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   BGH, 27.06.2018 - XII ZB 601/17   

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https://dejure.org/2018,23360
BGH, 27.06.2018 - XII ZB 601/17 (https://dejure.org/2018,23360)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2018 - XII ZB 601/17 (https://dejure.org/2018,23360)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17 (https://dejure.org/2018,23360)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Nutzung von nonverbalen Kommunikationsmöglichkeiten durch das Betreuungsgericht i.R.d. Anhörung des Betroffenen; Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen konkreten Angehörigen

  • rabüro.de

    Das Betreuungsgericht hat im Rahmen der Anhörung des Betroffenen auch nonverbale Kommunikationsmöglichkeiten mit ihm zu nutzen

  • rewis.io

    Betreuungssache: Nutzung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten im Rahmen der Betroffenenanhörung; Äußerung des Betroffenen zur Betreuerwahl außerhalb der Anhörung; negativer Betreuerwunsch hinsichtlich eines konkreten Angehörigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1-3
    Nutzung von nonverbalen Kommunikationsmöglichkeiten durch das Betreuungsgericht i.R.d. Anhörung des Betroffenen; Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen konkreten Angehörigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen konkreten Angehörigen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Nutzung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung des für einen Betreuungsvorschlag maßgeblichen natürlichen Willens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1089
  • MDR 2018, 1126
  • FGPrax 2018, 271
  • FamRZ 2018, 1602
  • Rpfleger 2018, 675
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.2018 - XII ZB 558/17

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers;

    Auszug aus BGH, 27.06.2018 - XII ZB 601/17
    Denn hierauf war bereits die mit der Beschwerde vorgenommene Anfechtung der die Einrichtung der Betreuung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung in zulässiger Weise beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2018 - XII ZB 558/17 - FamRZ 2018, 947 Rn. 5 mwN).

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (Senatsbeschluss vom 28. März 2018 - XII ZB 558/17 - FamRZ 2018, 947 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BGH, 27.06.2018 - XII ZB 601/17
    Beschränkt sich die Ablehnung hingegen auf ganz bestimmte Personen, ohne dass die Betreuung als solche verhindert werden soll, ist die in der Ablehnung ausgedrückte Aversion ein starkes Indiz dafür, dass der Betroffene zu dieser Person kein Vertrauen hat und daher die persönlichen Voraussetzungen einer Betreuung nicht gegeben sind (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12 - FamRZ 2013, 286 Rn. 13; BeckOGK/Schmidt-Recla [Stand: 1. Februar 2018] BGB § 1897 Rn. 71).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 269/16

    Betreuung: Verzicht auf die persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 27.06.2018 - XII ZB 601/17
    aa) Die Achtung des Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen erfordert es, bei der Ermittlung des für einen Betreuungsvorschlag maßgeblichen natürlichen Willens nicht nur die Möglichkeiten der verbalen Kommunikation, sondern auch seine erhalten gebliebenen nonverbalen Kommunikationsfähigkeiten zu nutzen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16 - FamRZ 2016, 2093 Rn. 13).
  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 405/18

    Betreuungssache: Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des

    Zur Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen Angehörigen, dessen Vorsorgevollmacht zuvor durch einen Betreuer widerrufen worden war (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14, BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 und vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17, FamRZ 2018, 1602).

    Ein negativer Betreuerwunsch bezüglich eines bestimmten Angehörigen kann indessen auf eine Störung der familiären Bindung hinweisen und entzieht dann dem sonst bestehenden Vorrang die Grundlage (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17 - FamRZ 2018, 1602 Rn. 19).

    Solche Gründe können etwa in einer gefestigten persönlichen Bindung zwischen dem Angehörigen und dem Betroffenen liegen, die dieser krankheitsbedingt verkennt (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17 - FamRZ 2018, 1602 Rn. 20).

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 2 U 13/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Je detaillierter ihr Vorbringen ist, desto höher sind die Substantiierungsanforderungen gemäß § 138 Abs. 2 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH, NJW-RR 2020, 1320; BGH, NJW-RR 2018, 1089; BGH, NJW-RR 2015, 468; BGH, NJW-RR 2011, 1509, jew. m. w. N.; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2021, 421, 426 - Montagegrube).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 2 U 1/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Je detaillierter ihr Vorbringen ist, desto höher sind die Substantiierungsanforderungen gemäß § 138 Abs. 2 ZPO (st. Rspr.,vgl. BGH, NJW-RR 2020, 1320; BGH, NJW-RR 2018, 1089; BGH, NJW-RR 2015, 468; BGH, NJW-RR 2011, 1509, jew. m. w. N.; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2021, 421, 426 - Montagegrube).
  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20

    Zum Umfang der Anhörungspflicht, wenn sich der Betroffene im Rahmen seiner

    Zudem kann eine Äußerung des Betroffenen im Rahmen der persönlichen Anhörung auch nonverbal erfolgen (für die Anhörung zur Betreuerauswahl vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17 - FamRZ 2018, 1602 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 30.06.2021 - XII ZB 133/21

    Gerichtliche Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei seiner

    Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12, FamRZ 2013, 286 und vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17, FamRZ 2018, 1602).

    Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12 - FamRZ 2013, 286 Rn. 13 mwN und vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17 - FamRZ 2018, 1602 Rn. 18 ff. mwN).

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2022 - 2 U 17/20

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Je detaillierter ihr Vorbringen ist, desto höher sind die Substantiierungsanforderungen gemäß § 138 Abs. 2 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1509; BGH, NJW-RR 2015, 468; BGH, NJW-RR 2018, 1089; BGH, NJW-RR 2020, 1320, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 15 U 42/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines europäischen Patents Montagegrube und

    Je detaillierter ihr Vorbringen ist, desto höher sind die Substantiierungsanforderungen gem. § 138 Abs. 2 (stRspr: BGH, NJW-RR 2020, 1320; BGH, NJW-RR 2018, 1089; BGH, NJW-RR 2015, 468; BGH, NJW-RR 2011, 1509, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 50/21

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren und eine

    Je detaillierter ihr Vorbringen ist, desto höher sind die Substantiierungsanforderungen gem. § 138 Abs. 2 ZPO (BGH, NJW-RR 2011, 1509; BGH, NJW-RR 2015, 468; BGH, NJW-RR 2018, 1089; BGH, NJW-RR 2020, 1320; jeweils mwN).
  • BGH, 16.02.2022 - XII ZB 499/21

    Erneute Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 FamFG durch

    Allerdings können wegen § 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB auch frühere Vorschläge der Betroffenen maßgeblich sein, wenn sich nicht feststellen lässt, dass sie an diesen erkennbar nicht festhalten will (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17 - FamRZ 2018, 1602 Rn. 13 ff.).
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