Rechtsprechung
BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 69 Abs 1 FamFG, § 1896 BGB, § 666 BGB
Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen Sachentscheidung; Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht - IWW
§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § ... 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 1 BGB, § 104 BGB, § 69 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, § 289 FamFG, § 249 ff. FamFG, § 1896 Abs. 2 BGB, § 1896 BGB, § 65 Abs. 3 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 26 FamFG, § 666 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit durch das Gericht nach dessen Beurteilung der Anordnung der Betreuung als rechtmäßig; Voraussetzungen für eine Entbehrlichkeit einer weiteren Sachentscheidung des Beschwerdegerichts oder einer Zurückverweisung an das ...
- rewis.io
Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen Sachentscheidung; Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 69 Abs. 1; BGB § 1896
Überprüfung der Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit durch das Gericht nach dessen Beurteilung der Anordnung der Betreuung als rechtmäßig; Voraussetzungen für eine Entbehrlichkeit einer weiteren Sachentscheidung des Beschwerdegerichts oder einer Zurückverweisung an das ... - rechtsportal.de
FamFG § 69 Abs. 1 ; BGB § 1896
Überprüfung der Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit durch das Gericht nach dessen Beurteilung der Anordnung der Betreuung als rechtmäßig; Voraussetzungen für eine Entbehrlichkeit einer weiteren Sachentscheidung des Beschwerdegerichts oder einer Zurückverweisung an das ... - datenbank.nwb.de
Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen Sachentscheidung; Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorsorgevollmacht, Kontrollbetreuung - und der Widerruf der Vorsorgevollmacht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuungsverfahren - und die Entscheidung des Beschwerdegerichts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kontrollbetreuung - und ihre Voraussetzungen bei bestehender Vorsorgevollmacht
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht
- famrz.de (Kurzinformation)
Anordnung einer Kontrollbetreuung trotz Vorsorgevollmacht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestellung eines Betreuers trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht
Verfahrensgang
- AG Dresden, 31.05.2016 - 400 XVII 241/16
- LG Dresden, 09.12.2016 - 2 T 616/16
- BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1281
- MDR 2017, 1441
- FGPrax 2018, 27
- FamRZ 2017, 1866
- Rpfleger 2018, 19
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 09.05.2018 - XII ZB 413/17
Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Unredlichkeit des Kindes; Übertragung …
Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder ein solches Vorgehen aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 25 mwN). - BGH, 06.04.2022 - XII ZB 451/21 Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, muss es auch über die Betreuerauswahl entscheiden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866).
Nur wenn durch die bloße Aufhebung des angegriffenen Beschlusses abschließend über das Verfahren entschieden werden kann, etwa weil hierdurch die Anhängigkeit des Verfahrens endet, ist eine weitere Sachentscheidung des Beschwerdegerichts oder eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht entbehrlich (vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 12 mwN).
Denn das Beschwerdegericht tritt - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz und hat das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 15 mwN).
- BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten …
Ordnet das Landgericht im Beschwerdeverfahren eine Betreuung an, hat es im Wege der Einheitsentscheidung zugleich auch den Betreuer zu bestimmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. August 2017, XII ZB 16/17, FamRZ 2017, 1866).Für den Fall der Einrichtung entweder einer Kontrollbetreuung oder einer Vollbetreuung wäre das Landgericht zudem gehalten, im Wege der dann zu treffenden Einheitsentscheidung (…vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 39/18 - FamRZ 2018, 1533 Rn. 8 mwN) nicht nur die Betreuung als solche anzuordnen, sondern auch den Betreuer selbst zu bestimmen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 15).
- BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
Rechtsstreit um die Bevollmächtigung zur jeweiligen Alleinvertretung einer an …
Das Beschwerdegericht tritt - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz und hat das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 15 mwN). - BGH, 18.10.2017 - XII ZB 222/17
Betreuungssache: Überprüfung der Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht
Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Betreuung zu Recht angeordnet ist, muss es auch die Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit hin überprüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. August 2017, XII ZB 16/17, juris).Kommt das Beschwerdegericht in dem Verfahren zu dem Ergebnis, dass die Betreuung zu Recht verlängert worden ist, muss es zwingend in einem zweiten Schritt auch die Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit hin überprüfen (Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - juris Rn. 15 …und vom 11. Mai 2016 - XII ZB 579/15 - FamRZ 2016, 1258 Rn. 13 f. mwN).
- BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20
Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den …
Die von § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG genannten nahen Angehörigen des Betroffenen sowie eine Vertrauensperson im Sinne des § 303 Abs. 2 Nr. 2 FamFG können in diesem Fall - sofern sie in erster Instanz beteiligt waren - im Interesse des Betroffenen eine Rechtsbeschwerde im eigenen Namen führen, ohne dass sie eine Erstbeschwerde eingelegt hatten und durch die Beschwerdeentscheidung formell beschwert sind (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 2019 - XII ZB 373/18 - MDR 2019, 1210 Rn. 2 f.;… vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 4 f.;… vom 14. Februar 2018 - XII ZB 507/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 2 ff.;… vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 336/17 - FamRZ 2018, 134 Rn. 3 ff. mwN; vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 5 ff.;… BGHZ 211, 67 = FamRZ 2016, 1671 Rn. 7 f.;… vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 3 ff. …und vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 333/13 - FamRZ 2014, 470 Rn. 6 ff.). - LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18
Anordnung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei störendem …
Letzteres ist der Fall, wenn erhebliche Bedenken an der Geeignetheit oder Redlichkeit des Bevollmächtigten bestehen (BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 -, juris, m.w.N.). - AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20
Keine Betreuerbestellung bei Vorsorgevollmacht auch ohne Bankvollmacht
Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 30.08.2017 - XII ZB 16/17 (BGH NJW-RR 2017, 1281) ausgeführt: Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB). - LG Frankenthal, 06.10.2017 - 1 T 165/17
Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht, Geeignetheit der Vorsorgevollmacht zur …
Hierzu wäre erforderlich, dass Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder entsprechendes konkret zu besorgen ist (BGH, Beschl. V. 30.08.2017 - XII ZB 16/17). - AG Altötting, 26.11.2020 - XII ZB 16/17
Betreuungsverfahren: fehlender Betreuungsbedarf bei bestehender …
Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 30.08.2017 - XII ZB 16/17 (BGH NJW-RR 2017, 1281) ausgeführt: Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB). - AG Nürnberg, 10.05.2019 - 75 XVII 1442/18
Bestellung einer Betreuerin trotz Vorsorgevollmacht
Rechtsprechung
BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 280 Abs 2 FamFG, § 281 Abs 2 FamFG, § 293 FamFG, § 295 Abs 1 S 2 FamFG
Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts: Anforderungen an das einzuholende ärztliche Zeugnis - IWW
§ 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 280 Abs. 2 FamFG, § 281 FamFG, § 293 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 280 Abs. 1 FamFG, § 293 Abs. 2 FamFG, § 1897 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das ärztliche Zeugnis bei der Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts; Erforderlichkeit einer persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen vor der Ausstellung des Zeugnisses
- rewis.io
Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts: Anforderungen an das einzuholende ärztliche Zeugnis
- ra.de
- rechtsportal.de
Anforderungen an das ärztliche Zeugnis bei der Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts; Erforderlichkeit einer persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen vor der Ausstellung des Zeugnisses
- rechtsportal.de
Anforderungen an das ärztliche Zeugnis bei der Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts; Erforderlichkeit einer persönlichen Untersuchung oder Befragung des Betroffenen vor der Ausstellung des Zeugnisses
- datenbank.nwb.de
Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts: Anforderungen an das einzuholende ärztliche Zeugnis
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Persönliche Untersuchung des Betroffenen vor Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses zur Verlängerung einer Betreuung erforderlich
Verfahrensgang
- AG Verden, 13.12.2016 - 4 XVII 115/04
- LG Verden, 17.03.2017 - 1 T 11/17
- BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1283
- MDR 2017, 1306
- FGPrax 2018, 26
- FamRZ 2017, 1866
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.02.2022 - XII ZB 424/21
Die Beschwerdebefugnis des Lebensgefährten im Betreuungsverfahren
Nach § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG kann von der erneuten Einholung eines Gutachtens abgesehen werden, wenn sich aus der persönlichen Anhörung des Betroffenen und einem ärztlichen Zeugnis (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 187/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 9) ergibt, dass sich der Umfang der Betreuungsbedürftigkeit offensichtlich nicht verringert hat.Nach dieser Vorschrift bedarf es in einem Verfahren der Erweiterung der Betreuung einer persönlichen Anhörung sowie der Einholung eines Gutachtens oder ärztlichen Zeugnisses nicht, wenn solche Verfahrenshandlungen nicht länger als sechs Monate zurückliegen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 187/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 12).
- BGH, 16.02.2022 - XII ZB 355/21 Auch muss der Arzt den Betroffenen, ebenso wie bei einem Gutachten, gemäß § 280 Abs. 2 FamFG persönlich untersucht oder befragt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 187/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 9).
- BGH, 27.10.2021 - XII ZB 114/21
Anhörung des Betroffenen im Zusammenhang mit der Verlängerung der für ihn …
Diese Anforderungen gelten ebenso - wenn auch in verkürzter Form - für das ärztliche Zeugnis (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 187/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 9; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528, 174;… Keidel/Giers FamFG 20. Aufl. § 281 Rn. 7).