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   OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16   

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OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16 (https://dejure.org/2017,18379)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.05.2017 - 17 VA 1/16 (https://dejure.org/2017,18379)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 17 VA 1/16 (https://dejure.org/2017,18379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 107 Abs 1 FamFG, § 109 Abs 1 Nr 2 FamFG, Art 5 ZustÜbkHaag, Art 10 ZustÜbkHaag
    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung: Ordnungsgemäßheit der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1518
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16
    Der BGH hat zu der gleichen Rechtsfrage auch zu der nationalen Vorschrift des § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in einem Verfahren, in dem es um die Zustellung der Klageschrift in einem Scheidungsverfahren ging, entschieden (Beschluss vom 02.12.1992, FamRZ 1993, 311).

    § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO könne "im wesentlichen gleich ausgelegt werden wie Art. 27 Nr. 2 EGÜbk" (BGH, FamRZ 1993, 311 Rn. 15).

    Soweit das Gemeindegericht Karlovac daher die Zustellung des Scheidungsantrags nebst Ladung an die in Deutschland lebende Antragstellerin veranlasste, musste es sich an die Regeln des HZÜ halten (EuGH, IPRax 2006, 157; BGH, FamRZ 1993, 311 Rn. 13).

    Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch insoweit widersprochen (Nr. 4 Satz 3 der Bekanntmachung vom 21. Juni 1979 - BGBl. II 779), weshalb es im Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 22. Dezember 1977 (BGBl. I 3105) in § 6 Satz 2 ausdrücklich heißt: "Eine Zustellung nach Art. 10 des Übereinkommens findet nicht statt." (BGH, FamRZ 1993, 311 Rn. 13).

    Nachdem das HZÜ eine Heilung von Zustellungsmängeln nicht vorsieht, konnte somit eine Heilung weder nach dem innerstaatlichen kroatischen Recht noch nach dem innerstaatlichen Zustellungsrecht des Zustellungsstaates, d.h. hier gemäß § 189 ZPO, eintreten (BGH, FamRZ 1993, 311 Rn. 20).

  • BGH, 02.10.1991 - IX ZB 5/91

    Rechtzeitige Zustellung bei Unkenntnis über Aufenthalt des Beklagten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16
    Davon, dass bei Anwendung des Art. 27 Nr. 2 EGÜbk neben einer rechtzeitigen auch eine ordnungsgemäße Zustellung erforderlich ist, ging auch der BGH in seinem Beschluss vom 02.10.1991 (IPRax 1993, 324) aus.

    Für die Ordnungsmäßigkeit einer Zustellung kommt es auf das ausländische Recht bzw. vorrangige für den Ursprungsstaat geltende internationale Abkommen an (BGH, IPRax 1993, 324; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl., § 109 Rn. 12).

  • OLG Bremen, 15.10.2012 - 4 VA 2/12

    Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei Ersatzzustellung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16
    Jedoch geht die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Bremen, FamRZ 2013, 808) und die herrschende Meinung in der Kommentarliteratur (Staudinger/Spellenberg (2016) § 109 FamFG, Rn. 146; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl., § 109 FamFG Rn. 12; MüKoFamFG/Rauscher, 2. Aufl. 2013, § 109 FamFG Rn. 28) davon aus, dass auch unter der Geltung des FamFG sowohl die Ordnungsmäßigkeit als auch die Rechtzeitigkeit der Mitteilung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks kumulativ vorliegen müssen, damit eine Anerkennung der ausländischen Entscheidung nicht an § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG scheitert.

    Die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung haben die Gerichte des Vollstreckungsstaates, d.h. hier die deutschen Gerichte, in eigener Zuständigkeit ohne Bindung an die Feststellungen des erststaatlichen Gerichts zu beurteilen (BGH, FamRZ 2008, 390; OLG Bremen, FamRZ 2013, 808).

  • EuGH, 12.11.1992 - C-123/91

    Minalmet / Brandeis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16
    Der EuGH hat zu dem nahezu gleichlautenden Art. 27 Nr. 2 EGÜbK entschieden, dass dieser dahin auszulegen ist, daß er der Anerkennung eines in einem Vertragsstaat ergangenen Urteils in einem anderen Vertragsstaat entgegensteht, wenn das verfahrenseinleitende Schriftstück dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist, selbst wenn er später von der ergangenen Entscheidung Kenntnis erhalten und dagegen keinen nach der Verfahrensordnung des Urteilsstaats zulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat (EuGH, Urteil vom 12. November 1992 - C-123/91 -, IPRax 1993, 394), da die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen die ergangene Entscheidung einzulegen, der Verteidigung vor deren Erlass prozessual nicht gleichwertig sei.
  • BGH, 14.09.2011 - XII ZR 168/09

    Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen: Verletzung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16
    Anderenfalls bliebe, auch wenn die formalen Anforderungen des HZÜ nicht gewahrt sind, ein Verstoß gegen wesentliche Förmlichkeiten des internationalen Rechtsverkehrs sanktionslos, wenn das zuzustellende Schriftstück den Beklagten nur auf irgendeine Weise erreichte (BGH, FamRZ 2011, 1860 Rn. 31).
  • OLG München, 31.01.2012 - 34 Wx 80/10

    Anerkennung einer in Ägypten ausgesprochenen Privatscheidung; maßgebliches Recht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16
    Nachdem es sich aber in der Sache bei der Entscheidung des Senats um eine erstmalige gerichtliche Entscheidung, nicht aber um die im Rechtszug nachgelagerte Überprüfung einer erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung handelt, erscheint es nach der Rechtsprechung des Senats (OLG Stuttgart, 17. ZS, FamRZ 2011, 384) sachnäher, für die Kostenerhebung auf die flexibleren Regeln für das erstinstanzliche Verfahren, d.h. auf § 81 FamFG abzustellen (so auch OLG München, FamRZ 2012, 1142; MüKoFamFG/Rauscher, 2. Aufl. 2013, § 107 FamFG Rn. 61).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-522/03

    Scania Finance France - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16
    Soweit das Gemeindegericht Karlovac daher die Zustellung des Scheidungsantrags nebst Ladung an die in Deutschland lebende Antragstellerin veranlasste, musste es sich an die Regeln des HZÜ halten (EuGH, IPRax 2006, 157; BGH, FamRZ 1993, 311 Rn. 13).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16
    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 14.12.2006 (IPRax 2008, 519 Rn. 20) betont, dass dieser Wortlaut sich von dem des Art. 27 Nr. 2 EGÜbk dadurch unterscheide, dass nach Art. 34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 nicht zwangsläufig die "Ordnungsgemäßheit" der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, sondern (nur) die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte erforderlich ist.
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltstitels; Prüfung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16
    Die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung haben die Gerichte des Vollstreckungsstaates, d.h. hier die deutschen Gerichte, in eigener Zuständigkeit ohne Bindung an die Feststellungen des erststaatlichen Gerichts zu beurteilen (BGH, FamRZ 2008, 390; OLG Bremen, FamRZ 2013, 808).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ZB 113/87

    Zulässigkeit eines Anerkennungsverfahrens; Umfang der Entscheidung über eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16
    Der Bundesgerichtshof (FamRZ 1990, 1228) hat indes bereits zu der vor Geltung des FamFG anwendbaren, mit § 107 FamFG weitgehend gleichlautenden Vorschrift des Art. 7 FamRÄndG festgestellt, dass ein fakultatives Anerkennungsverfahren nach Art. 7 FamRÄndG auch dann zulässig ist, wenn eine Feststellung zu einer Gerichtsentscheidung des Staates begehrt wird, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung angehört haben (Heimatstaatentscheidung).
  • EuGH, 03.07.1990 - 305/88

    Lancray / Peters und Sickert

  • OLG Schleswig, 18.07.2014 - 12 VA 10/12
  • BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17

    Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils: Anerkennungshindernis der

    Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2017, 1518 veröffentlichten Entscheidung das Folgende ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 22.11.2021 - 28 VA 1/21

    Kanadische Zustellung eines Scheidungsantrages per WhatsApp nicht mit § 109 Abs.

    Denn die Anerkennung erfordert zwingend nicht nur eine rechtzeitige, sondern auch eine ordnungsgemäße Zustellung (vgl. BGH FamRZ 2019, 996; OLG Stuttgart FamRZ 2017, 1518; OLG Bremen FamRZ 2013, 808; Staudinger/ Spellenberg BGB [2016] § 109 FamFG Rn. 145 ff.; MüKoFamFG/ Rauscher , 3. A., § 109 Rn. 28; Keidel/ Dimmler FamFG § 109 Rn. 12; Haußleiter/ Gomille FamFG 2. A.§ 109 Rn. 9).
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