 FamFG auch ohne persönliche Anhörung des Betroffenen beenden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 18/17 - FamRZ 2017, 1323 Rn. 8 f.), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 535/17

    Führen eines Rechtsmittels zur teilweisen Aufhebung der Betreuung hinsichtlich

    Vielmehr hat der Senat der Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen die erste Beschwerdeentscheidung stattgegeben, weil das Landgericht die Betroffene verfahrensordnungswidrig weder angehört noch ihr einen Verfahrenspfleger bestellt hatte (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 18/17 - FamRZ 2017, 1323).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2019 - L 11 KR 1393/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Für den Einwand, die Zwangsvollstreckung von Beitragsbescheiden sei unzulässig, weil die Bescheide rechtswidrig oder unwirksam seien, steht dem Beitragsschuldner nach dieser Auffassung daher allein der Rechtsweg zu den Verwaltungs- oder Sozialgerichten offen (vgl BGH 27.04.2017, I ZB 91/16, MDR 2017, 822 = juris Rn 22; ebenso LG Stuttgart 09.08.2018, 19 T 227/18, juris Rn 21).
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