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   BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16   

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BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16 (https://dejure.org/2017,6769)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2017 - XII ZB 462/16 (https://dejure.org/2017,6769)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 (https://dejure.org/2017,6769)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 FamFG, § 68 Abs 1 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG, § 317 FamFG, § 319 FamFG
    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung bei unterbliebener Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts; Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch ...

  • IWW

    § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § ... 68 Abs. 3 FamFG, § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, § 319 Abs. 1 FamFG, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Befristete Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Unterbringungsmaßnahme; Entscheid des Beschwerdegerichts über die Beschwerde trotz fehlender Abhilfeentscheidung des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeverfahren, Anhörung des behandelnden Arztes

  • rewis.io

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung bei unterbliebener Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts; Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 37 Abs. 2, 68 Abs. 1 u. 3, 317, 319
    Befristete Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Unterbringungsmaßnahme; Entscheid des Beschwerdegerichts über die Beschwerde trotz fehlender Abhilfeentscheidung des ...

  • rechtsportal.de

    Befristete Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Unterbringungsmaßnahme; Entscheid des Beschwerdegerichts über die Beschwerde trotz fehlender Abhilfeentscheidung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung bei unterbliebener Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts; Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringungssache und die Anhörung des Betroffenen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendige Anhörung des Betroffenen in Unterbringungsverfahren für nachfolgende Rechtszüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 707
  • MDR 2017, 475
  • FGPrax 2017, 124
  • FamRZ 2017, 755
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16
    Die Pflichten aus § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG gelten gemäß § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 11 mwN).

    Obwohl das Beschwerdeverfahren als volle Tatsacheninstanz ausgestaltet ist, stellt es § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG in das pflichtgemäße Ermessen des Beschwerdegerichts, in welchem Umfang es Ermittlungen und Beweiserhebungen wiederholt (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 12 mwN).

    Macht das Beschwerdegericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 13; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2016 - XII ZB 478/15 - FamRZ 2016, 802 Rn. 10).

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 313/16

    Unterbringungsverfahren: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16
    Hört das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache erstmals einen den Betroffenen behandelnden Arzt an, dessen Aussagen es der Beschwerdeentscheidung zugrunde legt, hat es den Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen, hierzu Stellung zu nehmen, und den Betroffenen regelmäßig erneut anzuhören (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. September 2016, XII ZB 313/16, FamRZ 2016, 2089).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch dann eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht geboten, wenn dieses für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heranzieht (Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 313/16 - FamRZ 2016, 2089 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 10.02.2016 - XII ZB 478/15

    Unterbringungssache: Erfordernis der Anhörung des Betroffenen bei Verlängerung

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16
    Macht das Beschwerdegericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 13; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2016 - XII ZB 478/15 - FamRZ 2016, 802 Rn. 10).

    Verfahrensfehler bei der Durchführung der Anhörung verletzen den Betroffenen deshalb nicht nur in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG, sondern auch in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG (Senatsbeschluss vom 10. Februar 2016 - XII ZB 478/15 - FamRZ 2016, 802 Rn. 10).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16
    Der Umstand, dass das erstinstanzliche Gericht auf die Beschwerde keine Abhilfeentscheidung getroffen hat, hindert das Beschwerdegericht nicht, über die Beschwerde zu entscheiden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 17. Juni 2010, V ZB 13/10 - juris).

    Deshalb ist eine ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung keine Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens vor dem Beschwerdegericht (vgl. BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10 - juris Rn. 11 mwN).

  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16

    Unterbringungsverfahren: Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16
    Erfolgt die Anhörung aber ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14

    FamFG § 303 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16
    Das Abhilfeverfahren ist demgegenüber bereits Teil des Beschwerdeverfahrens (Senatsbeschluss vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 01.02.2023 - XII ZB 166/21

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne die

    Erfolgt die persönliche Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des bestellten Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. September 2022 - XII ZB 554/21, FamRZ 2022, 1873 und BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16, FamRZ 2017, 755).

    a) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats ist das Beschwerdegericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen geboten war, weil es mit dem im Abhilfeverfahren eingeholten Sachverständigengutachten für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage herangezogen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - FamRZ 2017, 755 Rn. 23 ff. mwN).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des bestellten Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen sowohl in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG als auch in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, weil die Anhörung als Kernstück der Amtsermittlung zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien zählt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. September 2022 - XII ZB 554/21 - FamRZ 2022, 1873 Rn. 5 mwN und vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - FamRZ 2017, 755 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21

    Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend

    Das Abhilfeverfahren ist bereits Bestandteil des Beschwerdeverfahrens und gehört deshalb nicht mehr zum ersten Rechtszug, der mit dem Erlass der angefochtenen Entscheidung endet (Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - FamRZ 2017, 755 Rn. 13 und vom 20. November 2014 - XII ZB 86/14 - FamRZ 2015, 572 Rn. 11 mwN).

    Durch diesen Teil des Beschwerdeverfahrens soll dem erstinstanzlichen Gericht die Möglichkeit einer inhaltlichen Nachprüfung der getroffenen Entscheidung eröffnet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - FamRZ 2017, 755 Rn. 13), damit es gegebenenfalls bei entscheidungsrelevanten Veränderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse seine Entscheidung zeitnah zurücknehmen oder korrigieren kann (MünchKommFamFG/A. Fischer 3. Aufl. § 68 Rn. 2).

  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Dahinstehen kann, ob die Rechtspflegerin auch für die Entscheidung über die Nichtabhilfe noch funktionell zuständig war, da auch ein fehlerhaftes oder fehlendes Nichtabhilfeverfahren den Senat nicht an einer Entscheidung über die Beschwerde hindert (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.2017, Az. XII ZB 462/16, zitiert nach juris Rn. 13).
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