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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8826
BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17 (https://dejure.org/2018,8826)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2018 - XII ZB 589/17 (https://dejure.org/2018,8826)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 (https://dejure.org/2018,8826)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 1897 BGB, § 1897 Abs. 1 BGB, § ... 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG, §§ 1908 i Abs. 1, 1807 BGB, § 26 FamFG, § 1897 Abs. 6 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 5 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB, § 1899 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers; Geschäftsfähigkeit oder natürliche Einsichtsfähigkeit des zu Betreuenden als Voraussetzung für einen Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB

  • rewis.io

    Betreuung: Beachtlichkeit eines Betreuervorschlags des Betroffenen

  • ra.de
  • rabüro.de

    Zur Beachtlichkeit eines Betreuervorschlags des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers; Geschäftsfähigkeit oder natürliche Einsichtsfähigkeit des zu Betreuenden als Voraussetzung für einen Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen an Betreuervorschlag durch den Betroffenen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung - Wunsch des Betreuten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorschlag eines Betreuers bindend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreuervorschlag erfordert keine Geschäftsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1878
  • MDR 2018, 938
  • FGPrax 2018, 125
  • FamRZ 2018, 945
  • Rpfleger 2018, 448
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17
    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017, XII ZB 57/17, FamRZ 2017, 1612).

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 390/16

    Betreuerauswahl: Ausschluss eines nahen Verwandten des Betroffenen zugunsten

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17
    Keinesfalls aber genügt sie den besonderen Anforderungen an die tatrichterliche Ermittlungspflicht, die bestehen, wenn ein mit dem Betroffenen persönlich Verbundener und von ihm wiederholt Benannter als Betreuer übergangen werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 390/16 - FamRZ 2017, 1779 Rn. 13 mwN).

    In Würdigung der in § 1897 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB getroffenen Wertentscheidungen wird ein Ehegatte des Betroffenen, der zu ihm persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, deshalb bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten seiner Bestellung entgegenstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 390/16 - FamRZ 2017, 1779 Rn. 12).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 222/17

    Betreuungssache: Überprüfung der Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17
    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017, XII ZB 222/17, FamRZ 2018, 55).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 90/17

    Betreuungssache: Beurteilung der Eignung einer bestimmten Person als Betreuer

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17
    Über die Betreuung als solche ist daher nicht mehr zu befinden (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 11 mwN).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 28.03.2018 - XII ZB 558/17

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers;

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 15 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - FamRZ 2018, 945 Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 521/17

    Bestellung eines vom Betreuten gewünschten Betreuers; Erforderlichkeit einer

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - juris Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen die vom Gericht zu treffenden Feststellungen einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis ergeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - juris Rn. 14 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 17.03.2021 - XII ZB 289/20

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl

    c) Die vom Tatrichter vorzunehmende Beurteilung der Eignung einer Person als Betreuer ist rechtsfehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - FamRZ 2018, 945 Rn. 15 mwN).
  • LG Regensburg, 20.08.2020 - 52 T 76/20

    Zur Auswahl der Person des Betreuers bei einer Verlängerung der Betreuung

    Weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit müssen vorliegen (BGH NJW 2011, 925; FamRZ 2011, 880; NJW-RR 2015, 450; NJW 2018, 1878; Müller-Engels in: BeckOK BGB, 54. Edition, Stand 01.05.2020, Rz. 15 zu § 1897).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (BGH NJW 2018, 1878).

  • BGH, 25.03.2020 - XII ZB 43/20

    Bestellung einer Person zum Berufsbetreuer auf Wunsch eines Betroffenen

    Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände Gründe von erheblichem Gewicht ergeben, die gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person sprechen (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - FamRZ 2018, 945 Rn. 13 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - I-3 Wx 129/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6405
OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - I-3 Wx 129/17 (https://dejure.org/2018,6405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.2018 - I-3 Wx 129/17 (https://dejure.org/2018,6405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - I-3 Wx 129/17 (https://dejure.org/2018,6405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Berichtigung des im Eheregister eingetragenen Geburtsdatums und -orts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 99 III 7/17
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - I-3 Wx 129/17

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 945
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.07.2017 - XII ZB 515/16

    Zur Schlussrechnung des Erben nach Tod des Betreurs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - 3 Wx 129/17
    An den Nachweis dieser Richtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen; es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (Senat in ständiger Rspr., zuletzt FGPrax 2017, 263; BGH NJW 2017, 3152).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - 3 Wx 129/17
    Ein Nationalpass hat die Aufgabe, die Identität des Ausweisinhabers zu bescheinigen (BVerwGE 120, 206 ff; OLG Hamm FamRZ 2016, 1019, Rn. 52; Senat StAZ 2017, 47 ff.).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - 3 Wx 129/17
    An den Nachweis dieser Richtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen; es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (Senat in ständiger Rspr., zuletzt FGPrax 2017, 263; BGH NJW 2017, 3152).
  • OLG Hamm, 30.05.2017 - 15 W 317/16

    "Echter Nationalpass weist Identität nach"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - 3 Wx 129/17
    Hier allerdings sind konkrete Anhaltspunkte gegeben, die Zweifel an der Richtigkeit des neuen Reisepasses und den in ihm enthaltenen Angaben rechtfertigen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Hamm, Beschluss vom 30. Mai 2017, BeckRS 2017, 125597).
  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 252/16

    Erfolglose Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - 3 Wx 129/17
    Der Wirksamkeit des angefochtenen Beschlusses vom 18. April 2017 - Gleiches gilt für den Nichtabhilfebeschluss vom 8. Juni 2017 - steht nicht entgegen, dass der nach § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG zwingend erforderliche Vermerk des Datums der Übergabe an die Geschäftsstelle fehlt; das Fehlen des Vermerks steht dem wirksamen Erlass nicht entgegen, wenn - wie vorliegend - die Übergabe in Verbindung mit Hinausgabe des Beschlusses an die Beteiligten feststeht (Senat in ständiger Rechtsprechung; vgl. auch OLG München, FGPrax 2017, 12 ff.; Keidel-Meyer-Holz, FamFG 19. Aufl., § 38 Rn. 90 f. und 3).
  • OLG Hamm, 22.12.2015 - 15 W 137/14

    Beweiskraft der Geburtenregistereintragung eines Kindes hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2018 - 3 Wx 129/17
    Ein Nationalpass hat die Aufgabe, die Identität des Ausweisinhabers zu bescheinigen (BVerwGE 120, 206 ff; OLG Hamm FamRZ 2016, 1019, Rn. 52; Senat StAZ 2017, 47 ff.).
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Rechtsprechung
   KG, 04.01.2018 - 1 W 190 - 191/17, 1 W 190/17, 1 W 191/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,567
KG, 04.01.2018 - 1 W 190 - 191/17, 1 W 190/17, 1 W 191/17 (https://dejure.org/2018,567)
KG, Entscheidung vom 04.01.2018 - 1 W 190 - 191/17, 1 W 190/17, 1 W 191/17 (https://dejure.org/2018,567)
KG, Entscheidung vom 04. Januar 2018 - 1 W 190 - 191/17, 1 W 190/17, 1 W 191/17 (https://dejure.org/2018,567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 1 Nr 4 PStG, § 33 S 1 Nr 3 PStV, § 35 Abs 1 S 1 PStV, § 4 Abs 6 S 1 AufenthV
    Geburtseintrag der Kindesmutter: Anerkennung eines Document de Voyage pour les Réfugiés Palestiniens der Republik Libanon als Passersatzpapier zum Identitätsnachweis

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verfahren des Standesamts bei Beurkundung einer Geburt ohne geeignete Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes

  • rechtsportal.de

    PStV § 35 Abs. 1 S. 1
    Verfahren des Standesamts bei Beurkundung einer Geburt ohne geeignete Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahren des Standesamts bei Beurkundung einer Geburt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 945
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 16.05.2017 - 1 W 338/16

    Geburtsregistereintrag: Berichtigung des mit dem Zusatz "Identität nicht

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17
    Zwar kann auch ein nicht nachgewiesener Name durch einen anderen nicht nachgewiesenen Namen mit dem Zweifelszusatz nach § 35 Abs. 1 PStV berichtigt werden (Senat, FamRZ 2017, 1526).
  • KG, 22.09.1998 - 1 W 583/98

    Anspruch auf Adelsbezeichnung trotz Nichtverwendung der Bezeichnung lange Zeit

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17
    Es ist voller Beweis erforderlich; Gaubhaftmachung reicht nicht aus (Senat, StAZ 2013, 80; NJW-RR 1999, 1307; OLG Hamm, StAZ 2015, 110; OLG Köln, StAZ 2007, 178; Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 2014, 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13

    Zulassungsbegehren; Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen;

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17
    Die persönliche Unterschrift des Passinhabers ist ein identitätsstiftendes Merkmal, weil sie - grundsätzlich reproduzierbar - von der Person stammt, ihre Zugehörigkeit zu dem Ausweispapier bekräftigt sowie je nach Art der Herstellung des Ausweispapiers und des Ausstellungsverfahrens auch ein Merkmal für die Echtheit des Ausweises ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2013 - OVG 7 N 91.13 - bei juris, dort Rdn. 10).
  • OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13

    Personenstandsverfahren: Identitätsnachweis der staatenlosen Mutter bei

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17
    Es ist voller Beweis erforderlich; Gaubhaftmachung reicht nicht aus (Senat, StAZ 2013, 80; NJW-RR 1999, 1307; OLG Hamm, StAZ 2015, 110; OLG Köln, StAZ 2007, 178; Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 2014, 28).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17
    Einem solchen ohne einschränkenden Zusatz ausgestellten Reiseausweis für Ausländer nach § 5 Abs. 1 AufenthaltsVO kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Identifikationsfunktion zu, so dass er als Passersatzpapier ein zum Nachweis der Identität des Inhabers grundsätzlich geeignetes Beweismittel ist; allerdings reiche er als alleiniges Beweismittel regelmäßig nicht aus (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 126/15 -, NJW 2017, 3152).
  • OLG Köln, 10.11.2006 - 16 Wx 213/06

    Nachweis der Unrichtigkeit bei Berichtigung des Geburtenbuchs - erläuternder

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17
    Es ist voller Beweis erforderlich; Gaubhaftmachung reicht nicht aus (Senat, StAZ 2013, 80; NJW-RR 1999, 1307; OLG Hamm, StAZ 2015, 110; OLG Köln, StAZ 2007, 178; Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 2014, 28).
  • KG, 05.09.2023 - 1 W 221/23

    Anforderungen an den Nachweis der Identität der Eltern eines Kindes als

    Ein von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellter Reisepass - "Passport" bzw. "Travel Document" - ist zum Nachweis der Identität seines Inhabers nicht geeignet, wenn er im Inland nicht anerkannt wird und es dem Inhaber möglich und zumutbar ist, einen anerkannten Pass oder ein Passersatzpapier - hier von der Arabischen Republik Syrien ausgestelltes "Document de Voyage pour les Réfugiés Palestiniens" oder "Travel Document for Palestinian Refugees" - zu erlangen (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 1 W 190-191/17, StAZ 2018, 379).

    aa) Die in den Geburtenregistereintrag aufzunehmenden Personenstandsangaben sind primär den vorzulegenden Geburtsurkunden zu entnehmen, während die ebenfalls zu verlangenden Personaldokumente dem Nachweis dienen, dass die sich aus den Geburtsurkunden ergebenden Personenstandsangaben den Personen zuzuordnen sind, die diese für sich in Anspruch nehmen (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 1 W 190-191/17 - StAZ 2018, 379).

    Es ist schon wegen der fehlenden eigenhändigen Unterschrift der Inhaberin nicht zum Identitätsnachweis geeignet (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 1 W 190-191/17 - StAZ 2018, 379, 380).

  • KG, 13.09.2023 - 1 W 221/23

    Von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellter Reisepass als

    Ein von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellter Reisepass - "Passport" bzw. "Travel Document" - ist zum Nachweis der Identität seines Inhabers nicht geeignet, wenn er im Inland nicht anerkannt wird und es dem Inhaber möglich und zumutbar ist, einen anerkannten Pass oder ein Passersatzpapier - hier von der Arabischen Republik Syrien ausgestelltes "Document de Voyage pour les Réfugiés Palestiniens" oder "Travel Document for Palestinian Refugees" - zu erlangen (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 1 W 190-191/17, StAZ 2018, 379).(Rn.18) (Rn.20).

    aa) Die in den Geburtenregistereintrag aufzunehmenden Personenstandsangaben sind primär den vorzulegenden Geburtsurkunden zu entnehmen, während die ebenfalls zu verlangenden Personaldokumente dem Nachweis dienen, dass die sich aus den Geburtsurkunden ergebenden Personenstandsangaben den Personen zuzuordnen sind, die diese für sich in Anspruch nehmen (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 1 W 190-191/17 - StAZ 2018, 379).

    Es ist schon wegen der fehlenden eigenhändigen Unterschrift der Inhaberin nicht zum Identitätsnachweis geeignet (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 1 W 190-191/17 - StAZ 2018, 379, 380).

  • LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur

    Bestärkt werden diese Erwägungen durch den Beschluss des Kammergerichts vom 4. Januar 2018 (Az.: 1 W 190/17 und 1 W 191/17 - juris Rn. 10).
  • KG, 12.09.2023 - 1 W 72/23

    Klage gegen Asyl-Folgeantrag: Nachweis der Identität des Ausländers

    b) Die von den Eltern zu verlangenden Personaldokumente - Personalausweis, Reisepass oder andere anerkannte Passersatzpapiere - dienen dabei dem Nachweis, dass die von ihnen beanspruchten Personalien ihnen tatsächlich auch zuzuordnen sind (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 1 W 190-191/17 - StAZ 2018, 379).

    Zum Identitätsnachweis ist die ID-Karte zudem ungeeignet, weil sie von der Inhaberin nicht unterschreiben worden ist (Senat, Beschluss vom 4. Januar 2018 1 W 190-191/17 - StAZ 2018, 379, 380).

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