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   BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16   

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https://dejure.org/2017,49451
BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16 (https://dejure.org/2017,49451)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2017 - XII ZB 578/16 (https://dejure.org/2017,49451)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16 (https://dejure.org/2017,49451)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 22 Abs. 3 FamFG, § 51 Abs. 1 PStG, § 49 Abs. 1 PStG, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 100 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Erledigung des Anweisungsverfahrens in der Hauptsache durch Vollzug der von einem Beteiligten begehrten Amtshandlung des Standesamts im Laufe des gerichtlichen Verfahrens; Erledigung des Antragsverfahrens nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in ...

  • rewis.io

    Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner: Hauptsacheerledigung des Anweisungsverfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz wegen Vollziehung der begehrten Amtshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 22 Abs. 3; PStG § 49 Abs. 1
    Erledigung des Anweisungsverfahrens in der Hauptsache durch Vollzug der von einem Beteiligten begehrten Amtshandlung des Standesamts im Laufe des gerichtlichen Verfahrens; Erledigung des Antragsverfahrens nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in ...

  • datenbank.nwb.de

    Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner: Hauptsacheerledigung des Anweisungsverfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz wegen Vollziehung der begehrten Amtshandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Wegfall des Verfahrensgegenstands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 452
  • MDR 2018, 107
  • FGPrax 2018, 46
  • FamRZ 2018, 198
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 7/14

    Gerichtliches Verfahren zur Entscheidung über die Zusammensetzung des

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hauptsache in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81 - FamRZ 1982, 156, 157; BGH Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - II ZB 7/14 - NJW 2015, 1449 Rn. 7 mwN und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 - FGPrax 2011, 39 Rn. 11 mwN).
  • BVerfG, 27.05.2008 - 1 BvL 10/05

    Transsexuelle V

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16
    Darauf und auf die mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 118 Rn. 178 mwN und FamRZ 2008, 1593 Rn. 45 mwN) sehr umstrittene Frage, ob der Gesetzgeber zur einfachgesetzlichen Öffnung des Instituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Verbindungen befugt war (so etwa Blome NVwZ 2017, 1658, 1660 ff.; Meyer FamRZ 2017, 1281 ff.; Dethloff FamRZ 2016, 351 ff.; Beck/Tometten DÖV 2016, 581, 586 f.; Brosius-Gersdorf NJW 2015, 3557, 3559 f.) oder ob die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten zu den nach Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Strukturprinzipien der Ehe gehöre, die einer Änderung durch einfaches Gesetz nicht zugänglich sind (so etwa Badura in Maunz/Dürig GG [Stand: April 2012] Art. 6 Rn. 58; BeckOK GG/Uhle [Stand: August 2017] Art. 6 Rn. 4.1 ff.; Ipsen NVwZ 2017, 1096 ff.; Schmidt NJW 2017, 2225 ff.; Erbarth NZFam 2016, 536, 537 f.) kommt es im vorliegenden Fall nicht (mehr) an.
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hauptsache in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81 - FamRZ 1982, 156, 157; BGH Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - II ZB 7/14 - NJW 2015, 1449 Rn. 7 mwN und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 - FGPrax 2011, 39 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hauptsache in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81 - FamRZ 1982, 156, 157; BGH Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - II ZB 7/14 - NJW 2015, 1449 Rn. 7 mwN und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 - FGPrax 2011, 39 Rn. 11 mwN).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16
    Darauf und auf die mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 118 Rn. 178 mwN und FamRZ 2008, 1593 Rn. 45 mwN) sehr umstrittene Frage, ob der Gesetzgeber zur einfachgesetzlichen Öffnung des Instituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Verbindungen befugt war (so etwa Blome NVwZ 2017, 1658, 1660 ff.; Meyer FamRZ 2017, 1281 ff.; Dethloff FamRZ 2016, 351 ff.; Beck/Tometten DÖV 2016, 581, 586 f.; Brosius-Gersdorf NJW 2015, 3557, 3559 f.) oder ob die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten zu den nach Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Strukturprinzipien der Ehe gehöre, die einer Änderung durch einfaches Gesetz nicht zugänglich sind (so etwa Badura in Maunz/Dürig GG [Stand: April 2012] Art. 6 Rn. 58; BeckOK GG/Uhle [Stand: August 2017] Art. 6 Rn. 4.1 ff.; Ipsen NVwZ 2017, 1096 ff.; Schmidt NJW 2017, 2225 ff.; Erbarth NZFam 2016, 536, 537 f.) kommt es im vorliegenden Fall nicht (mehr) an.
  • BayObLG, 15.09.2003 - 1Z BR 15/03

    Unzulässigkeit der Beschwerde in Personenstandssache nach Vollzug der

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16
    Wird die von einem Beteiligten begehrte Amtshandlung des Standesamts im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nach § 49 Abs. 1 PStG vollzogen, ist das Anweisungsverfahren dadurch in der Hauptsache erledigt (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 893, 894).
  • OLG Zweibrücken, 28.11.2016 - 3 W 115/16
    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2017, 601 veröffentlicht ist, hat die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss zugelassen.
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

    Hiervon haben die Antragstellerin und die Kindesmutter am 12. Oktober 2017 Gebrauch gemacht, so dass sie zum Zeitpunkt der Geburt des betroffenen Kindes miteinander verheiratet waren (zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der "Ehe für alle" vgl. etwa Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16 - FamRZ 2018, 198 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 391/19

    Beurkundung einer Namenserklärung im Fall des urkundlich nicht nachgewiesenen

    Demgegenüber vertreten andere mit dem Oberlandesgericht die Auffassung, dass die Namenserteilung auch bei ungeklärter Namensführung des Elternteils, dessen Name bestimmt wird, zulässig und mit einem darauf bezogenen einschränkenden Zusatz im Geburtenregister einzutragen ist (KG StAZ 2018, 217, 218 f.; AG Rottweil FamRZ 2010, 220; Staudinger/Lugani BGB [2020] § 1617 Rn. 21a).

    Entsprechend dem auf diese Weise eingeschränkten Bestimmungsrecht ist regelmäßig auch die von den Eltern abgegebene Bestimmungserklärung auszulegen (vgl. KG StAZ 2018, 217, 218; aA OLG Hamm StAZ 2011, 242, 243).

    Vielmehr hat das Oberlandesgericht zutreffend hervorgehoben, dass die Eltern durch eine Ablehnung der Beurkundung an der Ausübung des aus dem gemeinsamen Sorgerecht und somit ihrem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG folgenden - befristeten - Namenserteilungsrechts (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2019 - XII ZB 118/17 - FamRZ 2020, 331 Rn. 25) gehindert wären, ohne dass sich dafür ein rechtfertigender Grund anführen ließe (vgl. KG StAZ 2018, 217, 218).

  • BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19

    Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16, FamRZ 2018, 198; BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11, NJW-RR 2012, 997 und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39).

    In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16 - FamRZ 2018, 198 Rn. 6 mwN; BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11 - NJW-RR 2012, 997 Rn. 6 mwN und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 - FGPrax 2011, 39 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des

    Außer dem in § 35 Abs. 1 Satz 1 PStV aufgeführten Fehlen geeigneter Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes wird davon etwa auch der das Kind betreffende Zusatz "Namensführung nicht nachgewiesen" erfasst, wenn Identität oder Namensführung der den Namen erteilenden Eltern nicht geklärt ist (vgl. KG StAZ 2018, 217).
  • BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21

    Zweifelsvorlage des Standesamtes betreffend Beurkundung einer Namenswahlerklärung

    Das zwingende Erfordernis einer konkreten Benennung der bevorstehenden Amtshandlung ergibt sich auch daraus, dass sich das durch die Zweifelsvorlage eingeleitete gerichtliche Verfahren in der Hauptsache erledigt, wenn die verfahrensgegenständliche Amtshandlung durch das Standesamt vollzogen worden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 893, 894; vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16 - FamRZ 2018, 198 Rn. 8 zur Erledigung des Anweisungsverfahrens).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2021 - 20 W 165/20

    Namenserteilung für das Kind bei nicht geklärter Identität der Kindeseltern

    Zum Teil wird dies wiederum auf den Fall beschränkt, dass die Identität sowohl des Vaters als auch der Mutter nicht nachweisbar ist (vgl. hierzu insgesamt etwa KG StAZ 2018, 217; AG Rottweil StAZ 2009, 340, je zitiert nach juris; Staudinger/Lugani, a.a.O., § 1617a Rz. 35; § 1617 Rz. 21a; Münchener Kommentar/v. Sachsen Gessaphe, a.a.O., § 1617a Rz. 22; § 1617 Rz. 23; BeckOK BGB/Pöcker, Stand: 01.11.2020, § 1617 Rz. 5; vgl. andererseits § 1617a Rz. 13.1) und dies jedenfalls für den Fall abgelehnt, dass die Identität der Mutter feststeht (vgl. LG Kiel StAZ 2011, 185; AG Tübingen StAZ 2016, 313, je zitiert nach juris).

    Muss jedoch ohnehin ein nicht nachgewiesener Name eingetragen werden, lassen sich die etwaigen durch die Bestimmung und Eintragung eines ungesicherten Namens drohenden Gefahren mit einer Beschränkung der Wahl nicht verhindern (vgl. KG StAZ 2018, 217, Tz. 16 bei juris).

  • OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17

    Erlass einer Gewaltsschutzanordnung zum Schutze eines wiederholt von einem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hauptsache in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, sodass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vergleiche BGH, Beschluss vom 20.11.2017, XII ZB 578/16, Rn. 6 - zitiert nach juris; Beschluss vom 26.01.2015, II ZB 7/14, NJW 2015, 1449 Rn. 7; Beschluss vom 14.10.2010, V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 11; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 22 Rn. 24).
  • BayObLG, 05.01.2022 - 101 VA 140/21

    Erstattung außergerichtlicher Kosten nach Erledigung eines Akteneinsichtsgesuches

    Erledigt ist die Hauptsache in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2017, XII ZB 578/16, FamRZ 2018, 198 Rn. 6; Beschluss vom 27. Januar 2015, II ZB 7/14, NJW 2015, 1449 Rn. 7; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 42. Aufl. 2021, § 22 FamFG Rn. 10b).

    Eine einseitige Erledigungserklärung verpflichtet das Gericht zur Prüfung, ob die Erledigung der Hauptsache eingetreten ist (BGH FamRZ 2018, 198 Rn. 5).

  • OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 20 W 295/19

    Feststellungslast im Rahmen einer Berichtigung nach § 48 PStG

    Damit kommt es auf die vom Amtsgericht erörterte und umstrittene Rechtsfrage, ob eine Namenserteilung für das Kind generell voraussetzt, dass die Identität des anderen Elternteils, dessen Name das Kind erhalten soll, zweifelsfrei geklärt ist oder ob dies die Wahlfreiheit bei der Namensbestimmung nicht beschränkt und der materiell-rechtlichen Wirksamkeit einer entsprechenden Namensbestimmung nicht entgegensteht mit der Folge, dass dann der gewählte Nachname mit einem Zusatz nach § 35 Abs. 1 PStV einzutragen wäre, nicht mehr an (vgl. hierzu etwa OLG München StAZ 2018, 89; KG StAZ 2018, 217, je zitiert nach juris; Staudinger/Lugani, a.a.O., § 1617a Rz. 35; § 1617 Rz. 21a).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 266/17

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des

    Außer dem in § 35 Abs. 1 Satz 1 PStV aufgeführten Fehlen geeigneter Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes wird davon etwa auch der das Kind betreffende Zusatz "Namensführung nicht nachgewiesen" erfasst, wenn Identität oder Namensführung der den Namen erteilenden Eltern nicht geklärt ist (vgl. KG StAZ 2018, 217).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 267/17

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des

  • BGH, 18.04.2018 - XII ZB 530/16

    Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache wegen Nachbeurkundung einer in

  • LG Bamberg, 14.08.2019 - 42 T 89/19

    Voraussetzungen der Berichtigung eines Zusatzes im Geburtenregister

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