Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41782
BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17 (https://dejure.org/2017,41782)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2017 - XII ZB 330/17 (https://dejure.org/2017,41782)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 (https://dejure.org/2017,41782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,41782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 1908 d BGB, § 1896 BGB, § 1896 Abs. 2 BGB, § 1903 BGB, § 26 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1826 Abs. 2 S. 2, 1903, 1908d; FamFG §§ 26, 74 Abs. 7
    Fehlende Erforderlichkeit einer Betreuung bei Unbetreubarkeit

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Betreuungsbedarfs für bestimmte Aufgabenkreise aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen; Jederzeitiges Auftreten eines Handlungsbedarfs in dem betreffenden Aufgabenkreis; Fehlen der Erforderlichkeit einer Betreuung im ...

  • rabüro.de

    Zum Vorliegen einer "Unbetreubarkeit" des Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuungsbedarf, Aufgabenkreise, Kontaktverweigerung, Unbetreubarkeit, Alternativen zur Betreuung, Bevollmächtigung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten Aufgabenkreis; Vorliegen einer "Unbetreubarkeit"; Wegfall der Erforderlichkeit einer Betreuung bei der Möglichkeit einer Bevollmächtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2; FamFG § 26
    Beurteilung des Betreuungsbedarfs für bestimmte Aufgabenkreise aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen; Jederzeitiges Auftreten eines Handlungsbedarfs in dem betreffenden Aufgabenkreis; Fehlen der Erforderlichkeit einer Betreuung im ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 2 ; FamFG § 26
    Beurteilung des Betreuungsbedarfs für bestimmte Aufgabenkreise aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen; Jederzeitiges Auftreten eines Handlungsbedarfs in dem betreffenden Aufgabenkreis; Fehlen der Erforderlichkeit einer Betreuung im ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten Aufgabenkreis; Vorliegen einer "Unbetreubarkeit"; Wegfall der Erforderlichkeit einer Betreuung bei der Möglichkeit einer Bevollmächtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungsbedarf für einen bestimmten Aufgabenkreis und "Unbetreubarkeit"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beurteilung des Betreuungsbedarfs für bestimmte Aufgabenkreise

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1474
  • FGPrax 2018, 28
  • FamRZ 2018, 54
  • Rpfleger 2018, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.01.2015 - XII ZB 520/14

    Betreuung: Aufhebung wegen "Unbetreubarkeit" des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17
    Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist allerdings Zurückhaltung geboten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016, XII ZB 363/15, FamRZ 2016, 1350 und vom 28. Januar 2015, XII ZB 520/14, FamRZ 2015, 650).

    Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit ein Betreuer durch rechtliche Entscheidungen einen für den Betroffenen positiven Einfluss nehmen könnte (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 363/15 - FamRZ 2016, 1350 Rn. 19 mwN und vom 28. Januar 2015 - XII ZB 520/14 - FamRZ 2015, 650 Rn. 11 ff. mwN).

    Gegebenenfalls ist auch ein Betreuerwechsel erforderlich, um eine Person zu bestellen, die Zugang zum Betroffenen findet (Senatsbeschluss vom 28. Januar 2015 - XII ZB 520/14 - FamRZ 2015, 650 Rn. 15).

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 260/16

    Betreuerbestellung für bestimmte Aufgabenkreise: Beurteilung des

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17
    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017, XII ZB 260/16, FamRZ 2017, 995 und vom 6. Juli 2016, XII ZB 131/16, FamRZ 2016, 1668).

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 260/16 - FamRZ 2017, 995 Rn. 7 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 131/16 - FamRZ 2016, 1668 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 363/15

    Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung: Erneute Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17
    Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist allerdings Zurückhaltung geboten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016, XII ZB 363/15, FamRZ 2016, 1350 und vom 28. Januar 2015, XII ZB 520/14, FamRZ 2015, 650).

    Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit ein Betreuer durch rechtliche Entscheidungen einen für den Betroffenen positiven Einfluss nehmen könnte (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 363/15 - FamRZ 2016, 1350 Rn. 19 mwN und vom 28. Januar 2015 - XII ZB 520/14 - FamRZ 2015, 650 Rn. 11 ff. mwN).

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16

    Betreuungssache: Einheftung einer beglaubigten Abschrift des Beschlusses in die

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17
    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017, XII ZB 260/16, FamRZ 2017, 995 und vom 6. Juli 2016, XII ZB 131/16, FamRZ 2016, 1668).

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 260/16 - FamRZ 2017, 995 Rn. 7 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 131/16 - FamRZ 2016, 1668 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 225/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht anstelle

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17
    Die Möglichkeit einer Bevollmächtigung steht der Erforderlichkeit der Betreuung daher nur entgegen, wenn es tatsächlich mindestens eine Person gibt, welcher der Betroffene das für eine Vollmachterteilung erforderliche Vertrauen entgegen bringt und die zur Übernahme der anfallenden Aufgaben als Bevollmächtigter bereit und in der Lage ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. September 2015, XII ZB 225/15, FamRZ 2015, 2049).

    Vielmehr muss es auch tatsächlich mindestens eine Person geben, welcher der Betroffene das für eine Vollmachterteilung erforderliche Vertrauen entgegen bringt und die zur Übernahme der anfallenden Aufgaben als Bevollmächtigter bereit und in der Lage ist (Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 225/15 - FamRZ 2015, 2049 Rn. 13).

  • BGH, 18.11.2015 - XII ZB 16/15

    Aufhebung einer Betreuerbestellung: Wegfall der Erforderlichkeit einer Betreuung

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17
    Hierfür genügt es, wenn eines der die Betreuung begründenden Tatbestandsmerkmale des § 1896 BGB weggefallen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - XII ZB 16/15 - FamRZ 2016, 291 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 397/18

    Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. September 2017, XII ZB 330/17, FamRZ 2018, 54).

    Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist allerdings Zurückhaltung geboten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. September 2017, XII ZB 330/17, FamRZ 2018, 54).

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 12).

    Davon kann im Einzelfall ausgegangen werden, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine "Unbetreubarkeit" vorliegt (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 13).

    Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit ein Betreuer durch rechtliche Entscheidungen einen für den Betroffenen positiven Einfluss nehmen könnte (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 13 mwN).

    Gegebenenfalls ist auch ein Betreuerwechsel erforderlich, um eine Person zu bestellen, die Zugang zum Betroffenen findet (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 625/17

    Ausdrückliche Erwähnung des Erforderlichkeitsgrundsatzes hinsichtlich Zuweisung

    Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (st. Senatsrspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 7 und vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 12 mwN).

    Das kommt nach der Senatsrechtsprechung unter engen Voraussetzungen etwa dann in Betracht, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine "Unbetreubarkeit" vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 13 mwN).

  • BSG, 27.07.2021 - B 8 SO 10/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Nichtbescheidung eines

    In einem Fall, in dem die Behörde nicht positive Kenntnis davon hat, dass der existenznotwendige Lebensunterhalt anderweitig gesichert ist, erscheint es gegenüber den sich für den Betroffenen aus der Krankheit oder Behinderung ergebenden Nachteilen unverhältnismäßig, von der Stellung eines Ersuchens nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB X abzusehen (zum entsprechenden Maßstab im Betreuungsrecht vgl Bundesgerichtshof vom 27.9.2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 RdNr 13 f; BGH vom 23.1.2019 - XII ZB 397/18 - NJW 2019, 1153 RdNr 16) .
  • BGH, 25.04.2018 - XII ZB 528/17

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Bei seiner Entscheidung wird das Landgericht zu berücksichtigen haben, dass ein Betreuer nur für einen Aufgabenkreis bestellt werden darf, in dem die Betreuung erforderlich ist, was wiederum aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen ist (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 12 mwN).
  • LG München II, 15.11.2021 - 6 T 1572/19

    Anforderungen an eine gutachterliche Stellungnahme im Betreuungsverfahren

    Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit ein Betreuer durch rechtliche Entscheidungen einen für den Betroffenen positiven Einfluss nehmen könnte (BGH, NJW-RR 2017, 1474 = FamRZ 2018, 54 Rn. 13 mwN).

    Gegebenenfalls mag zu einem späteren Zeitpunkt auch ein Betreuerwechsel erforderlich werden, um eine Person zu bestellen, die Zugang zum Betroffenen findet (Senat, NJW-RR 2017, 1474 = FamRZ 2018, 54 Rn. 14 mwN, im Einzelnen: BGH, NJW 2019, 1153, beck-online), falls die Betroffene eine glaubhafte Bereitschaft an den Tag legen würde, mit dieser Person zusammenzuarbeiten.

  • LG Memmingen, 30.09.2019 - 41 T 991/19

    Materielle Rechtskraft, Rechtsbeschwerdegrund

    Vielmehr muss es auch tatsächlich mindestens eine Person geben, welcher der Betroffene das für eine Vollmachtserteilung nötige Vertrauen entgegenbringt und die zur Übernahme der anfallenden Aufgaben als Bevollmächtigter bereit und in der Lage ist (BGH, FamRZ 2018, 54 Tz. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht