Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 30.09.2016

Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2016 - XII ZB 282/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,46993
BGH, 23.11.2016 - XII ZB 282/13 (https://dejure.org/2016,46993)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2016 - XII ZB 282/13 (https://dejure.org/2016,46993)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2016 - XII ZB 282/13 (https://dejure.org/2016,46993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,46993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1587 Abs 1 BGB vom 02.01.2002, § 1587 Abs 3 BGB vom 02.01.2002, § 1 Abs 1 S 2 BetrAVG, § 1 Abs 2 Nr 2 BetrAVG
    Versorgungsausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit des Anrechts auf eine Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung mit Verrentungswahlrecht nach früherem Recht; Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich

  • IWW

    § 1587 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich aus einer geschiedenen Ehe

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit des Anrechts auf eine Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung mit Verrentungswahlrecht nach früherem Recht; Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 Abs. 2
    Einbeziehung einer betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich aus einer geschiedenen Ehe

  • datenbank.nwb.de

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit des Anrechts auf eine Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung mit Verrentungswahlrecht nach früherem Recht; Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kapitalleistung aus einer betrieblichen Altersversorgung - und der Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einbeziehung einer betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 365
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZB 177/03

    Einbeziehung einer als betriebliche Altersversorgung begründete Anwartschaft auf

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - XII ZB 282/13
    Auch hier unterfällt das Anrecht dann nicht dem Versorgungsausgleich, wenn das Verrentungsrecht bis zum Ende der Ehezeit nicht ausgeübt worden ist, weil auf den Charakter des Anrechts zum maßgebenden Ehezeitende abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 2005  XII ZB 177/03  FamRZ 2005, 1463).
  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZB 887/80

    Einbeziehung von Anrechten auf Kapitalleistungen aus privatrechtlichen

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - XII ZB 282/13
    Dies gilt auch dann, wenn das Anrecht als betriebliche Altersversorgung begründet worden ist und neben der vorrangig vereinbarten Kapitalleistung ein Rentenwahlrecht für den Arbeitnehmer besteht, er dieses aber noch nicht ausgeübt hat (vgl. grundlegend Senatsbeschluss BGHZ 88, 386, 392 ff. = FamRZ 1984, 156, 158 f.).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2001 - 16 UF 202/00

    Versorgungsausgleich - "Versorgungsguthaben" bei Deutscher Telekom AG aufgrund

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - XII ZB 282/13
    Dass der Antragsteller auf das Guthaben auf dem Versorgungskonto (noch) nicht zugreifen kann, beeinflusst den ihm zustehenden Vermögenswert nicht, da das Anrecht unverfallbar ist und so eine hinreichend sichere Vermögensposition darstellt (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2001, 998, 999).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90

    Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - XII ZB 282/13
    Für betriebliche Versorgungsanrechte im Wege der Direktversicherung, die dem Versorgungsausgleich (nach früherem Recht) entzogen sind, ist diese hinreichende Sicherheit bereits dann anzunehmen, wenn das Anrecht unverfallbar ist, auch wenn die Bezugsberechtigung des Arbeitnehmers nicht unwiderruflich ist und der begünstigte Versicherte den in der Anwartschaft liegenden Vermögenswert bis zum Eintritt des Versicherungsfalles nicht in der Weise nutzbar machen kann, wie ihm dies bei einer von ihm selbst abgeschlossenen Versicherung möglich ist (Senatsurteil BGHZ 117, 70, 72 ff. = FamRZ 1992, 411, 412 f.).
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZB 436/11

    Abgetrenntes Versorgungsausgleichsverfahren: Anwendbares Recht in Übergangsfällen

    Auszug aus BGH, 23.11.2016 - XII ZB 282/13
    Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde des Ehemanns hat der Senat die Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben und das Verfahren mit der Maßgabe zurückverwiesen, dass nach Einholung ergänzender Auskünfte der Versorgungsträger über den Versorgungsausgleich auf der Grundlage des bis zum 31. August 2009 geltenden Rechts neu zu entscheiden ist (Senatsbeschluss vom 14. März 2012  XII ZB 436/11  FamRZ 2012, 856).
  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 196/17

    Erstattungsfähigkeit der der beklagten Partei durch die Einreichung einer

    a) Nach der Rechtsprechung des XII. und des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 112/17, NJW 2018, 1403 Rn. 24; siehe auch bereits Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16, FamRZ 2017, 365 Rn. 22 zu § 80 FamFG; Beschluss vom 10. April 2018 - VI ZB 70/16, VersR 2018, 1469 Rn. 10), die der Senat für überzeugend hält, ist Maßstab für die Notwendigkeit von Kosten zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt als sachdienlich ansehen durfte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.09.2016 - 3 UF 132/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55736
OLG Naumburg, 30.09.2016 - 3 UF 132/16 (https://dejure.org/2016,55736)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.09.2016 - 3 UF 132/16 (https://dejure.org/2016,55736)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. September 2016 - 3 UF 132/16 (https://dejure.org/2016,55736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,55736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 9 VersAusglG, §§ 9 ff VersAusglG, § 10 Abs 1 VersAusglG, § 19 Abs 1 VersAusglG, § 19 Abs 2 Nr 4 VersAusglG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich eines bei einem schweizer Versorgungsträger bestehenden Freizügigkeitsguthabens; Anforderungen an den Beschlussinhalt bei Vorliegen ausländischer Versorgungsanwartschaften

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 365
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 514/15

    Versorgungsausgleich: Abfindung eines bei einem schweizerischen Versorgungsträger

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2016 - 3 UF 132/16
    Nach Absatz 2 Nr. 4 der Vorschrift ist ein Anrecht nicht ausgleichsreif, wenn es bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträgerbesteht.Durch diese Regelung soll berücksichtigt werden, dass ein ausländischer Versorgungsträger nicht durch deutsche Gerichte verpflichtet werden kann, die ausgleichsberechtigte Person in sein Versorgungssystem aufzunehmen oder das Anrecht extern auszugleichen (BT- D r u c k s. 1 6 / 1014 4 S . 6 2).Diese Vorschrift ist auch auf Anrechte nach dem Schweizerischen Freizügigkeitsgesetz vom 17. Dezember 1993, um andere dürfte es sich im Entscheidungsfall beidem Antragsgegner als in der Schweizarbeiten dem Zimmerer nicht handeln, anzuwenden ( B G H , Beschluss vom 22.06.2016, Az.: XII ZB 514/15, zitiert nach juris Rz.12 = NJW-RR 2016, 969ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht