Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.08.2017

Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35730
BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17 (https://dejure.org/2017,35730)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2017 - XII ZB 16/17 (https://dejure.org/2017,35730)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 (https://dejure.org/2017,35730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,35730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 FamFG, § 1896 BGB, § 666 BGB
    Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen Sachentscheidung; Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § ... 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 1 BGB, § 104 BGB, § 69 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, § 289 FamFG, § 249 ff. FamFG, § 1896 Abs. 2 BGB, § 1896 BGB, § 65 Abs. 3 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 26 FamFG, § 666 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit durch das Gericht nach dessen Beurteilung der Anordnung der Betreuung als rechtmäßig; Voraussetzungen für eine Entbehrlichkeit einer weiteren Sachentscheidung des Beschwerdegerichts oder einer Zurückverweisung an das ...

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen Sachentscheidung; Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 69 Abs. 1; BGB § 1896
    Überprüfung der Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit durch das Gericht nach dessen Beurteilung der Anordnung der Betreuung als rechtmäßig; Voraussetzungen für eine Entbehrlichkeit einer weiteren Sachentscheidung des Beschwerdegerichts oder einer Zurückverweisung an das ...

  • rechtsportal.de

    FamFG § 69 Abs. 1 ; BGB § 1896
    Überprüfung der Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit durch das Gericht nach dessen Beurteilung der Anordnung der Betreuung als rechtmäßig; Voraussetzungen für eine Entbehrlichkeit einer weiteren Sachentscheidung des Beschwerdegerichts oder einer Zurückverweisung an das ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen Sachentscheidung; Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsorgevollmacht, Kontrollbetreuung - und der Widerruf der Vorsorgevollmacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und die Entscheidung des Beschwerdegerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kontrollbetreuung - und ihre Voraussetzungen bei bestehender Vorsorgevollmacht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anordnung einer Kontrollbetreuung trotz Vorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Betreuers trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1281
  • MDR 2017, 1441
  • FGPrax 2018, 27
  • FamRZ 2017, 1866
  • Rpfleger 2018, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17
    Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse BGH, 28. Juli 2015, XII ZB 674/14, BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 und vom 17. Februar 2016, XII ZB 498/15, FamRZ 2016, 704).

    Letzteres ist der Fall, wenn erhebliche Bedenken an der Geeignetheit oder Redlichkeit des Bevollmächtigten bestehen (Senatsbeschlüsse BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 36 und vom 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15 - FamRZ 2016, 704 Rn. 12 mwN).

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15 - FamRZ 2016, 704 Rn. 31 mwN).

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17
    Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse BGH, 28. Juli 2015, XII ZB 674/14, BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 und vom 17. Februar 2016, XII ZB 498/15, FamRZ 2016, 704).

    Letzteres ist der Fall, wenn erhebliche Bedenken an der Geeignetheit oder Redlichkeit des Bevollmächtigten bestehen (Senatsbeschlüsse BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 36 und vom 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15 - FamRZ 2016, 704 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17
    Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 8 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).

    Bleiben Bedenken an der Wirksamkeit der Vollmachterteilung oder am Fortbestand der Vollmacht, kommt es darauf an, ob dadurch die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr eingeschränkt ist, entweder weil Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder weil entsprechendes konkret zu besorgen ist (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 12).

  • BGH, 02.03.2016 - XII ZB 634/14

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17
    Das Beschwerdegericht tritt folglich - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz und hat das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 579/15 - FamRZ 2016, 1258 Rn. 13 mwN und vom 2. März 2016 - XII ZB 634/14 - FamRZ 2016, 895 Rn. 15 f.).
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17
    Das Beschwerdegericht tritt folglich - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz und hat das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 579/15 - FamRZ 2016, 1258 Rn. 13 mwN und vom 2. März 2016 - XII ZB 634/14 - FamRZ 2016, 895 Rn. 15 f.).
  • BGH, 19.10.2016 - XII ZB 289/16

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17
    Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 8 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17
    Nur wenn durch die bloße Aufhebung des angegriffenen Beschlusses abschließend über das Verfahren entschieden werden kann, etwa weil hierdurch die Anhängigkeit des Verfahrens endet, ist eine weitere Sachentscheidung des Beschwerdegerichts oder eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht entbehrlich (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 562, 563; BeckOK FamFG/Obermann [Stand: 1. Juli 2017] § 69 Rn. 2 für das vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren nach § 249 ff. FamFG).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 413/17

    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Unredlichkeit des Kindes; Übertragung

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder ein solches Vorgehen aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18

    Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten

    Ordnet das Landgericht im Beschwerdeverfahren eine Betreuung an, hat es im Wege der Einheitsentscheidung zugleich auch den Betreuer zu bestimmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. August 2017, XII ZB 16/17, FamRZ 2017, 1866).

    Für den Fall der Einrichtung entweder einer Kontrollbetreuung oder einer Vollbetreuung wäre das Landgericht zudem gehalten, im Wege der dann zu treffenden Einheitsentscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 39/18 - FamRZ 2018, 1533 Rn. 8 mwN) nicht nur die Betreuung als solche anzuordnen, sondern auch den Betreuer selbst zu bestimmen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 15).

  • BGH, 06.04.2022 - XII ZB 451/21

    A) Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass

    Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, muss es auch über die Betreuerauswahl entscheiden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866).

    Nur wenn durch die bloße Aufhebung des angegriffenen Beschlusses abschließend über das Verfahren entschieden werden kann, etwa weil hierdurch die Anhängigkeit des Verfahrens endet, ist eine weitere Sachentscheidung des Beschwerdegerichts oder eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht entbehrlich (vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 12 mwN).

    Denn das Beschwerdegericht tritt - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz und hat das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19

    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der

    Das Beschwerdegericht tritt - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz und hat das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 222/17

    Betreuungssache: Überprüfung der Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht

    Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Betreuung zu Recht angeordnet ist, muss es auch die Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit hin überprüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. August 2017, XII ZB 16/17, juris).

    Kommt das Beschwerdegericht in dem Verfahren zu dem Ergebnis, dass die Betreuung zu Recht verlängert worden ist, muss es zwingend in einem zweiten Schritt auch die Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit hin überprüfen (Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - juris Rn. 15 und vom 11. Mai 2016 - XII ZB 579/15 - FamRZ 2016, 1258 Rn. 13 f. mwN).

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20

    Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den

    Die von § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG genannten nahen Angehörigen des Betroffenen sowie eine Vertrauensperson im Sinne des § 303 Abs. 2 Nr. 2 FamFG können in diesem Fall - sofern sie in erster Instanz beteiligt waren - im Interesse des Betroffenen eine Rechtsbeschwerde im eigenen Namen führen, ohne dass sie eine Erstbeschwerde eingelegt hatten und durch die Beschwerdeentscheidung formell beschwert sind (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 2019 - XII ZB 373/18 - MDR 2019, 1210 Rn. 2 f.; vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 4 f.; vom 14. Februar 2018 - XII ZB 507/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 2 ff.; vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 336/17 - FamRZ 2018, 134 Rn. 3 ff. mwN; vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 5 ff.; BGHZ 211, 67 = FamRZ 2016, 1671 Rn. 7 f.; vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 3 ff. und vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 333/13 - FamRZ 2014, 470 Rn. 6 ff.).
  • LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18

    Anordnung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei störendem

    Letzteres ist der Fall, wenn erhebliche Bedenken an der Geeignetheit oder Redlichkeit des Bevollmächtigten bestehen (BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 -, juris, m.w.N.).
  • AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20

    Keine Betreuerbestellung bei Vorsorgevollmacht auch ohne Bankvollmacht

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 30.08.2017 - XII ZB 16/17 (BGH NJW-RR 2017, 1281) ausgeführt: Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB).
  • AG Altötting, 26.11.2020 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: fehlender Betreuungsbedarf bei bestehender

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 30.08.2017 - XII ZB 16/17 (BGH NJW-RR 2017, 1281) ausgeführt: Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB).
  • LG Frankenthal, 06.10.2017 - 1 T 165/17

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht, Geeignetheit der Vorsorgevollmacht zur

    Hierzu wäre erforderlich, dass Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder entsprechendes konkret zu besorgen ist (BGH, Beschl. V. 30.08.2017 - XII ZB 16/17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - L 9 SO 170/21
  • SG Aachen, 16.03.2021 - S 20 SO 52/19
  • AG Nürnberg, 10.05.2019 - 75 XVII 1442/18

    Bestellung einer Betreuerin trotz Vorsorgevollmacht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35243
BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17 (https://dejure.org/2017,35243)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2017 - XII ZB 187/17 (https://dejure.org/2017,35243)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2017 - XII ZB 187/17 (https://dejure.org/2017,35243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,35243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 2 FamFG, § 281 Abs 2 FamFG, § 293 FamFG, § 295 Abs 1 S 2 FamFG
    Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts: Anforderungen an das einzuholende ärztliche Zeugnis

  • IWW

    § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 280 Abs. 2 FamFG, § 281 FamFG, § 293 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 280 Abs. 1 FamFG, § 293 Abs. 2 FamFG, § 1897 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das ärztliche Zeugnis bei der Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts; Erforderlichkeit einer persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen vor der Ausstellung des Zeugnisses

  • rewis.io

    Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts: Anforderungen an das einzuholende ärztliche Zeugnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an das ärztliche Zeugnis bei der Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts; Erforderlichkeit einer persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen vor der Ausstellung des Zeugnisses

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an das ärztliche Zeugnis bei der Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts; Erforderlichkeit einer persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen vor der Ausstellung des Zeugnisses

  • datenbank.nwb.de

    Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts: Anforderungen an das einzuholende ärztliche Zeugnis

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Persönliche Untersuchung des Betroffenen vor Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses zur Verlängerung einer Betreuung erforderlich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1283
  • MDR 2017, 1306
  • FGPrax 2018, 26
  • FamRZ 2017, 1866
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 220/14

    Betreuungsanordnung: Auslegung des Antrags eines Betroffenen gegen die

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17
    Wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, richtet sich, wenn im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden ist, die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (vgl. Senatsbeschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 20 mwN).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 21 mwN).

  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 36/17

    Betreuungssache: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Untersuchung oder

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17
    Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 36/17 - juris Rn. 7).
  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 179/14

    Aufhebungsverfahren für eine Betreuung: Begutachtung des Betroffenen nach

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17
    Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar (Senatsbeschluss vom 20. August 2014 - XII ZB 179/14 - FamRZ 2014, 1917 Rn. 10 mwN).
  • KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17
    Das zuletzt am 15. Januar 2015 erstatte Gutachten lag im Zeitpunkt der Entscheidung länger als sechs Monate zurück und die Erweiterung des zuvor auf die Vermögenssorge beschränkten Aufgabenkreises nunmehr auch auf die Gesundheitssorge als ein Aspekt der Personensorge ist nicht unwesentlich (vgl. Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 293 Rn. 7; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 293 Rn. 7; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 5. Aufl. § 293 Rn. 7; Horndasch/Viefhues/Beermann FamFG 3. Aufl. § 293 Rn. 5; vgl. auch KG BtPrax 2005, 153 zu § 69 i Abs. 1 Satz 2, 3 FGG).
  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17
    Dieses muss jedoch inhaltlich den Anforderungen des § 281 Abs. 2 iVm § 280 Abs. 2 FamFG entsprechen (Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 295 Rn. 9; Horndasch/Viefhues/Beermann FamFG 3. Aufl. § 295 Rn. 3; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 2. Aufl. § 295 Rn. 2; Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 295 Rn. 2; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 295 Rn. 3; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2000, 494, 496 zu § 69 i Abs. 6 Satz 2 FGG).
  • BGH, 23.02.2022 - XII ZB 424/21

    Verlängerung einer Betreuung: Persönliche Anhörung der Betroffenen durch das

    Nach § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG kann von der erneuten Einholung eines Gutachtens abgesehen werden, wenn sich aus der persönlichen Anhörung des Betroffenen und einem ärztlichen Zeugnis (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 187/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 9) ergibt, dass sich der Umfang der Betreuungsbedürftigkeit offensichtlich nicht verringert hat.

    Nach dieser Vorschrift bedarf es in einem Verfahren der Erweiterung der Betreuung einer persönlichen Anhörung sowie der Einholung eines Gutachtens oder ärztlichen Zeugnisses nicht, wenn solche Verfahrenshandlungen nicht länger als sechs Monate zurückliegen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 187/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 12).

  • BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21

    Betreuungssache: Grenzen der Rechtspflegerzuständigkeit für die Bestellung eines

    Auch muss der Arzt den Betroffenen, ebenso wie bei einem Gutachten, gemäß § 280 Abs. 2 FamFG persönlich untersucht oder befragt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 187/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 9).
  • BGH, 27.10.2021 - XII ZB 114/21

    Anhörung des Betroffenen im Zusammenhang mit der Verlängerung der für ihn

    Diese Anforderungen gelten ebenso - wenn auch in verkürzter Form - für das ärztliche Zeugnis (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 187/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 9; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528, 174; Keidel/Giers FamFG 20. Aufl. § 281 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht