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   OLG München, 12.02.2018 - 33 UF 1152/17   

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https://dejure.org/2018,3108
OLG München, 12.02.2018 - 33 UF 1152/17 (https://dejure.org/2018,3108)
OLG München, Entscheidung vom 12.02.2018 - 33 UF 1152/17 (https://dejure.org/2018,3108)
OLG München, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - 33 UF 1152/17 (https://dejure.org/2018,3108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1687 Abs. 1 S. 3, § 1741 Abs. 1 S. 1, S. 2
    Voraussetzungen einer Adoption (hier: nach Leihmutterschaft in der Ukraine)

  • IWW

    § 1741 Abs. 1 S. 1 BGB § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Adoption eines im Wege der Leihmutterschaft nach Eizellspende und künstlicher Befruchtung in der Ukraine geborenen Kindes durch den gleichgeschlechtlichen Partner des Vaters

  • rewis.io

    Voraussetzungen einer Adoption (hier: nach Leihmutterschaft in der Ukraine)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1741 Abs. 1 S. 1; BGB § 1741 Abs. 1 S. 2
    Adoption eines im Wege der Leihmutterschaft nach Eizellspende und künstlicher Befruchtung in der Ukraine geborenen Kindes durch den gleichgeschlechtlichen Partner des Vaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Adoption trotz Leihmutterschaft erlaubt?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Adoption nach Leihmutterschaft in der Ukraine kann zulässig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Adoption eines im Wege der Leihmutterschaft geborenen Kindes durch den gleichgeschlechtlichen Partner des Vaters

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 30.05.2018)

    Familiengründung: Trotz Leihmutterschaft Adoption erlaubt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Adoption eines mittels Eizellspende und Leihmutter geborenen Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Adoption nach Leihmutterschaft?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eizellenspende und Leihmutterschaft in Ukraine steht Adoption des Kindes in Deutschland nicht entgegen - Kein Vorliegen einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 516
  • MDR 2018, 678
  • FamRZ 2018, 1008
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Auszug aus OLG München, 12.02.2018 - 33 UF 1152/17
    Auf die Vermeidung von Leihmutterschaften gerichtete generalpräventive Erwägungen rechtfertigen keine Maßnahmen, die dem von einer Leihmutter geborenen, nunmehr als Rechtsträger in die Betrachtung einzubeziehenden Kind zum Nachteil gereichen, indem sie seine verlässliche rechtliche Zuordnung zu den Eltern als den Personen, die für sein Wohl und Wehe kontinuierlich Verantwortung übernehmen, erschweren (vgl. BGH, FamRZ 2015, 240,Rdn. 45 ff).

    Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisten das Recht des Kindes, eine rechtliche Eltern-KindVerbindung zu zwei Elternteilen begründen zu können, was durch die im Heimatland der Leihmutter rechtlich nicht wirksame Verwandtschaft zu dieser nicht gegeben ist (BGH FamRZ 2015, 240 Rdn. 56).

    In einem solchen Fall gehört es vielmehr zum Kindeswohl, dass die Kinder auch dem zweiten Wunschelternteil verlässlich rechtlich zugeordnet werden (vgl. BGH, FamRZ 2015, 240 Rdn. 54 ff).

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2017 - 1 UF 10/16

    Rechtmäßigkeit der Adoption zweier durch eine Leihmutter ausgetragener Kinder

    Auszug aus OLG München, 12.02.2018 - 33 UF 1152/17
    Zwar kann nicht darauf abgestellt werden, dass § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB die Vermittlung eines Kindes voraussetzt, während die Beschaffung einer Eizellspende und Beauftragung einer Leihmutter sich im Vorfeld der Geburt abspielt, also zu einem Zeitpunkt, zu dem ein Kind noch nicht entstanden ist (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.3.2017 - II-1 UF 10/16, zitiert nach juris Rdn. 18).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18

    Adopiton durch genetische Mutter nach Leihmutterschaft

    a.) Der Senat ist mit dem wohl überwiegenden Teil der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 976, Rn. 18 ff; OLG München FamRZ 2018, 1008, Rn. 18ff; LG Frankfurt FamRZ 2013, 644) und der Literatur (Müko/BGB/Maurer, 7. Aufl., § 1741 Rn. 15; BeckOKBGB/Pöcker, § 1741 Rn. 27) der Auffassung, dass schon der Wortlaut des § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB nicht einschlägig ist, wenn es um die Vermittlung einer Leihmutterschaft geht.

    Diese Auffassung wird von Teilen der Literatur (Eckebrecht NZFam 2018, 286 [Anmerkung zu OLG München FamRZ 2018, 1008]; ders. NZFam 2018, 966, 967; Staudinger/Frank, § 1741 BGB, Rn. 34 f) und auch von Teilen der Rechtsprechung (AG Hamm BeckRS 2011, 25140; LG Düsseldorf BeckRS 2012, 19794) geteilt.

    Danach sollte mit dem Verbot in § 1741 Absatz 1 S. 2 BGB gerade den (im Ausland vorkommenden) Praktiken der Kinderbestellung entgegen gewirkt werden (LG Düsseldorf BeckRS 2012, 19794 und Eckebrecht NZFam 2018, 286, unter Hinweis auf BT-Drs.

    Es liege näher, die Erforderlichkeit der Adoption im Verhältnis zum sog. kleinen Sorgerecht nach § 1687b BGB zwecks Erreichung einer verlässlichen rechtlichen Zuordnung verfassungskonform zu prüfen, statt von einer Systemwidrigkeit des § 1741 Absatz Abs. 1 S. 2 BGB auszugehen und damit die Bindung des Gerichts an das Gesetz in Frage zu stellen (Eckebrecht NZFam 2018, 286).

    Die gegenteilige Auffassung sei "offenbar geprägt von der Vorstellung, es bestehe ein Recht auf ein Kind" (Eckebrecht NZFam 2018, 286).

    Zwar wäre der Anreiz für die Inanspruchnahme einer verbotenen Leihmutterschaft im Ausland reduziert, wenn die Adoption durch die Anwendung des Maßstabs der Erforderlichkeit gem. § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB erschwert würde (OLG München FamRZ 2018, 1008, Rn. 23; OLG DüsseldorfNZFam2017, 404, Rn. 21; Eckebrecht NZFam 2018, 286; ders. NZFam 2018, 966, 967; sh.a. Biermann NZFam 2014, 404: "...Intention...im Ansatz plausibel"; ähnlich Heiderhoff NJW 2014, 2673).

  • AG München, 05.10.2023 - 52721 F 1965/22

    Adoption eines aus einer Ersatzmutterschaft stammenden Kindes

    Die Inanspruchnahme einer Leih- bzw. Ersatznutterschaft kann nicht als "Mitwirkung an einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung eines Kindes" verstanden werden (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2019, 1615, OLG München, StAZ 2018, 350 f.; OLG Düsseldorf, NZFam 2017, 404 ff.; LG Frankfurt NJW 2012, 3111; Beckscher Online-Kommentar BG3, 59. Edition, Stand 01.08.2021, § 1741 Randnr. 25 f; Münchner Kommentar, BGB, 8. Aufl., 2020, § 1741 Randnr. 149).

    Die verlässliche rechtliche Zuordnung zu einem zweiten Wunschelternteil, zumal dieser nachgewiesen auch genetisch der Elternteil ist, ist für den Anzunehmenden unzweifelhaft von Vorteil (vgl. BGH FamRZ 2015, 240 ff.; OLG München StAZ 2018, 350 f.).

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