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   BGH, 05.10.2017 - I ZB 112/16   

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https://dejure.org/2017,53873
BGH, 05.10.2017 - I ZB 112/16 (https://dejure.org/2017,53873)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2017 - I ZB 112/16 (https://dejure.org/2017,53873)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 2017 - I ZB 112/16 (https://dejure.org/2017,53873)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 2, ... 13 RVG, Nr. 3200 VV RVG, Nr. 7002 VV RVG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 516 Abs. 3 ZPO, § 80 Satz 1 FamFG, §§ 80 ff. FamFG, §§ 91 ff. ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1, Nr. 3201 VV RVG, Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV RVG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Anwaltskosten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren: Verfahrensgebühr für die Einreichung eines Berufungszurückweisungsantrags nach Eingang der Berufungsrücknahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Anwaltskosten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Anwaltskosten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ZPO § 91 Abs 1; RVG VV Nr 3200; RVG VV Nr 3201
    In einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat der Antragsteller zugleich mit der Berufungseinlegung diese auch begründet. Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der vollen 1,6 Verfahrensgebühr des Berufungsbeklagten für die Einreichung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 620
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 18.04.2018 - 1 U 1509/17

    Ersatzfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu einem aufgehobenen

    Das ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen (BGH, Beschl. v. 25.02.2016, Az.: III ZB 66/15, ZfS 2016, 285, Tz. 8; BGH, Beschl. v. 05.10.2017, Az.: I ZB 112/16, juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass es bezüglich der Frage der objektiven Erforderlichkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme der Kosten verursachenden Handlung abzustellen ist (BGH, ZfS 2016, 285 f., Tz. 8; BGH, Beschl. v. 05.10.2017, Az.: I ZB 112/16, juris Rn. 9).

    Trotz dieser Kritik hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 05.11.2017 (Az.: I ZB 112/16, juris Rn. 9) an seiner Rechtsauffassung festgehalten.

  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 196/17

    Erstattungsfähigkeit der der beklagten Partei durch die Einreichung einer

    Soweit der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bislang die Notwendigkeit von Kosten der Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 ZPO nach einem rein objektiven Maßstab beurteilt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06 - NJW-RR 2007, 1163 Rn. 17; Beschluss vom 5. Oktober 2017 - I ZB 112/16, FamRZ 2018, 620 Rn. 10), hält er daran, wie er auf Anfrage des Senats mitgeteilt hat, nicht mehr fest.
  • BGH, 10.04.2018 - VI ZB 70/16

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der 1,1 Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts des

    Entsprechendes gilt für die Entscheidung des I. Zivilsenats zu Kosten für den Zurückweisungsantrag in einem Berufungsverfahren, in welcher die Erstattungsfähigkeit der reduzierten Verfahrensgebühr schon nicht angegriffen war (Beschluss vom 5. Oktober 2017 - I ZB 112/16, FamRZ 2018, 620).
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