Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.01.2018

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2018 - XII ZB 383/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3895
BGH, 24.01.2018 - XII ZB 383/17 (https://dejure.org/2018,3895)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2018 - XII ZB 383/17 (https://dejure.org/2018,3895)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - XII ZB 383/17 (https://dejure.org/2018,3895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,3895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 2 FamFG, § 59 Abs 1 FamFG, § 60 S 1 FamFG, § 60 S 3 FamFG, § 99 Abs 1 S 1 Nr 2 FamFG
    Vormundschaftssache: Beschwerdeberechtigung des Vormunds; Eintritt der Volljährigkeit des Mündels als doppelrelevante Tatsache; zusätzliches eigenständiges Beschwerderecht des Mündels

  • IWW

    § 9 Abs. 2 FamFG, Art. ... 24 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, Art. 12 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), Art. 7 EGBGB, Art. 12 Abs. 1 GFK, § 72 Abs. 2 FamFG, § 151 Nr. 4 FamFG, § 59 FamFG, § 59 Abs. 1 FamFG, § 60 Satz 1 und 3 FamFG, §§ 1882, 1773 Abs. 1 BGB, § 2 BGB, § 2 Abs. 1 AsylG, Art. 12 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 9 Abs. 2, 59 Abs. 1, 60 S. 1 u. 3
    Beschwerdeberechtigung des Vormunds nach gerichtlich festgestellter Beendigung der Vormundschaft

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeberechtigung eines Vormunds hinsichtlich Beendigung der Vormundschaft für einen als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereisten Staatsangehörigen der Republik Guinea ; Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit des Mündels sowohl für ...

  • rewis.io

    Feststellung der Beendigung einer Vormundschaft für einen minderjährigen unbegleiteten Flüchtling: Beschwerdeberechtigung des Vormunds; doppelrelevante Tatsache des Eintritts der Volljährigkeit; zusätzliches eigenständiges Beschwerderecht des Mündels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59 Abs. 1 ; FamFG § 60 S. 1 und S. 3
    Beschwerdeberechtigung eines Vormunds hinsichtlich Beendigung der Vormundschaft für einen als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereisten Staatsangehörigen der Republik Guinea; Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit des Mündels sowohl für ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbegleiteter Flüchtling wird 18: Ist er volljährig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Statthaftigkeit der Beschwerde eines Vormunds bei fraglicher Volljährigkeit des Mündels

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschwerdebefugnis des Vormunds

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 577
  • MDR 2018, 408
  • FGPrax 2018, 140
  • FamRZ 2018, 601
  • Rpfleger 2018, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/16

    Aussetzung des Verfahrens zur Wirksamkeit von sogenannten Kinderehen und Vorlage

    Dass die Betroffene das 14. Lebensjahr vollendet hat und deshalb auch bei fortbestehender Minderjährigkeit nach § 60 Satz 1 und 3 FamFG das Beschwerderecht in allen ihre Person betreffenden Angelegenheiten ohne Mitwirkung ihres Vormunds und damit selbst ausüben kann, steht der Beschwerdebefugnis des Vormunds nicht entgegen, sondern begründet lediglich ein zusätzliches eigenständiges Beschwerderecht der Betroffenen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 383/17 - FamRZ 2018, 601 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 12.05.2021 - XII ZB 34/21

    A) In Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach §

    Dies findet jedoch zum einen seine Berechtigung darin, dass dem Minderjährigen die auch schon nach § 59 Abs. 1 und 3 FGG bestehende Möglichkeit (vgl. dazu Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. § 59 Rn. 2 ff.) eröffnet werden soll, sich gegen eine ergangene gerichtliche Entscheidung, mit der er nicht einverstanden ist, zur Wehr zu setzen (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 204), wobei die Vertretungsberechtigung des gesetzlichen Vertreters im Verfahren deshalb nicht entfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 383/17 - FamRZ 2018, 601 Rn. 13).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 422/17

    Enden der Vormundschaft für einen als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling

    übung des dem Vormund als eigenes Recht zustehenden Sorgerechts (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 383/17 - juris Rn. 12 mwN).

    Dass der Betroffene das 14. Lebensjahr vollendet hat und deshalb auch bei fortbestehender Minderjährigkeit nach § 60 Satz 1 und 3 FamFG das Beschwerderecht in allen seine Person betreffenden Angelegenheiten ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters und damit selbst ausüben kann, steht der Vertretungsbefugnis des Vormunds nicht entgegen, sondern begründet lediglich ein zusätzliches eigenständiges Beschwerderecht des Mündels (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 383/17 - juris Rn. 13 mwN).

  • OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21

    Das Jugendamt, welches das Kind in Obhut genommen hat, ist gegen eine

    Dem hier nicht nach §§ 87 b Abs. 1 S. 1, 86 SGB VIII zur Mitwirkung am vorliegenden Verfahren berufenen Kreisjugendamt N. kann - anders als etwa einem Amtsvormund (BGH FamRZ 2018, 601; vgl. auch BGH FamRZ 2017, 50) - auch keine Beschwerdeberechtigung aus § 59 Abs. 1 FamFG zugebilligt werden.
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2018 - 3 WF 97/18

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vormundes gegen die gerichtliche Feststellung der

    Insbesondere ist ein Vormund, der geltend macht, dass die Vormundschaft entgegen der gerichtlichen Feststellung nicht von Gesetzes wegen beendet ist, gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt (BGH, Beschluss vom 24.01.2018, XII ZB 383/17, zit. nach juris, Rn. 12).

    Es handelt sich insoweit um eine doppelrelevante Tatsache, so dass im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung die Minderjährigkeit als gegeben zu unterstellen ist (BGH Beschluss vom 20.12.2017, XII ZB 333/17, zit. nach juris Rn. 15; sowie Beschluss vom 24.01.2018, XII ZB 383/17).

  • VG Berlin, 11.07.2019 - 31 K 462.17

    Schutz vor politischer Verfolgung in Guinea

    Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass eine abschließende Beantwortung der Frage, ob nach guineischem Recht Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres (so u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2018 - 12 UF 221/16 -, juris Rn. 20-39 m.w.N.) oder erst mit Vollendung des 21. Lebensjahrs (so u.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 2017 - 18 WF 62/17 -, juris Rn. 28-30 m.w.N.) eintritt, noch aussteht (zusammenfassend BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 383/17 -, NJW-RR 2018, 577, juris Rn. 19-21; Kammergericht, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 16 UF 90/18 -, S. 3 m.w.N.; siehe auch Dutta/Lüttringhaus, FamRZ 2018, 1564: "Das guineische Volljährigkeitsrätsel").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2018 - III ZB 87/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1575
BGH, 11.01.2018 - III ZB 87/17 (https://dejure.org/2018,1575)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2018 - III ZB 87/17 (https://dejure.org/2018,1575)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - III ZB 87/17 (https://dejure.org/2018,1575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,1575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ZPO, §§ 114 ff ZPO, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 688 ff ZPO, § 114 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens; Geltung der Voraussetzung fehlender Mutwilligkeit für den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Mahnverfahren

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe: Mutwillige Rechtsverfolgung im gerichtlichen Mahnverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens; Geltung der Voraussetzung fehlender Mutwilligkeit für den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Mahnverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 601
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.08.2019 - VII ZB 48/16

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussicht für ein

    Hierfür bedarf es vielmehr der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 31. August 2017 - III ZB 37/17, Rn. 9 f., NJW-RR 2017, 1469; Beschlüsse vom 28. November 2017 - X ZA 1/16 und 2/16; Beschluss vom 11. Januar 2018 - III ZB 87/17, Rn. 8, FamRZ 2018, 601).

    a) Nach allgemeiner Meinung kann für ein Mahnverfahren - beschränkt auf dieses Verfahren - Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - III ZA 42/16 Rn. 5, NJW-RR 2017, 1470; Beschluss vom 31. August 2017 - III ZB 37/17 Rn. 7, NJW-RR 2017, 1469; Beschluss vom 28. November 2017 - X ZA 2/16 Rn. 6; Beschluss vom 11. Januar 2018 - III ZB 87/17 Rn. 6, FamRZ 2018, 601; jeweils m.w.N.).

    Grund der Vorschrift ist, dass Prozesskostenhilfe bedürftigen Personen nicht ermöglichen soll, auf Kosten der Allgemeinheit Prozesse zu führen, die eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - III ZA 42/16 Rn. 6, NJW-RR 2017, 1470; Beschluss vom 31. August 2017 - III ZB 37/17 Rn. 8, NJW-RR 2017, 1469; Beschlüsse vom 28. November 2017 - X ZA 1/16 und 2/16, jeweils Rn. 7; Beschluss vom 11. Januar 2018 - III ZB 87/17 Rn. 7, FamRZ 2018, 601).

    bb) Die Voraussetzung fehlender Mutwilligkeit gilt auch für den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Mahnverfahren (BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - III ZA 42/16 Rn. 5, NJW-RR 2017, 1470; Beschluss vom 31. August 2017 - III ZB 37/17 Rn. 7, NJW-RR 2017, 1469; Beschlüsse vom 28. November 2017 - X ZA 1/16 und 2/16, jeweils Rn. 6; Beschluss vom28. November 2017 - X ZA 2/16 Rn. 6; Beschluss vom 11. Januar 2018 - III ZB 87/17 Rn. 6, FamRZ 2018, 601).

    dd) Der Bundesgerichtshof hat zwar bereits in mehreren Fällen, in denen der Antragsgegner angekündigt hatte, er werde gegen einen eventuellen Mahnbescheid unverzüglich Widerspruch einlegen, angenommen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Antragstellers mutwillig erscheine (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2017 - III ZB 37/17 Rn. 9 f., NJW-RR 2017, 1469; Beschlüsse vom 28. November 2017 - X ZA 1/16 und 2/16, jeweils Rn. 8; Beschluss vom 11. Januar 2018 - III ZB 87/17 Rn. 8, FamRZ 2018, 601).

  • BGH, 31.01.2019 - III ZA 34/18

    Prozesskostenhilfeversagung: Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines

    Es ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Personen Prozesse zu ermöglichen, die eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 10. August 2017 - III ZA 42/16, NJW-RR 2017, 1470 Rn. 6; vom 31. August 2017 - III ZB 37/17, NJW-RR 2017, 1469 Rn. 8 und vom 11. Januar 2018 - III ZB 87/17, FamRZ 2018, 601 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 28. November 2017 - X ZA 2/16, BeckRS 2017, 135866 Rn. 7; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht