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   BGH, 23.08.2017 - XII ZB 611/16   

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https://dejure.org/2017,35732
BGH, 23.08.2017 - XII ZB 611/16 (https://dejure.org/2017,35732)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2017 - XII ZB 611/16 (https://dejure.org/2017,35732)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 (https://dejure.org/2017,35732)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 276 Abs 1 S 1 FamFG, § 276 Abs 1 S 2 Nr 2 FamFG, § 276 Abs 2 FamFG
    Bestellung eines Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten

  • IWW

    §§ 76 Abs. 1, ... 78 Abs. 1 FamFG, § 114 ZPO, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG, § 276 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 276 Abs. 4 FamFG, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Verfahrenspflegers; Erforderlichkeit der Bestellung zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen; Möglichkeit der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten auf Grundlage des Verfahrensgegenstands

  • rewis.io

    Bestellung eines Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers; Erforderlichkeit der Bestellung zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen; Möglichkeit der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten auf Grundlage des Verfahrensgegenstands

  • datenbank.nwb.de

    Bestellung eine Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers bei möglicher Betreuungsanordnung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Gebotenheit der Verfahrenspflegerbestellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anordnung von Verfahrenspflegschaft bei rein formalem Charakter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1260
  • FGPrax 2018, 25
  • FamRZ 2017, 1865
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 203/14

    Bestellung eine Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - XII ZB 611/16
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. März 2016, XII ZB 203/14, NJW 2016, 1828 mwN).

    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 203/14 - NJW 2016, 1828 Rn. 8 mwN).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 203/14 - NJW 2016, 1828 Rn. 9 mwN).

    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 203/14 - NJW 2016, 1828 Rn. 11).

  • BGH, 25.04.2018 - XII ZB 528/17

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. August 2017, XII ZB 611/16, FamRZ 2017, 1865 mwN).

    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 6 mwN).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 16.05.2018 - XII ZB 214/17

    Verpflichtung zur Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen in

    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 6 mwN).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 7 mwN).

    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 18.07.2018 - XII ZB 635/17

    Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers bei möglicher Erstreckung

    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 7 mwN und vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 6 mwN).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 8 und vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 7 mwN).

    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 9; vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 8 f. mwN und vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - juris Rn. 12).

  • BGH, 27.06.2018 - XII ZB 559/17

    Erfordernis der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen durch

    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 6 mwN).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verbleiben, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbleibenden Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 17.10.2018 - XII ZB 197/18

    Auferlegen der außergerichtlichen Kosten i.R.d. Erledigung des

    Dessen Rechtsbeschwerde hätte schon deshalb Aussicht auf Erfolg gehabt, weil die Instanzgerichte der Betroffenen entgegen § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG keinen Verfahrenspfleger bestellt haben, obwohl das Amtsgericht die Betreuung auf einen Aufgabenkreis erstreckt hatte, der in seiner Gesamtheit alle wesentlichen Bereiche der Lebensgestaltung der Betroffenen umfasste (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 6 f. mwN).
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