Rechtsprechung
BGH, 14.03.2018 - XII ZB 547/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1897 Abs 4 BGB, § 1908b Abs 1 BGB, § 1908b Abs 3 BGB, § 293 FamFG
- IWW
§ 1908 b Abs. 3 BGB, § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 293 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 1908 b BGB, § 1897 BGB, § 1908 b Abs. 1 BGB, § 1897 Abs. 1 BGB, § 1897 Abs. 4 BGB, § 1899 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Richten der Auswahl des zu bestellenden Betreuers im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift
- rabüro.de
Zur Auswahl des Betreuers bei Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Auswahl des Betreuers, Betreurauswahl, Erweiterung des Aufgabenkreises
- rewis.io
Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Richten der Auswahl des zu bestellenden Betreuers im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Erweiterung des Aufgabenkreises und die Betreuerauswahl
- famrz.de (Kurzinformation)
Betreuerauswahl bei Erweiterung des Aufgabenkreises
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung
Verfahrensgang
- AG Erfurt, 10.08.2017 - 4 XVII 627/15
- LG Erfurt, 11.10.2017 - 3 T 335/17
- BGH, 14.03.2018 - XII ZB 547/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 706
- MDR 2018, 597
- FGPrax 2018, 173
- FamRZ 2018, 850
- Rpfleger 2018, 451
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.02.2018 - XII ZB 507/17
Betreuungssache: Auswahl der Person des Betreuers bei Betreuerwechsel im …
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 547/17
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung richtet sich die Auswahl des hierfür zu bestellenden Betreuers nicht nach § 1908b BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 14. Februar 2018, XII ZB 507/17, zur Veröffentlichung bestimmt).Wie der Senat im Zusammenhang mit der Verlängerung einer Betreuung bereits mehrfach entschieden hat, ist die Frage der Auswahl des Betreuers dann nicht am Maßstab des § 1908 b BGB zu beantworten, sondern in Anwendung des § 1897 BGB (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 507/17 - zur Veröffentlichung bestimmt mwN).
- BGH, 19.07.2017 - XII ZB 390/16
Betreuerauswahl: Ausschluss eines nahen Verwandten des Betroffenen zugunsten …
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 547/17
c) Die Entscheidung des Beschwerdegerichts beruht auf diesem Rechtsfehler, denn das Beschwerdegericht hätte dem Betreuervorschlag des Betroffenen gemäß § 1897 Abs. 4 BGB entsprechen müssen, wenn es seinem Wohl nicht zuwiderläuft (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 390/16 - FamRZ 2017, 1779 Rn. 11 ff.).
- BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19
Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der …
Allerdings richtet sich die Bestimmung der Person des Betreuers im Verfahren auf Betreuerbestellung - ebenso wie bei den Entscheidungen über die Erweiterung und die Verlängerung der Betreuung (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 547/17 - FamRZ 2018, 850 Rn. 9 mwN) - nicht nach § 1908 b BGB. - BGH, 17.10.2018 - XII ZB 313/18
Verfahren auf Aufhebung der Betreuung: Erneute Betreuerauswahl bei …
Zwar hat der Senat entschieden, dass es sich bei einer Entscheidung über die Einrichtung einer Betreuung ebenso wie bei einer Entscheidung über die Erweiterung einer bereits bestehenden Betreuung jeweils um eine Einheitsentscheidung handelt, bei der sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der Vorschrift des § 1897 BGB richtet (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 547/17 - FamRZ 2018, 850 Rn. 11). - BGH, 06.02.2019 - XII ZB 405/18
Betreuungssache: Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des …
aa) Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung richtet sich die Auswahl des hierfür zu bestellenden Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 547/17 - FamRZ 2018, 850).