Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.07.2017

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2017 - XII ZB 237/17   

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https://dejure.org/2017,28611
BGH, 21.06.2017 - XII ZB 237/17 (https://dejure.org/2017,28611)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2017 - XII ZB 237/17 (https://dejure.org/2017,28611)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - XII ZB 237/17 (https://dejure.org/2017,28611)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 1a BGB
    Rechtliche Betreuung: Einrichtung der Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen

  • IWW

    § 1896 Abs. 1a BGB, § 1908 d BGB, § 295 FamFG, § 1908 d Abs. 1 BGB, § 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 74 Abs. 6 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 74 Abs. 6 u. 7, 295; BGB §§ 1896 Abs. 1a u. 2, 1908d Abs. 1
    Einrichtung der Betreuung bei Betroffenem mit freiem Willen

  • Wolters Kluwer

    Widersprüchlichkeit der Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer zum freien Willen des Betroffenen; Aufhebung der Betreuung bei Wegfall ihrer Voraussetzungen; Entscheidung des Betroffenen mit freiem Willen gegen die Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerauswahl, Wunsch des Betroffenen, Ungeeigneter Betreuer

  • rewis.io

    Rechtliche Betreuung: Einrichtung der Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1a
    Widersprüchlichkeit der Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer zum freien Willen des Betroffenen; Aufhebung der Betreuung bei Wegfall ihrer Voraussetzungen; Entscheidung des Betroffenen mit freiem Willen gegen die Betreuung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1a ; BGB § 1908d
    Widersprüchlichkeit der Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer zum freien Willen des Betroffenen; Aufhebung der Betreuung bei Wegfall ihrer Voraussetzungen; Entscheidung des Betroffenen mit freiem Willen gegen die Betreuung

  • datenbank.nwb.de

    Rechtliche Betreuung: Einrichtung der Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einrichtung der Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beachtung des Willens des Betroffenen bei Aufhebung einer Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3302
  • MDR 2017, 1247
  • FamRZ 2017, 1612
  • Rpfleger 2017, 620
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/16

    Betreuungssache: Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem

    Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 237/17
    Verknüpft ein zur freien Willensbildung i.S.d. § 1896 Abs. 1a BGB fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer dem freien Willen des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017, XII ZB 100/17, juris und vom 7. Dezember 2016, XII ZB 346/16, FamRZ 2017, 473).

    In diesem Fall ist mithin trotz Vorliegens der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Betreuung gemäß § 1908 d Abs. 1 BGB aufzuheben (Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017 - XII ZB 100/17 - juris Rn. 15 und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/16 - FamRZ 2017, 473 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 100/17

    Betreuung: Unwirksame Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl;

    Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 237/17
    Verknüpft ein zur freien Willensbildung i.S.d. § 1896 Abs. 1a BGB fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer dem freien Willen des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017, XII ZB 100/17, juris und vom 7. Dezember 2016, XII ZB 346/16, FamRZ 2017, 473).

    In diesem Fall ist mithin trotz Vorliegens der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Betreuung gemäß § 1908 d Abs. 1 BGB aufzuheben (Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017 - XII ZB 100/17 - juris Rn. 15 und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/16 - FamRZ 2017, 473 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 10.01.2024 - XII ZB 217/23

    Betreuerbestellung: Wann muss der Wunsch des Betroffenen respektiert werden?

    Die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer widerspricht dem Willen des Betroffenen, wenn dieser sein Einverständnis mit der Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung mit der Bestellung der von ihm gewünschten Person verknüpft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 237/17, FamRZ 2017, 1612).

    In einem solchen Fall ist trotz der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 237/17, FamRZ 2017, 1612).

    In einem solchen Fall ist trotz Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 237/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 8 mwN).

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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28613
BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17 (https://dejure.org/2017,28613)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17 (https://dejure.org/2017,28613)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 (https://dejure.org/2017,28613)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1897 Abs 4 S 1 BGB
    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des Betroffenen

  • IWW

    § 59 Abs. 1 FamFG, § ... 181 BGB, § 1897 BGB, § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 1908 b Abs. 1 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 72 Abs. 1 FamFG, §§ 1767 Abs. 1, 1769 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorliegens eines betreuungsrechtlich beachtlichen Vorschlags durch den Betroffenen; Begrenzte, auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags; Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige ...

  • Bt-Recht

    Betreuerauswahl, Betreuervorschlag, Bindungswirkung, Wohl des Betroffenen, Geschäftsfähigkeit

  • rewis.io

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
    Beurteilung des Vorliegens eines betreuungsrechtlich beachtlichen Vorschlags durch den Betroffenen; Begrenzte, auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags; Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige ...

  • rechtsportal.de

    Beurteilung des Vorliegens eines betreuungsrechtlich beachtlichen Vorschlags durch den Betroffenen; Begrenzte, auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags; Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des Betroffenen

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bindungswirkung des Betreuervorschlags

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuervorschlag durch den Betroffenen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreuervorschlag erfordert weder Geschäfts- noch natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3301
  • MDR 2017, 1055
  • FamRZ 2017, 1612
  • Rpfleger 2017, 696
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17
    Die Vorschrift des § 1908 b Abs. 1 BGB, die die Voraussetzungen regelt, unter denen ein Betreuer entlassen werden kann, ist in diesen Fällen nicht einschlägig, sondern nur anwendbar, wenn bei fortbestehender Betreuung eine isolierte Entscheidung über die Beendigung des Amtes des bisherigen Betreuers getroffen werden soll (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 25 mwN).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 28 f. mwN).

  • BGH, 14.01.2015 - XII ZB 352/14

    Rechtliche Betreuung: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung gegen den

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17
    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Januar 2015, XII ZB 352/14, FamRZ 2015, 648).

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (Senatsbeschluss vom 14. Januar 2015 - XII ZB 352/14 - FamRZ 2015, 648 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15

    Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17
    Denn hierauf war bereits die mit der Beschwerde vorgenommene Anfechtung der die Erweiterung des Aufgabenkreises sowie die Verlängerung der Betreuung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung - wie das Landgericht richtig erkannt hat - in zulässiger Weise beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 493/15 - FamRZ 2016, 626 Rn. 9 f.).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Vielmehr kommt es dann im Rahmen der vom Rechtsbeschwerdegericht in formeller und materieller Hinsicht zu prüfenden Beschwer des Beschwerdeführers allein auf dessen materielle Beschwer an (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 7 und vom 28. September 2016 - XII ZB 275/16 - FamRZ 2016, 2088 Rn. 2; vgl. auch zu Unterbringungssachen Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 3 f.; vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 3 f.; vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068; Rn. 3 f. und vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 3 f.).
  • BGH, 28.03.2018 - XII ZB 558/17

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers;

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017, XII ZB 57/17, FamRZ 2017, 1612).

    Denn hierauf war bereits die mit der Beschwerde vorgenommene Anfechtung der die Verlängerung der Betreuung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung - wie das Landgericht richtig erkannt hat - in zulässiger Weise beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 8 mwN).

    Dies folgt aus dem Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige Einheitsentscheidung über die Betreuung und ergibt sich aus § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, nach dem für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers die Verfahrensvorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahme entsprechend gelten (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 14 mwN).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 15 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers;

    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017, XII ZB 57/17, FamRZ 2017, 1612).

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17

    Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Abweichung vom Vorschlag des volljährigen

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - FamRZ 2018, 945 Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).
  • LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 64/19

    Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden, was auch in einer wegen Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen unwirksamen Vorsorgevollmacht zum Ausdruck kommen kann (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 17, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 16, juris.de, m.w.N.).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

    Die Annahme einer solchen konkreten Gefahr beruht auf einer Prognoseentscheidung des Gerichts, für die dieses sich naturgemäß auf Erkenntnisse stützen muss, die in der - näheren oder auch weiter zurückliegenden - Vergangenheit wurzeln (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

    Soweit es um die vorgeschlagene Person geht, müssen diese Erkenntnisse hinreichend aussagekräftig sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 521/17

    Bestellung eines vom Betreuten gewünschten Betreuers; Erforderlichkeit einer

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - juris Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung seines Vorschlags begegnet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 und vom 14. Januar 2015 - XII ZB 352/14 - FamRZ 2015, 648 Rn. 19).

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19

    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der

    Prüfungsgegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist daher ebenfalls allein die Frage der Betreuerauswahl und somit nicht, ob die Voraussetzungen einer Betreuerbestellung vorgelegen haben (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 8).
  • LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden, was auch in einer wegen Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen unwirksamen Vorsorgevollmacht zum Ausdruck kommen kann (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 17, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 16, juris.de, m.w.N.).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

    Die Annahme einer solchen konkreten Gefahr beruht auf einer Prognoseentscheidung des Gerichts, für die dieses sich naturgemäß auf Erkenntnisse stützen muss, die in der - näheren oder auch weiter zurückliegenden - Vergangenheit wurzeln (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

    Soweit es um die vorgeschlagene Person geht, müssen diese Erkenntnisse hinreichend aussagekräftig sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20

    Betreuungsverfahren: Nachholung einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch

    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht auch Gelegenheit, seine Entscheidung hinsichtlich der Bestellung einer Berufsbetreuerin unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zu überprüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 14.02.2018 - XII ZB 507/17

    Betreuungssache: Auswahl der Person des Betreuers bei Betreuerwechsel im

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 222/17

    Betreuungssache: Überprüfung der Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht

  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20

    Löschung eines Nacherbenvermerks; Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 139/23

    Aufklärungsrüge wegen Nichtbekanntgabe des Sachverständigen im Zusammenhang mit

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