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   BGH, 25.01.2017 - XII ZB 447/16   

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https://dejure.org/2017,3657
BGH, 25.01.2017 - XII ZB 447/16 (https://dejure.org/2017,3657)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2017 - XII ZB 447/16 (https://dejure.org/2017,3657)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16 (https://dejure.org/2017,3657)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 S 1 FamFG
    Familiensache: Erstattungsfähigkeit von in Unkenntnis der Antrags- oder Rechtsmittelrücknahme verursachten Kosten

  • IWW

    §§ 85 FamFG, ... 104 Abs. 3 Satz 1, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 70 Abs. 4 FamFG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 91 ZPO, § 151 Nr. 1 FamFG, § 113 Abs. 1 ZPO, §§ 80 ff. FamFG, §§ 91 ff. ZPO, § 85 FamFG, §§ 103 bis 107 ZPO, § 80 Satz 1 FamFG, § 80 Satz 2 FamFG, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO, §§ 1671 Abs. 1 Satz 1 BGB, 51 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 22 Abs. 1 FamFG, § 22 Abs. 2 FamFG, § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 91 Abs. 2 ZPO, § 162 Abs. 1 VwGO, § 162 VwGO, § 81 Abs. 2 FamFG, § 80 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen der Beteiligten als notwendig bei Sachdienlichkeit; Erstattungsfähigkeit von Kosten bei Verursachung durch Unkenntnis des Rechtsmittelgegners von der Rücknahme des Antrags oder Rechtsmittels; Geltung des Grundsatzes sparsamer Verfahrensführung; Festsetzung ...

  • Anwaltsblatt

    § 80 FamFG, § 91 ZPO
    Kindschaftssache: Erstattungsfähige Anwaltskosten nach Antragsrücknahme

  • Anwaltsblatt

    § 80 FamFG, § 91 ZPO
    Kindschaftssache: Erstattungsfähige Anwaltskosten nach Antragsrücknahme

  • rewis.io

    Familiensache: Erstattungsfähigkeit von in Unkenntnis der Antrags- oder Rechtsmittelrücknahme verursachten Kosten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen der Beteiligten als notwendig bei Sachdienlichkeit; Erstattungsfähigkeit von Kosten bei Verursachung durch Unkenntnis des Rechtsmittelgegners von der Rücknahme des Antrags oder Rechtsmittels; Geltung des Grundsatzes sparsamer Verfahrensführung; Festsetzung ...

  • datenbank.nwb.de

    Familiensache: Erstattungsfähigkeit von in Unkenntnis der Antrags- oder Rechtsmittelrücknahme verursachten Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notwendige Aufwendungen sind die sachdienlichen Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erstattungsfähige Kosten auch bei nicht vorwerfbarer Unkenntnis einer Antragsrücknahme in Kindschaftssachen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen der Verfahrensführung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Kostenerstattungspflicht bei einer Antrags- oder Rechtsmittelrücknahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 365
  • FGPrax 2017, 91
  • FamRZ 2017, 643
  • AnwBl 2017, 447
  • AnwBl Online 2017, 207
  • Rpfleger 2017, 340
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 112/17

    Kostenfestsetzung: Maßstab für die Notwendigkeit von Rechtsverfolgungs- und

    Die Notwendigkeit bestimmt sich daher aus der "verobjektivierten" ex-ante-Sicht der jeweiligen Prozesspartei und nicht nach einem rein objektiven Maßstab (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 25. Januar 2017, XII ZB 447/16, FamRZ 2017, 643 und Abgrenzung zum Beschluss vom 25. Februar 2016, III ZB 66/15, zu BGHZ 209, 120 = FamRZ 2016, 900).2.
  • BGH, 24.02.2021 - XII ZB 485/20

    Die Verfahrenspflegerin wurde zur Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen im

    Die Entscheidung über Vergütung und Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers stellt eine selbständig anfechtbare Nebenentscheidung dar, bei der der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde nicht entgegensteht, dass es sich bei der Hauptsache um ein Eilverfahren im Sinne des § 70 Abs. 4 FamFG handelt (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 20. Mai 2020 - XII ZB 538/19, juris und vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16, FamRZ 2017, 643).

    Diese Regelung schließt die Rechtsbeschwerde nur für das Verfahren über die einstweilige Anordnung selbst, nicht aber für selbständige Nebenverfahren wie etwa das zugehörige Verfahrenskostenhilfeverfahren (Senatsbeschluss vom 20. Mai 2020 - XII ZB 538/19 - juris Rn. 5 mwN) oder das Kostenfestsetzungsverfahren (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16 - FamRZ 2017, 643 Rn. 5 mwN) aus.

  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 196/17

    Erstattungsfähigkeit der der beklagten Partei durch die Einreichung einer

    a) Nach der Rechtsprechung des XII. und des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 112/17, NJW 2018, 1403 Rn. 24; siehe auch bereits Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16, FamRZ 2017, 365 Rn. 22 zu § 80 FamFG; Beschluss vom 10. April 2018 - VI ZB 70/16, VersR 2018, 1469 Rn. 10), die der Senat für überzeugend hält, ist Maßstab für die Notwendigkeit von Kosten zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt als sachdienlich ansehen durfte.
  • BGH, 10.04.2018 - VI ZB 70/16

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der 1,1 Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts des

    Die Notwendigkeit bestimmt sich daher aus der "verobjektivierten" exante-Sicht der jeweiligen Prozesspartei und nicht nach einem rein objektiven Maßstab (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 112/17, juris Rn. 24 und Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16, FamRZ 2017, 643).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 112/16

    Kostenfestsetzungsverfahren: Verfahrensgebühr für die Einreichung eines

    b) Dieser rechtlichen Beurteilung steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 2017 (XII ZB 447/16, MDR 2017, 365) entgegen.

    Den Kostenbestimmungen der §§ 80 ff. FamFG liegt ein anderes Regelungskonzept als den §§ 91 ff. ZPO zugrunde, welches in viel stärkerem Maße den Einzelfall und dabei subjektive Elemente der schuldhaften Kostenverursachung im Blick hat (BGH, MDR 2017, 365 Rn. 24).

  • BGH, 01.07.2020 - XII ZB 161/19

    Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die

    Hierzu gehören etwa Entscheidungen über die Verfahrenskostenhilfe (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2011 - XII ZB 265/10 - FamRZ 2011, 1138 Rn. 7), über die Zulässigkeit des Rechtswegs (vgl. BGH Beschluss vom 9. November 2006 - I ZB 28/06 - NJW 2007, 1819), im Kostenfestsetzungsverfahren (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16 - FamRZ 2017, 643 Rn. 5) oder im Vollstreckungsverfahren (Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 635/14 - FamRZ 2015, 2147 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 2 WF 128/20

    Notwendige Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Jugendamt im

    Dabei ist die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts im Einzelfall zu beurteilen und - wie hier - im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen (BGH, Beschluss vom 25.1.2017 - XII ZB 447/16 - FamRZ 2017, 643; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.7.2016, 18 WF 166/15, juris; Dürbeck, in: Staudinger (2019), BGB, Rn. 487 zu § 1684; Dürbeck, in: Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, Rn. 6 zu § 85 FamFG; Feskorn, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, Rn. 4 zu § 80 FamFG).
  • OLG München, 30.11.2016 - 11 W 1761/16

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für Antrag auf Zurückweisung der

    Gegen die Senatsbeschlüsse vom 30.08.2016 - 11 WF 733/16 und vom 20.10.2016 - 11 W 1556/16 wurde Rechtsbeschwerde eingelegt, die beim Bundesgerichtshof unter dem Az. XII ZB 447/16 bzw. X ARZ 542/16 anhängig ist.
  • OLG Köln, 08.03.2017 - 17 W 13/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsmittelgegners bei Kenntnis von der

    Selbst wenn man aber diese Meinung des BGH nicht teilt, sondern der Ansicht folgt, dass die Kosten des Gegners (Beklagten) dann erstattungsfähig sind, wenn weder der Partei noch ihrem Prozessbevollmächtigten im Zeitpunkt der Einreichung der Klageerwiderung bzw. Verteidigungsanzeige bekannt war oder bekannt sein musste, dass die Rücknahme der Klage bereits erfolgt war (vgl. BAG, AGS 2013, 98 ff. = juris Rn 10 und die Nachweise bei BGHZ aaO Rn 9, u. a. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., Anhang XIII Rn 45 ff., 48 mwN zum Streitstand; zu § 80 FamFG aktuell BGH - XII ZB 447/16 -, B. vom 25. Januar 2017, juris Rn 19, 23 ff. und OLG München, AGS 2016, 547 ff. = juris Rn 32), kommt im vorliegenden Fall eine Kostenerstattungspflicht des Klägers nicht in Betracht.
  • OLG München, 20.10.2016 - 11 W 1556/16

    Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach VV 3200 RVG für einen nach Erlass

    Gegen den Senatsbeschluss vom 30.08.2016 - 11 WF 733/16 - wurde Rechtsbeschwerde eingelegt, die beim Bundesgerichtshof unter dem Az. XII ZB 447/16 anhängig ist.
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