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   BGH, 11.07.2018 - XII ZB 72/18   

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https://dejure.org/2018,23492
BGH, 11.07.2018 - XII ZB 72/18 (https://dejure.org/2018,23492)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2018 - XII ZB 72/18 (https://dejure.org/2018,23492)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - XII ZB 72/18 (https://dejure.org/2018,23492)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 FamFG, § 114 ZPO, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringungsverfahren, Beschwerdekammer, Anhörung durch beauftragten Richter

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringungssache: Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringungssache: Anhörung des Betroffenen nur durch beauftragtes Mitglied der Beschwerdekammer

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anhörung durch beauftragtes Mitglied der Beschwerdekammer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3787
  • MDR 2018, 1398
  • FGPrax 2018, 273
  • FamRZ 2018, 1594
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 72/18
    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdekammer im Unterbringungsverfahren eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017, XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 15. Juni 2016, XII ZB 581/15, FamRZ 2016, 1446).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag und als dessen persönlicher Eindruck verwertet werden darf (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 12 mwN und vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 17 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch unter anderem nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 19 mwN).

    Mithin war der in der Anhörung gewonnene persönliche Eindruck für die Beschwerdeentscheidung ein maßgebliches Kriterium, so dass es zwingend des persönlichen Eindrucks aller drei Kammermitglieder von dem Betroffenen bedurft hätte (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 19).

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 72/18
    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdekammer im Unterbringungsverfahren eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017, XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 15. Juni 2016, XII ZB 581/15, FamRZ 2016, 1446).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag und als dessen persönlicher Eindruck verwertet werden darf (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 12 mwN und vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 629/17

    Gefährdungsbegriff auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung i.R.e.

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 72/18
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass sich bei einer lang andauernden Unterbringung wie der des Betroffenen Besonderheiten mit Blick auf die Feststellung der von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorausgesetzten Gefährdung von Leib und Leben des Betroffenen und die hierfür gebotene Begründungstiefe der gerichtlichen Entscheidung sowie für die Frage der Verhältnismäßigkeit der Freiheitsentziehung ergeben können (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 629/17 - FamRZ 2018, 950 Rn. 16 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Unbeschadet dessen, dass die Voraussetzungen für ein rechtlich zulässiges Tätigwerden des beauftragten Richters hier mit Blick auf den im Rahmen der Beschwerdeentscheidung verwerteten persönlichen Eindruck des Gerichts vom Betroffenen nicht vorgelegen haben (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - MDR 2020, 1200 Rn. 14 mwN; vom 11. Juli 2018 - XII ZB 72/18 - FamRZ 2018, 1594 Rn. 3 mwN und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 136/16 - FamRZ 2017, 478 Rn. 6 mwN), fanden aber beide Anhörungen vor Eingang des schriftlichen Sachverständigengutachtens statt.
  • BGH, 10.06.2020 - XII ZB 215/20

    Voraussetzungen für eine länger andauernde Unterbringung; Begründungstiefe der

    Dieses wird unter Anlegung der zutreffenden rechtlichen Maßstäbe nun die erforderlichen Feststellungen zu treffen und dabei auch die nach Einholung des ergänzenden Sachverständigengutachtens bislang rechtsfehlerhaft unterbliebene (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 12 ff. mwN) persönliche Anhörung der Betroffenen durch die gesamte Kammer (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 72/18 - FamRZ 2018, 1594 Rn. 2 ff. mwN) durchzuführen haben.
  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22

    Sicherung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches Gehör durch die

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch unter anderem nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 72/18 - FamRZ 2018, 1594 Rn. 4 mwN).
  • LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20

    Betreuungsverfahren - persönliche Anhörung während der Corona-Pandemie

    a) Auch wenn die Anhörung als zentrales Element der Gewährung rechtlichen Gehörs und der Amtsermittlung nach § 26 FamFG (vgl. BGH XII ZB 258/15, Beschluss vom 2.3.2016) grundsätzlich durch die zur Entscheidung berufenen Richter zu erfolgen hat, war hier die Anhörung durch den beauftragten Richter genügend (vgl. BGH XII ZB 358/16, Beschluss vom 22.3.2017, FamRZ 2017, 996 BGH XII ZB 72/18, Beschluss vom 11.7.2018, FamRZ 2018, 1594).
  • LG Berlin, 16.11.2022 - 83 T 34/22

    Entlassung eines Betreuers wegen Ablehnung einer Covid-19-Impfung des Betreuten

    Dies war hier zulässig, da das Ergebnis der persönlichen Anhörung nur in seinem objektiven Ertrag verwertet wird und es eines persönlichen Eindrucks von dem Betroffenen aller Kammermitglieder für die vorliegende Beschwerdeentscheidung nicht bedarf (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 11.07.2018, XII ZB 72/18, juris).
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