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   BGH, 18.10.2017 - XII ZB 222/17   

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https://dejure.org/2017,41780
BGH, 18.10.2017 - XII ZB 222/17 (https://dejure.org/2017,41780)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2017 - XII ZB 222/17 (https://dejure.org/2017,41780)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - XII ZB 222/17 (https://dejure.org/2017,41780)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 1897 BGB, § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 1897 Abs. 4 BGB, § 1896 BGB, § 1897 Abs. 4 bis 6 BGB, § 1908 b BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit bei Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Betreuungsanordnung durch das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren; Verlängerung der Bestellung eines Betreuers; Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige ...

  • rewis.io

    Betreuungssache: Überprüfung der Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 69 Abs. 1; BGB § 1896
    Überprüfung der Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit bei Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Betreuungsanordnung durch das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren; Verlängerung der Bestellung eines Betreuers; Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige ...

  • rechtsportal.de

    Überprüfung der Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit bei Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Betreuungsanordnung durch das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren; Verlängerung der Bestellung eines Betreuers; Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Überprüfung der Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Überprüfung der Betreuerauswahl

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überprüfung der Betreuerauswahl im Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1473
  • FGPrax 2018, 78
  • FamRZ 2018, 55
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers;

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017, XII ZB 222/17, FamRZ 2018, 55).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18

    Geeignetheit des Betreuers auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der

    Dies folgt aus dem Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige Einheitsentscheidung über die Betreuung und ergibt sich auch aus § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, nach dem für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers die Verfahrensvorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahme entsprechend gelten (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2018 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17

    Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Abweichung vom Vorschlag des volljährigen

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden darf (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017, XII ZB 222/17, FamRZ 2018, 55).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 471/17

    Zustehen des Rechts der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene

    a) Insbesondere sind sie ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthaft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 8 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 7).
  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 181/20

    Geeignetheit eines Betreuers zur Führung der Betreuung bei fachlicher und

    Dies folgt aus dem Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige Einheitsentscheidung über die Betreuung und auch daraus, dass nach § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers die Verfahrensvorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahme entsprechend gelten (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2018 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 521/17

    Bestellung eines vom Betreuten gewünschten Betreuers; Erforderlichkeit einer

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen die vom Gericht zu treffenden Feststellungen einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis ergeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - juris Rn. 14 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20

    Abweichung bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen

    Dies folgt aus dem Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige Einheitsentscheidung über die Betreuung und auch daraus, dass nach § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers die Verfahrensvorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahme entsprechend gelten (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2018 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 8 mwN).
  • LG Limburg, 01.04.2020 - 7 T 199/17
    Dies folgt aus dem Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige Einheitsentscheidung über die Betreuung und ergibt sich auch aus § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, nach dem für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers die Verfahrensvorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahme entsprechend geltend (BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - XII ZB 222/17- Rn. 9, juris; BGH, Beschluss vom 20.03.2019 - XII ZB 334/18 - Rn. 7, juris).
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