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   BGH, 16.08.2017 - XII ZB 450/16   

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https://dejure.org/2017,35731
BGH, 16.08.2017 - XII ZB 450/16 (https://dejure.org/2017,35731)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2017 - XII ZB 450/16 (https://dejure.org/2017,35731)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2017 - XII ZB 450/16 (https://dejure.org/2017,35731)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 276 FamFG, § 1903 Abs 1 BGB
    Betreuungsverfahren: Sicherstellung der Teilnahme des Verfahrenspflegers am Anhörungstermin; Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • IWW

    § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 276 Abs. 5 FamFG, § 1903 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 5, 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Sicherstellung der Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren; Rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin durch das Betreuungsgericht; Betreuungsrechtlicher Einwilligungsvorbehalt als ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörungstermin, Teilnahme des Verfahrenspflegers, Einwilligungsvorbehalt, Grundrechtseingriff

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Sicherstellung der Teilnahme des Verfahrenspflegers am Anhörungstermin; Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 276; BGB § 1903
    Gerichtliche Sicherstellung der Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren; Rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin durch das Betreuungsgericht; Betreuungsrechtlicher Einwilligungsvorbehalt als ...

  • rechtsportal.de

    FamFG § 276 ; BGB § 1903
    Gerichtliche Sicherstellung der Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren; Rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin durch das Betreuungsgericht; Betreuungsrechtlicher Einwilligungsvorbehalt als ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Sicherstellung der Teilnahme des Verfahrenspflegers am Anhörungstermin; Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Betreuungsverfahren - und die erforderlichen Feststellungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungstermin im Betreuungsverfahren - und die Benachrichtigung des Verfahrenspflegers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sicherstellung der Teilnahme des Verfahrenspflegers am Anhörungstermin im Betreuungsverfahren

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrenspfleger ist vom Anhörungstermin zu benachrichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1260
  • FGPrax 2018, 25
  • FamRZ 2017, 1864
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 45/17

    Betreuungssache: Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - XII ZB 450/16
    Das Betreuungsgericht muss durch die rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017, XII ZB 45/17 - juris).

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - juris Rn. 9 mwN).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - juris Rn. 11 mwN).

  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 608/15

    Betreuungssache: Vorraussetzungen eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - XII ZB 450/16
    Bei dem Einwilligungsvorbehalt handelt es sich um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen, der sich ohne weitere Feststellungen nicht rechtfertigen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. März 2017, XII ZB 608/15, FamRZ 2017, 754).

    Der Umfang der Ermittlung richtet sich auch danach, dass es sich bei dem Einwilligungsvorbehalt um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen handelt, der sich ohne weitere Feststellungen nicht rechtfertigen lässt (Senatsbeschluss vom 1. März 2017 - XII ZB 608/15 - FamRZ 2017, 754 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11

    Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - XII ZB 450/16
    Im Übrigen hätte sie auch in ihrer Funktion als Verfahrensbevollmächtigte von dem Anhörungstermin benachrichtigt werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 25).
  • BGH, 15.03.2017 - XII ZB 563/16

    Betreuung: Einwilligungsvorbehalt bei vermögensgefährdendem Verhalten des

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - XII ZB 450/16
    Abstrakte Ausführungen zu einer vom Betroffenen eingenommenen Ablehnungshaltung vermögen diese nicht zu ersetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 2017 - XII ZB 563/16 - juris Rn. 7 ff.).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 260/16

    Betreuerbestellung für bestimmte Aufgabenkreise: Beurteilung des

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - XII ZB 450/16
    Dabei wird das Landgericht letztlich auch zu berücksichtigen haben, dass ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden darf, in denen die Betreuung erforderlich ist, was wiederum aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen ist (Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 260/16 - FamRZ 2017, 995 Rn. 7).
  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 393/18

    Betreuungssache: Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 16. August 2017 - XII ZB 450/16 - FamRZ 2017, 1864 Rn. 9 mwN).
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