Rechtsprechung
   BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22591
BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16 (https://dejure.org/2018,22591)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2018 - III ZR 466/16 (https://dejure.org/2018,22591)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2018 - III ZR 466/16 (https://dejure.org/2018,22591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,22591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    § 823 Abs. 1 BGB; § 41 SGB XII; § 14 SGB I; § 43 Abs. 2 SGB VI

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 2 Abs. 1 SGB XII, § ... 14 Satz 2 SGB I, § 14 Satz 1 SGB I, §§ 41 ff SGB XII, § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 2 Halbsatz 2, §§ 14, 15, 17 Abs. 1 SGB I, § 43 SGB VI, § 17 Abs. 1 SGB I, § 14 SGB I, § 11 SGB XII, § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB XII, § 41 SGB XII, § 43 Abs. 2 SGB VI, § 2 Abs. 2 SGB XII, § 109a Abs. 1 Satz 5, Abs. 2 SGB VI, § 4 Abs. 1 SGB XII, § 102 Abs. 2 SGB III, § 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI, § 43 Abs. 2, § 53 Abs. 2 SGB VI, § 109a Abs. 1 Satz 1, 2 SGB VI, § 46 Satz 1, 2 SGB XII, § 18 Abs. 1 SGB XII, § 561 ZPO, § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1908i Abs. 1, § 1833 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 60 Abs. 1 SGB I, § 1664 BGB, § 839 Abs. 3 BGB, § 99 Abs. 1 Satz 2 SGB VI, § 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf in einer wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Frage

  • Wolters Kluwer

    Beratungspflicht des Trägers der Sozialhilfe hinsichtlich Erkennbarkeit eines dringenden rentenversicherungsrechtlichen Beratungsbedarfs bei Beantragung von laufenden Leistungen der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung

  • rewis.io

    Amtspflichtverletzung: Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei Beantragung von laufenden Leistungen der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung bei Erkennbarkeit eines dringenden rentenversicherungsrechtlichen Beratungsbedarfs

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; SGB I § 14; SGB VI § 43; SGB XII § 41
    Sozialamt muss auf eindeutig erkennbaren dringenden Beratungsbedarf in rentenversicherungsrechtlicher Hinsicht hinweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beratungspflicht des Trägers der Sozialhilfe hinsichtlich Erkennbarkeit eines dringenden rentenversicherungsrechtlichen Beratungsbedarfs bei Beantragung von laufenden Leistungen der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf in einer wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Frage

  • zeit.de (Pressemeldung, 02.08.2018)

    Sozialämter müssen besser über Leistungen informieren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erkennbarer Beratungsbedarf zur Rentenversicherung - und die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beratungspflicht bei Sozialhilfeansprüchen: Ämter müssen durch das "komplizierte Leistungssystem" führen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei klar erkennbarem Beratungsbedarf in wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Fragen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf in einer wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Frage

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Umfang der Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers

  • versr.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf in einer wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Frage

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Sozialleistungsträger müssen umfassend über alle in Frage kommenden Leistungsansprüche beraten - wenn nicht droht Amtshaftung

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Sozialleistungsträger müssen umfassend über alle in Frage kommenden Leistungsansprüche beraten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf in einer wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Frage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei klar erkennbarem Beratungsbedarf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei Beratungsbedarf in wichtiger rentenrechtlicher Frage

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hinweispflichten des Sozialamts

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eine umfassende Beratung ist die Grundlage für das Funktionieren des immer komplizierter werdenden sozialen Leistungssystems

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Beratung und Beratungshilfe für die Grundsicherung" von RiAG i.R. Dr. Gerhard Christl, original erschienen in: NZS 2019, 216 - 218.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 68
  • MDR 2018, 1310
  • NJ 2018, 472
  • FamRZ 2018, 1708
  • VersR 2019, 28
  • DVBl 2018, 1499
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.02.1997 - III ZR 241/95

    Amtspflichten des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16
    Diese Amtspflicht besteht gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag die Auskunft erteilt wird (st. Rspr. vgl. nur Senatsurteile vom 2. Februar 1997 - III ZR 241/95, NVwZ 1997, 1243 und vom 26. April 2018 - III ZR 367/16, MDR 2018, 793 Rn. 26; BeckOGK/Dörr, BGB, § 839 Rn. 183 [Stand: 1. April 2018]; jew. mwN).

    Im Vordergrund steht dabei nicht mehr nur die Beantwortung von Fragen oder Bitten um Beratung, sondern die verständnisvolle Förderung des Versicherten, das heißt die aufmerksame Prüfung durch den Sachbearbeiter, ob Anlass besteht, den Versicherten auch von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit seinem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Sachkunde voraus, über die der Versicherte oft nicht verfügt (Senatsurteil vom 6. Februar 1997 - III ZR 241/95, NVwZ 1997, 1243; BSGE 61, 175, 176).

    Der Leistungsträger kann sich nicht auf die Beantwortung konkreter Fragen oder abgegrenzter Bitten beschränken, sondern muss sich bemühen, das konkrete Anliegen des Ratsuchenden zu ermitteln und - unter dem Gesichtspunkt einer verständnisvollen Förderung - zu prüfen, ob über die konkrete Fragestellung hinaus Anlass besteht, auf Gestaltungsmöglichkeiten, Vor- oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit dem Anliegen verbinden (Senatsurteil vom 6. Februar 1997 aaO S. 1244; BSGE aaO; BeckOGK/Dörr aaO Rn. 185).

    Auf die allgemeine Richtlinie, dass einen Amtsträger in der Regel kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (siehe dazu z.B. Senatsurteile vom 6. Februar 1986 - III ZR 109/84, BGHZ 97, 97, 107; vom 6. Februar 1997 - III ZR 241/95, NVwZ 1997, 1243, 1245 und vom 7. September 2017 - III 618/16, juris Rn. 25; jew. mwN), kann sich der Beklagte hier nicht berufen.

    Die so genannte "Kollegialgerichtsrichtlinie" greift nicht ein, wenn das Gericht eine gesetzliche Bestimmung "handgreiflich falsch" ausgelegt hat, ferner, wenn und soweit das Gericht für die Beurteilung des Falles wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat oder sich bereits in seinem rechtlichen Ausgangspunkt von einer rechtlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können (Senatsurteil vom 6. Februar 1997 aaO).

  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

    Auszug aus BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16
    Denn im Rahmen des Antrags auf Grundsicherung bestand ein konkreter Anlass, den Kläger auf klar zutage liegende rentenversicherungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten (eventuelle Erwerbsunfähigkeitsrente) hinzuweisen, die sich zur Vermeidung empfindlicher finanzieller Einbußen offensichtlich als zweckmäßig aufdrängten und die jeder verständige Gesuchsteller mutmaßlich nutzen würde (vgl. BSGE 81, 251, 254).

    Eine Folgenbeseitigung durch eine zulässige Amtshandlung scheitert im vorliegenden Fall daran, dass § 99 Abs. 1 Satz 2 SGB VI einer rückwirkenden Rentenbewilligung entgegensteht (vgl. BSGE 81, 251, 254).

  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 5/84

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Kindergeld - Kinderzuschuß - Tod des

    Auszug aus BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16
    Dabei kann auch dem Umstand Bedeutung zukommen, dass die in Frage stehenden Leistungen verfahrensrechtlich verknüpft sind (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 1985 - 10 Rkg 5/84, juris Rn. 17; NZS 1997 aaO S. 286).

    Ebenso wenig muss er über Einzelheiten der Antragstellung belehren (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 1985 - 10 RKg 5/84, juris Rn. 18).

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02

    Pflicht der Baubehörde zur Unterrichtung des Bauherrn über einen

    Auszug aus BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16
    Insbesondere darf der Beamte nicht "sehenden Auges" zulassen, dass der einen Antrag stellende oder vorsprechende Bürger Schäden erleidet, die der Beamte durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage zu vermeiden in der Lage ist (z.B. Senatsurteile vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/94, NVwZ 1996, 512, 514; vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02, NVwZ 2004, 638, 639; vom 3. März 2005 - III ZR 186/04, NVwZ-RR 2006, 634 und vom 20. April 2017 - III ZR 470/16, NVwZ-RR 2017, 608 Rn. 42).

    Diese zusätzlichen Aufklärungs- und Belehrungspflichten ergeben sich aus dem Grundsatz, dass der Beamte nicht nur Vollstrecker staatlichen Willens, nicht nur Diener des Staates, sondern zugleich "Helfer des Bürgers" sein soll, und betreffen Fallkonstellationen, in denen sich die notwendige Hilfe oder eine andere gebotene Verhaltensweise situationsbedingt aufdrängen (Senatsurteil vom 9. Oktober 2003 aaO; BeckOGK/Dörr aaO Rn. 181, 195; jew. mwN).

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Auszug aus BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Zuständigkeitsbereiche beider Stellen materiellrechtlich eng miteinander verknüpft sind, die "andere Behörde" im maßgeblichen Zeitpunkt auf Grund eines bestehenden Kontakts der "aktuelle Ansprechpartner" des Berechtigten ist und auf Grund der ihr bekannten Umstände erkennen kann, dass bei dem Berechtigten im Hinblick auf das andere sozialrechtliche Gebiet ein dringender Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage besteht (z.B. BSG NZS 1997, 283, 285; BSGE 104, 245 Rn. 44; BeckRS 2016, 69592 Rn. 30; jew. mwN).

    Der von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzend zu den vorhandenen Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch greift ein, wenn ein Leistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialleistungsverhältnis obliegenden Haupt- oder Nebenpflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Rechtsfolgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (st. Rspr., vgl. nur BSG, Urteil vom 26. April 2005, B 5 RJ 6/04 R, juris Rn. 21; BSGE 104, 245 Rn. 41; NZS 2011, 342 Rn. 26 und Urteil vom 16. März 2016 - B 9V 6/15 R, BeckRS 2016, 69592 Rn. 29; jew. mwN).

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Auszug aus BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Zuständigkeitsbereiche beider Stellen materiellrechtlich eng miteinander verknüpft sind, die "andere Behörde" im maßgeblichen Zeitpunkt auf Grund eines bestehenden Kontakts der "aktuelle Ansprechpartner" des Berechtigten ist und auf Grund der ihr bekannten Umstände erkennen kann, dass bei dem Berechtigten im Hinblick auf das andere sozialrechtliche Gebiet ein dringender Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage besteht (z.B. BSG NZS 1997, 283, 285; BSGE 104, 245 Rn. 44; BeckRS 2016, 69592 Rn. 30; jew. mwN).

    Der von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzend zu den vorhandenen Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch greift ein, wenn ein Leistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialleistungsverhältnis obliegenden Haupt- oder Nebenpflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Rechtsfolgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (st. Rspr., vgl. nur BSG, Urteil vom 26. April 2005, B 5 RJ 6/04 R, juris Rn. 21; BSGE 104, 245 Rn. 41; NZS 2011, 342 Rn. 26 und Urteil vom 16. März 2016 - B 9V 6/15 R, BeckRS 2016, 69592 Rn. 29; jew. mwN).

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 186/04

    Hinweispflichten der Bauplanungsgehörde auf eine drohende Veränderungssperre

    Auszug aus BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16
    Insbesondere darf der Beamte nicht "sehenden Auges" zulassen, dass der einen Antrag stellende oder vorsprechende Bürger Schäden erleidet, die der Beamte durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage zu vermeiden in der Lage ist (z.B. Senatsurteile vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/94, NVwZ 1996, 512, 514; vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02, NVwZ 2004, 638, 639; vom 3. März 2005 - III ZR 186/04, NVwZ-RR 2006, 634 und vom 20. April 2017 - III ZR 470/16, NVwZ-RR 2017, 608 Rn. 42).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Auszug aus BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16
    Der von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzend zu den vorhandenen Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch greift ein, wenn ein Leistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialleistungsverhältnis obliegenden Haupt- oder Nebenpflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Rechtsfolgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (st. Rspr., vgl. nur BSG, Urteil vom 26. April 2005, B 5 RJ 6/04 R, juris Rn. 21; BSGE 104, 245 Rn. 41; NZS 2011, 342 Rn. 26 und Urteil vom 16. März 2016 - B 9V 6/15 R, BeckRS 2016, 69592 Rn. 29; jew. mwN).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Zuständigkeitsbereiche beider Stellen materiellrechtlich eng miteinander verknüpft sind, die "andere Behörde" im maßgeblichen Zeitpunkt auf Grund eines bestehenden Kontakts der "aktuelle Ansprechpartner" des Berechtigten ist und auf Grund der ihr bekannten Umstände erkennen kann, dass bei dem Berechtigten im Hinblick auf das andere sozialrechtliche Gebiet ein dringender Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage besteht (z.B. BSG NZS 1997, 283, 285; BSGE 104, 245 Rn. 44; BeckRS 2016, 69592 Rn. 30; jew. mwN).
  • BGH, 07.12.1995 - III ZR 141/94

    Hinweis- und Warnpflichten der Zollbehörden gegenüber einem Importeur im

    Auszug aus BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16
    Insbesondere darf der Beamte nicht "sehenden Auges" zulassen, dass der einen Antrag stellende oder vorsprechende Bürger Schäden erleidet, die der Beamte durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage zu vermeiden in der Lage ist (z.B. Senatsurteile vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/94, NVwZ 1996, 512, 514; vom 9. Oktober 2003 - III ZR 414/02, NVwZ 2004, 638, 639; vom 3. März 2005 - III ZR 186/04, NVwZ-RR 2006, 634 und vom 20. April 2017 - III ZR 470/16, NVwZ-RR 2017, 608 Rn. 42).
  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 55/84
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 201/12

    Amtshaftung des Sozialversicherungsträgers: Sozialrechtlicher

  • BGH, 20.04.2017 - III ZR 470/16

    Gaststättenerlaubnisverfahren: Verfassungsmäßigkeit der gaststättenrechtlichen

  • BGH, 26.04.2018 - III ZR 367/16

    Amtshaftung: Falschauskunft gegenüber dem Vertragspartner des von einer

  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R

    Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens

    § 14 Satz 1 SGB I, wonach jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch hat, ist umfassend zu verstehen (dazu BGH vom 2.8.2018 - III ZR 466/16 - juris, unter Verweis auf BSG vom 22.10.1996 - 13 RJ 69/95 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 22; BSG vom 30.9.2009 - B 9 VG 3/08 R - BSGE 104, 245 = SozR 4-3100 § 60 Nr. 6 RdNr 44) ; die Beratungspflicht besteht insbesondere dann, wenn die in Frage stehenden Leistungen verfahrensrechtlich miteinander verknüpft sind (vgl BSG vom 24.7.1985 - 10 Rkg 5/84 - SozR 1200 § 14 Nr. 19, juris RdNr 17) .
  • BGH, 21.02.2019 - III ZR 115/18

    Fehlerhafte Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung:

    Zudem hat das Berufungsgericht seiner Beurteilung, die Gerichtsvollzieherin habe im Hinblick auf die Heilung des Zustellungsmangels nicht amtspflichtwidrig gehandelt, eine im Ausgangspunkt verfehlte Betrachtungsweise zugrunde gelegt und wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, NJW 2019, 68, 70 Rn. 24 mwN).
  • BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R

    Soziale Pflegeversicherung - Verletzung sozialrechtlicher Informations- und

    Sie stimmt weder überein mit der Rechtsentwicklung im SGB V und SGB XI zur Einbindung der Leistungserbringer in die Aufklärung und Beratung der Versicherten (dazu unter 4.) noch mit der neueren Rechtsprechung des BGH zu Amtshaftungsansprüchen bei Beratungsfehlern auf sozialrechtlichem Gebiet (BGH vom 2.8.2018 - III ZR 466/16 - NJW 2019, 68; zu den Querverbindungen dieser Entscheidung zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch Voelzke, jM 2019, 236, 237 f) .
  • BGH, 28.05.2020 - III ZR 58/19

    Amtspflichtverletzung des Notars bei Beurkundung ohne Überlegungszeit trotz

    a) Auf die allgemeine Richtlinie, dass einen Amtsträger in der Regel kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (siehe dazu zB Senat, Urteile vom 21. Februar 2019 - III ZR 115/18, WM 2019, 801 Rn. 20; vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, VersR 2019, 28 Rn. 24; vom 7. September 2017 - III ZR 618/16, BGHZ 215, 344 Rn. 25; vom 6. Februar 1997 - III ZR 241/95, NVwZ 1997, 1243, 1245 und vom 6. Februar 1986 - III ZR 109/84, BGHZ 97, 97, 107; jew. mwN), kann sich der Beklagte hier nicht berufen.
  • BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der gesetzlichen

    Zu den Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 14 SGB I hinsichtlich der Anrechnung von Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt nach § 262 SGB VI (Fortführung des Senatsurteils vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, VersR 2019, 28).

    Eine umfassende Beratung des Versicherten ist die Grundlage für das Funktionieren des immer komplizierter werdenden sozialen Leistungssystems (Senatsurteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, VersR 2019, 28 Rn. 15; BeckOGK/Dörr, BGB, § 839 Rn. 185 [Stand: 1. Februar 2021]; Öndül in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 1, 3. Aufl., § 14 Rn. 44.1 [Stand: 16. Dezember 2019]).

    Ein Amtsträger darf nicht "sehenden Auges" zulassen, dass der einen Antrag stellende Bürger möglicherweise Schäden erleidet, die - wie im vorliegenden Fall - durch einen rechtzeitigen Hinweis auf die Sach- und Rechtslage ohne weiteres hätten vermieden werden können (vgl. Senatsurteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, VersR 2019, 28 Rn. 14 mwN).

    Diese sogenannte Kollegialgerichts-Richtlinie beruht auf der Erwägung, dass von einem Beamten eine bessere Rechtseinsicht als von einem mit mehreren Rechtskundigen besetzten Kollegialgericht regelmäßig nicht erwartet und verlangt werden kann (z.B. Senatsurteile vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, VersR 2019, 28 Rn. 24 und vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18, VersR 2020, 1185 Rn. 17; jeweils mwN).

  • KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21

    Amtspflichtverletzung bei Äußerungen in Pressekonferenz wegen Verdachts auf

    Diese sogenannte Kollegialgerichts-Richtlinie beruht auf der Erwägung, dass von einem Beamten eine bessere Rechtseinsicht als von einem mit mehreren Rechtskundigen besetzten Kollegialgericht regelmäßig nicht erwartet und verlangt werden kann (z.B. BGH, Urteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, Rn. 24; BGH, Urteil vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18, Rn. 17; jeweils m.w.N.).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist, wenn es den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat, etwa für die Beurteilung des Falles wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat, wenn es sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer rechtlich oder sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder eine gesetzliche Bestimmung "handgreiflich falsch" ausgelegt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. BGH, Urteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16 -, Rn. 24, juris; BGH, Urteil vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18 -, Rn. 17, juris; BGH, Urteil vom 11. März 2021 - III ZR 27/20 -, Rn. 19 - 20, juris, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 01.12.2022 - III ZR 54/21

    Amtshaftung im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht: Drittschützender

    Er darf seine Augen vor einer zwar nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden, aber gleichwohl offensichtlichen Gefahrenquelle, bei der sich die Notwendigkeit baldiger Abwehrmaßnahmen geradezu aufdrängt, nicht verschließen (vgl. zB Senat aaO S. 1209 f; zu entsprechenden Hinweispflichten etwa im sozialrechtlichen Bereich zB Senat, Urteile vom 11. März 2021 - III ZR 27/20, NVwZ-RR 2021, 671 Rn. 17 und vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, NJW 2019, 68 Rn. 14; jew. mwN).
  • LG Köln, 25.04.2023 - 5 O 324/22
    Der Beratende hat dabei nicht nur die Fragen zu beantworten oder die Bitten um Beratung zu berücksichtigen, sondern er muss sorgfältig prüfen, ob Anlass besteht, auch von Amts wegen auf bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit dem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Fachkunde voraus (BGH, NZV 1997, 220; BGH, NJW 2019, 68, Rn. 15).

    Der Beamte darf insbesondere nicht "sehenden Auges" zulassen, dass der einen Antrag stellende oder vorsprechende Bürger Schäden erleidet, die der Beamte durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage zu vermeiden in der Lage ist (BGH, NJW 2014, 2642, Rn. 25; BGH, NJW 2019, 68, Rn. 15).

    Die zusätzlichen Aufklärungs- und Belehrungspflichten ergeben sich aus dem Grundsatz, dass der Beamte nicht nur Vollstrecker staatlichen Willens, nicht nur Diener des Staates, sondern zugleich "Helfer des Bürgers" sein soll, und betreffen Fallkonstellationen, in denen sich die notwendige Hilfe oder eine andere gebotene Verhaltensweise situationsbedingt aufdrängen (BGH, NJW 2019, 68, Rn. 14).

    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Zuständigkeitsbereiche beider Stellen materiell-rechtlich eng miteinander verknüpft sind, die "andere Behörde" im maßgeblichen Zeitpunkt aufgrund eines bestehenden Kontakts der "aktuelle Ansprechpartner" des Berechtigten ist und auf Grund der ihr bekannten Umstände erkennen kann, dass bei dem Berechtigten im Hinblick auf das andere sozialrechtliche Gebiet ein dringender Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage besteht (BGH, NJW 2019, 68 Rn. 16).

  • LSG Hessen, 22.02.2023 - L 4 SO 169/20

    Sozialhilfe

    § 14 Satz 1 SGB I, wonach jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch hat, ist umfassend zu verstehen (BGH, Urteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16 - juris; zum Folgenden auch BSG, Urteil vom 3. Juli 2020 - B 8 SO 2/19 R - Rn. 33 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 13 A 1326/17

    Klage der gesetzlichen Krankenkassen gegen eine Vertriebsgesellschaft eines

    vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 13/03 R -, SozR 4-1200 § 46 Nr. 1 = juris, Rn. 21; BGH, Urteil vom 2. August 2018- III ZR 466/16 -, NJW 2019, 68 = juris, Rn. 15.
  • OLG Köln, 11.07.2019 - 7 U 151/18

    Kostenrisiko bei der Auslandsadoption - Keine Amtshaftung der öffentlichen

  • OLG Saarbrücken, 11.10.2018 - 4 U 84/17

    Schadensersatz bei unrichtiger unverbindlicher Renteninformation

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 4 LC 238/16

    Arbeitskraft; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Auslegung; Betreuung; Erziehung;

  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes - Anforderungen der

  • BGH, 16.09.2021 - III ZR 52/21

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2023 - L 5 AS 97/23

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2021 - 9 LA 124/20

    Anerkennung; Antragstellung; Divergenz; Einreise; Eltern; Familienasyl;

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2019 - 4 PA 84/19

    Beschwerde; Gegenvorstellung; Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit; Verwerfung

  • LG Dessau-Roßlau, 17.05.2019 - 4 O 658/17

    1. Die Voraussetzung der Ansprüche auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung gemäß §§

  • SG Karlsruhe, 15.02.2023 - S 10 SO 1830/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Feststellung fehlender Erwerbsfähigkeit durch

  • OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 42/21

    Anspruch auf Schadensersatz als Amtshaftungsanspruch oder Staatshaftungsanspruch

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2018 - L 9 R 210/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2019 - L 4 KR 185/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 9 R 230/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht